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Garantie abgelaufen, wie geht es jetzt mit dem Service weiter?

Audi S3 8VA
Themenstarteram 2. März 2019 um 22:38

Ich habe einen S3, BJ Feb. 2014 und hatte die Garantieverlängerung auf 5 Jahre genommen. Jetzt bin ich bei 50.000 km und mein Auto funktioniert perfekt, es gab während der letzten 5 Jahre kein einziges Problem und die Garantie ist jetzt um.

Jetzt stellt sich mir die Frage: Wie weitermachen? Inspektion nur noch in freien Werkstätten?

Ölwechsel inkl. Filter sowie Luft/Innenraumfilter kann ich auch selbst welchseln. Und die ganzen allgemeinen Servicearbeiten wie z.B. Gurtschlösser, Scheibenwischer etc. prüfen, mache ich auch selbst kontinuierlich. Zu welchen Serviceterminen wäre die Werkstatt denn dann noch ratsam?

Laut Servicehandbuch stehen demnächst folgende größere Dinge an:

Zündkerzen alle 60.000 / 6 Jahre

Haldexöl nach 3 (bereits gemacht) und nach 6 Jahren

Getriebeöl alle 60.000

Bremsflüssigkeit nach 3 (bereits gemacht) dann nach allen 2 Jahren (steht jetzt an)

Würdet ihr das nur bei Audi machen lassen? Oder können das die Freien genauso gut?

Kann ich die Serviceanzeige auch selbst zurück setzen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 3. März 2019 um 14:08:42 Uhr:

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 3. März 2019 um 13:13:16 Uhr: ...

Zu b) der Aufenthalt von Unbefugten/Kunden in der Werkstatt ist rechtlich nicht zulässig. ...

Wenn einer zu solchen Argumenten Zuflucht sucht, macht man am besten einen ganz weiten Bogen um den Laden. Wobei die Aussage übrigens auch rein rechtlich völliger Quatsch ist.

In den Unfall-Verhütungsvorschriften ist das geregelt.

Wird Dir dennoch im Ausnahmefall der Aufenthalt gestattet, ist im Schadenfall der Werkstattinhaber haftbar.

Folglich ist es vorteilhafter sich zunächst einmal kundig zu machen, anstatt in die Tasten zu hauen und unhaltbare Behauptungen aufzustellen.

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Zitat:

@rsepsilon schrieb am 3. März 2019 um 14:08:42 Uhr:

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 3. März 2019 um 13:13:16 Uhr: ...

Zu b) der Aufenthalt von Unbefugten/Kunden in der Werkstatt ist rechtlich nicht zulässig. ...

Wenn einer zu solchen Argumenten Zuflucht sucht, macht man am besten einen ganz weiten Bogen um den Laden. Wobei die Aussage übrigens auch rein rechtlich völliger Quatsch ist.

In den Unfall-Verhütungsvorschriften ist das geregelt.

Wird Dir dennoch im Ausnahmefall der Aufenthalt gestattet, ist im Schadenfall der Werkstattinhaber haftbar.

Folglich ist es vorteilhafter sich zunächst einmal kundig zu machen, anstatt in die Tasten zu hauen und unhaltbare Behauptungen aufzustellen.

am 3. März 2019 um 15:44

Dann mach mich mal kundig. Welche Vorschrift soll das sein? Es ist immer nett, solche Fragen mit Amateurjuristen zu diskutieren.:D

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 3. März 2019 um 16:44:55 Uhr:

Dann mach mich mal kundig. Welche Vorschrift soll das sein? Es ist immer nett, solche Fragen mit Amateurjuristen zu diskutieren.:D

Du hast als Kunde in einer Werkstatt von wem auch immer nichts zu suchen, wenn die da ein Reifen aufn Kopf fliegt ist das Unternehmen in der Verantwortung deinen Kopf zu bezahlen weil du dich in deren Haus bewegt hast. Wenn du im Supermarkt auf einer Banane ausrutscht ist genauso der Supermarkt Haftbar . Noch dazu kommt das du ganz einfach nicht das Recht hast dem Mechaniker XY die ganze Zeit bei der Arbeit zuzusehen genausowenig wie du einem Piloten oder sonst wem zu gucken kannst. Aber du lädst uns bestimmt gerne alle zu dir auf Arbeit ein und lässt uns ein paar Stunden zu sehen :p

Hier kann man alles im Internet finden....

 

 

Zutritt- und Aufenthaltsverbot

Grundsätzlich gilt nach §9, Unfallverhütungsvorschriften (DGUV, Stand 1.1.2015), der Berufsgenossenschaft Holz und Metall: Unbefugte dürfen Betriebsteile nicht betreten, wenn dadurch eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit entsteht. Wörtlich heißt es: „Zutritts und Aufenthaltsverbote können betrieblich in jeder Weise geregelt werden, die der Gefährdung und den praktischen Bedürfnissen angemessen sind.“ Ob ein Zutritts- und Aufenthaltsverbot erforderlich ist, muss vom Kfz-Profi im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. Ist dies der Fall, warnen Schilder wie ‚Für Unbefugte ist der Aufenthalt in der Werkstatt verboten‘ oder ‚Zutritt und Aufenthalt für Nichtbeschäftigte auf eigene Gefahr‘. Im Zweifel ist zusätzlich ein deutlicher, mündlicher Hinweis angebracht.

am 3. März 2019 um 16:03

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 3. März 2019 um 16:44:55 Uhr:

Dann mach mich mal kundig. Welche Vorschrift soll das sein? Es ist immer nett, solche Fragen mit Amateurjuristen zu diskutieren.:D

Die UVV, hat er doch genannt. Darin geht es um Dinge wie Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, wer ist für deren Einhaltung verantwortlich usw.

 

Du darfst dich eben nicht einfach neben einen Hochofen stellen und zugucken, in einer Anlage in der Asbest recycelt wird rumstreunen oder in Kohleminen herumspazieren, weil es schlicht zu gefährlich ist, ohne Einweisung und Schutzausrüstung.

Genauso in Werkstätten, da hast du nichts verloren.

am 3. März 2019 um 16:08

Zitat:

@we_are_one_ schrieb am 3. März 2019 um 16:54:30 Uhr:

... Ob ein Zutritts- und Aufenthaltsverbot erforderlich ist, muss vom Kfz-Profi im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. ...

Aha, das ist aber etwas ganz anderes als "ist gesetzlich verboten". Und diesbezüglich stimme ich Dir auch zu. Wer seine Werkstatt so organisiert und führt, dass er Besuchern wegen Gesundheitsgefährdung den Zutritt verbieten muss, dem vertraue ich auch kein Auto an. Zum Glück gibt es aber massenhaft Betriebe, die gefahrlos betreten werden können und deren Inhaber das auch gerne gestatten. Und die zitierte Vorgabe der Berufsgenossenschaft regelt ohnehin den Arbeitsschutz, also den Schutz der Mitarbeiter vor Unfällen und Gefahren, nicht den Kunden- oder Besucherschutz.

Warum wird hier eigentlich von so vielen immer wieder der Begriff "freie Werkstatt" mit ATU u.a. Ketten gleich gesetzt? Zum Glück gibt es bei uns zumindest noch viele von einem Kfz-Meister geführte Einzelwerkstätten, die oftmals tadellose Arbeit abliefern.

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 3. März 2019 um 17:08:19 Uhr:

Zitat:

@we_are_one_ schrieb am 3. März 2019 um 16:54:30 Uhr:

... Ob ein Zutritts- und Aufenthaltsverbot erforderlich ist, muss vom Kfz-Profi im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. ...

Aha, das ist aber etwas ganz anders als "ist gesetzlich verboten". Und diesbezüglich stimme ich Dir auch zu. Wer seine Werkstatt so organisiert und führt, dass er Besuchern wegen Gesundheitsgefährdung den Zutritt verbieten muss, dem vertraue ich auch kein Auto an. Zum Glück gibt es aber massenhaft Betriebe, die gefahrlos betreten werden können und deren Inhaber das auch gerne gestatten. Und die zitierte Vorgabe der Berufsgenossenschaft regelt ohnehin den Arbeitsschutz, also den Schutz der Mitarbeiter vor Unfällen und Gefahren, nicht den Kunden- oder Besucherschutz.

Es gibt keine Inhaber, die das GERNE gestatten. Viele sind einfach zu inkonsequent, es den Kunden zu untersagen, weil sie Diskussionen fürchten.

Welches Interesse sollte ein Werkstattinhaber auch daran haben, wenn an jedem Arbeitsplatz ein Kunde steht, der seinen Monteur von der Arbeit abhält?

Ein Punkt wäre noch Kulanz. Mein Golf 4 hat damals einen neuen Kotflügel und eine Heckklappe (die wurde nur lackiert) bekommen, weil Rostbläschen zu sehen waren. Da war das Auto schon 7 Jahre und hatte über 200 000km, VW hat anstandslos alle Kosten übernommen. Ich weiß nicht, ob sie das gemacht hätten, wenn er nicht bei ihnen gewartet worden wäre.

Also von ATU würde ich auch Abstand nehmen, obwohl ein Arbeitskollege seinen B8 S4 zum Ölwechsel zu denen gebracht hat und sehr zufrieden war.

Man hört in der Summe einfach zu viel Schlechtes über den Verein.

 

Der S3 ist gerade mal 5 Jahre alt, ich würde ihn noch zu einer Audi Vertragswerkstatt bringen.

Vorher sich einige Angebote einholen, da die Preise innerhalb der Werkstätten variieren.

Öl selbst mitbringen.

Damit sparst den größten Posten auf einer Audi Rechnung.

 

Wenn der S3 ein gewisses Alter erreicht hat und du ihn ggfs. nicht verkaufen willst, würde ich mir eine Inhabergeführte Werkstatt suchen und den S dort warten lassen

Themenstarteram 3. März 2019 um 21:10

Zitat:

@absolutepure schrieb am 3. März 2019 um 15:09:40 Uhr:

stronic und der Motor sind too much für Atu

Die Stronic ist doch nicht anders als in allen anderen A3-Modellen? Und ob der EA 888 Motor nun 1,8 Liter oder 2,0 Liter hat, wo ist da der Unterschied im technischen Anspruch? Kannst du das technisch begründen?

am 3. März 2019 um 21:25

Richtig, und wir reden hier ja auch nicht von komplizierten Motorreparaturen, sondern von Wartungsarbeiten. Die beschränken sich beim Motor auf den Wechsel von Öl- und Ölfilter, Zündkerzen und Luftfilter. Das kann jeder. Als "Spezialwerkzeug" ist dafür ein Zündspulenabzieher sinnvoll, Kostenpunkt ca. 30 €. ATU hat den, was jetzt einerseits nicht heißen soll, dass ich ATU empfehle, andererseits kriegen auch die solche Arbeiten ganz sicher mit genauso geringer Fehlerquote auf die Reihe wie Vertragswerkstätten. Nur kostet der Ölwechsel dort mit gleichem Öl 90 € - 100 € statt 250 € - 300 € bei Audi und das Öl wird sogar abgelassen und nicht bloß abgesaugt wie bei Audi. Und selbst für komplizierte Motor- oder Getriebereparaturen gibt es Spezialisten, die das nicht nur preiswerter, sondern auch besser als die meisten Audi-Werkstätten können. Bei Audi werden nämlich im Zweifel defekte Teile einfach durch neue ersetzt, da ist eine "echte" Reparatur sogar die deutlich anspruchsvollere Arbeit.

Themenstarteram 6. März 2019 um 21:33

Ich habe heute mal im Audizentrum angerufen und gefragt, was der aktuelle Service kosten soll.

Anwort: Bei Ihnen sind es etwa 180 Euro für den Bremsflüssigkeitswechsel und 130-140 Euro für den TÜV. Möchten Sie gleich einen Termin ausmachen oder es sich noch einmal überlegen?

Ich: Ich überlege es mir nochmal, danke :p:p:p

für ne audi werkstatt spricht, das man bei vollen inspektionsheft bei teuren sachen auch mal teileinsparungen auf kulanz bekommst. mein vater fährt selbst mit nen 10jahre alten golf mit 250.000km auf der uhr zu vw zur inspektion und bekam schon so einige kulanzgeschichten, selber bei ner 2 vorne im 6stelligen bereich.

wenigstens noch so 1-2 jahre sollte man das noch durchziehen, wenn gerade die garantie erst zuende ist. weiterhin spricht dafür, das du noch sehr wenig km hast.

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 3. März 2019 um 12:25:24 Uhr:

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 2. März 2019 um 23:59:52 Uhr:

Was spricht denn dagegen in Deiner Werkstatt, die Dich und Dein Fahrzeug kennt, zu bleiben?

Dagegen spricht, dass dort alles so ungefähr dreimal so teuer ist wie bei anderen, die es genauso gut können.

Meine Erfahrung: die guten Freien lassen sich ihr Können bezahlen und verdienen ohne Not nicht gerne weniger als die Markenhändler. Die empfehlenswerten hier in meinem Umkreis sind jedenfalls nicht mehr preiswert. Die Freien mit erheblichem Einsparpotential ... da hat es meist einen Grund warum die billiger sind.

Zitat:

@wurzlsepp2211 schrieb am 3. März 2019 um 12:50:22 Uhr:

Ohne Scheckheftgepflegt gibt's beim Verkauf weniger

So sehe ich das auch. Ich habe auch immer Preise am oberen Ende der Range erzielt für meine Fahrzeuge, meist gab es nach Sichtung des Scheckheftes kaum noch Fragen

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