Garantiefall und keinen Leihwagen Gratis?
bei meinem Goal (4 Türer) ist die plastikverkleidung (zwischen der Rückenlehne und der Tür auf den Rücksitzen) lose. Sie steht hoch und es ist ein Spalt zum Türgummi. Alle versuche diese Einziklippsen schlugen fehl...ich weiss auch nicht wie lange das schon ist...ist mir erst vor 3 Wochen aufgefallen...hinten saß bis jetzt erst einmal jemand.
Da ich heute Zeit hatte fuhr ich mal zum Freundlichen um die Ecke..(der Händler von dem ich das Auto neu hatte ist ca. 30km weiter weg)
Dieser guckte und drückte...komisch, bekomme ich jetzt nicht hin, so seine Worte. Aber ist ja Garantie... Lassen sie den Wagen mal einen Tag hier, dann bauen wir es ab und schauen ob ne Klammer oder so fehlt, zur Not bestellen wir dann die Verkleidung neu.
Ich brauche mein Auto aber täglich und ne Frage nach Mobilgarantie und kostenlosen Leihwagen lehnte er mit bedauern ab!
Ist das so rechtens?
MfG
Ps. Wenn es so sein sollte, komm ich ja günster wenn Sie diesen Mangel im Zuge der 1.Inspektion mit erledigen...die ist ja noch in der Garantiezeit.
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von thefox
Mit Kulanz hat die gesetzliche Gewährleistung aber wenig zu tun. Wenn der Händler kein Leihfahrzeug stellen möchte, kann ich als Kunde auch gerne per Taxi fahren. Ob ihm das günstiger kommt? Wohl kaum.
Ob es für Dich güstiger ist, zu Fuß zu gehen, oder mit dem Taxi zu fahren mußt Du selbst entscheiden, der Händler hat mit Deiner Mobilität im Garantiefall NIX zu tun !
Hat sich mal jemand die Mühe gemacht, die Garantiebedingungen zu lesen ?
Wo steht darin, daß man in der Garantiezeit ein Anrecht oder einen Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen hat ?
Mobilitätsgarantie und Garantie haben NIX miteinander zu tun !
Genau so siehts aus.
In dem Fall gibts nur diese Möglichkeiten:
Händler bietet kostenlose Fahrkarte für Öffentlichen Nahverkehr
Händler bietet kostenlosen Transfer innerhalb der Stadt
Händer bietet Leihwagen zum billigen Werkstatt-Tarif
Händler bietet freiwillig einen kostenlosen Leihwagen
Wenn der Wagen nicht mehr fahrbereit wäre, sieht natürlich wieder anders aus.
Ich habe allerdings auch schon mal nen kostenlosen Wagen freiwillig bekommen. (bei der Rückrufaktion)
@hurz100
Du solltest Postings genauer lesen :-). Wie viele Endkunden setzt Du die freiwillige Garantie des Herstellers mit der gesetzlichen Gewährleistung gleich. Das ist aber eben nicht die gleiche Sache.
Was VW irgendwo schreibt, ist für die gesetzliche Gewährleistung ziemlich uninteressant. Ist eine Sache mangelhaft, haftet der Verkäufer für die mir entstehenden Schäden.
Nebenbei sollte der Händler sich vielleicht auch überlegen, wie die Bewertung durch den Kunden bei der sich folgenden VW-Zufriedenheitsumfrage ausfällt.
Zitat:
Original geschrieben von thefox
@hurz100
Du solltest Postings genauer lesen :-). Wie viele Endkunden setzt Du die freiwillige Garantie des Herstellers mit der gesetzlichen Gewährleistung gleich. Das ist aber eben nicht die gleiche Sache.
Was VW irgendwo schreibt, ist für die gesetzliche Gewährleistung ziemlich uninteressant. Ist eine Sache mangelhaft, haftet der Verkäufer für die mir entstehenden Schäden.
Nebenbei sollte der Händler sich vielleicht auch überlegen, wie die Bewertung durch den Kunden bei der sich folgenden VW-Zufriedenheitsumfrage ausfällt.
Er haftet für den Schaden, indem dieser für den Kunden kostenlos instandgesetzt wird !
Trotzdem hast Du dann keinen Anspruch auf kostenlosen Ersatzwagen !
Falls Du anderer Meinung sein solltest, bitte einen Link oder Zitat, aus dem der Anspruch auf kostenlosen Ersatzwagen oder kostenlose Mobilität bei FAHRBEREITEM FAHRZEUG hervorgeht !
Bitte ansonten keinen Unfug posten !
Weiterhin ist die GARANTIE eine Leistung des herstellers, welche über die gesetzlichen Ansprüche weit hinausgeht, somit an die garantiebedingungen des Herstellers gebunden und hat NICHTS mit der gesetzlichen Sachmangelhaftung zu tun !
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Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Er haftet für den Schaden, indem dieser für den Kunden kostenlos instandgesetzt wird !
Trotzdem hast Du dann keinen Anspruch auf kostenlosen Ersatzwagen !
Falls Du anderer Meinung sein solltest, bitte einen Link oder Zitat, aus dem der Anspruch auf kostenlosen Ersatzwagen oder kostenlose Mobilität bei FAHRBEREITEM FAHRZEUG hervorgeht !
Bitte ansonten keinen Unfug posten !
Weiterhin ist die GARANTIE eine Leistung des herstellers, welche über die gesetzlichen Ansprüche weit hinausgeht, somit an die garantiebedingungen des Herstellers gebunden und hat NICHTS mit der gesetzlichen Sachmangelhaftung zu tun !
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen
Zitat:
Original geschrieben von thefox
Nebenbei sollte der Händler sich vielleicht auch überlegen, wie die Bewertung durch den Kunden bei der sich folgenden VW-Zufriedenheitsumfrage ausfällt.
Das ist natürlich auch ein gewichtiges Argument. Allerdings beginnt sich solches kundenorientiertes Marketing erst langsam durchzusetzen. Anstatt auf diesem Sektor zielorientiert zu punkten, verpulvern viele Händler lieber noch tausende von Euros in irgendwelchen Werbekampagnen, bei denen sich die Wirkung teilweise kaum verfizieren läßt...
@hurz100
Mal eines vorweg: Posting, bei denen jeder Satz mit einem Ausrufungszeichen beendet wird, kann ich nicht so ganz ernst nehmen.
Warum soll ich bei einem Neuwagen die Garantie in Anspruch nehmen? Das kann ich solange machen, wie mir deren Leistung gefällt. Ansonsten greift hier die Gewährleistung und die ist bei diesem Thema eigentlich ziemlich eindeutig.
Einen Link spez. zum Thema Auto kann ich Dir nicht anbieten. Daß der Verkäufer auch für "Folgeschäden" in einem gewissen Rahmen haftet, kannst Du in jedem besseren Artikel zum Thema Verbraucherrecht nachlesen. Ist ja auch irgendwie ziemlich logisch.
@Drahkke
Gerade in der Autobranche wunder ich mich sowieso immer wieder, wie schlecht viele Verkäufer ihren Job machen. Da sind viele schon überfordert, einen Standard Golf für eine Probefahrt zu beschaffen.
Als ich "damals" meinen Golf gekauft habe, hatte ich nur bei einem von vier Autohäusern das Gefühl, daß die überhaupt etwas verkaufen wollten.
Zitat:
Original geschrieben von thefox
@hurz100
Mal eines vorweg: Posting, bei denen jeder Satz mit einem Ausrufungszeichen beendet wird, kann ich nicht so ganz ernst nehmen.
Warum soll ich bei einem Neuwagen die Garantie in Anspruch nehmen? Das kann ich solange machen, wie mir deren Leistung gefällt. Ansonsten greift hier die Gewährleistung und die ist bei diesem Thema eigentlich ziemlich eindeutig.
Einen Link spez. zum Thema Auto kann ich Dir nicht anbieten. Daß der Verkäufer auch für "Folgeschäden" in einem gewissen Rahmen haftet, kannst Du in jedem besseren Artikel zum Thema Verbraucherrecht nachlesen. Ist ja auch irgendwie ziemlich logisch.
Wenn ma keine Ahnung hat, sollte man sich nicht an solchen Themen beteiligen.
Wenn Du Dich auf die gesetzliche Gewährleistung beschränken möchtest, wird Dir der Hersteller dankbar sein, da die Leistungen, welche der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen bedeutend geringer sind, als die Leistungen, welche aus der Herstellergarantie erwachsen.
Bedeutet z.B., daß Du nach 6Monaten auf die aus der Garantie entstehenden Leistungen, z.B. bei einem defekt am Motormanagement / Motormechanik selbst beweisen musst, daß der eingetretene Schaden BEREITS bei Auslieferung vorlag.
Weiterhin gibt der Hersteller über die gesetzliche Gewährleistung hinaus Garantie auf Verschleißteile, welche von der gesetzlichen Gewährleistung bereits ausgeschlossen sind.
Weder im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, noch im Rahmen der Herstellergarantie besteht irgendein Anspruch auf Mobilität.
Wenn jemand nicht in der Lage ist, bestimmte Dinge auseinanderzuhalten sollte er sich erst informieren, bevor er Blödsinn postet !
Du scheinst
-gesetzliche Gewährleistung
-Herstellergarantie
-Mobilitätsgarantie
-Kulanz des Herstellers
-Kulanz des Servicepartners
durcheinanderzuwürfeln !
Du kannst keinen Link / kein Zitat zu Mobilitätsansprüchen bei fahrbereitem Fahrzeug geben?
Ist LOGISCH,
DENN DIESEN ANSPRUCH GIBT ES NICHT.
Denn das wäre Kulanz des Servicepartners.
Alle mal schön locker bleiben, VW hat im vorigen Jahr die
meissten Autos in der Firmengeschichte verkauft und den
grössten Gewinn aller Zeiten erwirtschaftet, und die Händler
werden so knapp gehalten, nicht mal nen 5 Jahre alten
Lupo hinstellen können als Werkstattersatzwagen ???
Vor Jahren und speziell bei kleinen VW-Händlern gabs da in
aller Regel keine Probleme. Da wurde eben auch mal aufge-
schrieben, das das Auto nicht anspringt und deswegen ein
Ersatzwagen gestellt wird. Aber die kleineren Händler gibts
ja fast gar nicht mehr. Bevor ich mein Auto gekauft habe,
habe ich dazu den Verkäufer befragt, der sagte, es sei immer ein Vorführwagen da und das wäre überhaupt kein Problem. Die Realität sieht anders aus, bring dein Auto zu VW in die Werkstatt und du wirst vom Automobilisten zum
Fussgänger !!
Sprechen wir vielleicht hier auch von Kundenzufriedenheit ??
Aber wehe das Auto war in der Werkstatt, dann ruft alle 3 Tage sone Schnarchtante an und will wissen, ob man zufrieden war. Mein Ratschlag wäre, die Tante einsparen und dafür lieber einen Ersatzwagen bereithalten !!!
Re: Garantiefall und keinen Leihwagen Gratis?
Zitat:
Original geschrieben von Blackburn
bei meinem Goal (4 Türer) ist die plastikverkleidung (zwischen der Rückenlehne und der Tür auf den Rücksitzen) lose. Sie steht hoch und es ist ein Spalt zum Türgummi. Alle versuche diese Einziklippsen schlugen fehl...ich weiss auch nicht wie lange das schon ist...ist mir erst vor 3 Wochen aufgefallen...hinten saß bis jetzt erst einmal jemand.
Da ich heute Zeit hatte fuhr ich mal zum Freundlichen um die Ecke..(der Händler von dem ich das Auto neu hatte ist ca. 30km weiter weg)
Dieser guckte und drückte...komisch, bekomme ich jetzt nicht hin, so seine Worte. Aber ist ja Garantie... Lassen sie den Wagen mal einen Tag hier, dann bauen wir es ab und schauen ob ne Klammer oder so fehlt, zur Not bestellen wir dann die Verkleidung neu.
Ich brauche mein Auto aber täglich und ne Frage nach Mobilgarantie und kostenlosen Leihwagen lehnte er mit bedauern ab!
Ist das so rechtens?
MfG
Ps. Wenn es so sein sollte, komm ich ja günster wenn Sie diesen Mangel im Zuge der 1.Inspektion mit erledigen...die ist ja noch in der Garantiezeit.
1. Kauf ich ein Auto nur da wo ich auch den Service machen lasse und da war bei mir ein Kostenloser Ersatzwagen während der Garantie schon immer Garantiert.
2. Blackburn schreibt das es ihm zum Verkaufenden Händler zu weit sei aber um dort zu Kaufen weil er vielleicht 1000€ Billiger war war ihm der Weg nicht zu weit!!
3. Das ist die Typische Geiz ist Geil Mentalität das Auto möglichst günstig Kaufen wenn möglich als EU-Import und dann vom Händler um die Ecke der vielleicht auch in seinen VK-Preisen etwas Service mitkalkuliert einen kostenlosen Leihwagen erbitten(verlangen).
4 Gewährleistung sprich.... dafür zu Sorgen das der Herr Mobil ist ist sache des Verkäufers also sprich der Händler in 30 KM Entfernung der das Auto Verkauft hat...also viel Spass beim hin und herfahren.
Ersatzwagen bei BMW :-(((((
Hi,
hatte mal einen 320d (ca. 33500 Euros).
Nach 5 Monaten war der Turbo defekt, das Auto fuhr als hätte es noch 30PS.
BMW hat mir keinen Ersatzwagen gegeben (hatte ca. 3 Tage gedauert), da das Auto noch fuhr. Man war damit aber eine echte Verkehrsgefährdung.
Ciao
Pedro
P.S.
Habe jetzt einen Passat Kombi 20TDI (125KW). Fährt super, ist leise (viel leiser als die VW's auf Golfplattform), war bezahlbar und hat viel Platz.
Re: Re: Garantiefall und keinen Leihwagen Gratis?
Zitat:
Original geschrieben von Truckbaer
1. Kauf ich ein Auto nur da wo ich auch den Service machen lasse und da war bei mir ein Kostenloser Ersatzwagen während der Garantie schon immer Garantiert.
2. Blackburn schreibt das es ihm zum Verkaufenden Händler zu weit sei aber um dort zu Kaufen weil er vielleicht 1000€ Billiger war war ihm der Weg nicht zu weit!!
3. Das ist die Typische Geiz ist Geil Mentalität das Auto möglichst günstig Kaufen wenn möglich als EU-Import und dann vom Händler um die Ecke der vielleicht auch in seinen VK-Preisen etwas Service mitkalkuliert einen kostenlosen Leihwagen erbitten(verlangen).
4 Gewährleistung sprich.... dafür zu Sorgen das der Herr Mobil ist ist sache des Verkäufers also sprich der Händler in 30 KM Entfernung der das Auto Verkauft hat...also viel Spass beim hin und herfahren.
Ich wollte nur mal die genauen zusammenhänge wissen und nicht deine blöden Kommentare lesen! Auch wundert mich es, wie solch ein Thema ausufert!!!
Sicher fahre ich dann auch zu dem Händler wo ich den Wagen gekauft habe. Mir ging es nur um den rechtlichen Zusammenhang, und somit hat der Händler ja recht.
Wenn du deine Wagen um die Ecke kaufst...dann nur weil soche Buden ja nicht weiter als 20km ohne Probleme laufen;-)
Danke an alle die es vernünftig erklärt haben.
Fred kann geschlossen werden.
MfG
Mich würde mal eure Meinung bei meiner Konstellation interessieren:
War letzte Woche bei der Inspektion. Dabei hab' ich "Klackgeräsche" am rechten Wischerarm reklamiert. Fast bei allen Wischvorgängen macht's klack, wenn sich der Wischarm in Bewegung setzt. Nervt mit der Zeit tierisch. Fällt aus meiner Sicht unter den Garantieanspruch.
Hatte ich vor einer Woche drauf hingewiesen. Der Punkt taucht auch unberechnet auf der Inspektionsrechnung mit auf.
Wie ihr schon ahnt hat sich an den Geräuschen nichts geändert.
Garantieanspruch, hin oder her. Hab ich einen "Kulanz"-Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen?
Du gehst zum Arzt, der stellt fest, daß Du opperiert werden musst,
bei der OP geht was schief, Du musst nochmal opperiert werden,
=> Du bist länger im Krankenhaus als erwartet,
Hat Deine Frau derweil einen Anspruch auf kostenlosen Ersatzehemann ?