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Garantiebedingungen bei Renault

Renault Megane IV (RFB)
Themenstarteram 28. Mai 2018 um 16:56

Hallo zusammen.

Ich bin drauf und dran einen Renault Megane beim Autohaus König in Berlin zu kaufen. Da ich Köln wohne, versuche ich gerade die Garantiebedingungen zu klären, bevor ich nach Berlin anreise. Ich finde da irgendwie nichts belastbares direkt von Renault. Die müssen doch irgendwo im Netz zugänglich sein, sodass ich vor Vertragsabschluss auch das kleingedruckte lesen kann, oder? Hat da jemand zufällig eine passende Quelle?

Insbesondere würde ich gerne sichergestellt haben, dass ich innerhalb der 5-Jahre Garantiezeit (mit der das Fahrzeug beworben wird) Garantieschäden bei jedem Händler (also auch hier in Köln) beheben lassen kann. Muss ich den Service bei einer Vertragswerkstatt machen lassen, oder kann ich den auch bei einem anderen Anbieter (natürlich nach Herstellervorgaben) machen lassen? Sind die 5-Jahre Garantie im falle eines Verkaufs auf den neuen Besitzer übertragbar?

Wäre super wenn jemand Infos oder eine passende Quelle hat. Ich habe jetzt eine weile im Netz gesucht aber nichts richtiges gefunden.

Vielen Dank im voraus,

Christoph

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4 Antworten

Ich verschiebe als Forenpate mal ins Megane-Forum weil dort mehr los ist.

AFAIK gibt's bei Renault keine 5 Jahre Neuwagengarantie, sondern 2 Jahre und 3 Jahre Verlängerung. Wirst im Verlauf meines Postings merken, warum ich drauf rumreite.

Bzgl. der Verlängerung: https://www.renault.de/.../garantien-und-garantieverlaengerung.html

Zitat:

 

Mit der Renault Plus Garantie sind Sie bis zu 5 Jahre bzw. bis 100.000 km Laufleistung gegen die Kosten bei Austausch oder Reparatur defekter mechanischer und elektrischer Teile (Verschleißteile ausgenommen) abgesichert* - europaweit! Die Renault Plus Garantie schützt Sie so vor unangenehmen Überraschungen und nicht kalkulierbaren Ausgaben.

Ganz egal, ob Sie Ihren Renault kaufen, leasen oder finanzieren, die Renault Plus Garantie lässt sich immer integrieren*. Der Preis der Garantieverlängerung richtet sich nach Fahrzeugmodell, Laufzeit und Laufleistung.

Die Renault Plus Garantie kann innerhalb der ersten 12 Monate nach Erstzulassung des Renault Neufahrzeugs abgeschlossen werden. Dank der Übertragbarkeit des Vertrags erhöhen Sie den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs.

* Gemäß Vertragsbedingungen. Fragen Sie bitte Ihren Renault Partner nach den Details.

AFAIK konnte man schon immer bei jedem Renault-Händler die Neuwagengarantie bzw. -Verlängerungen geltend machen. Und übertragbar war die IIRC auch immer.

Aber: Bei der Gewährleistung (die man nur ggü. dem Händler hat) sind ein paar Dinge mögl. die bei Garantien nicht mögl. sind, egal was für eine Art von Produkt und egal was für ein Hersteller.

Bzw. der 2 Jahre Neuwagengarantien gibt's EU-Regelungen, wonach die Garantie nicht verloren gehen darf wenn man die Wartung fachgerecht woanders hat machen lassen. Ob dann nicht im Garantiefall Renault sagt dass eine andere Werkstatt das verbockt hat oder ggf. bei Kulanzfällen (nach der Garantie) blöd macht, ist eine andere Frage bzw. selbiges bei der Garantieverlängerung.

Leider habe ich kein halbwegs aktuelles Fahrzeug dass ich die Garantiebedingungen einscannen könnte. Ein seriöses Autohaus wo du ein ernsthaftes Kaufinteresse zeigst sollte dir aber weiterhelfen können.

notting

Zitat:

@Chris_TofK schrieb am 28. Mai 2018 um 18:56:29 Uhr:

Hallo zusammen.

Ich bin drauf und dran einen Renault Megane beim Autohaus König in Berlin zu kaufen. Da ich Köln wohne, versuche ich gerade die Garantiebedingungen zu klären, bevor ich nach Berlin anreise. Ich finde da irgendwie nichts belastbares direkt von Renault. Die müssen doch irgendwo im Netz zugänglich sein, sodass ich vor Vertragsabschluss auch das kleingedruckte lesen kann, oder? Hat da jemand zufällig eine passende Quelle?

Insbesondere würde ich gerne sichergestellt haben, dass ich innerhalb der 5-Jahre Garantiezeit (mit der das Fahrzeug beworben wird) Garantieschäden bei jedem Händler (also auch hier in Köln) beheben lassen kann. Muss ich den Service bei einer Vertragswerkstatt machen lassen, oder kann ich den auch bei einem anderen Anbieter (natürlich nach Herstellervorgaben) machen lassen? Sind die 5-Jahre Garantie im falle eines Verkaufs auf den neuen Besitzer übertragbar?

Wäre super wenn jemand Infos oder eine passende Quelle hat. Ich habe jetzt eine weile im Netz gesucht aber nichts richtiges gefunden.

Vielen Dank im voraus,

Christoph

Hallo Christoph,

hier steht alles, die 5Jahre Garantie ist nichts anderes als die frühere Garantieverlängerung 5 Jahre 100.000 Kilometer.

https://www.renault.de/.../garantien-und-garantieverlaengerung.html

Gruß Steff

Themenstarteram 30. Mai 2018 um 11:56

Vielen Dank für die Antworten.

Zitat:

@notting schrieb am 28. Mai 2018 um 20:35:46 Uhr:

 

AFAIK konnte man schon immer bei jedem Renault-Händler die Neuwagengarantie bzw. -Verlängerungen geltend machen. Und übertragbar war die IIRC auch immer.

Aber: Bei der Gewährleistung (die man nur ggü. dem Händler hat) sind ein paar Dinge mögl. die bei Garantien nicht mögl. sind, egal was für eine Art von Produkt und egal was für ein Hersteller.

Hast du ein Beispiel dazu? Ich dachte eigentlich immer, dass Garantie "besser" ist (bzw. mehr Absicherung bietet) als Gewährleistung, sodass Gewährleistung beim Neuwagenkauf eigentlich überflüssig ist. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass ein Händler, bei dem ich das Fahrzeug nicht gekauft habe, im Garantiefall weniger kulant zeigt.

Gruß Christoph

Zitat:

@Chris_TofK schrieb am 30. Mai 2018 um 13:56:07 Uhr:

Hast du ein Beispiel dazu? Ich dachte eigentlich immer, dass Garantie "besser" ist (bzw. mehr Absicherung bietet) als Gewährleistung, sodass Gewährleistung beim Neuwagenkauf eigentlich überflüssig ist. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass ein Händler, bei dem ich das Fahrzeug nicht gekauft habe, im Garantiefall weniger kulant zeigt.

Was "besser" ist, kann man pauschal nicht sagen. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und ist wie schon gesagt wurde, gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, die Garantie eine "freiwillig angebotene" Leistung des Herstellers zu seinen Bedingungen.

In der Praxis kann man wahrscheinlich sagen, dass die Herstellergarantie i.d.R. unproblematisch in Anspruch zu nehmen ist. Im Garantiefall brauchst Du auch keine grossartige Kulanz vom reparierenden Händler, der rechnet einfach intern mit dem Hersteller ab... Gut, es gibt dann vielleicht keinen kostenlosen Leihwagen während der Garantiereparatur, aber auch das wäre beim verkaufenden Händler auch nicht zwangsläufig so.

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