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Falsche Garantie gebucht

Audi A3 8VS Limousine/Cabrio
Themenstarteram 21. März 2016 um 16:12

Liebe Motortalker,

ich habe mir letztes Jahr im September einen A3 (Vorführwagen, EZ.: 12/2014) bei einem Audihändler gekauft.

Laut mobile.de Inserat sollte dieser eine Anschlussgarantie von 3 Jahren bis 150.000 Km haben.

Dieses steht auch so in meinem Kaufvertrag ausdrücklich drin.

Bei einer kürzlich durchgeführten Durchsicht bei meinem "Stamm"freundlichen wurde festgestellt, dass nur die kleinere Garantieversion ( 3 Jahren bis 100.000 Km ) auf das Fahrzeug registriert ist.

Daraufhin habe ich Mailverkehr mit meinem Verkäufer gehalten. Der sieht den Fehler ein und das Autohaus steht laut seinem Chef zu dem abgeschlossenen Vertrag, allerdings wäre es nicht möglich die Garantie bei Audi nachzupflegen. Laut Aussage des Verkäufers, würde im Garantiefall das Autohaus dann einspringen.

Nun habe ich leider nichts in der Hand und befürchte, dass das Autohaus sich in 3-4 Jahren nicht mehr an diese Absprache erinnert.

Habt Ihr einen Tipp für mich was möglich ist? Soll ich mich an die Kundenbetreuung wenden oder reicht vielleicht ein offizielles Schriftstück vom Autohaus aus? Kann das Autohaus eventuell diesen "fehlenden" Teil der Garantieverlängerung nachkaufen?

Viele Grüße

Stefan

Beste Antwort im Thema

Wo ist das große Problem sich vom Händler ein Schriftstück mit der Zusage geben zu lassen? Warum muss man in Deutschland alles so verkomplizieren, tot diskutieren und sich Stress machen? Warum kann man nicht den geraden Weg gehen sondern versuchen über hunderttausend Umwege und Beschwerden, Anwälte, etc. pp. ans Ziel kommen zu wollen?

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Nachkaufen können die nichts... Sie könnten dir einen Nachlass gewähren bzw. lass dir die Aussage schriftlich von denen geben und gut.

am 21. März 2016 um 16:17

Gelten tut das was im Kaufvertrag steht und wo beide Seiten unterschrieben haben. Wenn der Händler den Vertrag so unterschrieben hat, gelten die darin aufgeführten Konditionen.

am 21. März 2016 um 16:18

Zitat:

@dlorek schrieb am 21. März 2016 um 17:14:11 Uhr:

. lass dir die Aussage schriftlich von denen geben und gut.

Ist doch im Kaufvertrag schon so vermerkt.

Wenn Dein AH Dir zugesichert hat, Garantie-Leistungen die ggf. innerhalb der 150 000 Km anfallen, selbst abzudecken, wo ist dann das Problem?

Da braucht es auch keinen "Mailverkehr" sondern ein Gespräch und einen kurzen Schriftsatz, in welchem diese Zusage dokumentiert wird... fertig.

Themenstarteram 21. März 2016 um 16:21

Zitat:

@ManuelFRG schrieb am 21. März 2016 um 17:17:25 Uhr:

Gelten tut das was im Kaufvertrag steht und wo beide Seiten unterschrieben haben. Imho hast du doch bei Gebrauchtwagenkauf auch immer ein halbes Jahr Garantie beim Händler. Wenn der Händler den Vertrag so unterschrieben hat, gelten die darin aufgeführten Konditionen.

Das ist mir soweit schon klar. Mir wurde das Fahrzeug von einem offiziellen Audi-Händler mit Audi Anschlussgarantie + 3 Jahren bis 150.000Km verkauft, registriert bei Audi sind aber nur + 3 Jahren bis 100.000 Km.

Was mache ich nun wenn ich 105.000 auf der Uhr habe und mich irgendwo in Deutschland befinde. Die Audihändler schauen doch auch nur in ihr System und sehen, dass die Garantie an sich abgelaufen wäre. Ich habe ja in dem Fall nun nicht den Kaufvertrag dabei.

Zitat:

@stefanhst schrieb am 21. März 2016 um 17:21:40 Uhr:

Zitat:

@ManuelFRG schrieb am 21. März 2016 um 17:17:25 Uhr:

Gelten tut das was im Kaufvertrag steht und wo beide Seiten unterschrieben haben. Imho hast du doch bei Gebrauchtwagenkauf auch immer ein halbes Jahr Garantie beim Händler. Wenn der Händler den Vertrag so unterschrieben hat, gelten die darin aufgeführten Konditionen.

Das ist mir soweit schon klar. Mir wurde das Fahrzeug von einem offiziellen Audi-Händler mit Audi Anschlussgarantie + 3 Jahren bis 150.000Km verkauft, registriert bei Audi sind aber nur + 3 Jahren bis 100.000 Km.

Was mache ich nun wenn ich 105.000 auf der Uhr habe und mich irgendwo in Deutschland befinde. Die Audihändler schauen doch auch nur in ihr System und sehen, dass die Garantie an sich abgelaufen wäre. Ich habe ja in dem Fall nun nicht den Kaufvertrag dabei.

kopieren und ins Handschuhfach ?

am 21. März 2016 um 17:04

Zitat:

@stefanhst schrieb am 21. März 2016 um 17:21:40 Uhr:

Zitat:

@ManuelFRG schrieb am 21. März 2016 um 17:17:25 Uhr:

Gelten tut das was im Kaufvertrag steht und wo beide Seiten unterschrieben haben. Imho hast du doch bei Gebrauchtwagenkauf auch immer ein halbes Jahr Garantie beim Händler. Wenn der Händler den Vertrag so unterschrieben hat, gelten die darin aufgeführten Konditionen.

Das ist mir soweit schon klar. Mir wurde das Fahrzeug von einem offiziellen Audi-Händler mit Audi Anschlussgarantie + 3 Jahren bis 150.000Km verkauft, registriert bei Audi sind aber nur + 3 Jahren bis 100.000 Km.

Was mache ich nun wenn ich 105.000 auf der Uhr habe und mich irgendwo in Deutschland befinde. Die Audihändler schauen doch auch nur in ihr System und sehen, dass die Garantie an sich abgelaufen wäre. Ich habe ja in dem Fall nun nicht den Kaufvertrag dabei.

Na im schlimmsten Falle Geld vorschießen und mit der Rechnung(wo km-Stand vermerkt ist) dann zum Autohaus.

Kopie ins Handschuhfach.

Wo ist das große Problem sich vom Händler ein Schriftstück mit der Zusage geben zu lassen? Warum muss man in Deutschland alles so verkomplizieren, tot diskutieren und sich Stress machen? Warum kann man nicht den geraden Weg gehen sondern versuchen über hunderttausend Umwege und Beschwerden, Anwälte, etc. pp. ans Ziel kommen zu wollen?

Wie lange hast du denn noch Restgarantie? Denn der Händler wo ich meinen Jahreswagen gekauft habe hat gesagt, dass man jederzeit wenn sich das Auto noch in der Garantie befindet diese auf die vollen 5 Jahre aufstocken kann.

Habe daraufhin auch noch aufgestockt.

Zitat:

@The-Evil-GER schrieb am 22. März 2016 um 09:51:32 Uhr:

Wie lange hast du denn noch Restgarantie? Denn der Händler wo ich meinen Jahreswagen gekauft habe hat gesagt, dass man jederzeit wenn sich das Auto noch in der Garantie befindet diese auf die vollen 5 Jahre aufstocken kann.

Habe daraufhin auch noch aufgestockt.

Wie soll das gehen? Ich habe von meinem Audi-Händler eine genau gegensätzliche Auskunft erhalten.

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 22. März 2016 um 19:15:36 Uhr:

Zitat:

@The-Evil-GER schrieb am 22. März 2016 um 09:51:32 Uhr:

Wie lange hast du denn noch Restgarantie? Denn der Händler wo ich meinen Jahreswagen gekauft habe hat gesagt, dass man jederzeit wenn sich das Auto noch in der Garantie befindet diese auf die vollen 5 Jahre aufstocken kann.

Habe daraufhin auch noch aufgestockt.

Wie soll das gehen? Ich habe von meinem Audi-Händler eine genau gegensätzliche Auskunft erhalten.

Es ist erheblich teurer eine Anschlussgarantie nachträglich abzuschließen als sie "ab Werk" mit zu bestellen. Innerhalb der zweijährigen Gewährleistung kann man halt für Summe X für ein, zwei oder drei jahre verlängern. Da du schon die vollen 5 Jahre hast aber mit falschen KM ist da wohl nichts zu rütteln. Soll der Händler dir das schriftlich geben und fertig.

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