Garantieverlust
Hallo
Seit Ende letzten Monats beschäftigt mich eine Frage.
Ich habe das Auto bei einem EU Händler im Juni gekauft.
Im November stellte sich dann heraus , keine Herstellergarantie mehr.
Meine Frage ist.
Jemand Erfahrung damit?
Garantieverlust weil die erste Inspektion durch den Vorbesitzer zu spät war.
VG
221 Antworten
KIA wird da hart bleiben, und sich auf ihre Garantiebedingungen berufen.
Der Termin für den Service wurde überschritten, somit Garantieverlust.
Da der Händler das Auto "mit Werksgarantie" verkauft hat, diese aber nicht mehr besteht, ist ein esssentieller Teil des Kaufvertrages weggebrochen. Auch wenn der Händler es schriftlich zusagt, im Falle eines Garantiefalls für die Kosten aufzukommen, wer garantiert es, das der Händler die nächsten 6 Jahre noch existiert.
Ich würde dem Händler das Auto wieder auf den Hof stellen, entweder Tausch gegen ein gleichwertiges Fahrzeug mit Garantie, oder volle Rückerstattung des Kaufpreises.
Naja , gleichwertig wird schwierig.
Weil ich lange gesucht habe und echt alles drin ist...
Naja , nach dem ganzen hin und her ist halt logisch dass der Preis so niedrig war ...
Hallo CKMEIER87,
die Garantie ist ja eine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeugs, die von Händler nicht erbracht wurde.
In sofern hat man sicher eine gute Handhabe im Falle eines Rücktritts von Kaufvertrag. Ja selbst wenn der Händler vielleicht im guten Glauben war, kann man hier schon von einer Täuschung sprechen.
Kia schränkt die Garantie ein, wenn der Termin überzogen wird, bzw. behält sich das Recht dazu vor. Heißt auf Deutsch, sie können, müssen aber nicht. Generell ist auch nicht die ganze Garantie futsch, sondern "nur" in den Bereich, der in Zusammenhang mit der Wartung steht.
Handelte es sich nicht nur um einen Ölwechsel der überzogen wurde?
Vertragshändler haben die Möglichkeit bei Fahrzeugen die sich in einer solchen Situation befinden, die Garantie zurück zu kaufen. Dabei wird eine erweiterte Wartung durchgeführt und danach ist Kia wieder bereit die Garantie im vollen Umfang zu übernehmen.
Vielleicht mal Kia kontaktieren, ob es eine ähnliche Möglichkeit auch in deinem Fall gibt.
Ja , von der Garantie die man reaktivieren kann habe ich gehört, geht leider nur in den ersten zwei Jahren.
Hat der Händler versäumt....
Die erste Inspektion, nach 12 Monaten ... und so wie gelesen habe , für Kia sehr wichtig ( verständlicherweise )
Und ja , aber teile wie Motor und Getriebe umfasst die Garantie dann nicht mehr...
quasi die teuersten Teile.
Ähnliche Themen
Die Verbraucherzentralen bieten auch in vorliegender Angelegenheit eine kostenlose Erstberatung. Zur Zeit auch telefonisch oder per Video. Die Rechtsberatung durch einen Anwalt kostet 25€ und ein Schreiben im Anschluss 30€.
Hallo,
ich denke Dein Auto ist Bj 2009. Dann wäre es noch in den ersten zwei Jahren.
Der ADAC (als Mitglied, auch nach/zum Schadensfall frische Mitglieder)und diverse Versicherer/KFZ-Schutzbriefe bieten auch eine kostenlose erste Rechtsberatung an.
Desweiteren können bei einigen Versicherer auch die Rechtsschutz abgeschlossen werden,wenn der Fall erst eintritt. Sprich wenn du zum Versicherer gehst und sagst "ich würde gerne eine Rechtsschutz abschließen,hätte allerdings auch direkt mal ein Problemchen was zu klären wäre" dann besteht oft die Möglichkeit dass der Versicherer das so annimmt und den Fall direkt mit übernimmt, ggf mit einer höheren ersten Versicherungsprämie o.ä.
Hab ich so zumindest schon hier und da mal so miterlebt. Ein Versuch wäre es wert.
Und die Finanzierung ist hierbei separat zu betrachten und hat mit dem Mangel beim Autokauf nichts zu tun. Sprich das ist weder Hindernis noch Problem was den Kaufvertrag betrifft.
Aber ich habe ja dann eine Finanzierung laufen , die ich nicht benötige ... weil die Gegenleistung ja nicht erbracht ist.
Weil Auto weg
Das ist wohl richtig, ist der Verkaufsvertrag nichtig, ist es die Finanzierung ebenso.
Was ist mit Preisnachlaß?
Musst ja nicht gleich ganz abgeben, wenn sonst alles passt.
Gruß jaro
Zitat:
@jaro66 schrieb am 19. Dezember 2020 um 18:51:56 Uhr:
Was ist mit Preisnachlaß?
Musst ja nicht gleich ganz abgeben, wenn sonst alles passt.
Gruß jaro
Naja, ausschlaggebend war nun mal die Garantie.
Sonst hätte ich weiter gesucht...
Es war eins der Argumente für den Kauf.
Und zum anderen fühle ich mich ziemlich über den Tisch gezogen , da es von Seiten des Händlers als ein Bagatellfall abgetan wird...
Zitat:
@mueck schrieb am 19. Dezember 2020 um 18:28:24 Uhr:
Der ADAC (als Mitglied, auch nach/zum Schadensfall frische Mitglieder)und diverse Versicherer/KFZ-Schutzbriefe bieten auch eine kostenlose erste Rechtsberatung an.Desweiteren können bei einigen Versicherer auch die Rechtsschutz abgeschlossen werden,wenn der Fall erst eintritt. Sprich wenn du zum Versicherer gehst und sagst "ich würde gerne eine Rechtsschutz abschließen,hätte allerdings auch direkt mal ein Problemchen was zu klären wäre" dann besteht oft die Möglichkeit dass der Versicherer das so annimmt und den Fall direkt mit übernimmt, ggf mit einer höheren ersten Versicherungsprämie o.ä.
Hab ich so zumindest schon hier und da mal so miterlebt. Ein Versuch wäre es wert.Und die Finanzierung ist hierbei separat zu betrachten und hat mit dem Mangel beim Autokauf nichts zu tun. Sprich das ist weder Hindernis noch Problem was den Kaufvertrag betrifft.
Könntest Du mir evtl sagen welche Rechtsschutzversicherung das anbieten?
Das wäre super!