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Garantie.....mal ne Frage

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 20. Dezember 2007 um 21:27

mein CD Wechsler hat den Geist aufgegeben. Er zeigt nur noch "Error" bei allen CD an. Fällt das in die Gebrauchtwagengarantie mit rein? Ich Frage deshalb, weil in den Unterlagen der Car Garantie nichts von Radio, Navi, oder Ähnlichem drin steht. ???????????

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20 Antworten

Sorry kurz und knapp: NEIN ist nicht über die GW Garantie nicht abgedeckt.

 

Aber:

 

Du hast das Auto von einem Händler, er muss in den ersten 6 Monaten eintreten und den Schaden beheben.

 

Zauberwort: Gewährleistung :D

 

Hoffe das ist so richtig, bin kein Spezialist, aber bei uns hat geklappt, sogar die NW wurden vom Händler bezahlt.

 

Gruß

 

Stephan

-----

Zitat:

Original geschrieben von DerNachtfalke09

Sorry kurz und knapp: NEIN ist nicht über die GW Garantie nicht abgedeckt.

 

Aber:

 

Du hast das Auto von einem Händler, er muss in den ersten 6 Monaten eintreten und den Schaden beheben.

 

Zauberwort: Gewährleistung :D

 

Hoffe das ist so richtig, bin kein Spezialist, aber bei uns hat geklappt, sogar die NW wurden vom Händler bezahlt.

 

Gruß

 

Stephan

Mit dein 6 Monaten stimmt nicht du meinst wohl in den ersten 4 Wochen. Habe auch Ärger mit ein Händler, und es ist vor Gericht, und da hat man gesagt in den ersten 4 Wochen. So laut Richter nichts mit 6 Monaten, ein Dummer Glaube. Bin aber leider immer noch am Klagen weil der Wagen noch mehr Fehler hatte.

Jedenfals hat man ja die Gebrauchtwagen Garantie, gut die nur die Wichtigsten Dinge Abdeckt.

Wenn aber es Händler gibt die so was machen, seit Glücklich Normal brauchen sie es nicht, weil ja es dann über Garantie geht mit Eigenbeteildigung von ein paar %

 

gewährleistung gibts die ersten sechs monate nach kauf-egal ob neu oder gebraucht-

das ist gesetz!

wenn da irgendein richter anders geurteilt hat,dann hat der leider nichts in seinem amt zu suchen.

mir wurde vorletztes jahr bei meinem 2.8er nach kurzer anwalts-androhung ganz ohne weiteres zögern die mt getauscht und zwar fünf monate nach kauf.

@motorbox,

ich würde mir mal nen anderen anwalt nehmen...deiner scheint nicht viel ahnung zu haben;)

Hallo,

in den ersten sechs Monaten:

Lenkgetriebe, Lichtschalter, Spurstangenkopf, Fensterheber Fahrerseite gewechselt. Keine Kosten,

in den zweiten sechs Monaten:

Nockenwellen nebst Zubehör, ein Zylinderkopf, zweiter Spurstangenkopf, Zahnriemen mit allem drumherum gewechselt. 40% Eigenanteil aufs Material. KM-Stand ca. 81000

Garantie: CarLife+

Immer kostenlose Ersatzwagengestellung. Wegen der NW-Geschichte ließ ich den Wagen wegen komischer Geräusche einfach stehen. Wurde vom :-) abgeholt. Alles null Problem.

Grüße Walter

Zitat:

Original geschrieben von walter31

Hallo,

in den ersten sechs Monaten:

Lenkgetriebe, Lichtschalter, Spurstangenkopf, Fensterheber Fahrerseite gewechselt. Keine Kosten,

in den zweiten sechs Monaten:

Nockenwellen nebst Zubehör, ein Zylinderkopf, zweiter Spurstangenkopf, Zahnriemen mit allem drumherum gewechselt. 40% Eigenanteil aufs Material. KM-Stand ca. 81000

Garantie: CarLife+

Immer kostenlose Ersatzwagengestellung. Wegen der NW-Geschichte ließ ich den Wagen wegen komischer Geräusche einfach stehen. Wurde vom :-) abgeholt. Alles null Problem.

Grüße Walter

in den ersten sechs monaten keine kosten wegen gewährleistung...in den zweiten sechs monaten 40% eigenanteil wegen garantie---ist bei der laufleistung ganz normal:)

----------

o gut dann sage ich mal den Richter bescheit das du Ahnung hast und er nicht

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180

gewährleistung gibts die ersten sechs monate nach kauf-egal ob neu oder gebraucht-

das ist gesetz!

wenn da irgendein richter anders geurteilt hat,dann hat der leider nichts in seinem amt zu suchen.

mir wurde vorletztes jahr bei meinem 2.8er nach kurzer anwalts-androhung ganz ohne weiteres zögern die mt getauscht und zwar fünf monate nach kauf.

@motorbox,

ich würde mir mal nen anderen anwalt nehmen...deiner scheint nicht viel ahnung zu haben;)

Oh gut, dann sage ich mal den Richter bescheit das du Ahnung hast und er nicht. Komisch der ADAC hat das selbe gesagt.

Die 6 Monate ist ja ein anderer Fall da hat es was mit beweislast zu tun;) war der Fehler vorher da wo der Wagen gekauft wurde oder trat der Fehler erst hinterher auf ;).

Wenn ich jetzt zum Audi händler hin gehe und ihn das sage mit den & monaten was ich ja beim alten A6 gemacht hatte wurde ich angelächelt und mir wurde gesagt, wenn das andere Händler machen bitte aber tuen sie uns ein gefallen lesen sie nicht so viel im Forum was die anderen Leute da zu schreiben.

Komisch das ich bei der Service Hotline bei Audi so was auch gesagt bekommen habe.

Muss wohl was dran sein.

Aber klar man wechselt den Anwalt und den Richter, Oh ich vergas es waren genau 5 Richter die solche Urteile abgegeben haben.

So viel zu eueren Gesetz, Freut euch das sie es bei euch gemacht haben;).

Ich freue mich ja für euch, aber jeder Fall wird anders behandelt, Gell;)

 

da wüsste ich mal gerne mit wem du da beim adac gesprochen haben willst,das der sich nicht mit gesetztestexten auskennt:confused:

wenn ich ein auto kaufe-egal ob neu oder gebraucht-dann muß mir der (gewerbliche) händler ein jahr gewährleistung geben,das ist fakt!!!

innerhalb des ersten halben jahres liegt die beweislast bei auftretenden defekten am fahrzeug beim händler---danach hast du schlechtere karten denn die beweislast kehrt sich um... d.h.du musst beweisen das der schaden schon vor dem kauf da war.

aber es scheint ja immer noch leute zu geben,die das nicht wissen und deshalb falsche aussagen in die welt setzen:(

ach ja...und wenn du mit dem schaden nicht bei dem händler auftauchst bei dem du gekauft hast ist das deine eigene dummheit;)

Zitat:

innerhalb des ersten halben jahres liegt die beweislast bei auftretenden defekten am fahrzeug beim händler---danach hast du schlechtere karten denn die beweislast kehrt sich um... d.h.du musst beweisen das der schaden schon vor dem kauf da war.

Aber ich sehe du begreifst um was es geht, den hier liegt ja das Problem, wo von ich Spreche.

Wenn es schon ein Gutachten gibt, wo bescheinigt wird, das der Wagen in Ordnung ist, hat man ein Problem, den solche Gutachten können auch zum Gunsten des Händlers ausgestellt werden, und der Gutachter bekommt was zugesteckt.

Wie in vielen Fällen. Jetzt kommen wir nähmlich zum anderen Thema.

So war es bei mir und bei den anderen, nur das wir es beweisen konnten, und jetzt beschäftigen sich damit der Richter und Gutachter.

Bei den 6 Monaten ist das auch ein heises eisen man soll sich nicht so sehr drauf verlassen, man denkt immer man wäre im Recht aber vorsicht kann ich nur sagen.

 

Zitat:

auftauchst bei dem du gekauft hast ist das deine eigene dummheit

Ich war in den ersten Vier wochen genau 6 mal da und dann ging es vor Gericht;)

 

jetzt kommen wir der sache langsam näher:D

aaaber zeig mir mal den gutachter,der dir schriftlich geben kann das z.b.ein getriebeschaden (wie bei mir damals) absolut auszuschließen ist...

solch ein schaden kommt schleichend und ist somit niemals festzustellen--es sei denn man zerlegt das getriebe.

ein gutachter der sowas unterschreibt macht sich strafbar--dürfte auch klar sein,oder?

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180

wenn ich ein auto kaufe-egal ob neu oder gebraucht-dann muß mir der (gewerbliche) händler ein jahr gewährleistung geben,das ist fakt!!!

Ähem....lt. Gesetz beträgt die Gewährleistungspflicht 2 Jahre bei neuen und gebrauchten Fahrzeugen und gewerblichem Händler . Sie kann (und das macht natürlich jeder, deshalb spielen die 2 Jahre bei gebrauchten gegenständen eigentlich keine Rolle) bei gebrauchten Fahrzeugen auf ein Jahr verkürzt werden.

Beweislastumkehr nach den ersten 6 Monaten ist klar, wobei die Schuld- bzw. Haftungsfrage im Zweifelsfall erst vor Gericht geklärt wird, wenn der Verkäufer nicht freiwillig einlenkt.

Grüße

Uwe

Hallo,

ich habe die PerfectCarPro Garantie. Und die haben mir mein Radio ohne Probleme ausgetauscht. Laut meinem :) steht es in den Garantiebestimmungen nicht drin, aber ab 01.01.2007 soll die Garantie auch diese Sachen abdecken. Da ich ein flammneues Radio bekommen habe denke ich mal das es dann wohl auch stimmt. Ich gehe mal nicht davon aus das der Verkäufer mir ein neues Radio aus eigener Tasche bezahlt. Wie das allerdings beim Wechsler ist weiß ich natürlich nicht. Am besten mal nachfragen.

Ich hoffe ich konnte Dir damit helfen.

Gruß Markus

Zum Thema Gutachten

Ich habe so ein Gutachten wo ich ein Wagen gekauft habe und wo her soll er das wissen wird dann gesagt, also nichts Strafbar.

Ist ja schön das ihr noch an das Gesetz Glaubt aber es gibt viele wo so was leider nicht so ist, die Realität sieht leider anders aus bei den Gerichten.

Bei ein Getriebeschaden wie du es Beschreibst greift ja die Garantie, das Getriebe hatte bei mir auch eine Macke so viel da zu.

Zum Thema Radio ist zu sagen das du eines aus ein Pool bekommen hast was Neuwertig aus sieht.

Das hatte ich auch ;) ist aber nicht schlimmes dabei haubtsache ein Radio was in Ordnung ist und Garantie hat;)

Aber über das Gnze kann man endlos Diskutieren und Leute die so was gerade Durchmachen so wie Ich leider auch können mal euch die Unterlagen gerne mal zeigen wie so was behndelt wird, wie Gesagt die realität sieht leider anders aus.

Gut ich fahre jetzt ein anderen wagen weil sie mein alten A6 Gestohlen haben, und der jetzoge A6 wurde bie ein anderen Händler gekauft und der Händler ist Super, so wie es sein soll.

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