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Führerscheinumtausch mit Eintrag 3,5 t

Themenstarteram 7. Oktober 2022 um 8:13

Ich hab den Führerschein Klasse: drei - vier seit 1972 mit dem Eintrag:

" beschränkt auf Kfz mit zul. Ges. Gewicht bis 3,5 t".

Der Lappen musste umgetauscht werden und nun erhalte ich nur die Klasse B.

Ich bin mein Leben lang Fahrzeuge bis 3,5 t und auch die dafür zulässigen Anhänger bis zu 3,5t gefahren.

Auch bei Verkehrskontrollen und polizeilich aufgenommenen Unfällen gab es da nie Probleme.

Nun will man mir die Klsse B zuteilen, die nur eine Anhängelast von 750kg vorsieht.

Kennt Ihr ähnliche Probleme, was kann man dagegen tun?

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37 Antworten

Mit dem Alten Dreier durfte und darf man weiterhin 7,5 Tonnen fahren.

Warum ist Deiner auf 3,5 Tonnen beschränkt? Dann bekommst Du natürlich nur "B".

Eigentlich bekommt man mit dem alten 3er

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*.

Allerdings mit Schlüsselzahlen eingeschränkt:

CE 79 (C1E>12 000 kg, L?3), C1 171, L 174, 175,A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

Nur B?

Normalerweise gibt es B plus diverse andere Klassen beim Umtausch (z.B. BE bezüglich der Anhänger).

Anbei ein Artikel mit Tabelle nach Erteilungsdatum des Führerscheins:

https://www.adac.de/.../?...

@Jorge-Miguel kann eigentlich nicht sein, da besteht doch Bestandsschutz.

Ich habe den Führerschein 1971 gemacht und habe C1E, also bis 7,5 to + 4 to Anhänger eingetragen. Der Schein wurde im Lauf der Zeit 2 x ausgetauscht, 1 x in den rosa weil ich Klasse 1 nachgemacht habe und dann in den Kartenschein, weil ich den beruflich haben musste.

Doch es erfolgte nie eine Rückstufung auf 3,5 to, eben wegen Bestandsschutz

ahhh, es gibt doch Ausnahmen. So hat ein Bekannter seinen Schein mal wegen Alkohol über ein Jahr abgeben müssen, der bekam dann nur noch die eingeschränkte Fahrerlaubnis 3,5 to und darf auch keine Mopeds über 50 ccm mehr fahren

Da die Anhänger vorher auch nicht eingeschränkt waren, würde ich sagen dass du BE bekommen musst, sonst aber eben nichts.

 

Grüße

Steini

....und auch Klasse B, wenn es denn so ist, dass nur diese zugeteilt wird, ist nicht auf Anhänger mit 750kg beschränkt. Ist doch schon 100x erläutert worden:

es gehen:

- Anhänger mit max. zGM 750 kg immer

- Anhänger mit zGM über 750 kg genau dann, wenn die Summe aus zGM Zugfahrzeug und zGM Anhänger 3500 kg nicht überschreitet.

Für die gewöhnlichen Anwendungen reicht das aus. Also mit dem Baumarkt-Anhänger Grünabfall wegbringen oder mit dem Familien-Passat einen Wohnwagen ziehen.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 7. Oktober 2022 um 10:59:16 Uhr:

@Jorge-Miguel kann eigentlich nicht sein, da besteht doch Bestandsschutz.

Ich habe den Führerschein 1971 gemacht und habe C1E, also bis 7,5 to + 4 to Anhänger eingetragen.

Wo kommen denn die 4 Tonnen her?

C1E = Zugfahrzeug mit zGM bis 7,5t plus Anhänger mit einer zGM des Zuges bis 12 t.

@SpyderRyder na gut, dann halt 4,5, meine Güte

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 7. Oktober 2022 um 10:59:16 Uhr:

@Jorge-Miguel kann eigentlich nicht sein, da besteht doch Bestandsschutz.

 

Doch es erfolgte nie eine Rückstufung auf 3,5 to, eben wegen Bestandsschutz

Bei dem TE ist es genau auch Bestandsschutz, denn er hatte schon 1972 die Einschränkung im Führerschein bekommen:

Ich hab den Führerschein Klasse: drei - vier seit 1972 mit dem Eintrag:

" beschränkt auf Kfz mit zul. Ges. Gewicht bis 3,5 t".

Das bekam man damals oft auf Grund einer Behinderung oder wegen schlechten Sehwerten.

@Siggi1803 also meine Frau ist 6 Jahre jünger hat auch C1E, sogar unsere Kinder haben noch C1E, wir haben alle irgendwann auf den Kartenführerschein gewechselt und Jeder hat C1E, sprich 7,5 to + Hänger.

Ich glaube das hat sich erst bei neuen Führerscheinen Ender der 90er Jahre geändert, weiß aber nicht wann genau, unser Jüngster ist Baujahr 79, hat also den Führerschein demzufolge frühestens 97 gemacht und hat auch C1E.

Gerade noch gelesen, bis 1999 gab es den alten 3er noch und da wurde nach dem Tausch in den Kartenschein immer noch C1E eingetragen.

Das mag ja für euch alle zutreffen.

Aber der TE hatte von Anfang an eine Beschränkung auf 3,5 t bei seinem 3er Führerschein.

@Siggi1803 dann müsste er irgendwelche gesundheitliche Einschränkungen gehabt haben, z.B. eingeschränktes Sehvermögen, oder ähnlich, ansonsten ist ein 3er ein 3er und enthält automatisch C1E.

Oder der ursprüngliche Schein wurde irgendwann mal eingezogen und dann nur eingeschränkt wieder ausgegeben.

Ja, die Gnade der frühen Fahrerlaubnis. Was Jüngere sich kostspielig (haben) erarbeiten müssen - hier C1E - wurde bis Ende der 1990er einfach verschenkt.

@Rigero nicht verschenkt, man hat ihn einfach genommen.

Ich glaube, wer 3,5 to fahren kann, kann auch 7,5 to fahren, der tatsächliche Unterschied ist jetzt nicht so groß und auch diese Klein LKW wurden immer sicherer.

Mit der heutigen Einschränkung haben auch viele Organisationen wie Feuerwehren, THW usw Probleme Fahrer zu finden, die deren 7,5 to LKW noch fahren dürfen.

Auch bei vielen Firmen waren die Klein-LKW sehr beliebt und für Vieles ausreichend. Heute wird der Schein teuer, da könnte man fast schon gleich den richtigen LKW Schein machen.

Ich glaube das war wieder so eine EU Sache, unüberlegt und unausgegoren

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