Garantieverlängerung

VW Sharan 2 (7N)

Moin,

VW hat die Garantieverlängerungen novelliert:

http://www.volkswagen.de/.../die_garantieverlaengerung.html

Es handelt sich nun um eine vollumfängliche Verlängerung der Neuwagengarantie bis maximal 5 Jahre und 200000 km! (Opel lässt grüßen) 😉

Für meinen Sharan werde ich eine Verlängerung auf 48 Monate = Leasingzeitraum und 160000 km abschließen. Als Einmalzahlung kostet mich der Spaß dann 1023,- €, dafür habe ich's dann aber für die gesamte Zeit mit dem Sharan rundum sorglos. 🙂

Gruß, autoñomo

Beste Antwort im Thema

Da ich nun noch 2 Wochen habe, um von den 15% Rabatt für die Garantieverlängerung zu profitieren (mx 4 Wo. nach Erstzulassung), wird die Entscheidung für mich konkret.
Ich habe von meinem Händler die Preistabelle bekommen (die wohl nicht für Endkunden bestimmt ist), wo man schön sieht, ab welcher Ziel-Laufleistung eine neue Preisstaffel beginnt.
Diese Tabelle möchte ich euch nicht vorenthalten - sie deckt alle VW PKW ab!! Siehe anbei.

Ich werde mich wohl für 125000km und 3 Jahre Anschluss (= 5 Jahre insgesamt) entscheiden.
Bei mehr als 125000km sind dann innerhalb der ersten 5 Jahre 50% Selbstbeteiligung fällig...

78 weitere Antworten
78 Antworten

Hallo,

bei meinem 125 kw TDI hat das dritte Jahr ca. € 320 (hat der Händler übernommen), das vierte soll etwas über € 500 kosten. Werde ich demnächst abschließen, dann kann ich genaues berichten.

Moinsen, habe meinen Sharan nun seit knapp 11 Monaten und habe Ihn als Geschäftswagen mit 12 Monaten von VW bekommen.

Nun so kurz vor seinem 2 Geburtstag habe ich mich entschieden auch die Garantieverlängerung ab zuschließen.

Mein Freundlicher hat mir folgende Angebote gemacht.

Verlängerung auf 4 Jahre mit 100.000 KM Gesammtfahrleistung für 778,32€

oder

Verlängerung auf 5 Jahre mit 125.000 KM Gesammtfahrleistung für 1500,84€

als erstes dachte ich sofort, ok für das 5. Jahr nochmal das doppelte kommt nicht in frage, aber neu sagte er mir bietet der VVD an das ganze Monatlich zu bezahlen ohne extra Aufschlag.

Das wären im ersten Fall für mich:

Verlängerung auf 4 Jahre mit 100.000 KM Gesammtfahrleistung 32,43€ im Monat 2 Jahre lang

oder

Verlängerung auf 5 Jahre mit 125.000 KM Gesammtfahrleistung 41,69€ im Monat 3 Jahre lang.

Nun überlege ich doch ob ich bei den 9 € unterschied im Monat ( + das 3 Jahr ) doch bis zum 5. Jahr abschließe ;-).
Damit hätte ich dann pro Jahr 500€ die ich für die Garantie bezahle.

Greez Makuzi

Wenn man sich mal die Ausschlusskriterien der Garantieverlängerungen ansieht, dann sind Sinn und Zweck der ganzen Verlängerungen (egal ob auf 3, 4 oder 5 Jahre) mehr als fragwürdig und stehen im Preis- Leistungsverhältnis bisheriger Garantieverlängerungen bei VW in keinerlei maßvollem Verhältnis mehr. (Die Spinnen die Römer! 😉)
Ich für meinen Teil spare mir daher lieber die 1500,- € ganz.
Das muß sicherlich jeder für sich entscheiden.
Aber für über 40 € im Monat, bezahl ich lieber mir oder einem meiner Kinder `nen weiteren Sportverein, als meine Angst vor einer Reparatur zu beschwichtigen, welche am Ende dann wohlmöglich eh nicht versichert ist. Zumal der Wagen seine wirklichen Zipperlein wahrscheinlich erst jenseits 5 Jahre und der 100.000 Marke kriegt.
Und wenn im 3-5 Jahr ernsthaft Reparaturen von über 1500,- € fällig sind, dann stoße ich den Wagen ganz ab. Denn dann ist irgendwas komplett faul mit der Kiste.

Gruß, der Biker

Aber wenn die Kinder eh schon im Sportverein sind......😛

Ich habe beim Passat 5 Jahre genommen. Beim Sharan belasse ich es auf 4. Wenn der Motor mal 4 Jahre hält dann auch länger und alles andere kann man auch so bezahlen (bei DSG würde ich wohl auch das 5. Jahr nehmen 😉 )

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Berlin-Biker


Wenn man sich mal die Ausschlusskriterien der Garantieverlängerungen ansieht, dann sind Sinn und Zweck der ganzen Verlängerungen (egal ob auf 3, 4 oder 5 Jahre) mehr als fragwürdig und stehen im Preis- Leistungsverhältnis bisheriger Garantieverlängerungen bei VW in keinerlei maßvollem Verhältnis mehr. (Die Spinnen die Römer! 😉)
Ich für meinen Teil spare mir daher lieber die 1500,- € ganz.
Das muß sicherlich jeder für sich entscheiden.
Aber für über 40 € im Monat, bezahl ich lieber mir oder einem meiner Kinder `nen weiteren Sportverein, als meine Angst vor einer Reparatur zu beschwichtigen, welche am Ende dann wohlmöglich eh nicht versichert ist. Zumal der Wagen seine wirklichen Zipperlein wahrscheinlich erst jenseits 5 Jahre und der 100.000 Marke kriegt.
Und wenn im 3-5 Jahr ernsthaft Reparaturen von über 1500,- € fällig sind, dann stoße ich den Wagen ganz ab. Denn dann ist irgendwas komplett faul mit der Kiste.

Gruß, der Biker

Wieso Auschlußkreterien ??

Unsere Leistungen:

alle Leistungen entsprechen in vollem Umfang der Herstellergarantie
Zeitraum wahlweise 1, 2 oder 3 Jahre im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie

http://www.volkswagen.de/.../die_garantieverlaengerung.html?...

Mein freundlicher hat auch gesagt: Es wird alles zu 100% übernommen so wie in den ersten 2 Jahren auch. Jedes klappern quitschen etc.

Und wer knapp ist mit Geld sollte sich das sicherlich genaustens überlegen immerhin sind es 1500 €
oder auch über 40€ im Monat, also Mein Handyvertrag ist teurer ;-).

Greez Makuzi

Ja, ja, da hilft nur der Blick ins Kleingedruckte:

Zitat aus "Bedingungen für die Volkswagen Neuwagen-Garantieverlängerung GVB 252/05"

IV. Was ist nicht versichert?
1. Garantieverlängerung
Im Rahmen der Garantieverlängerung wird kein Ersatz geleis-
tet für die nachfolgenden Positionen und alle damit im Zusam-
menhang stehenden Kosten:
a) Nicht versicherte Gefahren
Wir leisten ohne Rücksicht auf
andere mitwir
kende Ursachen
keinen Ersatz für Schäden,
aa) die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere
Einflüsse aller Art, wie z. B.:
(1) Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit
mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;
(2) mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbeson-
dere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschla-
gung;
(3) unmittelbare Einwirkung von Sturm, Steinschlag, Hagel,
Blitzschlag, Erdbeben, Übersc
hwemmung, Brand oder Explo-
sion;
(4) Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen,
Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe
oder Kernenergie;
(5) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des
Fahrzeugs, wie z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben bzw.
den dazugehörigen Übungsfahrten oder durch Überladung;
(6) Tierbiss;
bb) die durch Verschleiß entstanden sind;
cc) die vorsätzlich oder grob f
ahrlässig herbeigeführt worden
sind, oder zu denen versucht wurde, arglistig über Tatsachen
zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang zu dem
Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen
(z. B. Eingriffe am Kilometerzähler);
dd) für die ein Dritter eintrittspflichtig ist, bzw. deren Behebung
im Rahmen einer gewährten Kulanz erfolgt (ist);
ee) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion
des Fahrzeuges oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörtei-
len (z. B. Umrüstung auf Gasbetrieb) verursacht worden sind,
die nicht vom Hersteller genehmigt oder nicht fachgerecht
eingebaut worden sind;
ff) die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
(1) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum
Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind (z. B.
Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe);
(2) eine Rückrufaktion des Herstellers nicht wahrgenommen
wurde;
(3) ein für eine Werkstatt erkennbarer Vorschaden nicht unver-
züglich repariert wurde;
(4) das Fahrzeug unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder
gepflegt worden ist.
b) Nicht versicherte Teile
Nicht versichert sind:
aa) Teile, die nicht vom Hersteller genehmigt sind;
bb) Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeuges
vorgeschriebenen Wartungs-
und Pflegearbeiten auszutau-
schen sind;
cc) Zünd- und Glühkerzen, es sei denn, ihr Ersatz ist technisch
erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem Zusammen-
hang mit einem ersatzpflichtigen Schaden;
dd) Betriebsstoffe und Hilfsmittel, wie beispielsweise Öle, Ölfil-
ter und Frostschutzmittel, es sei denn, sie werden in unmittel-
bar ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen
Schaden erforderlich;
ee) Kupplungsscheibe und Brems
beläge, -trommel, -scheiben
und -klötze, Felgen, Reifen;
ff) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen;
gg) nicht werkseitig eingebaute Teile, wie insbesondere nicht
werkseitig eingebaute Radios, CD-Spieler, CD-Wechsler, An-
tennen, Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon
und Freisprecheinrichtung, Audi
o- und Videosysteme, bewegli-
ches und unbewegliches Mobiliar, z. B. bei Individualeinbauten
wie Camping-, Wohnmobil- und Businessausstattung;
hh) Datenträger (z. B. DVD,
CD-ROM) für Navigationsgeräte.
c) Nicht versicherte Schäden und Arbeiten
Nicht ersetzt werden:
aa) Lack- und
Korrosionsschäden;
bb) Verunreinigungen im Kraftstoffsystem, es sei denn, sie
treten in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem
nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden auf;
cc) mittelbare Schäden, wie z. B. Abschleppkosten, Ab- und
Einstellgebühren, Mietwagenkos
ten, Entschädigung für ent-
gangene Nutzung u. ä.;
dd) Wartungsarbeiten;
ee) Auswuchten der Räder;
ff) Test-, Mess-, Prüf- und Einstellarbeiten, es sei denn, sie
sind in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem
nach diesen Bedingungen ersatz
pflichtigen Schaden erforder-
lich.

Für all das wird aber auch die normale NWG nicht eintreten.

Gruß Philipp

Hier sollte man erstmal die grundlegenden Unterscheidungsmerkmale zwischen Garantie und Gewährleistung kennen.
Raucht zum Beispiel innerhalb der ersten 6 Monate die Kupplungsscheibe ab, greift hier Gewährleistung ohne Beweislastumkehr. D.h. der Verkäufer muss für den Schaden aufkommen, ohne das Du irgendwelchen Nachweis über die Schadenursache erbringen musst.
Passiert Dir aber das gleiche innerhalb der Anschlussgarantie, dann ist Essig - siehe Ausschluss ee) in autonomos Post.
Besonders schön ist auch Punkt bb). Ausgeschlossen sind Schäden die durch Verschleiß entstanden sind...
Das dürfte wohl ebenfalls in vielen Fällen dazu führen, dass die Anschlussgarantie nicht eintritt.
Das ist quasi die Killerklausel für so ziemlich jeden auftretenden Fehler...

Hinweis @didarenni:
Diejenigen die dann ggf. auch noch eine Leistungssteigerung etc. an Ihrem Wagen haben (180PS 400NM 😉), gehen ebenfalls in den meisten Fällen leer aus, denn hier greift noch ein weiterer Ausschluss: "ee) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen (z. B. Umrüstung auf Gasbetrieb) verursacht worden sind, die nicht vom Hersteller genehmigt oder nicht fachgerecht eingebaut worden sind"

Wie gesagt, das kann jeder halten wie er will.
Ich finde die 1500,- € in Hinblick auf diese Ausschlüsse deutlich übertrieben. Beim meinem vorherigen VW, hat die Anschlussgarantie noch rund 350,- € für 2 Jahre gekostet. Da war das noch überlegenswert und preiswert, also wirklich seinen Preis wert. Doch hier ist der Rahmen eindeutig überschritten.

Gruß, der Biker

Zitat:

Original geschrieben von Berlin-Biker


...
Hinweis @didarenni:
Diejenigen die dann ggf. auch noch eine Leistungssteigerung etc. an Ihrem Wagen haben (180PS 400NM 😉), gehen ebenfalls in den meisten Fällen leer aus, denn hier greift noch ein weiterer Ausschluss: "ee) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen (z. B. Umrüstung auf Gasbetrieb) verursacht worden sind, die nicht vom Hersteller genehmigt oder nicht fachgerecht eingebaut worden sind"
...

Dafür gibt es in den Bedingungen sogar einen Extrapassus: 😁

Zitat aus "Bedingungen für die Volkswagen Neuwagen-Garantieverlängerung GVB 252/05"
...
2. Nicht Gegenstand dieses
Versicherungsvertrags sind
...
b) Fahrzeuge, deren Motorleistung oder Motordrehmoment
durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerks-
steuerung gesteigert wurde (Tuning oder Chip-Tuning)
...

Hatte die Garantieverlängerung bei meinem T5 ...beide Xenon Lämpchen im 3. Jahr getauscht nach Defekt ohne Probleme.....

Ich habe jetzt ein Angebot für
24 Monate: 815,- EUR (Einmalzahlung)
36 Monate: 2.196,- EUR (Einmalzahlung bei 30.000 km Fahrleistung) bzw. ab jetzt
59 Monatsraten à 37,37 €, das sind 2.204,83 €!
36 Monate: 1.548 EUR (Einmalzahlung bei 20.000 km Fahrleistung)

Ich finde das ganzschön happig. Welche preislichen Möglichkeiten gibt es denn da? Von wem hängt das ab?
Ich habe von anderen weiter oben gelesen, dass es z.T. ganz andere Summen sind - also weniger.
Danke für eure Hilfe
Michael

Die Preise sind für die unterschiedlichen Motorisierungen/Ausstattungen m. W. jeweils verschieden.
Daher die Differenzen.
Zu teuer ist das ganze m. M. nach so, oder so... (habe ich weiter oben schon erläutert).

Gruß, der Biker

Zitat:

Original geschrieben von Berlin-Biker


Zu teuer ist das ganze m. M. nach so, oder so...

Man kann den hohen Preis leider auch so interpretieren, daß das Vertrauen seitens VW in die eigene Zuverlässigkeit nicht allzu hoch ist :-). Andererseits hören sich 1500 € nach viel an, aber wenn ich nur an die mehr als 20 verbauten elektronischen Steuergeräte denke (die defekt gehen können), dann kann sich dieser Betrag recht schnell bezahlt machen. Die Mechanik macht mir ehrlich gesagt weniger Kopfweh.

...das Ganze ist ein Armutszeugnis sowie himmelschreiende Schweinerei/Profitgier seitens VW! 😠

Entweder haben die wirklich so wenig Vertrauen in die eigene Technik, oder - und das vermute ich eigentlich mehr - sie halten den "dummen Deutschen" immernoch für zahlungskräftig genug, sich auch noch teuer die Garantien zu kaufen, die etliche Hersteller mittlerweile werksseitig gratis vergeben (teilweise sogar incl. Wartung!).

Kia 7 Jahre, Mazda z.T. sogar derzeit 8 Jahre, Hyundai 5 Jahre ... und alles ohne einen Cent Aufpreis...
Da sollten sich die deutschen Autobauer für Ihre deutsche Kundschaft mal eine Scheibe von abschneiden.

Nicht nur, dass VW ohnehin eine der kürzesten Herstellergarantien anbietet, nein - für eine Anschlußgarantie werden hier Mondpreise aufgerufen, wovon sich manch einer einen Gebrauchtenwagen kaufen würde (der vermutlich auch noch länger hält als die VW-Anschlußgarantie).

Und wenn`s hart auf hart kommt, für 1500 - 2200 Euro, da kriege ich noch immer jede Menge Steuergeräte neu gekauft!😉 Mal ganz zu schweigen vom üppigen Angebot an gebrauchten Steuergeräten in der Bucht, wenn wirklich mal eines davon den Geist aufgeben sollte.

Selbst, wenn hier wie vorher erwähnt mal die Xenon-Brenner flöten gehen, so kostet die Xenon-Birne vom Typ Philips D3S als Ersatzteil keine 40 Euro! Und wechseln kann man auch Xenon-Birnen mit etwas Sachverstand selbst. Nur anlernen muss es dann noch der Freundliche...

2200 Euro dürfte je nach Ausführung fast der Preis für einen AT-Teilmotor oder ein neues DSG-Getriebe im Austausch sein...😰 Spinnen die??? Was soll denn da alles kaputt gehen???

Wie gesagt, entscheiden muss das jeder für sich selbst.
Ich komme aus der Versicherungsbranche und weiß, das die Leute gerne viiiiiiiiiiiiiiiel (zuviel) Geld für ein Gefühl von Sicherheit ausgeben. Viele hinterfragen manche Sachverhalte nicht einmal mehr! (Wie hoch ist das Eintrittsrisiko? Wie hoch ist das finanzielle Risiko? Gibt es Alternativen? usw. usw. usw.)

Es gibt Dinge, die lohnen sich abgesichert zu werden und es gibt Produkte - wie diese Anschlußversicherung, da lacht nur der Versicherer! In diesem Fall lacht nur VW!😎

Cogito ergo sum - Garantieverlängerung - ohne mich!

Gruß, der Biker

Versteh immer die Aufregung nicht, warum kauft ihr euch denn dann einen VW. Nehmt einen Kia oder einen Dacia oder einen Espace oder was auch immer. Die sind viel billiger, haben viel länger Garantie und was weiss sonst noch was.

Wenn man sich so einen Wagen zulegt dann weiss man doch von Anbeginn an was für Kosten auf einen zukommen. Wenn nicht dann macht man irgendetwas falsch.
Alternativen zum Sharan gibt es, man muss immer irgendwo Abstriche machen.

Die Zulassungen sprechen für sich und wenn die Mio. von VW-Fahrern alles unzufrieden wären würden sie mit Sicherheit keinen mehr kaufen. Also muss irgendetwas dran sein, oder VW hat die Wasserversorgung übernommen und die kippen da was rein.......

Irgendwo muss da doch was nicht stimmen.

Ich hatte bei meinem Passat nach 77000 km und 2,5 Jahren einen Motorschaden und?
VW hat sofort (4 Stunden nach dem Ereignis) 75% Kulanz zugesagt und die restlichen 25 % hat die Anschlussgarantie übernommen. 800 Euro die sich sofort gerechnet hatten, der Schaden betrug knappe 7000 Euro.

Motorschaden war am Freitag und am Mittwoch hab ich meinen Passat mit komplett neuem Motor wieder abgeholt.
War zwar tatsächlich ärgerlich aber VW hat sich bemüht alles so schnell es geht abzuwickeln. Ich für meinen Teil kann auf 17 zufriedene Jahre mit meinen VW´s zurückblicken, auch wenn immer wieder mal was defekt war. Lob muss ich auch meinen Händler bzw. meinen zuständigen Werkstattmeister zukommen lassen, er findet fast immer eine Lösung. Alleine deswegen hab ich nicht mal im geringsten daran gedacht einen Seat zu kaufen.

So long.....

Deine Antwort
Ähnliche Themen