Fzg. Breite & fleißige Geldeintreiber
Beste Antwort im Thema
Zitat:
...
p.s.: allerdings bin ich, vielleicht fälschlich, davon ausgegangen, dass unter den hier Schreibenden sich niemand befindet, der sich zu denjenigen zählt, die in AB-Baustellen zu Selbstüberschätzung neigend und ohne Verstand unterwegs sind. Wenn es denn doch solche hier geben sollte, so tut es mir natürlich aufrichtig leid, diesen Schreibern zu nahe getreten zu sein. 😉
reg dich nicht auf, wenn der Erste die Hinterachse eines 40 Tonners im Kofferraum hat, weil entweder der Überholende oder der, der überholt wird mal kurz unachtsam war, wird man vielleicht an diese Diskussion denken.
Ich persönlich halte es in Autobahnbaustellen so: Lieber ein lebender Feigling als ein toter Held, soll heisse, die paar Minuten die ich verliere wenn ich hinter einem LKW/PKW bleibe kann ich mir leisten.
Ansonsten einen schönen Unfallt..
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von chess77
Aber wenn's bei der Fahrt eh nicht geht, hat's sich auch erledigt. Ich fahre auch lieber mit 1 cm Überbreite links als ohne Spiegel. Hält man den vorgeschriebenen Seitenabstand ein, macht der cm auch nichts aus...
Sollte serienmäßig bei KEINEM Auto während der Fahrt funktionieren!
Von daher wäre das Klappthema ja erledigt 😉
Bestätigen kann ich noch das in den Papieren die Breite ohne Spiegel steht und das viele aktuelle Fahrzeuge nach dieser 2m Regel nicht mehr auf der linken Spur fahren dürfen...
@surfkiller20
da geb ich Dir recht und mach mich auch unbeliebt😁😁😎😉
Diesen thread gab es in ähnlicher Form schon im W212 Forum. Und sicherlich auch in anderen Foren.
Ist blendend geeignet, die Emotionen anzuheizen. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf: nämlich, dass man mit einem hochmotorisierten und prestigeträchtigen Automobil nicht auf die linke Spur darf, und sei es "nur" in Baustellen.
Ich schließe mich surfkiller an, wobei ich nicht markenspezifisch denke, sondern sage: alles, was zu breit ist, gehört nicht auf die linke Autobahnspur. 😛
Mag schade sein, dass dies heute nun fast jedes Auto des Höherpreissegments trifft, aber Verkehrssicherheit bemisst sich nicht nach Markenlogo und Kaufpreis, wenn es am seitlichen Sicherheitsabstand zwischen schnell fahrenden Fahrzeugen hapert.
Da ich Vielfahrer auf bundesdeutschen BAB bin, ist mir die Situation in Autobahnbaustellen geläufig.
Geläufig sind mir auch fast-alltägliche Situationen auf Nichtbaustellenabschnitten von BAB, in denen z.B. LKW auch plötzlich mal unvermittelt und ohne erkennbaren Grund in die mittlere Spur driften, weil der Fahrzeuglenker gerade irgendeine andere Tätigkeit als wichtiger erachtet, als das Fahrzeug zu steuern.
Während in diesen Fällen meist noch Platz zum Ausweichen vorhanden ist, fehlt dieser in Autobahnbaustellen gänzlich.
Ob das Aufstellen von Schildern "2,1 m" eine Lösung dieses Problems darstellt, bezweifle ich, denn mehr Fahrbahnbreite ist in Baustellen in toto ja nicht vorhanden, d.h. die erkauften lächerlichen 10 cm (+ 10 cm für die Gegenseite) würden dann ja eigentlich an einer anderen Spur fehlen, was das Ganze nicht sicherer macht.
Und da Verstand bei den meisten Fahrzeuglenkern heutzutage dünn gesät ist, dafür eine permanente Selbstüberschätzung nach meiner Einschätzung zu oft zu beobachten ist, funktioniert Erziehung eigentlich nur über das Portemonnaie.
Dennoch denke ich, dass man "ruhig bleiben" kann, denn die chronische Unterbesetzung bei der Polizei, die ja auch schon bei anderen, z.T. gravierenderen Verkehrsdelikten kaum für das Erwischtwerden sorgt, wird auch hier ihren Teil tun. Leider.
Aber wie gesagt: ein emotionales Thema und zudem eins mit nicht-ausschließlichem w204-Bezug (also ein Fall für den Admin-Terminator 😁 ).
k.
Zitat:
Original geschrieben von klaus wg
......
Und da Verstand bei den meisten Fahrzeuglenkern heutzutage dünn gesät ist, dafür eine permanente Selbstüberschätzung nach meiner Einschätzung zu oft zu beobachten ist, funktioniert Erziehung eigentlich nur über das Portemonnaie.
Nur gut, dass Du -zugehörig zur wohlerzogenen Minderheit mit Verstand- Dich nicht selbst überschätzt. 😉
Dat har's Di ok verkniepen kunnt!
Zitat:
Original geschrieben von buggi85
Ha ha ha haDa sag ich mal als C-Klasse Coupe Fahrer mit offiziellem Breitenmaß von 1.997 mm:
Viel Spaß an alle grünen Fotografen 🙂
Dein Lachen wird Dir beim blechen im Hals stecken bleiben. Mich hat die Rennleitung schon mal rausgezogen wegen sowas (nicht mit dem c204).
Fakt: Mit den 1997mm darfst Du auf der linken Spur in der Baustelle FAHREN, aber nicht überholen. Zum überholen musst Du einen Mindestabstand von 70cm einhalten...
Demnach dürfen auf einer 2m breiten linken Spur nur Fahrzeuge mit einer Breite von unter 1,30m überholen. 😛
Das ist KEIN WITZ!!!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Juergen_R
Dein Lachen wird Dir beim blechen im Hals stecken bleiben. Mich hat die Rennleitung schon mal rausgezogen wegen sowas (nicht mit dem c204).Zitat:
Original geschrieben von buggi85
Ha ha ha haDa sag ich mal als C-Klasse Coupe Fahrer mit offiziellem Breitenmaß von 1.997 mm:
Viel Spaß an alle grünen Fotografen 🙂
Fakt: Mit den 1997mm darfst Du auf der linken Spur in der Baustelle FAHREN, aber nicht überholen. Zum überholen musst Du einen Mindestabstand von 70cm einhalten...
Demnach dürfen auf einer 2m breiten linken Spur nur Fahrzeuge mit einer Breite von unter 1,30m überholen. 😛
Das ist KEIN WITZ!!!
Wenn dem so wäre, würden "linke Spuren" gar keinen Sinn mehr machen. Blosses versetztes Fahren bringts dann auch nicht....
Zitat:
Original geschrieben von winner60
Wenn dem so wäre, würden "linke Spuren" gar keinen Sinn mehr machen. Blosses versetztes Fahren bringts dann auch nicht....
Doch. Das bringt schon was. Wenn 2 Fahrspuren auch in der Baustelle 2 Fahrspuren bleiben, gibt es am Baustellenbeginn nicht den Stau, der sich bei Reduzierung auf eine Fahrspur bildet.
Zitat:
Original geschrieben von Juergen_R
Dein Lachen wird Dir beim blechen im Hals stecken bleiben. Mich hat die Rennleitung schon mal rausgezogen wegen sowas (nicht mit dem c204).Zitat:
Original geschrieben von buggi85
Ha ha ha haDa sag ich mal als C-Klasse Coupe Fahrer mit offiziellem Breitenmaß von 1.997 mm:
Viel Spaß an alle grünen Fotografen 🙂
Fakt: Mit den 1997mm darfst Du auf der linken Spur in der Baustelle FAHREN, aber nicht überholen. Zum überholen musst Du einen Mindestabstand von 70cm einhalten...
Demnach dürfen auf einer 2m breiten linken Spur nur Fahrzeuge mit einer Breite von unter 1,30m überholen. 😛
Das ist KEIN WITZ!!!
Paragraf?
Ich will Fakten 🙂.
Zitat:
Original geschrieben von winner60
Wenn dem so wäre, würden "linke Spuren" gar keinen Sinn mehr machen. Blosses versetztes Fahren bringts dann auch nicht....
Die 2-streifige Verkehrsführung im Baustellenbereich hat tatsächlich nur den praktischen Sinn, dass im Falle eines Unfalls und eines blockierten Fahrstreifens der Verkehr weiter fliessen kann und der Abschlepper durchkommt. Wenn die gesamte Fahrbahn blockiert ist, reist der Abschlepper über die entgegengesetzte Fahrtrichtung an und hebt die Unfaller via Kran auf seine Ladefläche.
Zitat:
Original geschrieben von buggi85
Bullshit!
Rumgröhlen und ne große Klappe riskieren!
Überflüssige Worte und der Sache nicht dienlich. Du bist auch nicht so angegangen worden. Der Ton macht die Musik.
Zitat:
Original geschrieben von buggi85
Bullshit!Dabei bleibe ich bis du mir das mit Fakten belegst, die mir noch fehlen. Rumgröhlen und ne große Klappe riskieren! Davon halt ich gar nix.
Ich überhole auch in Baustellen. Kann jeder machen wie er meint.
Ich muss Dir nichts belegen und es spielt für mich keine Rolle ob Du das glaubst oder nicht. Mach Dich halt selber schlau. StVo googlen...
Zitat:
Original geschrieben von FM500
Dat har's Di ok verkniepen kunnt!
Warum hätte ich sollen? 😁
Im Vorhinein weiß man ja nicht, wer sich getroffen fühlt und bellt 😁😁😁
Im übrigen bin
ichniemanden hier persönlich angegangen. 😉
k.
Lesen bildet!
So auch hier.
Ich fande diesen Artikel recht nett.
http://www.rsa-95.de/Zeichen264/Zeichen264.htm
Und dieser Artikel sagt kein Wort von Jürgens Rechnung.
Selbst in der STVO konnte ich keinen solchen Passus finden. (Ich dacht es mir ja schon fast)
Zitat:
Original geschrieben von klaus wg
Warum hätte ich sollen? 😁Zitat:
Original geschrieben von FM500
Dat har's Di ok verkniepen kunnt!
Im Vorhinein weiß man ja nicht, wer sich getroffen fühlt und bellt 😁😁😁
Im übrigen bin ich niemanden hier persönlich angegangen. 😉
Warum hast Du es gemacht?
Dein Zitat: "Verstand bei den meisten Fahrzeuglenkern heutzutage dünn gesät"
Mit diesen Worten meinst du die meisten Autofahrer angehen zu müssen. Überflüssige Worte. Denk mal drüber nach und versuch den Mist nicht noch zu rechtfertigen.
Zitat:
Original geschrieben von Juergen_R
Fakt: Mit den 1997mm darfst Du auf der linken Spur in der Baustelle FAHREN, aber nicht überholen.
Zum überholen musst Du einen Mindestabstand von 70cm einhalten...
Demnach dürfen auf einer 2m breiten linken Spur nur Fahrzeuge mit einer Breite von unter 1,30m überholen. 😛
Das ist KEIN WITZ!!!
.
.
Wo steht das geschrieben ?
Die StVo besagt folgendes:
$ ähhh... §5 Abs. 4: ...Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern...eingehalten werden.
Von Fahrschulen gelehrt und gängige Rechtsprechung ist 1m, aber auch dieser Meter steht nicht geschrieben. Man geht einfach mal davon aus, daß ein LKW auf dem rechten Fahrstreifen in der Baustelle keine 50cm Abstand zum Mittelstreifen hinbekommt, sondern "angenommene" 30cm. Daher die die von mir genannten 70cm.
Es gibt noch eine andere anwendbare Regel, die besagt 50cm+gefahrene Geschwindigkeit. Damit wären wir aber in der Baustelle schon bei 50+80 = 130cm Abstand.
Ich bin, wie schon geschrieben, genau darum von der Polizei per "bitte folgen" auf den nächsten Parkplatz gebeten worden. Und durfte mir das genau so von denen anhören. Und ich wollte es auch nicht glauben...
Hat aber wenigstens nichts gekostet.