Garantieverlängerung - um Rat gefragt
Hallo,
habe per Post schriftliche Informationen erhalten, dass ich die Möglichkeit habe vor Ablauf meiner Garantiezeit eine Anschluss Garantie abzuschließen für ds 3. und 4 - Jahr. Über kosten lässt man sich nicht aus. Jetzt wollt ich mal Fragen was haltet Ihr davon. Ist es sinnvoll eine Garantieverlängerung einzugehen?
Fahre einen Astra H 1.7 CDTI (101PS) Baujahr 09/2004 MJ2005. Hatte vor kurzem meine erste Inspektion. Hier hat man mit mir nocht nicht darüber gesprochen. Diese Info bekam ich von einem anderen Autohaus, welches ich zwischenzeitlich in der Zeit mal mit meinem Astra besuchte zwecks Radiotausch CD30MP3 (schaltet sich von allein ein). Was ich jetzt in meiner recherche so gelesen habe entstehen einmal Kosten in einer Spanne von 200-300Euro. Wie hoch genau, wieß ich nicht. Es sollen nur Schäden der Elektrik und Systemkomponten im Auto davon inbegriffen sein. Verschleißteile und Instandsetzungszeiten durch den Techniker müsste ich, der Kunde, tragen. Da meine Garantie Ende Septemer ausläuft, sollte ich spätestens 14Tage vor Ablauf der regulären Garantie mich für eine Anschluss Garantie entschieden und abgeschlossen haben. Könnt ihr mir einen Rat geben?
Grüße aus dem Frankenland
BigBlue
18 Antworten
@ohligs: Quatsch. Die Garantie ist Fahrzeugbezogen und kann von jedem Eigentümer innerhalb der Erstgarantie abgeschlossen werden.
@elegancer:
19.000 und dann eine neue Kupplung... wie fährst Du denn?
Ne, Spass beiseite! Ganz klarer Fall von Garantie. Selbst wenn die Kupplung ein Verschleißteil ist, kann hier nicht vom üblichen Verschleiß gesprochen werden. Da ist eher ein Materialfehler zu vermuten. Außer Du fährst ständig mit halb getretener, schleifender Kupplung. Und selbst das müßte der FOH bzw. Opel Dir nachweisen! (Mußt aber innerhalb der Garantiezeit liegen!)
Auf jeden Fall Anschlussgarantie! Laut meinem FOH liegen alle üblichen Teile in der Anschlussgarantie. Ausgenommen sind Verschleißteile. Ist also ähnlich wie z.B. eine Gebrauchtwagengerantie oder so ein A1 -Ding. Ist mir auf jeden Fall die knapp 280 Euronen wert.
Die Anschluss-Anschlussgarantie wiederum würde ich mir überlegen. Liegt mit fast 300 Euronen pro Jahr schon viel höher und hat wohl einen stark eingeschränkten Umfang. Lohnt sich dann wohl eher für Vielfahrer!
mir sagte ein opelhändler, mann müsste innerhalb des ersten jahres die garantieverlängerung für das 3./4. jahr abschließen. stimmt das??!!
Mir sagte ein Opel-Händler, ich könnte damit bis kurz vor Ablauf der zweijährigen Werksgarantie warten.
@Solution1: Also man muss bis spätesten 14 Tage vor Ablauf der Werkgarantie sich für eine Anschlussgarantie entschieden haben, sagt mein FOH.
Habe jetzt auch Infos was die Garantieverlängerung zum Themenbereich Systemkomponenten beinhaltet, ein Auszug aus dem Faltblatt der CarGarantie:
a.) Motor --> Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Ventilabdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle im Ölkreislauf in Verbindung stehende Innenteile, Zahnriemen, Spann -/Umlenkrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfilter, Schwung -/Antriebsscheibe mit Zahnkranz
b.) Schalt -/ Autom. Getriebe --> Getriebegehäuse, alle Innenteile einschl. Drehmomentwandler, Kupplungshydraulik, Kupplungs
Kupplungshydraulik, Kupplungsnehmer -/Geberzylinder, Steuergerät des Automatikgetriebes und vom automatisierten Schaltgetriebe, Steuergerät und die Hydraulikeinheit
c.) Achs-/Verteilergetriebe --> Getriebegehäuse (Front, Heck, Allrad antrieb) einschließlich aller Innenteile
d.) Kraftübertragungswelle --> Kardanwelle, Achsantriebswelle, Antriebslenke und von der Antriebsschlupfregelung (ASR, ASC,EDS...), Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher und Ladepumpe
e.) Lenkung --> Mechanische oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, elketrischer Lenkhilfemotor, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen und elektr. Bauteilen
f.) Bremsen --> Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik Vakuumpumpe, Radbremszylinder der Trommelbremse, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer und vom ABS (elektr. Steuergerät, Hydraulikeinheit sowie Drehzahlfühler)
g.) Krafstoffanlage --> Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektr. Bauteile der Einspritzanlage (Steuergeräte, Luftmengen -/Massenmesser, AGR/EGR Ventil, Vergaser, Turbolader
h.) elektr. Anlage --> Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, elektr. Bauteile der Zündanlage mit Zündkabel als Bestandteil der derselben, elektr. Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, Zünderverteiler, elektronische Motorsteuerung, Zündspule, Vorglührelais, Kondensator, Rotor und von der Bordelektronik (Zentralelektronikbox, Bordcomputerelektrik, Kombiinstrument in Verbindung mit einem Schaden am Boardcomputer, zentrales Steuergerät (ECU, BCM, BSI, ZIM), Scheibenwaschmotor vorne/ hinten, Scheinwerferwischermotor, Heizungs -/ Zusatzlüftermotor sowie Hupe
i.) Kühlsystem --> Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe, Visco -/Thermolüfter, Lüfterkupplung, Thermoschalter und Kühlmodul
j.) Abgasanlage --> Lambdasonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lambdasonde
k.) Sicherheitssystem --> Kontrollsysteme für Airbag und Gurtstraffer
l.) Klimaanlage --> Kompressor, Verdampfer und Kondensator Lüfter
m.) Komfortelektrik --> Elektr. Fensterheber (Schalter, elektr. Motoren, Steuergeräte, Front -/Heckscheibenheizungselemente (ausgenommen Bruchschäden), elektr. Schiebedach (Schalter, elektr. Motoren, Steuergeräte, Zentralverriegelung (Schalter, elektr. Motoren, Steuergeräte, Magnetspulen ssowie Türschlösser)
Dichtungen, Dichtungsmanchetten, Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen, Kleinmaterial, Zündkerzen und Glühkerzen nur dann, wenn sie im ursächlichen Zusammenhang mit einem entschädigungspflichtigen Schaden an einem der Punkte a.) bis m.) genannte Teile ihre Funktionsfähigkeit verlieren.
Dem Käufer/Garantienehmer werden garantiebedingte Lohnkosten nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers voll erstattet. Garantiebedingte Materialkosten werden im Höchstfall nach den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers, ausgehend von der Betriebsleistung des beschädigten Bauteils bei Schadenseintritt wie folgt bezahlt:
50Tkm – 100%
60Tkm – 90%
70Tkm – 80%
80Tkm – 70%
90Tkm – 60%
100Tkm – 50%
Über 100TKM – 40%
Übersteigen die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, wie sie bei einem solchen Schaden überlicherweise eingebaut wird, so beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Koten dieser Austauscheinheit einschließlich Aus und Einbaukosten unter Verwendung von:
Am Kraftfahrzeug des Herstellers müssen vorgeschriebene oder empfohlene Wartungs-, Inspektions –und Reparaturarbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vomr Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchgeführt werden.
Der Höchstbetrag der garantiepflichtigen Entschädigung ist pro Schadensfall auf den Zeitwert des beschädigten Fahrzeuges zur Zeit des Eintrittes des Garantiefalles begrenzt.
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Anschlussgarantieverlängerung für 2 Jahre in Höhe von 265,-Euro rechnet sicher eher, als jene für 1 Jahr in Höhe von 125,-Euro. Da nach Ablauf dieser einjährigen Garnatieverläng wieder neue Anschlussgarantiebedingungen zu einem weit höheren Konditionen bestehen. Gleiche gilt für den Ablauf der zweijährigen Verlängerung. Wünscht man hier eine Anschlussgarantie, ist ebenfalls mit höhren Konditionen zu rechnen.
--- Je älter man wird, desto teuer werden die Gesundheitspolicen ---
Ciao
BigbluE