Garantieverlängerung

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

ich möchte gerne für meinen Golf eine Garantieverlängerung abschließen.
Sind die Preise für vergleichbare Konditionen bei jedem VW Händler gleich, oder sollte man sich verschiedene Angebote einholen.

Danke und noch einen schönen Ostermontag

telfast

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von TheBull3t


Ist das eigentlich dann genauso gut wie die Werksgarantie?!

Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Knister- und Klappergeräusche) schon. Während der ersten Verlängerungsphase wird die Werksgarantie vollumfänglich weitergeführt, nur der Modus der Abrechnung durch die Werkstatt im Garantiefall ist ein anderer.

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Zitat:

Original geschrieben von silver-wing


Hallo, habe nen Golf 6 mit 122 PS TSI und DSG.
Habe noch Garantieverlängerung bis 11/2012 ( war ab Kauf für 2 Jahre ) nun soll ich nur für das 5. Jahr 396 Euro zahlen.
find ich a besser viel........

Was meinst Du, wie schnell 396 Euro zusammen kommen, wenn du eine Reparatur hast.

396 Euro halte ich persönlich für nicht viel, ist aber auch immer von der Laufleistung pro Jahr abhängig.

Zitat:

Original geschrieben von 98octan


Schau in den Beitrag von Hansebaron!

Zitat:

Original geschrieben von 98octan



Zitat:

Original geschrieben von silver-wing


Hallo, habe nen Golf 6 mit 122 PS TSI und DSG.
Habe noch Garantieverlängerung bis 11/2012 ( war ab Kauf für 2 Jahre ) nun soll ich nur für das 5. Jahr 396 Euro zahlen.
find ich a besser viel........

Das bringt ihm aber nichts, da dort nur Preise für die EINMALIGE Garantieverlängerung stehen.

Seine Garantieverlängerung läuft ab, wenn er sie nicht 3 Monate vorher kündigt verlängert sie sich automatisch, hat dann aber nicht mehr den selben Umfang sondern entspricht einer Gebrauchtwagengarantie.

@JeanLuc69:

Zitat:

Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Knister- und Klappergeräusche) schon.

"Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche" sind übrigens in der (neuen, ab 01.01.2011) Anschlussversicherung enthalten.

Es ist aber nicht "die" Werksgarantie, sie wirkt sich für den Kunden letztendlich nur genau so aus.
(Der Händler muss im Schadenfall z.B. einen Kulanzantrag stellen und die Versicherung bezahlt nur den Rest.)

Zitat:

Original geschrieben von navec


@JeanLuc69:

Zitat:

Original geschrieben von navec



Zitat:

Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Knister- und Klappergeräusche) schon.

"Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche" sind übrigens in der (neuen, ab 01.01.2011) Anschlussversicherung enthalten.

Es ist aber nicht "die" Werksgarantie, sie wirkt sich für den Kunden letztendlich nur genau so aus.
(Der Händler muss im Schadenfall z.B. einen Kulanzantrag stellen und die Versicherung bezahlt nur den Rest.)

D.h. ich kann meine klappernde Fahrerseite doch darüber laufen lassen?!

Na, dann mach ich bald nen Termin aus

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So würde ich das sehen, denn in den Bedingungen sind die von mir zitierten Mängel nicht ausgenommen.

Von der Ziffer III(2) sind nur die Buchstaben f-k ausgenommen. Die o.a. Mängel (plus Undichtigkeiten usw.) stehen aber unter c.

Erst wenn, nach dem Ende der Anschlussgarantieversicherung die Funktionsversicherung (leider automatisch, wenn man nicht rechtzeitig kündigt) in Kraft tritt, ist die gesamte Ziffer III ausgeschlossen.

Hatte @myinfo das nicht mal wunderschön, sogar mit unterschiedlichen Farben in den Bedingungen, heraus gearbeitet?

Dann rufe ich demnächst mal dort an, teils geht mir das ganz schön auf die nerven, ich spüre es manchmal sogar, wenn ich den Ellebogen auf der Tür habe, 2 Versuche das zu Orten und zu beseitigen(sämtliche TSI wurden abgearbeitet) brachten nix, leider war auch auf bisherigen Werkstatthörfahrten nichts zu hören für den Mech., der sich bisher aber immer weigerte selber zu fahren, vom Beifahrersitz scheint man das aber viel schlechter wahrzunehmen.

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