Garantiefall brauche einen Rat

Audi A4 B7/8E

Hallo zusammen,

wie oben schon geschrieben, brauche ich einen Rat zum Garantiefall und zwar ist es so bei mir:

Habe mir im April ein Audi A4 1.8T beim Händler gekauft mit Händlergebrauchtwagen Garantie. Der Audi hatte zum Zeitpunkt 60.000km runter.
Nun habe ich ein Getriebeschaden (bei 68.000km) und der Schaden beläuft sich auf ca. 6500€.

Nun ist meine frage:

Würde das Auto gerne wieder zurückgeben und nicht reparieren lassen, da ich es schon sehr mehrkwürdig finde das nach 68.000km das Getriebe kaputt geht.
Dieses Auto ist ein Reimport und es gibt keine Nachweise über die Laufleistung des Autos außer die Tachoanzeige.
Da der schaden gut 70% des Kaufpreises beträgt, denke ich das es sich auch nicht für den Händler lohnt das Auto reparieren zu lassen.

Was meint Ihr? Geht sowas überhaupt? Oder machen die Händler sowas nicht?

Würde mich über ein paar Antworten freuen.
Gruss und Danke!

34 Antworten

Da musst Du den Händler fragen aber schnell. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um, bis dahin ist davon auszugehen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Erst mal ein höfliches Gespräch, kann sein, dass er für die 8000TKm etwas Geld will, so 20ct/Km? weis nicht genau. Steht ihm auch zu. Falls er unhöflich wird bleib ruhig, sofort Anwalt und alles wird gut. Natürlich kann er den auch reparieren lassen, da hast Du keine Wahlmöglichkeit auch nicht mit Anwalt.

Gruß Peter

Hallo,

super danke für die schnelle Antwort. Habe Heute nur mit der Garantieabteilung telefoniert und werde mich jetzt morgen nochmal mit einer anderen Abteilung unterhalten.
Mal sehen was dort bei dem Gespräch herauskommt.

Vielen Dank für die Antwort!

Gruss

Wichtig:
Nicht auf die Garantie schieben lassen!! Da Zahlt man oft einen Prozentsatz zu.
Alles über die Sachmängelhaftung laufen lassen. Die besteht IMMER beim Kauf vom Händler. Bedeutet für Dich komplette Kostenübernahme.

Hallo,

Sachmängelhaftung? Habe davon leider noch nichts gehört und hätte jetzt alles über die Garantie laufen lassen sollte der Händler das Auto nicht zurück nehmen...

Was bedeutet denn diese Sachmängelhaftung genau?
Hatte heute auch schon über meine Rechtsschutzversicherung telefoniert und dort wurde mir auch nur gesagt das der Händler den Schaden voll übernehmen muss da ich das Auto noch keine 6 Monate (halbes Jahr) besitze.

Nochmals danke für die Antwort und freue mich schon auf die nächste Antwort!

Gruss

Ähnliche Themen

Hallo,

ich bin es nochmal. Habe eben mal das Wort "Sachmängelhaftung" gegooglet und bin dann beim ADAC auf der Seite gelandet, wo die Unterschiede auch sehr Gut erklärt wurden.

Hier einmal ein Link sollte einer noch Interesse daran haben:

http://www1.adac.de/.../default.asp?quer=recht_und_rat

nun denke ich das bei mir die Sachmängelhaftung auf jeden Fall eintreten sollte, da ich das Auto noch keine 6 Monate besitze.
Nun bin ich auch mal gespannt wie der Händler reagiert da er jetzt den Schaden glaube ich tragen muss und 6500€ bei einem Auto was mal 9500€ gekostet hat nicht wenig ist.
Bei meiner Gebrauchtwagengarantie war ein Garantiepass dabei vom Bundes-Verband freier KFZ-Händler (BVfK) und dort steht drin:

"Der verkaufende BVfK-Händler gibt seinem Kunden für das vorstehend näher beschriebene Fahrzeug die nachfolgende erläuterte Garantie. Durch Gewährung der Garantie werden die gesetzlichen Sachmängelansprüche für den Käufer nicht eingeschränkt, sie gilt darüber hinaus."

Das heißt doch aber das ich die Sachmängelhaftung trotzdem in Anspruch nehmen kann oder?

Tut mir wirklich leid, wenn dies für viele hier eine blöde frage ist aber ich kenne mich damit überhaupt nicht aus und würde gerne am Besten vorbereitet sein, wenn ich mit dem Händler telefoniere und er mir dann nichts vom "Pferd" erzählen kann und ich im nachhinein was zustimme, was ich gar nicht will.

Nochmals vielen Dank für eure Hilfe und ich freue mich auf die nächsten Antworten!

Zitat:

Original geschrieben von Nordkopf


Hallo,

ich bin es nochmal. Habe eben mal das Wort "Sachmängelhaftung" gegooglet und bin dann beim ADAC auf der Seite gelandet, wo die Unterschiede auch sehr Gut erklärt wurden.

Hier einmal ein Link sollte einer noch Interesse daran haben:

http://www1.adac.de/.../default.asp?quer=recht_und_rat

nun denke ich das bei mir die Sachmängelhaftung auf jeden Fall eintreten sollte, da ich das Auto noch keine 6 Monate besitze.
Nun bin ich auch mal gespannt wie der Händler reagiert da er jetzt den Schaden glaube ich tragen muss und 6500€ bei einem Auto was mal 9500€ gekostet hat nicht wenig ist.
Bei meiner Gebrauchtwagengarantie war ein Garantiepass dabei vom Bundes-Verband freier KFZ-Händler (BVfK) und dort steht drin:

"Der verkaufende BVfK-Händler gibt seinem Kunden für das vorstehend näher beschriebene Fahrzeug die nachfolgende erläuterte Garantie. Durch Gewährung der Garantie werden die gesetzlichen Sachmängelansprüche für den Käufer nicht eingeschränkt, sie gilt darüber hinaus."

Das heißt doch aber das ich die Sachmängelhaftung trotzdem in Anspruch nehmen kann oder?

Tut mir wirklich leid, wenn dies für viele hier eine blöde frage ist aber ich kenne mich damit überhaupt nicht aus und würde gerne am Besten vorbereitet sein, wenn ich mit dem Händler telefoniere und er mir dann nichts vom "Pferd" erzählen kann und ich im nachhinein was zustimme, was ich gar nicht will.

Nochmals vielen Dank für eure Hilfe und ich freue mich auf die nächsten Antworten!

Die Sachmängelhaftung und die Garantie sind zwei voneinander vollkommen unabhängige Dinge.

Wenn man eine Garantie hat, ist das zwar gut, aber die Sachmängelhaftung bleibt davon völlig unberührt.

Zitat:

Original geschrieben von Nordkopf


Hallo,

Nun bin ich auch mal gespannt wie der Händler reagiert da er jetzt den Schaden glaube ich tragen muss und 6500€ bei einem Auto was mal 9500€ gekostet hat nicht wenig ist.

Tut mir wirklich leid, wenn dies für viele hier eine blöde frage ist aber ich kenne mich damit überhaupt nicht aus und würde gerne am Besten vorbereitet sein, wenn ich mit dem Händler telefoniere und er mir dann nichts vom "Pferd" erzählen kann und ich im nachhinein was zustimme, was ich gar nicht will.

Na ja, Du hast ja offensichtlich Rechtsschutz den solltest Du auch nutzen.

Über Sachmängelhaftung kann er Dir den Mangel beseitigen, indem er ein gebrauchtes Getriebe einbauen lässt über Garantie kannst Du eine neues bekommen abzgl. Deiner Selbstbeteiligung, die ggf. über Sachmängel abgedeckt werden könnte, das weis ein Anwalt dann genauer. Dein eigentliches Ziel, ist ja das Auto zurück zugeben, da würde ich in jedem Fall mal den Rechtsschutz aktivieren. Das trainiert auch bei künftigen Problemen ungemein. Ich kann zwar gute Ratschläge geben, der Teufel steckt aber im Detail.

Gruß Peter

Hi,

genau, Garantie gibt es entweder vom Hersteller oder wenn der Wagen älter als 2 Jahre ist, im Anschluss bei einem Versicherer (Audi/VW direkt oder Drittanbieter). Sachmängelhaftung (oder Gewährleistung) ist gesetzlich vorgeschrieben und keine freiwillige Leistung des Händlers.

Ich würde sagen es sieht gut aus da du innerhalb der ersten 6 Monaten bist und zusätzlich auch noch eine Garantie hast.
Allerdings ist es auch so dass wenn die Kosten der Reparatur zu hoch sind, dann kann der Händler die Reparatur auch verweigern, d.h es gibt "nur" Geld-zurück bzw. Wandlung des Kaufvertrages.

Ansonsten wie schon beschrieben: rede mal mit dem Händler und dann wirdst du sehen wie er reagiert. Es könnte auch sein dass ein Großteil der Kosten von der Versicherung auf Garantie übernommen werden und den Rest übernimmt der Händler, so wird es für ihm auch günstiger.

Wenn er sich weigert oder querstellt dann ab zu einem Anwalt deines Vertrauens und dann lass es Krachen inkl. Ersatzwagen und Co. 🙂

Grüße
Dave

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten!

Habe gerade mit dem Händler telefoniert und er sagte zu mir, da das Auto noch fahrbereit ist er das ganze Getriebe nicht tauschen möchte sondern nur den Wandler und ich soll noch 20% der Reparaturkosten selber tragen. Er sagte auch das die Sachmängelhaftung hier nicht unbedingt eintritt da der Wandler ein "Verschleißteil" ist.
Der Meister aus der Werkstatt sagte zu mir aber das wenn ich noch weiter fahren werde es auf jeden Fall ein Getriebeschaden wird.

Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich dies muss, da ich dies hier immer anders herausgelesen habe. Habe auch angst nur den Wandler zu tauschen und das Getriebe geht nach ein paar weiteren Km kaputt und dann bin ich über den sechs Monaten hinüber und ich müsste dann auf jeden fall die 20% beteiligung bezahlen und das wären bei einem Schaden von 6500€ knapp 1400€ (für mich zuviel als Schüler).

Also nur noch einmal kurz zur Info habe das Auto im April gekauft gute 8.000Km gefahren und nun 20% beteiligung?!

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

Danke und Gruss

Als erstes würde ich mir vom Händler schriftlich geben lassen, dass jetzt schon ein Defekt besteht.
Damit bist Du auch für die zweiten sechs Monate auf der sicheren Seite, da Du nun beweisen kannst, dass ein Vorschaden existiert hat.

Auf die Zuzahlug würde ich mich nicht einlassen, aber durchaus mal nachfragen, wie er auf die Idee kommt.
Wichtig ist halt, dass man die Wörter Sachmängelhaftung oder Gewährleistung ausspricht, und nicht Garantie.

Da würde ich mich nochmal mit ihm in Verbindung setzen. Welcher Meister sagt denn, dass es ein Getriebeschaden wird? Der vom Händler? Dann soll der Verkäufer doch mal mit dem Meister reden.
Und überlegen, ob er dann nicht nur die Kosten für die Reparatur sondern auch alle Folgekosten tragen will.

Wenn es ein externer Meister ist, bitte ihn um eine Art Gutachten. Irgendwas schriftliches, wo draufsteht, wie wahrscheinlich der Getriebeschaden ist, was dabei noch kaputtgehen kann und evtl. auch die Kosten gegeneinander aufrechnen.

Falls das alles nichts hilft, geh zum Anwalt. Du solltest für die Reparatur des Getriebes eigentlich keine Kosten tragen.

Moin,

danke für die rasche Antwort, der Meister der denkt das es ein Getriebeschaden wird ist von einer anderen Werkstatt als der Händler.

Werde das gleich mit dem Gutachten machen!

Danke und Gruss

Aber Obacht!
Das Gutachten wirst Du zahlen müssen, und das Geld vermutlich auch nicht wiederbekommen.
Frage ist natürlich die Relation.

Zitat:

Original geschrieben von Nordkopf


Hallo,

Hatte heute auch schon über meine Rechtsschutzversicherung telefoniert und dort wurde mir auch nur gesagt das der Händler den Schaden voll übernehmen muss da ich das Auto noch keine 6 Monate (halbes Jahr) besitze.

Nochmals danke für die Antwort und freue mich schon auf die nächste Antwort!

Gruss

nimm bitte bitte endlich Deine Rechtsschutz in Anspruch. Das geht dann wirklich schneller und in Deinem Interesse. Der Fall ist doch klar und dem Händler wird das Pokern dann vergehen.

Gruß Peter

Peter hat recht.
Die Versicherung kann Dir in der Regel auch einen spezialisierten Anwalt nennen.
Ferner kann ein Gericht das Gutachten anordnen, und die Kosten gehen dann meist zu Lasten des Verfahrensverlierers.

Ist eigentlich auch nur ein weiterer Anruf.

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