Garantie-Frage...
hallo zusammen,
mein händler sagte, dass die garantie mit auslieferung aus dem werk beginnt zu laufen und nicht ab erstzulassung. ich begreife das einfach nicht. mal angenommen, das auto steht nach werksauslieferung ein jahr beim händler rum und wird es dann verkauft. hat dann der kunde nur noch 1 jahr garantie???
die vw-hotline hat dies bestätigt. was sagt ihr dazu?
daniel
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Crash-Kit
Wenn du dir ein RE IMPORT Kauftst und der in DK z.B.: 1 Jahr stand hast du in D nur noch das 1 Jahr
z.B.: SEAT oder so
Wenn Du Dir ein Re-IMport kaufst hast Du i.d.R. sogar
drei Jahre Garantie! Denn wer ausser wir Deutsche sind so
bescheuert und lassen sich mit weniger abspeisen?
Der deutsche VW-Kunde finanziert z.B. auch die umfangreichen
Garantieleistungen von mehreren Jahren und äußerst großzügigen
Kulanzregelungen von Volkswagen of America mit.
Klar: Wenn Du den US-Kunden so einen Mist wie hier anbietest,
kannst Du gleich einpacken!
Zitat:
Original geschrieben von FUDInuscher
Also das kann ich mir nicht vorstellen!
Wenn ich X ein Gerät kaufe (DVD-Player oder so) habe ich ja auch min. 1 Jahr Garantie. Da ist mir doch egal wann dieses Ding produziert wurde.
Vielleicht ist DE und CH da auch anders, aber ich habe sicher 2 Jahre Garantie ab Erstzulassung!
Du Kannst doch kein Auto mit nem DVD Player vergleichen. Weil der MP3 kann und die meisten Golf 5 nicht !
Zitat:
Original geschrieben von Crash-Kit
Du Kannst doch kein Auto mit nem DVD Player vergleichen. Weil der MP3 kann und die meisten Golf 5 nicht !
LOL Der war gut!
hi @ all!
also ich würde die garantie auch erst ab verkaufsdatum ansehen - und zwar die garantie, die mir der händler zu gewährleisten hat. daß die werksgarantie da nicht mitspielt ist eventuell möglich....
aber mal ganz ehrlich und abseits des paragraphen-dschungels: wenn ein händler was auf sich hält und um seine kunden bemüht ist, dann darf das überhaupt kein problem sein! ich hatte bei meinem g4, der ein jahr alt war und 30t km drauf hatte auch volle garantieanspruche bekommen und hab diese auch eingesetzt, als nach 2 jahren bei 96t km das getriebe komplett beule ging .... und das auch noch durch einen schaltfehler 😉 ... da hab ich den schaltturm und fast das ganze getriebe auf kulanzgarantie bekommen und hab nur einen bruchteil an selbstkostenbeitrag gezahlt...
auch beim kauf meines 5ers, der 6 monate alt war und 6t km drauf hatte hab ich mit dem händler vereinbahrt, daß ich alle garantien eines neuwagens haben möchte - und auch das haben sie gemacht....
man muß nur fragen und auch bei einem seriösen, ordentlichen händler sein, dann kostet zwar alles ein bißchen mehr, dafür bekommt man auch für alles ein bißchen mehr ....
@EX_Alfisti (der eigentlich eine Pause machen wollte): freu mich, daß du noch da bist! 😉 ....
cheers, jochen
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Zitat:
Original geschrieben von EX_147er_Fahrer
Laut dem Urteil und dem was ich bisher im Netz finden konnte ist das auch so.
Solange das Fahrzeug unbenutzt (kein Vorführwagen ect.) beim Händler steht gilt es als Neuwagen und somit hast du laut Gesetzgeber noch bis März 06 Garantie.
Mein Bruder hat sich vor ca. 4 Jahren einen Stilo gekauft (Tageszulassung, Fahrzeug stand ca. 4 Monate beim Händler) und die Garantie begann ab dem Tag wo der Wagen auf IHN zugelassen wurde.
Nach Gesetz gibt es überhaupt keine Garantie, sondern nur Gewährleistung. Der Unterschied wurde hier schon öfters diskutiert. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von VW, für die es daher auch selbst die Bedingungen festlegen kann, die es will.
Was vor 4 Jahren war, ist im übrigen völlig irrelevant, da das gesamte Verbraucherrecht 2002 geändert wurde, auf Vorgabe der EU.
Fazit:
Die Garantiebedingungen von VW können gänzlich anders sein als die von Fiat o. a. Wenn die Hotline also etwas zu den Garantiebedingungen etwas sagt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß es stimmt, auch wenn es einem nicht gefällt.
Allerdings hätte ich auch gedacht, daß die Garantie mit der Zulassung zu laufen beginnt. Es lohnt sich wohl, mal die Bedingungen nachzulesen.
@peeterson298
hast natürlich recht - ich verallgemeiner das nur immer 😉
Asche auf mein Haupt......
Für Verkauf von NEU an Verbraucher gilt:
Die Gewährleistung bzw. jetzt Sachmängelhaftung beginnt bei NEUEN Sachen laut Gesetz mit der Übernahme der Sache und kann weder durch AGB noch durch Einzelabrede abgeändert werden.
Für Verkauf von GEBRAUCHT an Verbraucher gilt:
Gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre kann jedoch durch AGB oder Einzelabrede auf 1 Jahr ab Übernahme abgeändert werden.
Quelle:
HWK Düsseldorf
Im übrigen macht es da keinen Unterschied ob es ein MP3 Player ist den man kauft oder ein Auto.
(Selbst auf unseren Hund habe ich laut Gesetz eine Gewährleistung von Jahren, wobei ich das ethisch für sehr fragwürdig halte 😉)
Zitat:
Original geschrieben von EX_147er_Fahrer
@peeterson298
hast natürlich recht - ich verallgemeiner das nur immer 😉
Asche auf mein Haupt......Für Verkauf von NEU an Verbraucher gilt:
Die Gewährleistung bzw. jetzt Sachmängelhaftung beginnt bei NEUEN Sachen laut Gesetz mit der Übernahme der Sache und kann weder durch AGB noch durch Einzelabrede abgeändert werden.
Bleibt die Frage offen, ob ein Auto mit Tageszulassung und NULL Kilometern (oder nur ein paar winzige) auch als NEU gilt.
Das Fahrzeug hat wie gesagt ein knappes halbes jahr beim Händler gestanden und im fahrzeugbrief ist eben das Autohaus als erster Halter eingetragen.
Also 2 Jahre Gewährleistung ab Übergabezeitpunkt MUSS jeder Händler geben, da gibts nix dran zu rütteln.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und beträgt 2 Jahre ab Kauf, allerdings gibts nach 6 Monaten die Beweislastumkehr.
Man müsste dem Händler danach eben beweisen, dass der Motor schon von Anfang an einen Schaden hatte (schwierig!).
Die Garantie (die VW ja neuerdings und großzügigerweise seinen deutschen Kunden anbietet 😉 ) ist ja etwas freiwilliges, also kann VW da eben auch reinschreiben was sie wollen.
Bei einer Tageszulassung würde ich aber mal davon ausgehen, dass die Garantie ab EZ läuft!
Eigentlich müsste das ja in den Garantiebedingungen von VW drinstehen, also einfach mal nachlesen!