Frage zu einem speziellen Garantiefall

Audi A4 B7/8E

Tag zusammen..

Mitte bis Ende Juni 2007 wurde bei mir die Airbag-Einheit (Lenkrad) auf Garantie ausgetauscht weil die Beleuchtung der Multifunktionstasten nicht mehr funktionierte und teilweise haben sie auch nicht mehr angesprochen. Anscheinende war auf der Platine eine Lötstelle gebrochen.

Jetzt, nicht ganz zwei Jahre später, hab ich genau das selbe Phänomen wieder. Die Funktion der Tasten ist zwar noch da aber das Licht funktioniert schon nicht mehr.

Habe ich jetzt auf das Ersatzteil, dass ich damals eingebaut bekommen hab, erneute 2 Jahre Garantie oder erlischt die Garantie des Ersatzteils mit der Garantie des Autos?

18 Antworten

Hallo!
Wenn ich das richtig verstanden habe wurde das entsprechende Teil in der Garantiezeit ersetzt, d.h. Audi hat die Kosten für die Reparatur getragen?! Dann ist das jetzt leider kein Garantiefall mehr, da in so einem Fall die Garantie des Teils mit der Garantie des Fzg. endet.
Gruß
Michael

Zitat:

Original geschrieben von Michael_WW


Hallo!
Wenn ich das richtig verstanden habe wurde das entsprechende Teil in der Garantiezeit ersetzt, d.h. Audi hat die Kosten für die Reparatur getragen?! Dann ist das jetzt leider kein Garantiefall mehr, da in so einem Fall die Garantie des Teils mit der Garantie des Fzg. endet.
Gruß
Michael

So ist es. Es besteht rechtlich keinerlei Anspruch mehr. Alles was darüber hinaus geht ist Ermessenssache der entscheidenden Person.

Das Problem ist nur dass die entscheidende Person nicht beim Freundlichen sitzt, sondern beim Hersteller und der macht dem Freundlichen ganz klare Regeln zu solchen Themen.

Zitat:

Original geschrieben von EmST


Tag zusammen..

Mitte bis Ende Juni 2007 wurde bei mir die Airbag-Einheit (Lenkrad) auf Garantie ausgetauscht weil die Beleuchtung der Multifunktionstasten nicht mehr funktionierte und teilweise haben sie auch nicht mehr angesprochen. Anscheinende war auf der Platine eine Lötstelle gebrochen.

Jetzt, nicht ganz zwei Jahre später, hab ich genau das selbe Phänomen wieder. Die Funktion der Tasten ist zwar noch da aber das Licht funktioniert schon nicht mehr.

Habe ich jetzt auf das Ersatzteil, dass ich damals eingebaut bekommen hab, erneute 2 Jahre Garantie oder erlischt die Garantie des Ersatzteils mit der Garantie des Autos?

Hallo,

sofern du innerhalb Deiner Garantie ein Teil getauscht bekommst insbesondere Elektronikteile bekommst du unabhängig auf das eingebaute bzw getauschte Teil erneut 1 Jahr Garantie!!!

Bei mir ist der Verdeckkasten gebrochen anschliessend auf Garantie Repariert worden. Der Händler ist dann allerdings der Garantiegeber welcher für seine eingebauten / verkauften Teile 1 Jahr Garantie geben muss. Mein Kasten ist wieder gebrochen nachdem meine "normale" Garantie abgelaufen war. Der Kasten war allerdings erst 10 Monate nachdem er auch wieder gebrochen ist... Also hat der Händler es wieder ausgetauscht und mir erneut 1 Jahr Garantie geben müssen!

;-)

Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von Launebaer100



Zitat:

Original geschrieben von EmST


Tag zusammen..

Mitte bis Ende Juni 2007 wurde bei mir die Airbag-Einheit (Lenkrad) auf Garantie ausgetauscht weil die Beleuchtung der Multifunktionstasten nicht mehr funktionierte und teilweise haben sie auch nicht mehr angesprochen. Anscheinende war auf der Platine eine Lötstelle gebrochen.

Jetzt, nicht ganz zwei Jahre später, hab ich genau das selbe Phänomen wieder. Die Funktion der Tasten ist zwar noch da aber das Licht funktioniert schon nicht mehr.

Habe ich jetzt auf das Ersatzteil, dass ich damals eingebaut bekommen hab, erneute 2 Jahre Garantie oder erlischt die Garantie des Ersatzteils mit der Garantie des Autos?

Hallo,

sofern du innerhalb Deiner Garantie ein Teil getauscht bekommst insbesondere Elektronikteile bekommst du unabhängig auf das eingebaute bzw getauschte Teil erneut 1 Jahr Garantie!!!

Bei mir ist der Verdeckkasten gebrochen anschliessend auf Garantie Repariert worden. Der Händler ist dann allerdings der Garantiegeber welcher für seine eingebauten / verkauften Teile 1 Jahr Garantie geben muss. Mein Kasten ist wieder gebrochen nachdem meine "normale" Garantie abgelaufen war. Der Kasten war allerdings erst 10 Monate nachdem er auch wieder gebrochen ist... Also hat der Händler es wieder ausgetauscht und mir erneut 1 Jahr Garantie geben müssen!

;-)

Gruß

Dies triff in der tat zu wenn das Teil, die Reparatur (etc...) gekauft und bezahlt wurde. Bei einer Nachbesserung in der Garantiezeit verlängert sich die Garantie nicht auf die betreffende Sache. Wenn der Händler das macht ist das eine Kulanz seinerseits, aber mit "müssen" hat das nichts zu tun, weil er es nicht muss!

Zitat:

Original geschrieben von Shivago



Zitat:

Original geschrieben von Launebaer100


Hallo,

sofern du innerhalb Deiner Garantie ein Teil getauscht bekommst insbesondere Elektronikteile bekommst du unabhängig auf das eingebaute bzw getauschte Teil erneut 1 Jahr Garantie!!!

Bei mir ist der Verdeckkasten gebrochen anschliessend auf Garantie Repariert worden. Der Händler ist dann allerdings der Garantiegeber welcher für seine eingebauten / verkauften Teile 1 Jahr Garantie geben muss. Mein Kasten ist wieder gebrochen nachdem meine "normale" Garantie abgelaufen war. Der Kasten war allerdings erst 10 Monate nachdem er auch wieder gebrochen ist... Also hat der Händler es wieder ausgetauscht und mir erneut 1 Jahr Garantie geben müssen!

;-)

Gruß

Dies triff in der tat zu wenn das Teil, die Reparatur (etc...) gekauft und bezahlt wurde. Bei einer Nachbesserung in der Garantiezeit verlängert sich die Garantie nicht auf die betreffende Sache. Wenn der Händler das macht ist das eine Kulanz seinerseits, aber mit "müssen" hat das nichts zu tun, weil er es nicht muss!

Also ich habe für alle Reparaturen welche auf Garantie abgewickelt wurden eine Auftragsbestätigung nebst Rechnung bekommen. Unabhängig wer das jetzt bezahlt der Händler, Audi, Garantieversicherung oder sonst wer..... völlig egal.... Man bekommt erneut Garantie vom Händler welcher die neuen Teile verbaut hat.

Man bekommt 2 Jahre Gewährleistung auf die neuen Teile.

Siehe hier:

http://www.audi.de/.../audi_original_teile.html?...

Klar, wenn du die bezahlst! Wenn Audi dir Teile kauft geben die 100% keine Garantie mehr her, da Audi aus Ingolstadt und nicht Dummendorf ist 😉

@EMST

da wir nicht in "Dummendorf" sind und du dich am besten von "Dummschwätzern" nicht beeindrucken lässt, gehst du zu deinem ;-) und sprichst Ihn drauf an...

Hier wirst DU erfahren dass du auf alle "neu" verbauten Teile eine erneute Garantie hast.

Das die Ersatzteile irgendeiner bezahlen wird ist es völlig egal ob Du die teile bezahlst, von Audi Ingolstadt bekommst oder von Deinem Händler auf Garantie....

Der Händler bekommt es ja dann auch wieder erstattet er stellt die Teile ja nicht selbst her...

Also viel Erfolg!

Dann bescheisst Audi meine Garantieversicherung und mich ganz schön...
Tauscht immer meine Scheinwerfer (die diese ominöse Garantie haben) auf Kosten der Zusatzversicherung und auf Kosten von mir 😰

Zitat:

Original geschrieben von Launebaer100


@EMST

da wir nicht in "Dummendorf" sind und du dich am besten von "Dummschwätzern" nicht beeindrucken lässt, gehst du zu deinem ;-) und sprichst Ihn drauf an...

Hier wirst DU erfahren dass du auf alle "neu" verbauten Teile eine erneute Garantie hast.

Das die Ersatzteile irgendeiner bezahlen wird ist es völlig egal ob Du die teile bezahlst, von Audi Ingolstadt bekommst oder von Deinem Händler auf Garantie....

Der Händler bekommt es ja dann auch wieder erstattet er stellt die Teile ja nicht selbst her...

Also viel Erfolg!

Ich vermute das in deinem Fall jemand anders als die Audi AG (eine dritte Person) die Kosten für die Fehlerbeseitigung übernommen hat (z. B. eine Versicherungsgesellschaft). In dem Fall ist dann sehr wohl eine Garantie gegeben. Diese Garantie gibt dann die Audi AG. Wenn die Audi AG die Kosten übernommen hätte, gäbe es keinen neuen Garantiebeginn.

VG

Shivago

Zitat:

Original geschrieben von Shivago



Zitat:

Original geschrieben von Launebaer100


@EMST

da wir nicht in "Dummendorf" sind und du dich am besten von "Dummschwätzern" nicht beeindrucken lässt, gehst du zu deinem ;-) und sprichst Ihn drauf an...

Hier wirst DU erfahren dass du auf alle "neu" verbauten Teile eine erneute Garantie hast.

Das die Ersatzteile irgendeiner bezahlen wird ist es völlig egal ob Du die teile bezahlst, von Audi Ingolstadt bekommst oder von Deinem Händler auf Garantie....

Der Händler bekommt es ja dann auch wieder erstattet er stellt die Teile ja nicht selbst her...

Also viel Erfolg!

Ich vermute das in deinem Fall jemand anders als die Audi AG (eine dritte Person) die Kosten für die Fehlerbeseitigung übernommen hat (z. B. eine Versicherungsgesellschaft). In dem Fall ist dann sehr wohl eine Garantie gegeben. Diese Garantie gibt dann die Audi AG. Wenn die Audi AG die Kosten übernommen hätte, gäbe es keinen neuen Garantiebeginn.

VG

Shivago

Du sprichst von einem neuen Garantiebeginn??? Für das einzelne Bauteil oder das gesamte Fahrzeug?

Bsp: Du bekommst einen neuen Motor eingebaut.... Deine reguläre Garantie läuft ab dir geht der Motor kaputt hast du innerhalb von 1 Jahr Anspruch auf Garantie was den Motor betrifft. Geht dir nach der regulären Garantie was anderes Kaputt Kupplung o.ä. so hast du dafür keine Garantie mehr!

So ist es und so wird es auch bleiben.
;-)

Glaubt mir meine Frau kennt sich damit besonders gut aus das ist Ihr täglicher JOB....

Gruß

In deinem Beispiel betrifft dann die Garantie nur den Motor. Immer nur die betreffende Sache, nicht das ganze Fahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von Shivago


In deinem Beispiel betrifft dann die Garantie nur den Motor. Immer nur die betreffende Sache, nicht das ganze Fahrzeug.

also das gleiche habe ich ja oben erläutert...

lol oder versteht man mich (oder dich) jetzt falsch???

Gruß

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