Garantie
Hallo,
mich würde mal folgendes Interessieren.
Also ich habe mein VW Golf Goal BJ 05/06 bei einem VW-Autohaus in Mannheim (ca. 100km weit weg von meinem Wohnort) gekauft. Der Wagen hat ja dann noch Werksgarantie bis 2008 !?
Jetzt meine Frage:
Falls ich mal ein Problem habe, das möglicherweise durch die Garantie abgedeckt ist, muss ich dann nach Mannheim, wo ich den Wagen gekauft habe, oder kann ich auch zu einer VW-Niederlassung in meiner Nähe gehen, um Garantieanprüche geltend zu mache. Bis jetzt bin ich mit dem Wagen TOP zufrieden. Würd mich halt nur mal interessieren, was wäre wenn.
Danke für eure Antworten in Vorraus !!
18 Antworten
NACHTRAG
Hab vergessen zu erwähnen, dass ich den Wagen dieses Jahr im April dort gebraucht gekauft habe. Weis nicht, ob das eventuell die Rechtslage ändert
Da ja VW die Garantie gibt (deswegen schreibst du ja zu Recht Werksgarantie) kannst du natürlich zu jedem Händler fahren.
Stell dir vor du machst ne lange Reise und unterwegs musst du ne Werkstatt aufsuchen.
Oder dein Händler ist unfreundlich, macht Pfusch etc.
Oder dein Händler macht Konkurs (so wie meiner vor einem Jahr).
Wär ganz schön blöd.
Fahr einfach zum 🙂 deines Vertrauens ...
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der händler muss dir ja ein jahr gebrauchtwagengarantie geben, wie sieht das dann im ersten jahr aus bei einem garantiefall ?
Zitat:
Original geschrieben von parasonic
der händler muss dir ja ein jahr gebrauchtwagengarantie geben, wie sieht das dann im ersten jahr aus bei einem garantiefall ?
Muss nicht, manche händler schenken die Garantie manche nicht..
Wir mussten z.B. für ein gebrauchten VW Caddy die ein jährige Garantie selber bezahlen..
lol, da haste dich aba ganz schön übern tisch ziehen lassen... die 1 jahr händlergewährleistung für gebrauchtfahrzeuge stehen dir vom gesetz her zu, die muss man ned kaufen 😁
garantie is wieder was anderes...
ein jahr garantie ist sinnfrei da dieses jahr genausogut (eher besser da garantien eingeschränkt sein können...) über die gesetzliche gewährleistung abgedeckt ist.
Zitat:
Original geschrieben von knofler27
ein jahr garantie ist sinnfrei da dieses jahr genausogut (eher besser da garantien eingeschränkt sein können...) über die gesetzliche gewährleistung abgedeckt ist.
Nachteile der Gewährleistung:
1. Gewährleistung besteht aber nur gegenüber Verkäufer( also dem Händler), nicht gegenüber VW ... Keine freie Werkstattwahl ...
2. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast in der Regel beim Verkäufer, danach muss der Käufer den Mangel nachweisen ...
Ausserdem kann die (freiwillige) Garantie den Käufer nicht schlechter stellen als die gesetzliche Gewährleistung.
Also mir ist Garantie viel lieber als ne Gewährleistung ...
Siehe auch:
"
Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die (gesetzliche) Gewährleistung ?
Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.
Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.
Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
"
Zitat:
Original geschrieben von OPAmitTDI
Also mir ist Garantie viel lieber als ne Gewährleistung ...
Mir ebenfalls. Zumindest dann, wenn der Preis realistisch ist (sofern einer gefordert wird).
Zitat:
Original geschrieben von knofler27
lol, da haste dich aba ganz schön übern tisch ziehen lassen... die 1 jahr händlergewährleistung für gebrauchtfahrzeuge stehen dir vom gesetz her zu, die muss man ned kaufen 😁
garantie is wieder was anderes...
Ich sprach aber von einer garantie und nicht gewährleistung, deswegen habe ich auch extra garantie geschrieben..
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Vielleicht wollte aLpi82 ja 'ne richtige Garantie haben und nicht nur die Händlergewährleistung...
Genau 😉
eine gebrauchtwagen "garantie" is aber im grunde genommen nur eine reparaturkostenversicherung. du hast also eine versicherung abgeschlossen, die der händler dir vermittelte. dass der das dann "garantie" nennt is nur augenwischerei, klingt halt besser. was diese versicherung abdeckt steht genau im kleingedruckten. insbesondere welche teile versichert sind und welche nicht. da ist nämlich eine menge nicht versichert... und auch weitere einschränlungen wie z.b. wieviel % der materialkosten bei welcher laufleistung noch übernommen werden. wenn ein teil defekt wird, das nicht von der versicherung ("garantie"😉 abgedeckt ist, dann schaust du in die röhre, die zahlt dann nämlich keinen pfennig - sorry, ich meinte cent... der gesetzgeber stellt dich da mit der händlergewährleistung wesentlich besser, denn diese kennt solche einschränkungen nicht und ist sogar kostenlos... fassen wir also zusammen:
1.) der händler hat dir eine sinnlose reparaturkostenversicherung aufs auge gedrückt, die nur 1 jahr läuft, mithin genau der zeitraum den du sowieso gewährleistung vom händler beanspruchen könntest - und zwar kostenlos.
2.) der händler hat dafür provision vom versicherungsträger eingestrichen.
3.) der händler hat dich die versicherung schlauerweise auch noch selbst zahlen lassen.
4.) wenn ein schaden eintritt wird der händler versuchen den über die versicherung abzuwickeln und muss ihn so nicht aus eigener tasche zahlen, wie er es müsste, wenn du deinen anspruch auf händlergewährleistung (der dir vom gesetz her zusteht) geltend machen würdest.
hut ab vor dem händler, ein echtes schlitzohr 🙂
sorry, aber du hast dir da echt was total unnützes aufschwatzen lassen und auch noch geld dafür bezahlt. schönreden macht es auch nicht besser, nächstes mal weisst du bescheid.