fünfmal geblitzt in fünf Minuten (Niederlande)

Hallo Leute

ich habe über die Suche keinen Fall wie diesen finden können, und die NL-Blitzer-Threads waren schon sehr alt, sodass ich hier ein neues Thema öffne, ...

Die höheren Strafen für Tempoüberschreitungen in den NL sind mir bewusst und auch sonst bin ich im allgemeinen kein 'Raser' sondern bemühe mich 'vernünftig' im Verkehrsfluss mitzufahren. Sind zwar immer subjektive Einschätzungen, aber ich denke ihr versteht grob wies gemeint ist.

Der Titel des Threads sagt eigentlich schon alles. Ich bin vor zwei Wochen in Rotterdam auf dem Heimweg von einer Feier in einminütigen Abständen fünfmal geblitzt worden. Wobei 'geblitzt' hier ja nicht korrekt ist, da scheinbar ohne Lichtblitzauslösung und wie ich herausfinden konnte von hinten fotografiert wird.

Ich war abzüglich Toleranz 5 km/h zu schnell. 40 € inkl. Verwaltungsgebühren pro Vergehen. Auf einer Strecke fünf mal unbemerkt fünf km/h zu schnell ergibt 200 € glatt. Sehr sehr, ärgerlich. Weil ich ohne 'Blitz' kein Vergehen wahrgenommen habe, bin ich mit der im Tempomaten eingestellten Geschwindigkeit die autoleere, zweispurig bestens ausgebaut und beleuchtete Straße einfach weitergefahren.

Ich gehe stark davon aus, dass die Niederländer ihre 'Blitzer' rechts-konform aufgestellt haben und ein anfechten (nicht meine Art) ohnehin zu aufwändig wird, aber irgendwie fühle ich mich schon wie bei der Versteckten Kamera, nur tauchte bisher dieser blonde Moderator nirgends auf 🙄 😛

Was sagen die Experten dazu? Einfach schlucken und weiter, oder ???

Beste Antwort im Thema

Tipps, wie die von @Linksfahrer64 sind schlichtweg falsch und sollten in keinem Fall beachtet werden. In den Niederlanden gibt es keine Verjährung wie hier in Deutschland. Zudem gibt es seit Jahren in der gesamten EU, zu der bekanntlich auch die Niederlande gehören, Vollstreckungsabkommen zwischen den Mitgliedsstaaten. Insofern wird früher oder später § 90 OWiG ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden.

Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Bezahl es und du hast deinen Frieden.

Was ich nicht verstehe - und ich bin wirklich kein Moralapostel - wenn man schon mit Tempomat fährt, wieso stellt man ihn dann nicht einfach auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein? Was bringen einem diese (nunmehr auch noch teuren) 5 km/h mehr? Ist man dadurch evtl. 5 Sekunden eher am Ziel?

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ich würde nur 1 Knöllchen bezahlen und dann mal abwarten. vielleicht ist der "Gouda" dann zufrieden

Zitat:

@mattalf schrieb am 17. März 2018 um 15:31:19 Uhr:


Ist schon hart 200 Euro fuer 5 km/h. Bevor es noch teurer wird ist es wohl das beste

Nur, wenn auch alle einzeln abgerechnet werden. Ich vermute hier aber mal stark, dass es auch in den Niederlanden sowas wie einen zeitlichen Zusammenhang gibt. Dass letztlich nur eine Überschreitung angezeigt wird.
Oder hast tatsächlich fünf Bussgeldschreiben erhalten ?

Zitat:

@A4Pilot schrieb am 17. März 2018 um 15:28:27 Uhr:


Laut einem Anwalt muss sich schon ein niederländischer Anwalt dieser Sache annehmen um dagegen vorzugehen. Also viel zu aufwändig...

Die Knollen aus den Niederlanden kommen ja in der Regel vom "Centraal Justitieel Incassobureau". Diese Behörde kann einfach per Vollstreckungsabkommen über deutsche Behörden vollstrecken lassen. Dazu braucht es keinen Anwalt.

Und die Antwort zeigt mal wieder: Es gibt gute Anwälte - und viele weniger gute.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 17. März 2018 um 16:4:29 Uhr:


Oder hast tatsächlich fünf Bussgeldschreiben erhalten ?

Ja tatsächlich fünf voneinander unabhängige Bußgeldbescheide.

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Fünf äußerlich identische Briefumschläge im Postkasten 🙁

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War das alles auf ein und derselben Straße?

Keine Ahnung ob Ich mir das gefallen lassen würde ?!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. März 2018 um 17:31:46 Uhr:


War das alles auf ein und derselben Straße?

Soweit ichs nachvollziehen kann sind mindestens vier von den fünf auf einer großen langen Hauptstraße erfasst... Also ja.

In D würden diese 5 Übertretungen als 2 tateinheitliche Delikte angesehen und dann in der Regel nur mit 2 Owi-Vorwürfen geahndet werden (der schwerste von der langen Piste + der andere). Ein Automobilclub wäre da wohl ein guter Anlaufpunkt um herauszufinden, ob in den NL diese Grundsätze auch gelten. Gegen die Bescheide an sich (also die Tatvorwürfe) müsstest Du sicherlich in den NL vorgehen lassen. Die Vollstreckung in D dürfte im Grundsatz nur für vorgenannte 2 Vorwürfe in deutscher Entsprechung überhaupt denkbar sein.

Ich will dir wirklich nicht deine Hoffnung nehmen, aber unsere niederländischen Freunde sind bei diesem Thema wirklich äußerst humorlos - und das ist noch wohlwollend ausgedrückt. In der Belehrung des Schreibens steht, was passiert wenn du nicht binnen kürzester Zeit zahlst: die Strafen erhöhen sich in mehreren Stufen drastisch.

Und dass dort mehrere Blitzer hintereinander stehen, ist keine Seltenheit - wie in vielen anderen Ländern auch. Selbst in Deutschland ist die Tateinheit, auf die @berlin-paul sicher hinaus will, von Richter zu Richter umstritten - und die Niederländer würden die Geräte dort sicher nicht fest installieren, wenn es nicht statthaft wäre. Und wenn man Pech hat, gedeiht einem aus so einer Nummer auch schnell noch ein Vorsatz an, denn 5 Blitzer hintereinander mitzunehmen ist schon eine Leistung, die man nicht mehr mit Fahrlässigkeit begründen kann.

Tu dir selbst den Gefallen und zahl den Mist - ansonsten wird es noch teurer!

In D ist die Tateinheit in § 52 StGB normiert. Das ist nicht im Streit. Der enge räumliche und zeitliche Zusammenhang liegt im Fall des TE vor.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. März 2018 um 18:0:27 Uhr:


Ein Automobilclub wäre da wohl ein guter Anlaufpunkt um herauszufinden, ob in den NL diese Grundsätze auch gelten.

genau dies war auch mein Gedanke, allerdnigs nahm mir ein Anwalt (kostenlose Erstberatung, vermittelt vom AvD) schnell die Hoffnung. Man müsse zB mit einem niederländischen Anwalt dagegen vorgehen und es stünde alles in keinem Verhältnis...

Die Sache mit der Tateinheit hat er übrigens auch genannt

Wie schon gesagt, ich habe innerlich schon mit der Sache abgeschlossen, nur hoffte ich auf jmd der vielleicht Ähnliches in NL erlebt hat hier zuzutreffen...

Zitat:

@A4Pilot schrieb am 17. März 2018 um 17:04:35 Uhr:



Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 17. März 2018 um 16:4:29 Uhr:


Oder hast tatsächlich fünf Bussgeldschreiben erhalten ?

Ja tatsächlich fünf voneinander unabhängige Bußgeldbescheide.

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Fünf äußerlich identische Briefumschläge im Postkasten 🙁

Auf der ADAC-Seite https://www.adac.de/der-adac/verein/aktuelles/auslands-knoellchen/ steht, dass aus dem EU-Ausland, mit Ausnahme von Österreich, Bußgelder erst ab 70€ vollstreckt werden. Wenn du nicht mehr vor hast, mit diesem Kennzeichen nach Holland zu fahren, würde ich nicht zahlen.

Vom Risiko der Kostenseite her gesehen, müsstest Du schon eine RS-Versicherung ohne SB im Hintergrund haben, damit das für Dich ohne finanzielle Zusatzbelastung zurechtgerückt werden könnte. Allein wirst Du vermutlich nichts bewirken.

Vielleicht noch anzumerken:

Auch in den NL verjähren diese "Bußgelder" (2 oder 3 Jahre, bin zu faul zum suchen). Wird gern verwechselt: Die Verjährung (3 Monate) bis zur Einleitung der Verfolgung wie bei uns gibt es nicht.
Inkassounternehmen können in Deutschland nicht eintreiben.
Bußgelder ab 70 EUR können auf den offiziellen Wegen (nicht Inkassobüros) über deutsche Behörden eingetrieben werden. Wird kaum praktiziert, weil das Land, welches das anleiern müsste, außer Aufwand nichts davon hat (sieht keinen Cent davon).

Beliebt ist der Abgleich der Kennzeichen auf NL-Parkplätzen. Da schraubt man dann die Radkralle gegen ein Mehrfaches der ursprünglichen Forderung wieder ab.

Hmmm, jetzt wird's doch interessant für mich. Bedeutet es, dass der Absender meiner Bußgeldbescheide Centraal Justitieel Incassobureau (CJIB - zentrales Justizinkassobüro) ein Inkassobüro ist wie wir diese kennen? Also für welches quasi die deutschen Behörden nicht vollstrecken? und selbst wenn doch, jeder einzelne Bescheid liegt wie bereits erwähnt bei 40 €. Also unter der Bagatellgrenze. Oder gilt doch die Gesamtforderung?

Hmmmm

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