Garantie Austausch nur einmal beim zweiten Defekt nicht?
Hallo,
an meinem Mondeo wurde vor ca. 6 Monaten die Sitzkonsole ausgetauscht. Der Sitz hatte Spiel ohne Ende und wackelte.
Jetzt ist der Sitz genauso im Eimer wie vor dem Austausch. Während der Fahrt wird man hin und hergeschaukelt. Gerade beim Bremsen ist es sehr unangenehm.
Mein schlauer FFH meinte jetzt, dass ein zweiter Austausch der Konsole nicht möglich sei. Er würde das nicht bezahlt bekommen.
Hat schon jemand einen ähnlichen Fall bei Ford erlebt? Ich würde die Sache ja bei verschiedenen Dingen so lassen aber das ständig Hin und Her beim Fahren und besonders beim Abbremsen strengt schon sehr an. Ein richtiger Schleudersitz eben 😁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Das heißt also, dass das am 730. Tag nach Autokauf eingebaute Ersatzteil (beispielsweise ein Getriebe oder der komplette Motor, man weiß ja nie) genau einen Tag Garantie hat??!!Kann ja wohl nicht so ganz sein...
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Die Logik ist ansich sehr einfach. Eine Garantie garantiert nicht, daß ein Teil nie kaputt geht. Sie garantiert nur
für einen bestimmten Zeitraum, daß Du eine Sache, die Du bezahlt hast, auf Kosten des Herstellers repariert oder ausgetauscht kriegst. Diese Leistung hast Du mit dem Kaufpreis mit bezahlt (ist ja nicht so, daß Du die Garantie geschenkt bekommst, im Kaufpreis für irgendein Produkt ist immer ein bestimmter Satz drin, aus dem Hersteller Rücklagen für Garantieleistungen bilden). Bei einem ganzen Auto sind das eben 2 Jahre, gegen Aufpreis kannst Du den Zeitraum verlängern. Bei Teilen für ein Auto, sei es ein neuer Motor, ein Getriebe oder nur eine neue Hupe oder ein mobiles Navi oder ein Duftbäumchen am Spiegel, verhält es sich genauso - der Hersteller hat eine gesetzliche Garantiefrist, sofern Du diese Teile bezahlst. Wenn Du also für einen neuen Motor Geld bezahlst, erwirbst Du damit auch den Anspruch, im Falle eines erneuten Fehlers, diesen kostenlos repariert oder getauscht zu kriegen. Solange DU aber für diesen Motor kein Geld bezahlst, weil Du ihn im Rahmen einer vorherigen Garantieleistung "geschenkt" bekommst, erwirbst Du auch keine neue Garantie. Dies würde in der Tat dazu führen, daß Leute alle 23 Monate ihren Motor platt fahren könnten.
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Ich gebe ja zu, dass ich es auch nicht genauer weiß, was ich aber weiß ist, dass hier Garantie und gestzl Gewährleistung vermischt werden.
Die Frage die sich also stellen muss ist, ob ich weiter 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung auf ein Wirtschaftsgut (z.B. eine neue Lichtmaschine) habe, die ich zwar nicht bezahlt habe, die aber in meinen Besitz übergeht.
Es gab hierzu mal einen Fred im MK3 Forum mit dem entsprechenden link zu einem Grundsatzurteil, nachdem es angebl. eine Gewährleistung auf das ausgetauschte Teil von zwei Jahren geben müsse. Leider kann ich den mit der Suche nicht wiederfinden... ich hab aber demjenigen ne PN mit der Bitte um den entsprechenden link geschickt 😉
Ich fänds ja ganz gut... mein mehrfach getauschtes bzw. repariertes Vaneo-Getriebe macht schon wieder Ärger...
und diie letzte Reparatur hat Daimler bezahlt... 🙁