Garantie?

Audi A6 C5/4B

moin,

hab da mal ne Fraache:
Auto im Oktober gekauft ca 200 km von hier entfernt.

Wie ist das denn jetzt mit Garantie bzw. Händlergewährleistung bis 6 Monate (?) und Gebrauchtwagengarantie.

Ich hab da so ein paar Kleinigkeiten, nämlich:

a) Einzelsitz der Rückbank kann nicht mehr einrasten, deshalb leuchtet manchmal das ABS Symbol. (ist definitiv deshalb, KEIN anderer Grund!)

b) Wischwasser schafft es nicht bis hinten, dafür ricjts im Innenraum. Habe bisher keine feuchten Stellen gefunden. Also im Auto, meine ich ...

c) Scheibe Fahrertür wackelt irgendwie, könnte auch was anderes links oben neben mir sein. Da klapperts übers Kopfsteinpflaster. Stört ziemlich.

Ich hab erstens 2 linke Hände und zweitens keinen Bock da selber rumzudoktern. Ist das jetzt noch, da innerhalb der 6 Monate, was für den Händler, wo ich die Kutsche gekauft habe? Oder Gebrauchtwagengarantie? Da dann aber Selbstbeteiligung?

Wie würdet ihr vorgehen?

danke für eure Tipps

Stefan

19 Antworten

schmiere mal deinen türgummi mit talg ein, der A6 ist relativ weich von der karosseriestruktur her und die tür führt ein reges eigenleben auf schlechten strassen, das ist normale, und wenn nun der gummi recht hart ist wegen kälte oder ausgehärtet, dann schabt der an der karosse, hat meiner auch manchmal, ist aber nicht abzustellen..

so, habe schon eine Mail vom Verkäufer bekommen:

Zitat:
Diese Mängel können nicht auf die Gebrauchtwagengarantie abgerechnet werden
und waren bei Auslieferung nicht vorhanden.Somit können Sie in jedes
Autohaus gehen.

sprich: der will nix zahlen!
Habe ihm eben mitgeteilt, dass das Klappern der SCheibe schon immer war, nur, dass es schlimmer wird
die Rückbank habe ich erst einmal nach ca 3 Monaten umgelegt, konnte das also mit dem Sitz gar nicht wissen
die Sache mit dem fehlenden Wasser am Heckwischer ist tatsächlich neu...

was nun?

debahn mit Gruß

Die Mängel sind auch aktuell nicht mehr der GW abzurechnen, sodern sind Sachmägelhaftung vom Händler.

1. Der Airbag fehler kommt zu 99% vom Gurtstraffer

2. Die Leitung ist sicher im Fussraum an der A Säule auseinander, und bringt wenn es dumm läuft noch einen größeren Schaden mit sich, weil da unten die Kupplungsstaionen vieler STG sind usw...
Könnte auch die Pumpe sein, oder oder

3. Das könnten auch die Mitnehmer der Seitenscheibe sein.

Sprich Ihn nochmals ganz klar auf die Sachmängelhaftung an.

Gruß

Vergiss bei der Sachmängelhaftung die Beweislastumkehr nach §476 BGB nicht, welche besagt, dass der Verkäufer nachweisen muss, dass der Mangel bei Verkauf noch nicht vorlag. Das dürfte ihm schwer fallen ...

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Kannst hier mal was dazu lesen. Werde wohl die Tage von "meinem" Händler auch hören--hab ihm nun die restlichen Mängel auch genannt.

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