Garantie M235i
Hallo,
habe mir am 26.01.2018 einen BMW M235i gekauft von einer BMW Niederlassung.
Daheim musste ich leider feststellen, dass der Vorbesitzer mit der Stoßstange aufgesetzt ist. Dadurch hat die Vordere Stoßstange lauter kleine Risse drin.
Wollte Fragen ob dies auf Garantie läuft und wie sowas abgewickelt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@appleipodfan schrieb am 2. Februar 2018 um 23:24:55 Uhr:
Ich wüsste nicht dass Risse gleichzusetzen sind mit Kratzern und auch nicht eine freiwillige Herstellerleistung mit der gesetzlichen Gewährleistung, in einem Punkt stimmt ich zu, bei so viel Unwissen kann man nur den Kopf schütteln...Sind für euch also bei einem gebauchten Auto RISSE in Anbauteilen eine normale Gebrauchspur? Alles klar, euch würde ich gerne Autos verkaufen, einfacher gehts ja nicht.
Die Leasing Rückgabe Kataloge von sixt und co bieten guten Aufschluss, was als normal zu sehen ist 😉
Und ich habe doch explizit gesagt, dass Steinschläge normale Gebrauchsspuren sind, aber entweder kann oder will man mich nicht verstehen...
Du scheinst es nicht zu verstehen: Wir scheinen ja - und das Problem ist, dass wir keine Bilder haben - über kleine Risse in der Schürze an der Frontstoßstange zu reden. Diese Risse sind aber nur von unten zu sehen, sonst hätte der TE sie ja direkt gesehen. Solche Risse erfolgen z.B. im Zuge des Aufsetzens des Fahrzeugs bzw. der Schürze. Ergo sind es - wie auch Kratzer - Nutzungsspuren bzw -beschädigungen. Das ist kein Fall von Garantie oder Gewährleistung, denn schließlich könnte aus Sicht eines Dritten (der TE schließt dies ja scheinbar aus) der Schaden auch durch den TE entstanden sein!
39 Antworten
Hä Gewährleistung greift doch wenn der Artikel nicht dem vereinbarten Zustand entspricht, ergo einen Mangel hat?! Ein halbes Jahr lang nach Kauf muss der Händler das Gegenteil beweisen, sehe ich Gewährleistungsmässig was falsch?
Was verstehst du unter vereinbartem Zustand? Der Händler schreibt mit Gewissheit nichts über den Zustandes vom Lack oder Beulen- und Kratzerfrei in den Kaufvertrag. Eine Gewährleistung bezieht sich nicht auf die Begebenheit des Lacks und auf nicht auf beschädigte Stoßstangen sondern auf die Technik des Fahrzeuges.
Es sind natürlich keine optischen Mängel abgedeckt, die durch äußere Einwirkung zustande kommen.
Richtig, denn wenn dem so wäre, würden Händler wohl keine Gebrauchtwagen mehr verkaufen, oder die Preise würden sehr stark anziehen 😁.
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Demnach könnte ich auch innerhalb der ersten drei Jahre mit Kratzern o.ä. zu BMW fahren. 😉
Richtig, zumal BMW ja auf die Beweislastumkehr verzichtest.
Eben drum ... !
Wo eure Mutmaßungen im BGB verankert seien sollen würde mich mal gerne interessieren.
§434
Dass da nur Technik abgedeckt sein soll, schlichter Blödsinn. Einfach lesen.
Risse in der Stossstange würde ich da zumindest kritisch sehen, Steinschläge und co sind aber mit einem Gebrauchtwagen vereinbar. Was hier wieder fürn Schmarn steht, unfassbar.
Als wäre ein Riss = ein paar Steinschläge oder selbst herbeigeführte kleine Kratzer.
Ich kann das Ausmaß nicht beurteilen, sollte es ein größerer Mangel sein kann man nur zu einem Anwalt raten in diesem Punkte, sollte der Händler sich da querstellen.
EDIT: Da bmw auf die Umkehr verzichtet ist es eben auch nicht mehr die gesetzliche Gewährleistung sondern eher eine vertragliche Garantie wenn ich gerade richtig denke.
Auf die BMW Gewährleistung / Garantie was auch immer beziehe ich mich aber auch gar nicht. Hier wurde jetzt aber auch echt alles vermischt.
Kleine Anekdote:
Wenn ich einen neuen Fernseher kaufe (zum Beispiel im Handel bei Saturn, Media Mark und co) und sehe dann später zuhause beim Auspacken: oh da ist ein Kratzer (auch auf der Rückseite) kann ich zum Händler gehen und mich auf diesen Mangel berufen. Der Händler würde da nur rauskommen, wenn er mir das Gegenteil beweist, ansonsten kann ich meine Rechte geltend machen.
Bei Gebrauchten Gegenständen ist die Geschichte aber um einiges schwieriger, deshalb Obacht beim Kauf, besser das Auto einmal hochheben und genau inspizieren (lassen).
Zitat:
@appleipodfan schrieb am 2. Februar 2018 um 22:45:04 Uhr:
Wenn ich einen neuen Fernseher kaufe (zum Beispiel im Handel bei Saturn, Media Mark und co) und sehe dann später zuhause beim Auspacken: oh da ist ein Kratzer (auch auf der Rückseite) kann ich zum Händler gehen und mich auf diesen Mangel berufen. Der Händler würde da nur rauskommen, wenn er mir das Gegenteil beweist, ansonsten kann ich meine Rechte geltend machen.
Die Rede ist noch immer von einem Gebrauchtwagen, weshalb Gebrauchsspuren nicht auszuschließen sind. Dementsprechend hinkt dein Vergleich mit einem neuen Fernseher, der eine Beschädigung aufweist.
Zitat:
@appleipodfan schrieb am 2. Februar 2018 um 22:39:50 Uhr:
Auf die BMW Gewährleistung / Garantie was auch immer beziehe ich mich aber auch gar nicht. Hier wurde jetzt aber auch echt alles vermischt.
Darauf habe ich mich bezogen, weil es vergleichbar ist. Es sollte doch klar sein, dass sich optische Mängel (Kratzer etc.) im Nachhinein nicht mehr reklamieren lassen. Da braucht es kein BGB, sondern nur etwas gesunden Menschenverstand. Letzte Woche habe ich per Smart Repair zwei Steinschläge entfernen lassen, vielleicht sollte ich die einfach BMW in Rechnung stellen. *kopfschüttel*
Ich wüsste nicht dass Risse gleichzusetzen sind mit Kratzern und auch nicht eine freiwillige Herstellerleistung mit der gesetzlichen Gewährleistung, in einem Punkt stimmt ich zu, bei so viel Unwissen kann man nur den Kopf schütteln...
Sind für euch also bei einem gebauchten Auto RISSE in Anbauteilen eine normale Gebrauchspur? Alles klar, euch würde ich gerne Autos verkaufen, einfacher gehts ja nicht.
Die Leasing Rückgabe Kataloge von sixt und co bieten guten Aufschluss, was als normal zu sehen ist 😉
Und ich habe doch explizit gesagt, dass Steinschläge normale Gebrauchsspuren sind, aber entweder kann oder will man mich nicht verstehen...
Zitat:
@habu01 schrieb am 2. Februar 2018 um 21:24:54 Uhr:
Eine Gewährleistung bezieht sich nicht auf die Begebenheit des Lacks und auf nicht auf beschädigte Stoßstangen sondern auf die Technik des Fahrzeuges.
Falsch! Einfach falsch...
Zitat:
@appleipodfan schrieb am 2. Februar 2018 um 23:24:55 Uhr:
Ich wüsste nicht dass Risse gleichzusetzen sind mit Kratzern und auch nicht eine freiwillige Herstellerleistung mit der gesetzlichen Garantie, in einem Punkt stimmt ich zu, bei so viel Unwissen kann man nur den Kopf schütteln...
Die Gewährleistung ist Kunden gesetzlich zugesichert, eine Garantie bieten Hersteller und Händler freiwillig an - folglich gibt es keine gesetzliche Garantie.
Zitat:
@appleipodfan schrieb am 2. Februar 2018 um 23:24:55 Uhr:
Sind für euch also bei einem gebauchten Auto RISSE in Anbauteilen eine normale Gebrauchspur? Alles klar, euch würde ich gerne Autos verkaufen, einfacher gehts ja nicht.
Falls du es noch nicht verstanden hast, die Frontschürze könnte ebenso durch den TE beschädigt worden sein. Auch Neuwagenkäufer können optische Mängel trotz vollständiger Beweislastumkehr nicht über BMW abrechnen. In was für einer Seifenblase lebst du eigentlich ... !?
Zitat:
@appleipodfan schrieb am 2. Februar 2018 um 23:24:55 Uhr:
Ich wüsste nicht dass Risse gleichzusetzen sind mit Kratzern und auch nicht eine freiwillige Herstellerleistung mit der gesetzlichen Gewährleistung, in einem Punkt stimmt ich zu, bei so viel Unwissen kann man nur den Kopf schütteln...Sind für euch also bei einem gebauchten Auto RISSE in Anbauteilen eine normale Gebrauchspur? Alles klar, euch würde ich gerne Autos verkaufen, einfacher gehts ja nicht.
Die Leasing Rückgabe Kataloge von sixt und co bieten guten Aufschluss, was als normal zu sehen ist 😉
Und ich habe doch explizit gesagt, dass Steinschläge normale Gebrauchsspuren sind, aber entweder kann oder will man mich nicht verstehen...
Du scheinst es nicht zu verstehen: Wir scheinen ja - und das Problem ist, dass wir keine Bilder haben - über kleine Risse in der Schürze an der Frontstoßstange zu reden. Diese Risse sind aber nur von unten zu sehen, sonst hätte der TE sie ja direkt gesehen. Solche Risse erfolgen z.B. im Zuge des Aufsetzens des Fahrzeugs bzw. der Schürze. Ergo sind es - wie auch Kratzer - Nutzungsspuren bzw -beschädigungen. Das ist kein Fall von Garantie oder Gewährleistung, denn schließlich könnte aus Sicht eines Dritten (der TE schließt dies ja scheinbar aus) der Schaden auch durch den TE entstanden sein!
Das Verhalten des Käufers war grob fahrlässig und der Verkäufer hat nichts arglistig verschwiegen oder einengende tie dafür abgegeben, dass der Wagen 100%ig neuwertig ist. Damit ist die Sache eigentlich durch.
Die Stelle ist zwar offenbar etwas blöd zu sehen - dennoch wäre es möglich gewesen. Eine Beule zb. in der Tür kann man auch nicht im Nachhinein dem Händler in Rechnung stellen. Sowas muss man einfach sehen, auch wenn das kein üblicher Mangel ist.