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Garantie M235i

BMW 2er F22 (Coupé)

Hallo,
habe mir am 26.01.2018 einen BMW M235i gekauft von einer BMW Niederlassung.
Daheim musste ich leider feststellen, dass der Vorbesitzer mit der Stoßstange aufgesetzt ist. Dadurch hat die Vordere Stoßstange lauter kleine Risse drin.
Wollte Fragen ob dies auf Garantie läuft und wie sowas abgewickelt wird?
Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@appleipodfan schrieb am 2. Februar 2018 um 23:24:55 Uhr:


Ich wüsste nicht dass Risse gleichzusetzen sind mit Kratzern und auch nicht eine freiwillige Herstellerleistung mit der gesetzlichen Gewährleistung, in einem Punkt stimmt ich zu, bei so viel Unwissen kann man nur den Kopf schütteln...
Sind für euch also bei einem gebauchten Auto RISSE in Anbauteilen eine normale Gebrauchspur? Alles klar, euch würde ich gerne Autos verkaufen, einfacher gehts ja nicht.
Die Leasing Rückgabe Kataloge von sixt und co bieten guten Aufschluss, was als normal zu sehen ist ;)
Und ich habe doch explizit gesagt, dass Steinschläge normale Gebrauchsspuren sind, aber entweder kann oder will man mich nicht verstehen...

Du scheinst es nicht zu verstehen: Wir scheinen ja - und das Problem ist, dass wir keine Bilder haben - über kleine Risse in der Schürze an der Frontstoßstange zu reden. Diese Risse sind aber nur von unten zu sehen, sonst hätte der TE sie ja direkt gesehen. Solche Risse erfolgen z.B. im Zuge des Aufsetzens des Fahrzeugs bzw. der Schürze. Ergo sind es - wie auch Kratzer - Nutzungsspuren bzw -beschädigungen. Das ist kein Fall von Garantie oder Gewährleistung, denn schließlich könnte aus Sicht eines Dritten (der TE schließt dies ja scheinbar aus) der Schaden auch durch den TE entstanden sein!

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Dass man einen kleinen nächtlichen Tippfehler direkt ausschlachtet, sagt viel aus, der Minuten später korrigiert war, aber selber nicht mal den Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der BMW Variante, welche durch Abänderung der gesetzlichen Ansprüche eher eine Garantie darstellt kennen, Hauptsache man selber kann sich als Besserwissender darstellen.

Ich sag’s ja die ganze Zeit schon, kleine Kratzer sind natürlich normal, unter nem riss verstehe ich ne Stoßstange die schon fast in zwei geteilt ist[EDIT: oder eben durch viele kleine Risse der sichere halt nicht mehr gewährleistet ist; Risse gehen für mich ins Material und beeinträchtigen es, Kratzer sind für mich rein optisch], das ist imho keine normale Gebrauchspur und kann der Käufer eben auch nicht sehen bei Kauf, sofern man das Auto nicht hochhebt.
Da lebe ich lieber in meiner Seifenblase die sich Realität nennt, viel Spaß in der Fantasie.
@afis
Zum Thema beweisen: wenn es über normale Gebrauchsspuren oder den vereinbarten Zustand hinausgeht, je nachdem, muss der Händler innerhalb der ersten 6 Monate das eben beweisen in der Theorie, wie ich auch gesagt habe bei Gebrauchtwagen schwieriger und müssen gravierende Sachen sein als bei Neuwagen.
Naja wenn man hier nur mal helfen will, die Kentniss der eigenen Rechte zu verbessern, sieht man ja wie man hier auf einen losgeht, ich bin raus, wen es interessiert der kann sich ja gerne mal den o.g. § durchlesen.

Zitat:

@appleipodfan schrieb am 3. Februar 2018 um 12:25:00 Uhr:



@afis
Zum Thema beweisen: wenn es über normale Gebrauchsspuren oder den vereinbarten Zustand hinausgeht, je nachdem, muss der Händler innerhalb der ersten 6 Monate das eben beweisen in der Theorie, wie ich auch gesagt habe bei Gebrauchtwagen schwieriger und müssen gravierende Sachen sein als bei Neuwagen.
Naja wenn man hier nur mal helfen will, die Kentniss der eigenen Rechte zu verbessern, sieht man ja wie man hier auf einen losgeht, ich bin raus, wen es interessiert der kann sich ja gerne mal den o.g. § durchlesen.

Eben. Lies dir bitte mal die Details durch! Die Sachmängelhaftung wird im vorliegenden Fall nicht greifen, prophezeie ich.

Ich bin auch raus!

@appleipodfan Nur weil du hier etwas behauptest und falschen Vergleichen (neuer Fernseher) kommst, wird es nicht richtiger. Wir reden hier von einem Gebrauchsartikel. Diese haben nun mal Gebrauchsspuren. Wie stark die Gebrauchsspuren sein dürfen, ist in keinem Gesetz geregelt. Beispiel: Du kaufst von mir einen Gebrauchtwagen. dieses weist im Kotflügel eine Beule auf, die du erst zu Hause feststellst. Wenn du diese nun später bei mir reklamierst müsste ich deiner Meinung nach diese auf meine Kosten beseitigen lassen, sorry träume weiter. Du hast da keinerlei Gewährleistungsanspruch. Im Gegenteil, du hast fahrlässig gehandelt, weil du die Optik nicht richtig begutachtet hast.
In dem von dir angesprochen Paragraphen steht diesbezüglich absolut nichts drin. Es handelt sich um optische Mängel, welche bei genauer Betrachtung (notfalls auf einer Bühne für den TE erkennbar gewesen wäre). Es handelt sich auch nicht um einen versteckten Mangel. Übrigens, gibt es diesbezüglich auch Urteile, wo die Klage wegen optischer Mängel abgewiesen wurde. Grund: Der Käufer handelt fahrlässig, wenn er das Fahrzeug nicht ausreichend begutachtet. Hätte er dies getan, wäre ihm der Schaden aufgefallen und hätte die Beseitigung aushandeln können.
Als Händler bin und war ich nie verpflichtet optische nicht sicherheitsrelevante Gebrauchsspuren zu beseitigen.
Recht hättest du, wenn die Stoßstange so stark beschädigt wäre, dass eine Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben wäre.
Egal, ich bin auch raus.

Zitat:

@appleipodfan schrieb am 3. Februar 2018 um 12:25:00 Uhr:


Dass man einen kleinen nächtlichen Tippfehler direkt ausschlachtet, sagt viel aus, der Minuten später korrigiert war, aber selber nicht mal den Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der BMW Variante, welche durch Abänderung der gesetzlichen Ansprüche eher eine Garantie darstellt kennen, Hauptsache man selber kann sich als Besserwissender darstellen.

Wenn jemand meint andere belehren zu wollen, sollten seine Aussagen auch Hand und Fuß haben. Des Weiteren scheinst du die Beispiele auf der letzten Seite noch immer nicht verstanden zu haben, schließlich verlängert BMW den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum und somit die vollständige Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers. Aus diesem Grund hat sich ein Vergleich angeboten.

Zitat:

@appleipodfan schrieb am 3. Februar 2018 um 12:25:00 Uhr:


Da lebe ich lieber in meiner Seifenblase die sich Realität nennt, viel Spaß in der Fantasie.

Klasse, dass in deiner Welt Händler auch nach knapp 6 Monaten für derartige Beschädigungen aufkommen. Dann können wir diese Diskussion nun beenden und ich flüchte mich wieder in meine Phantasiewelt.

;):D

Hallo, kann euch erst im April Bilder senden vom Schaden an der Stoßstange.

Die Rücklichter fallen aber schon unter Garantie? Mir ist nach dem Waschen aufgefallen dass eines der beiden Rückleuchten innen angeschlagen ist. Das dürfte normal nicht sein oder liege ich da falsch?

Mit freundlichen Grüßen

Sollten sie undicht sein, fällt dieses unter Gewährleistung. Wobei bei hoher Luftfeuchtigkeit sowohl die Rückleuchten als auch die Frontscheinwerfer schon mal von innen beschlagen. Solltest du eine Garantie zusätzlich erworben haben, wird diese es vermutlich nicht abdecken. In der Regel sind dort Beleuchtung und Dichtungen ausgeschlossen.
Ich würde auf alle Fälle den Händler bezüglich der Rückleuchten jetzt schon kontraktieren, wegen Beweislastumkehr (auf diese wird bei BMW nur während der 2 jährigen Gewährleistung verzichtet).

schon Lustig was ein paar feine Risse an der Unterseite einer Stoßstange des gebraucht gekauften Wagens zu so einer Diskussion führen kann.
Wieso geht der Käufer nicht einfach mal zum Händler und spricht Ihn an ?, und, was heist der Wagen ist im Winterschlaf und kann keine Fotos machen ?? Ist der hermetisch eingepackt ??
Schnapp dir die Karre, Fahr zum Händler und sprich mit Ihm.

Naja, ist schon alles merkwürdig. Wagen am 26.01.2018 und gleich in den Winterschlaf geschickt? Fzg. nicht angemeldet? Wenn ich mir so ein tolles Auto kaufe, will ich auch gleich damit fahren :D.
Ich tippe mal eher auf Ferien :D.

Merkwürdig? Um eines klar zustellen: Hab das Auto mit einem 5 Tageskennzeichen 800 km weit entfernt von mir gekauft, deshalb kann ich da nich einfach mal so hinfahren und mit dem Verkäufer reden. Und warum ich es nicht bewege? Weils mir im Winter einfach zu schade ist das Auto zu fahren. Auto steht zurzeit bei einem Freund in der Halle unter, deshalb kann ich da nicht tagtäglich hin um Fotos oder sonstiges zu machen.

Na dann ruf doch einfach bei deinem Händler an erkläre ihm deine Lage und schau was er sagt. Selbst wenn alle im Forum sagen würden, dass er es zahlen müsste und der Händler sagt, er zahlt es nicht kannst du nichts machen. Andersrum genauso.

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