Garantie Austausch nur einmal beim zweiten Defekt nicht?

Ford Mondeo Mk4 (BA7)

Hallo,

an meinem Mondeo wurde vor ca. 6 Monaten die Sitzkonsole ausgetauscht. Der Sitz hatte Spiel ohne Ende und wackelte.
Jetzt ist der Sitz genauso im Eimer wie vor dem Austausch. Während der Fahrt wird man hin und hergeschaukelt. Gerade beim Bremsen ist es sehr unangenehm.
Mein schlauer FFH meinte jetzt, dass ein zweiter Austausch der Konsole nicht möglich sei. Er würde das nicht bezahlt bekommen.

Hat schon jemand einen ähnlichen Fall bei Ford erlebt? Ich würde die Sache ja bei verschiedenen Dingen so lassen aber das ständig Hin und Her beim Fahren und besonders beim Abbremsen strengt schon sehr an. Ein richtiger Schleudersitz eben 😁

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Das heißt also, dass das am 730. Tag nach Autokauf eingebaute Ersatzteil (beispielsweise ein Getriebe oder der komplette Motor, man weiß ja nie) genau einen Tag Garantie hat??!!

Kann ja wohl nicht so ganz sein...

~

Die Logik ist ansich sehr einfach. Eine Garantie garantiert nicht, daß ein Teil nie kaputt geht. Sie garantiert nur

für einen bestimmten Zeitraum

, daß Du eine Sache, die Du bezahlt hast, auf Kosten des Herstellers repariert oder ausgetauscht kriegst. Diese Leistung hast Du mit dem Kaufpreis mit bezahlt (ist ja nicht so, daß Du die Garantie geschenkt bekommst, im Kaufpreis für irgendein Produkt ist immer ein bestimmter Satz drin, aus dem Hersteller Rücklagen für Garantieleistungen bilden). Bei einem ganzen Auto sind das eben 2 Jahre, gegen Aufpreis kannst Du den Zeitraum verlängern. Bei Teilen für ein Auto, sei es ein neuer Motor, ein Getriebe oder nur eine neue Hupe oder ein mobiles Navi oder ein Duftbäumchen am Spiegel, verhält es sich genauso - der Hersteller hat eine gesetzliche Garantiefrist, sofern Du diese Teile bezahlst. Wenn Du also für einen neuen Motor Geld bezahlst, erwirbst Du damit auch den Anspruch, im Falle eines erneuten Fehlers, diesen kostenlos repariert oder getauscht zu kriegen. Solange DU aber für diesen Motor kein Geld bezahlst, weil Du ihn im Rahmen einer vorherigen Garantieleistung "geschenkt" bekommst, erwirbst Du auch keine neue Garantie. Dies würde in der Tat dazu führen, daß Leute alle 23 Monate ihren Motor platt fahren könnten.

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Is ja jut! 😉
Find's aber trotzdem ziemlich daneben, nur mal so gesagt.

~

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Is ja jut! 😉
Find's aber trotzdem ziemlich daneben, nur mal so gesagt.

~

wenn es so wär, wie Du es gerne hättest, was glaubst Du, was vor Ablauf der Garantie bei meinem noch alles kaputt gehen würde....😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Das heißt also, dass das am 730. Tag nach Autokauf eingebaute Ersatzteil (beispielsweise ein Getriebe oder der komplette Motor, man weiß ja nie) genau einen Tag Garantie hat??!!

Kann ja wohl nicht so ganz sein...

~

Die Logik ist ansich sehr einfach. Eine Garantie garantiert nicht, daß ein Teil nie kaputt geht. Sie garantiert nur

für einen bestimmten Zeitraum

, daß Du eine Sache, die Du bezahlt hast, auf Kosten des Herstellers repariert oder ausgetauscht kriegst. Diese Leistung hast Du mit dem Kaufpreis mit bezahlt (ist ja nicht so, daß Du die Garantie geschenkt bekommst, im Kaufpreis für irgendein Produkt ist immer ein bestimmter Satz drin, aus dem Hersteller Rücklagen für Garantieleistungen bilden). Bei einem ganzen Auto sind das eben 2 Jahre, gegen Aufpreis kannst Du den Zeitraum verlängern. Bei Teilen für ein Auto, sei es ein neuer Motor, ein Getriebe oder nur eine neue Hupe oder ein mobiles Navi oder ein Duftbäumchen am Spiegel, verhält es sich genauso - der Hersteller hat eine gesetzliche Garantiefrist, sofern Du diese Teile bezahlst. Wenn Du also für einen neuen Motor Geld bezahlst, erwirbst Du damit auch den Anspruch, im Falle eines erneuten Fehlers, diesen kostenlos repariert oder getauscht zu kriegen. Solange DU aber für diesen Motor kein Geld bezahlst, weil Du ihn im Rahmen einer vorherigen Garantieleistung "geschenkt" bekommst, erwirbst Du auch keine neue Garantie. Dies würde in der Tat dazu führen, daß Leute alle 23 Monate ihren Motor platt fahren könnten.

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger



Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Das heißt also, dass das am 730. Tag nach Autokauf eingebaute Ersatzteil (beispielsweise ein Getriebe oder der komplette Motor, man weiß ja nie) genau einen Tag Garantie hat??!!

Kann ja wohl nicht so ganz sein...

~

Die Logik ist ansich sehr einfach. Eine Garantie garantiert nicht, daß ein Teil nie kaputt geht. Sie garantiert nur für einen bestimmten Zeitraum, daß Du eine Sache, die Du bezahlt hast, auf Kosten des Herstellers repariert oder ausgetauscht kriegst. Diese Leistung hast Du mit dem Kaufpreis mit bezahlt (ist ja nicht so, daß Du die Garantie geschenkt bekommst, im Kaufpreis für irgendein Produkt ist immer ein bestimmter Satz drin, aus dem Hersteller Rücklagen für Garantieleistungen bilden). Bei einem ganzen Auto sind das eben 2 Jahre, gegen Aufpreis kannst Du den Zeitraum verlängern. Bei Teilen für ein Auto, sei es ein neuer Motor, ein Getriebe oder nur eine neue Hupe oder ein mobiles Navi oder ein Duftbäumchen am Spiegel, verhält es sich genauso - der Hersteller hat eine gesetzliche Garantiefrist, sofern Du diese Teile bezahlst. Wenn Du also für einen neuen Motor Geld bezahlst, erwirbst Du damit auch den Anspruch, im Falle eines erneuten Fehlers, diesen kostenlos repariert oder getauscht zu kriegen. Solange DU aber für diesen Motor kein Geld bezahlst, weil Du ihn im Rahmen einer vorherigen Garantieleistung "geschenkt" bekommst, erwirbst Du auch keine neue Garantie. Dies würde in der Tat dazu führen, daß Leute alle 23 Monate ihren Motor platt fahren könnten.

Heißt auf der anderen Seite, dass man im Fehlerfall als Werkstatt im 23. Monat jeden Schei** verbauen kann, er muss ja nur noch einen Monat halten und dann kommt der Kunde ja wieder und muss zahlen. Dass kann es ja auch nicht sein, oder?

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Zitat:

Original geschrieben von huzzel


Heißt auf der anderen Seite, dass man im Fehlerfall als Werkstatt im 23. Monat jeden Schei** verbauen kann, er muss ja nur noch einen Monat halten und dann kommt der Kunde ja wieder und muss zahlen. Dass kann es ja auch nicht sein, oder?

Nunja, ich halte diese Vorstellung für etwas naiv, ehrlich gesagt. Eine Werkstatt kann ganz sicher nicht jeden Schei** verbauen, egal ob Du oder der Garantiegeber das bezahlt. Im Falle eines Austausches hat das Neuteil (also z.B. ein Motor) dem Neuzustand zu entsprechen, und darauf hat Deine Werkstatt ungefähr 0% Einfluß. Ich kenne relativ wenige Werkstätten, die in der Lage wären, einem Austauschmotor, den sie vom Hersteller geliefert bekommen, anzusehen wie lange der wohl noch halten wird. Und die daraus schließen könnten, Dir im 23. Monat bewußt eine Gurke zu verbauen, die nur noch einen Monat hält.

Der einzige Einfluß, den die Werkstatt hat liegt in deren Arbeitsleistung, nicht aber im Material. Und wenn Dir im 25 Monat ein Motor wieder verreckt, weil die Werkstatt z.B. kein Öl eingefüllt hat, hast Du ganz sicher einen Regressanspruch, aber eben gegen die Werkstatt, nicht mehr den Hersteller, und auch nur, wenn ein Fehler nachweislich zulasten des Einbau's geht und nicht am Material liegt.

Zitat:

Original geschrieben von huzzel



Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger

Heißt auf der anderen Seite, dass man im Fehlerfall als Werkstatt im 23. Monat jeden Schei** verbauen kann, er muss ja nur noch einen Monat halten und dann kommt der Kunde ja wieder und muss zahlen. Dass kann es ja auch nicht sein, oder?

typische Schei...hausparole. Da hat die Werkstatt mal gar nichts von. 1. Bekommt die das Original Ersatzteil und die Montage von Ford bezahlt, 2. möchte keine seriöse Werkstatt seinen guten Ruf mit sowas verlieren - schon gar keine Vertragswerkstatt.

OK, dann weniger naiv.
Mir verreckt der Motor nach 23 Monaten (kann ja mal passieren). Der Motor wird getauscht. Alles OK.
5 Monate später raucht der Austauschmotor ab. So, den darf ich dann selber zahlen??
Meines Wissen nach (ehm. Ausdienst im Service) hat ein Ersatzteil 6 Monate Garantie. Ist die Garantie des Komplettgerätes länger, dann spielen die 6 Monate keine Rolle und es zählt die Garantie der Komplettgerätes.
Nach der Garantie des Komplettgerätes ist es auch eindeutig: 6 Monate auf das Ersatzteil.
Beim Übergang zählt aber das, was länger läuft, sprich bei o.g. Fall: Auto hat noch 1 Monat, Motor anschließend noch 5.

Außerdem:
Haben Ersatzteile nicht sogar 6 Monate Gewährleistung?

Und eine Werkstatt kann ja wirklich nichts für die Ersatzteile, die es verbaut. Ich weiß dass aus eigener Erfahrung. Die Werkstatt ist in dem Fall nur der Depp.

Zitat:

Original geschrieben von huzzel


OK, dann weniger naiv.
Mir verreckt der Motor nach 23 Monaten (kann ja mal passieren). Der Motor wird getauscht. Alles OK.
5 Monate später raucht der Austauschmotor ab. So, den darf ich dann selber zahlen??
Meines Wissen nach (ehm. Ausdienst im Service) hat ein Ersatzteil 6 Monate Garantie. Ist die Garantie des Komplettgerätes länger, dann spielen die 6 Monate keine Rolle und es zählt die Garantie der Komplettgerätes.
Nach der Garantie des Komplettgerätes ist es auch eindeutig: 6 Monate auf das Ersatzteil.
Beim Übergang zählt aber das, was länger läuft, sprich bei o.g. Fall: Auto hat noch 1 Monat, Motor anschließend noch 5.

Außerdem:
Haben Ersatzteile nicht sogar 6 Monate Gewährleistung?

Und eine Werkstatt kann ja wirklich nichts für die Ersatzteile, die es verbaut. Ich weiß dass aus eigener Erfahrung. Die Werkstatt ist in dem Fall nur der Depp.

Hallo,

damit hast Du ja Recht. Aber Du kannst nicht eine Garantie/Gewährleisung auf eine Garantie erwarten. Was wäre denn, der AT-Motor würde nach Deiner Ausführung wieder nach 5 Monaten kaputt gehen, dann wieder 6 Montage Gewährleistung, dann wieder nach 5 Monaten defekt, wieder Garantie ........... So kann man sich gut über die Laufzeit retten oder?😉

Spielen wir Dein Beispiel weiter:
Wenn die Qualität so schlecht wäre, dass der Motor alle 5 Monate kaputt geht, dann ist der erneute Austausch auf Gewährleistung/Garantie ja noch das wenigste, was ich erwarten würde (natürlich immer vorrausgesetzt, ich kann nichts dafür).
Dass dann der Motorhersteller sich irgendwann quer stellen wird, ist auch klar. Da wird bestimmt bald Anwenderfehler/außerhalb der Spezifikation betrieben/sonstiges ich-bin-nicht-schuld kommen.
Aber wie gesagt, was könnte der Endanwender dafür, wenn die Qualität so schlecht wäre, dass ein Teil alle 5 Monate kaputt geht (bei ordnungsgemäßer Anwendung) ?

Zitat:

Original geschrieben von huzzel


Spielen wir Dein Beispiel weiter:
Wenn die Qualität so schlecht wäre, dass der Motor alle 5 Monate kaputt geht, dann ist der erneute Austausch auf Gewährleistung/Garantie ja noch das wenigste, was ich erwarten würde (natürlich immer vorrausgesetzt, ich kann nichts dafür).
Dass dann der Motorhersteller sich irgendwann quer stellen wird, ist auch klar. Da wird bestimmt bald Anwenderfehler/außerhalb der Spezifikation betrieben/sonstiges ich-bin-nicht-schuld kommen.
Aber wie gesagt, was könnte der Endanwender dafür, wenn die Qualität so schlecht wäre, dass ein Teil alle 5 Monate kaputt geht (bei ordnungsgemäßer Anwendung) ?

na gut, für diese Fälle gibt ja noch die Kulanz und wenn die Qualität wirklich so schlecht wäre, hat man ja noch das Recht auf Wandlung.

Aber wollen wir hier mal nicht den Teufel an die Wand malen.... Klopf auf Holz🙂

Zitat:

Original geschrieben von cologne1971



Aber wollen wir hier mal nicht den Teufel an die Wand malen.... Klopf auf Holz🙂

Ganz genau, ausserdem war die Situation schon immer so, und zwar bei allen Herstellern.

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von huzzel
OK, dann weniger naiv.
Mir verreckt der Motor nach 23 Monaten (kann ja mal passieren). Der Motor wird getauscht. Alles OK.
5 Monate später raucht der Austauschmotor ab. So, den darf ich dann selber zahlen??

exakt so ist es.

Zitat:

...Meines Wissen nach (ehm. Ausdienst im Service) hat ein Ersatzteil 6 Monate Garantie...

ist scheinbar schon länger her, dein Aussendienst. Seit der Schuldrechtsreform 2002 sinds prinzipiell 2 Jahre (prinz. wg. Beweispflicht...)

Zitat:

...Beim Übergang zählt aber das, was länger läuft, sprich bei o.g. Fall: Auto hat noch 1 Monat, Motor anschließend noch 5...

nein das ist falsch, eigentl. komplett 😉

Den Unterschied Gewährleistung / Garantie kannst Du einfach mal googlen. Viele Leistungen der Hersteller, z.B. Austauschmotor nach 23 Monaten sind schon freiwillig und wären lt. Gesetz ohne deren Garantien nicht so einfach durchsetzbar, siehe auch mal die Regelungen z.B. bei BMW.

Es kommt schlicht drauf an, ob die Reparatur innerhalb der Gewährleistung/Garantie vorgenommen wurde - dann hast Du auf das Ersatzteil keine weiteren Ansprüche. Du zahlst es ja auch nicht. Geht quasi in der Autogarantie/gewährl. auf.

Zitat:

Außerdem:
Haben Ersatzteile nicht sogar 6 Monate Gewährleistung?

Siehe oben. Sie haben sogar 24 Monate. Aber eben nur, wenn DU SIE KAUFST.

Zitat:

Und eine Werkstatt kann ja wirklich nichts für die Ersatzteile, die es verbaut. Ich weiß dass aus eigener Erfahrung. Die Werkstatt ist in dem Fall nur der Depp.

Naja, so würde ich das nicht sagen. Die (Vertrags-)Werkstatt arbeitet da ja nicht für lau, sondern bekommt die Kosten vom Hersteller. Betriebswirtschaftlich könnte ihr wenig besseres passieren.

Gruß
Peter

Ganz einfach könnte man sagen, das die 2 Jahre Garantie sich auf das Fahrzeug als ganzes beziehen.
Wird ein Teil des Fahrzeuges auf Garantie getauscht bezieht sich die Garantie immer noch nur auf das ganze Fahrzeug und es gibt keine einzelne weitere Garantie auf das getauschte Teil.
Ist doch eigentlich nicht schwer zu verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von torre01


Das steht auf der Ford-Homepage zum Thema Garantie

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Mit der Ford-Neuwagengarantie können Sie Ansprüche auf Mängelbeseitigung bei Ihrem Ford-Vertragshändler oder europaweit bei jedem Ford-Vertragspartner geltend machen. Dabei werden Teile, die als Folge eines vom Hersteller zu verantwortenden Fehlers ausfallen, kostenlos repariert oder ausgetauscht. Die Garantie für die im Austausch eingebauten Teile erlischt mit Ablauf der Garantie für das Fahrzeug.
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Noch Fragen?

Hier noch der Link zum selber Nachlesen Ford Garantie

Entspricht m.E. nicht dem BGB...!

Außerdem sind Garantie und Gewährleistung zwei verschiedene "Paar Schuhe".

Garantie gibt der Hersteller freiwillig .... Gewährleistung ist gesetzlich festgeschrieben!

Selbstverständlich erlischt die Garantie nach 2 Jahren für das Fahrzeug, die Gewährleistung für das ausgetauschte Ersatzteil tritt jedoch mit der Reparatur erneut in Kraft!

ERGO: Wird etwas ausgetauscht, hat man exakt auf diese Reparatur/Austausch eine neue Gewährleistung.

Gruß
Audilette

Genauso wie es audilette schreibt kenne ich es auch, hatte bis dato noch keine Zeit in meinen Unterlagen zu schauen.

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