Garantie.....mal ne Frage

Audi A6 C5/4B

mein CD Wechsler hat den Geist aufgegeben. Er zeigt nur noch "Error" bei allen CD an. Fällt das in die Gebrauchtwagengarantie mit rein? Ich Frage deshalb, weil in den Unterlagen der Car Garantie nichts von Radio, Navi, oder Ähnlichem drin steht. ???????????

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ZITATE:

Seit dem 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beim
Gebrauchtwagen"😉 beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen"😉.

Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro.

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine solche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer beim Gebrauchtwagenkauf ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Diese Vorgehensweise ist zulässig im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreiheit, wonach es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.

Ein Vorteil einer solchen Garantie gegenüber der gesetzlichen Sachmängelhaftung besteht z.B. darin, dass nach Ablauf von sechs Monaten (Ist noch Strittig), wenn also die Beweislastumkehr (Bedeutung: siehe Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf) nicht mehr gilt, die Garantie auch eintritt, wenn der Käufer nicht mehr beweisen kann, dass der Mangel schon von Anfang an vorgelegen hat. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Nachbesserung meist nicht zwingend vom Verkäufer, sondern entsprechend den Garantiebestimmungen in der Regel von jeder Vertragswerkstatt durchgeführt werden kann. Der Käufer ist damit nicht ortsgebunden - er muss nicht den u.U. weit entfernt gelegenen Verkäufer zur Nachbesserung aufsuchen - sondern kann sich an die nächstgelegene Vertragswerkstatt wenden.

Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat. Wer also aufgrund der Gebrauchtwagengarantie in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss u.U. dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.

Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund einer fehlgeschlagenen Nachbesserung verweigern mit der Begründung, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor.

Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?

Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht.

ich hab heute meinen Verkäufer angerufen und er sagte: lassen Sie es machen! ist auch ok....

Ist doch eine Super Antwort, was will man mehr, genau so wie mein jetziger Händler, aber es gibt auch ander Geschichten wie man es hier liest😉

Dann kann ich ja nur froh sein das mein :-) kundenorientiert gehandelt hat. Meine Erfahrung ist, das viel von einzelnen Personen abhängt und wie die gerade drauf sind. Das scheint mir das größte Problem zu sein.

Mit Freundlich- und Sachlichkeit hatte ich jetzt immer die besten Erfahrungen. Notfalls muß halt auch mal ein Anwalt her der sich auskennt. Ist m.E. aber immer Ultima Ratio.

Fröhliche Weihnachten
Grüße Walter

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Ich würde mal sagen man ist eigentlich immer freundlich wenn man beim Händler ist, auch wenn was schief läuft.
Aufregen bringt nichts, regeln können es andere Pateien.
Ist immer nur schade wenn man solche schritte einleiten muss.
Aber es geht auch anders wo der Kunde noch Super behandelt wird.

Zitat:

Original geschrieben von motorbox


Zum Thema Gutachten

Ich habe so ein Gutachten wo ich ein Wagen gekauft habe und wo her soll er das wissen wird dann gesagt, also nichts Strafbar.
Ist ja schön das ihr noch an das Gesetz Glaubt aber es gibt viele wo so was leider nicht so ist, die Realität sieht leider anders aus bei den Gerichten.

Bei ein Getriebeschaden wie du es Beschreibst greift ja die Garantie, das Getriebe hatte bei mir auch eine Macke so viel da zu.

Zum Thema Radio ist zu sagen das du eines aus ein Pool bekommen hast was Neuwertig aus sieht.
Das hatte ich auch 😉 ist aber nicht schlimmes dabei haubtsache ein Radio was in Ordnung ist und Garantie hat😉

Aber über das Gnze kann man endlos Diskutieren und Leute die so was gerade Durchmachen so wie Ich leider auch können mal euch die Unterlagen gerne mal zeigen wie so was behndelt wird, wie Gesagt die realität sieht leider anders aus.
Gut ich fahre jetzt ein anderen wagen weil sie mein alten A6 Gestohlen haben, und der jetzoge A6 wurde bie ein anderen Händler gekauft und der Händler ist Super, so wie es sein soll.

wenn ich den getriebeschaden über garantie hätte laufen lassen dann hätte mich der spaß trotzdem (laufleistung 128000) noch knapp 4000 € gekostet.da ich aber auf gewährleistung bestanden habe musste ich nichts bezahlen.

soviel zur hochgelobten garantie

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