Garantieverlängerung "kurz vor Schluss"

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo!

Ich habe heute im Fahrzeugschein gesehen, dass mein GTI doch erst am 24.04.2009 erstzugelassen wurde!
Noch eine Woche Zeit sozusagen. Also theoretisch müsste ich die Garantieverlängerung ja noch beantragen können oder? 😛

Was meint ihr? Wie teuer ist das eigentlich für einen Golf VI GTI mit DSG für 2 weitere Jahre?

Ich weiß später geht's nicht, aber irgendwie wird einem übel wenn man von den ganzen Schäden bei Lenkung, DSG usw. liest und das sind ja alles sauteure Sachen...

Grüße
Peter

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Nytro_Power


Hallo!

Ich habe heute im Fahrzeugschein gesehen, dass mein GTI doch erst am 24.04.2009 erstzugelassen wurde!
Noch eine Woche Zeit sozusagen. Also theoretisch müsste ich die Garantieverlängerung ja noch beantragen können oder? 😛

Was meint ihr? Wie teuer ist das eigentlich für einen Golf VI GTI mit DSG für 2 weitere Jahre?

Ich weiß später geht's nicht, aber irgendwie wird einem übel wenn man von den ganzen Schäden bei Lenkung, DSG usw. liest und das sind ja alles sauteure Sachen...

Grüße
Peter

Hi Peter,

praktisch auch. 😛

Der Preis hängt von der Motorleistung, Dauer der ersten Vertragsperiode und gewählten maximalen Fahrleistung ab EZ ab.

-> Leistungsklasse: 118 bis 199 kW
-> Laufzeit 1. Vertragsperiode: 2 Jahre = bis zum Fahrzeugalter von 4 Jahren
-> maximale Fahrleistung ab EZ nach 4 Jahren: 40.000 km = 445 €, 100.000 km = 578 €, 160.000 km = 808 €

Weitere Infos inkl. der Bedingungen findest Du hier: Golf VI - Preise Garantieverlängerung 2011

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Was ist eigentlich, wenn man beim Neukauf die Garantieverlängerung abschließt und man das Auto gar nicht mehr hat. Z.B. wegen Totalschaden, Wandlung oder Diebstahl.

Bekommt man dann das Geld zurück oder ist das der Nachteil?

Zitat:

Original geschrieben von vestibular


Was ist eigentlich, wenn man beim Neukauf die Garantieverlängerung abschließt und man das Auto gar nicht mehr hat. Z.B. wegen Totalschaden, Wandlung oder Diebstahl.

Bekommt man dann das Geld zurück oder ist das der Nachteil?

Bei einem Totalschaden oder Wandlung meldet man das an die Garantieversicherung und bekommt anteilig den Versicherungsbeitrag zurück. Bei Verkauf an einen Händler müsste es auch so sein, bin mir aber nicht ganz sicher.

Bei Verkauf an eine Privatperson geht die Garantie auf den neuen Besitzer über.

Zitat:

Original geschrieben von golfplusdriver


Hi,

kann mal einer von denen, die schon eine Verlängerung haben, hier schreiben, wie das genau abläuft?

Man geht also zum Händler, läßt sich ein Angebot machen, und dann?
Wird der Beitrag dann gleich beim Händler bezahlt?
Oder gibt es eine Rechnung nach Hause?
Oder muß abgebucht werden?
Oder bekommt man gar nur Unterlagen mit und muß diese selbst zum VVD schicken?

Und was passiert im Schadensfall? Man bringt das Auto zum Freundlichen und der regelt alles selber mit der VVD? Oder muß man in Vorleistung treten und dann die Rechnung beim VVD später einreichen?

Bin für Hinweise dankbar.

Man geht zum Händler, lässt sich ein Angebot erstellen und wenn es einem zusagt, unterschreibt man beim Händler den Vertrag. Nach ein paar Wochen erhält man die Vertragsunterlagen per Post, mit der Aufforderung den Beitrag zu überweisen.

Im Normalfall regelt das VW-Autohaus alles direkt mit der Versicherung, wenn die Schäden durch die Garantieversicherung abgedeckt sind. Eigene Erfahrungen habe ich diesbezüglich noch nicht gemacht. So wurde es mir aber erklärt.

Wartungsnachweis / Leistungsvoraussetzung / Selbstbehalt
• Voraussetzung für Leistungen aus der Garantieverlängerung ist der Nachweis über die Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten.
• Innerhalb der gewählten Vertragslaufzeit und der vereinbarten Gesamtfahrleistung
(maximal 200.000 km) werden die Lohn- und Materialkosten zu 100 % bezahlt.
• In den weiteren Vertragsverlängerungen fällt ab einer Fahrleistung von 100.000 km eine fixe Selbstbeteiligung in Höhe von 150,- Euro an. Ab 200.000 km oder bei einem Fahrzeugalter über 10 Jahre ist die Entschädigung auf maximal 2.000,– Euro je Versicherungsjahr limitiert.

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Zitat:

Original geschrieben von Dong84


Die Garnatieverlängerung kann man auch am letzten Tag abschließen...Habe ich auch gemacht...

Das klappt nur, wenn der VVD durch den Vertragshändler

innerhalb

der herstellerseitigen NW-Garantiezeit Kenntnis vom Versicherungsantrag erlangt. Trödelt der Händler oder wird der Antrag nur 1 Tag nach dem letzten NW-Garantietag weitergeleitet, wird der VVD keine Anschlussgarantie gewähren.

• Die Leistungen der Garantieverlängerung für Neufahrzeuge bis zu einem Alter von 24 Monaten entsprechen in vollem Umfang der Herstellergarantie.
• keine Selbstbeteiligung – volle Kostenübernahme bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung
• maximal wählbare Gesamtfahrleistung 200.000 km
• In den weiteren Vertragsverlängerungen gelten die umfangreichen Leistungen der Funktionsgarantie, in der nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile abgesichert sind.
• Der erstmalige Abschluss der Garantieverlängerung für Neuwagen ist bis zu einem Zeitpunkt von 24 Monaten nach der Erstzulassung des Fahrzeugs möglich.
• Wird die Garantieverlängerung nicht zeitgleich mit der Auslieferung des Fahrzeugs beantragt, ist die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle nachzuweisen.

kann es sein dass beim FzgKauf andre Preise angeboten werden? Der Verkäufer meinte 3xx€ für die erweiterte Garantie und würde auch bei nachträglichen Abschließen nicht mehr kosten

Zitat:

Original geschrieben von Horstianer


kann es sein dass beim FzgKauf andre Preise angeboten werden? Der Verkäufer meinte 3xx€ für die erweiterte Garantie und würde auch bei nachträglichen Abschließen nicht mehr kosten

Das Garantiemodell für den Golf wurde Ende 2010 umgestellt. Dabei ergaben sich auch andere Preise für die Garantieverlängerungen.

Okay ich habe mich jetzt entschieden und alles durchgerechnet. Ich werde die Garantie für meinen GTI nur um ein weiteres Jahr verlängern. Das kostet mich nur 180 € und das reicht denke ich auch.

Ich will mich hauptsächlich vor teuren Defekten die hier im Forum bereits bekannt sind (hakende Lenkung, plötzlicher DSG Schaden, plötzlicher Motorplatzer, irgendwelche plötzlich auftauchende Fehlermeldungen usw.) absichern.

Ich werde nächstes Jahr etwa 14 - 15000 Km fahren, weshalb die Garantie also schon im Februar nächsten Jahres beendet sein wird, weil ich dann die 30000 Km Marke knacke. Und was nach 30.000 Km nicht kaputt gegangen ist, wird auch nicht mehr kaputt gehen. Zumindest nicht von den sauteuren Sachen...

Eine Aufstockung auf weitere 2 Jahre kommt deutlich teurer mit 578 € und da das Risiko ab dem 3. Jahr meiner Meinung nach enorm absinkt einen bereits ab Werk eingebauten Schaden zu erleiden, mache ich das nicht.

Hätte mein GTI bereits 25 - 30000 Km runter, würde ich garkeine Garantieverlängerung abschließen.

Grüße
Peter

Zitat:

Das klappt nur, wenn der VVD durch den Vertragshändler innerhalb der herstellerseitigen NW-Garantiezeit Kenntnis vom Versicherungsantrag erlangt. Trödelt der Händler oder wird der Antrag nur 1 Tag nach dem letzten NW-Garantietag weitergeleitet, wird der VVD keine Anschlussgarantie gewähren

na ne, bissl kulanz ist da!

bei mir ging es um 7tage, im service online portal von vw(heisst das so?)stand 17.04. als erst datum,

die zulassung allerdings ist mit 31.03 datiert, nun ist im portal aber das auslieferungsdatum gemeint!

und der vvd hat mir trotzdem die 2jhare gegeben!😉

Mir würden 2 Jahre 60000 km reichen ... leider nicht wählbar.
Hier nochmal die Liste: 

Zitat:

Original geschrieben von Nytro_Power


[....] Und was nach 30.000 Km nicht kaputt gegangen ist, wird auch nicht mehr kaputt gehen. Zumindest nicht von den sauteuren Sachen... [.....]

Wenn du dich da mal nicht irrst! Mein DSG wird momentan bei etwas

über

30.000 km gewechselt. Da ich den Wagen gebraucht gekauft habe, war zum Glück eine einjährige Anschlussgarantie inklusive, welche ich jetzt beanspruche.

Bei 15.000 km hatte ich schon mal einen vierwöchigen Boxenstopp wegen meinem Motor (Kosten siehe Anhang) . Mittlerweile ist er auch schon 2 Wochen wegen meinen DSG in der Box. Ende offen, da sich die Mechatronik nicht anpassen lässt. Ich vermute, dass es sich diesmal preislich in der gleichen Region befindet, wie bei mein Motortausch.

Motor

Die Höhe der Beiträge hat die Versicherung anhand von Statistiken ermittelt.
Das Schadensrisiko ist also in den Beitragslisten indirekt ablesbar.
Das 3.(5.) Jahr ist da schon recht teuer. 

Warum haben wir eigentlich Angst?
Bei meinem alten Auto wären mir Motor- bzw. Getriebeschäden nie in den Sinn gekommen.
Die Technik ist komplizierter geworden.

Zitat:

Original geschrieben von VaraderoXLV



Warum haben wir eigentlich Angst?
Bei meinem alten Auto wären mir Motor- bzw. Getriebeschäden nie in den Sinn gekommen.
Die Technik ist komplizierter geworden.

Ne, die Autos sind eigentlich so zuverlässig wie nie. Nur durch das Internet entsteht der Eindruck das ständig alles kaputt geht, weil heutzutage jeder die Möglichkeit hat darüber öffentlich zu berichten.

Trotzdem kann es keiner einschätzen und man ist natürlich verunsichert...

Außerdem werden die Preise halt künstlich nach oben getrieben von den Herstellern, der Kunde zahlt ja eh. Der Golf VI ist in der Produktion günstiger für VW als der Golf V, obwohl er für den Kunden viel wertiger erscheint. Eigentlich müssten die Reperaturkosten sogar sinken, doch stattdessen werden sie erhöht. Wo das Geld hingeht? In die pompösen Glaspaläste von VW Händlern, Sponsoring, Werbung...

Grüße
Peter

Zitat:

Original geschrieben von Nytro_Power


Ne, die Autos sind eigentlich so zuverlässig wie nie.

Diese Aussage würde ich so nicht unterschreiben.

Die relative Zuverlässigkeit mag höher sein, wenn man die deutlich gestiegene Anzahl an Hilfssystemen, Sensoren und Aktoren im Fahrzeug mit der von vor 20 Jahren vergleicht. Absolut betrachtet stehten moderne Fahrzeuge deutlich häufiger ungeplant in der Werkstatt. Und die Tatsache, daß die neue Garantieverlängerung für den Golf deutlich teurer kommt als die Vorgängerlösung hat schon etwas zu bedeuten.

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