Fussraumbeleuchtung!?
Guten Tag,
also ich möchte meinen Wagen von innen mal was verschönern und mit einer Fussraumbeleuchtung anfangen, doch ich möchte nichts einbauen, was illegal ist und somit möglicherweise den Versicherungsschutz aufhebt.
Wie sieht es mit Fussraumbeleuchtung aus? Kann ich die bedenkenlos einbauen oder auf was muss ich achten?
Danke für Hilfe
23 Antworten
Wenn das Licht nicht nach aussen abstrahlt ist es erlaubt, was diskutiert ihr hier über schalensitze?
wie ich schon sagte, das mit der pozilei ist ortsabhängig, die einen sagen nichts die anderen machen ein drame draus....
GREETZ PSyc
Solangsam seh ich nicht mehr durch bei dem StVzO Scheiß! Der eine erzählt es mir so und der ander so Hab grade folgede Mail vom TÜV bekommen zwecks Fußraumbeleuchtung:
Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums, durch die der Innenraum so beleuchtet wird, dass die Insassen angestrahlt oder beleuchtet werden (Geisterbahneffekt) aber auch Christbäume, Namensschriftzüge usw., sind nicht zugelassen.
Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt bzw. sich quer dazu bewegt.
Die von Ihnen angesprochene Umrüstung wäre nach den o. a. Regelungen eindeutig unzulässig. Die Verkehrsministerien der Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben uns angewiesen, im Rahmen der Hauptuntersuchungen (HU) unzulässige Veränderungen oder Anbauten von lichttechnischen Einrichtungen als "Erheblichen Mangel" (EM) einzustufen. Das bedeutet, die lichttechnischen Einrichtungen müssen in Ordnung gebracht und das Fahrzeug muss zur kostenpflichtigen Nachprüfung vorgeführt werden.
Ähnliche Themen
also hatte ich doch recht *freu*
ne deswegen sagte ich ja, das man den schalter weglassen soll, weil während der fahrt wird keiner ne tür aufmachen um die innenbeleuchtung zu bestaunen ;-)
GREETZ PSyc
Danke für die ganzen Infos.
Was mich jetzt noch interessiert, ob Fussraumbeleuchtung probleme mit versicherung bei einem Unfall geben könnte?
Egal ob sie jetzt an war oder nicht, aber halt mit Schalter eingebaut wurde...
da kann man kein ja und kein nein sagen....
wenn du nen unfall baust und hast nen schalter können die sagen das die an war, wenns rauskommt
haste keinen schalter verbaut, also über den türkontakt, kannste immer noch sagen das die beleuchtung net am unfall schuld gewesen sein kann
Aber frag mal am besten deine versischerung
GREETZ PSyc
Laut dem Tüv-Text ist das Fahrzeug dann nicht mehr Verkehrsicher. Aber wie PSyc schon sagt wenn du die über die Türkontakte laufen lässt kann ich mir nicht vorstellen, das es dann noch Probs gibt. Weiß es aber nicht. Aber wie ich das deutsche verkehrswesen so kenne glaub ich das das trotzdem verboten ist.
Ist mir aber Wurst meine bleibt so wie sie ist.
verboten schon....klar...aber ich bahaupte mal nen pozilist wird schon nichst sagen wenn er das beim tür auf machen sieht, wenn er nen schalter findet siehst anders aus....
aber frag doch noch mal deine versicherung...sicher ist sicher
Kann mal nen pozilist fragen wie's aussieht...(hab einen im weiten bekanntenkreis)
GREETZ PSyc