Führerscheinumtausch Termine
https://www.n-tv.de/.../...n-Das-sind-die-Fristen-article22298712.html
Bitte Termine beachten
Es ist zwar noch ein Jahr lang Zeit - dann aber droht vielen aus der Generation "Ü60" die Ungültigkeit ihres Führerscheins. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss den Führerschein - oft ist das noch der berühmte "Lappen" - bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Genaue Zahlen gibt es zwar nicht, gelten dürfte das aber für Hunderttausende oder gar Millionen von Menschen - und das in Zeiten der Corona-Krise. Eine Verschiebung der Frist ist aktuell nicht geplant, wie das Bundesverkehrsministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
114 Antworten
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 20. Januar 2021 um 16:48:57 Uhr:
Wenn du einen neuen beantragst, kannst du natürlich mit deinem alten FS fahren, bis Dein neuer da liegt.
Ah ok, da hab' ich wohl was verwechselt.
Mir war
das nach 55 Jahre egal.. Fahre höchsten mal 3.5 t. Für einen Umzug..
Ich hatte überhaupt nicht auf dem Radar, dass alte Führerscheinformate umgetauscht werden müssen. Vielleicht geht es einigen anderen ja ebenso, daher hole ich den Thread nochmal hoch.
Eine übersichtliche Information dazu gibt's u.a. vom ADAC: https://www.adac.de/.../
Wer's schon wusste, schweigt bitte und müllt den Thread nicht zu.
Würde ich zurzeit nicht machen den Umtausch, weil mein neuer Personal Ausweis benötigte circa 4 Monate.
Die ganzen Ämter verbringen den Arbeitstag in Ihrer verschlossenen Bretterbude 🙂
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Die ganzen Ämter in Deiner Stadt vielleicht, bei uns sind die Bretterbuden alle geöffnet und Du kannst sogar ohne Termin kommen.
Kann ja gar nicht sein, kann ja überhaupt nicht der Realität entsprechen!
Das bestimmte JG.e bis zum 31.12 den Führerschein umtauschen müssen, ist doch lange genug bekannt.
Das die Inhaber erst im 4ten Quartal los gehen, den Umtausch zu beantragen und dadurch Wartezeiten auflaufen, ist wohl nicht Schuld der Behörde.
In unserem LK wären im Jahr 2021 4500 Führerscheine umzutauschen gewesen. Im November waren erst 1500 umgetauscht.
Es wird halt immer bis zum letzten Augenblick gewartet, und dann kann gemeckert werden
Meine Eltern hatten das auch nicht mitbekommen und rennen jetzt los. Allerdings scheint es da mir den Terminen gerade noch zu klappen.
Was aber wieder mal völliger Bullshit ist, dass sie eine Bescheinigung der ausstellenden Behörde zum Führerschein brauchen. WTF? Die Stadt in der sie jetzt wohnen, kann sich die Daten nicht selbst besorgen, wenn schon so ein Blödsinn (Führerschein umtauschen) angeordnet wird?
Das verstehe ich auch nicht,aber da wird ja gerne mit dem Datenschutz gespielt.
Ist wie beim Meldeamt,die dürfen auf die Daten des Ausländeramtes 10m daneben nicht zugreifen.
Und da geht alles nur mit Termin,auch vor Corona.
[Unsinn von MOTOR-TALK entfernt]
Haha in der Tat. Beim ausstellen eines Führerscheins können aber anscheinend alle möglichen Daten vom Partyleben des Delinquenten herangezogen werden. 😁
Zitat:
@Rigero schrieb am 21. Januar 2021 um 14:43:16 Uhr:
Aus persönlicher Neugier: ich habe eine Frage an alle Inhaber der (Alt-)Klasse "3", die bei FS-Umtausch auf Eintragung von "CE79" bestehen und zudem bereit sind, nach Vollendung des 50. Lebensjahres die "CE79" Fahrerlaubnis mittels (augen-)ärztlicher Bescheinigungen alle 5 Jahre verlängern zu lassen.Ist der "CE79" Erhalt wirklich von beruflichem oder doch rein privatem Interesse für Euch?
Selbiges Prozedere habe ich Anfang 2021 durchgezogen. Eigentlich ging es mir nur ums Prinzip, ich wollte den CE79 erhalten, obwohl ich noch nie davon Gebrauch gemacht habe. Wohl aber benötige den C1 / C1E.
Ob ich mit 55 noch einmal eine Verlängerung des CE79 beantrage, weiß ich noch nicht. Derzeit kreisen meine Gedanken bestenfalls um die Frage, ob es klug oder unklug ist, meinen FS umzutauschen in ein schwedisches Exemplar.
Gibt es mittlerweile Erfahrungen mit verspätetem Umtausch des Führerscheins?
Wird, wenn man zu spät auf's Amt kommt, zum eigentlichen Umtauschdatum zurück datiert oder wird das aktuelle Datum für die Verlängerung genommen?
Analog wie beim TÜV: Vor einigen Jahren wurde bei Überziehung des Termins zurück datiert, jetzt kann man auch mal 2 Monate rausschinden.
In 15 Jahren, wenn wieder eine Verlängerung ansteht, bin ich 75, da kann jedes Monat wichtig sein. Denn "ohne Gesundheitsprüfung" heißt es heute, aber in der Zukunft?
Da wird nichts zurückdatiert.
Zurückdatiert wird eigentlich nur der Antrag innerhalb von 6 Monaten vor Fälligkeit.
Beispiel LKW FS:
Mein Kartenführerschein läuft am 01.05.2023 ab, und der Antrag wird heute gestellt, ist der neue wieder 5 Jahre ab 01.05.2023 gültig.
Dieser Fall tritt ja aber hier nicht ein.
Ich denke die Befristung beim neuen Führerschein beginnt mit Antrag bzw. Erteilung. Also je länger du hinauszögerst, umso länger ist der gültig.
Macht das wirklich Sinn?
Zitat:
@Fensterheber288 schrieb am 20. Januar 2021 um 22:39:04 Uhr:
Meinen Schein tausche ich nicht um. Warum auch, der hat kein Verfallsdatum drauf gedruckt.
Eben! Meinen tausche ich auch nicht mehr um. 😮
Zum fälligen Termin sitze ich höchstwahrscheinlich nicht mehr hinterm Steuer.
Was soll's. 😁 😉
Man kann jetzt wild spekulieren, oder einfach ins Gesetz schauen:
§24a FeV Abbsatz 3:
Bei der erstmaligen Befristung eines Führerscheins ist Grundlage für die Bemessung der Gültigkeit das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt. Grundlage der Bemessung der Gültigkeit eines bereits verlängerten Führerscheins ist das Datum des Tages, an dem die vorangegangene Befristung endet. Satz 2 gilt auch, wenn die Gültigkeit des Führerscheins bei Antragstellung noch gegeben oder bereits abgelaufen ist. Abweichend von den Sätzen 2 und 3 ist bei der Ausstellung eines Ersatzdokuments und bei der Ausfertigung eines neuen Führerscheins wegen Erweiterung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder wegen Änderung der Angaben auf dem Führerschein Satz 1 anzuwenden.