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Führerscheinumtausch - Alte Klasse 1 und 2 => neue Klassen?

Themenstarteram 12. Oktober 2022 um 11:33

Hallo Forum

Ich habe am 01.02.1982 die Fahrerlaubnisklassen 1 und 3 (Motorrad, PKW) und am 01.02.1985 die Fahrerlaubnisklasse 2 in meinen alten grauen Führerschein eintragen lassen.

Meine Klasse 2 habe ich nach der Vollendung des 50. Lebensjahres nicht verlängert.

Jetzt muss ich bis zum 19.01.2023 meinen alten Führerschein gegen den neuen Führerschein umtauschen.

Da ich meine Klasse 2 nicht "verlängert" habe, wird beim Umtausch der Führerscheine vermutlich nur die Klasse 3 (und natürlich 1) zugrunde gelegt, oder?

Auf was muss ich achten, dass ich möglichst wenige "Führerscheinklassen" verliere? Welche Schlüsselzahlen sollten dann eingetragen werden?

Vielen Dank für eure Mühen.

Viele Grüße

der Michael Mark

P.S. Ich habe die vorhandenen 4 Threads zu diesem Thema gelesen, bin mir aber nicht sich, ob wirklich nur noch die alte Führerscheinklasse 3 zugrunde gelegt wird...

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67 Antworten

1 -> A, A2, A1, AM, L, Schlüsselzahl L 174, 175

3 -> A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L (T), Schlüsselzahl

C1 171, L 174, 175, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06, CE 79 (C1E > 12 000 kg, L <= 3)

2 -> A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T, Schlüsselzahl C 172, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06^

Quelle: Anlage 3, FeV, A. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland

Du müsstest auch die Klasse CE mit eingetragen bekommen, immerhin reicht es diese mit einem ärztlichen Gutachten wieder zu reaktivieren.

Du sollst den grauen Schein ohnein mit vorlegen. Ich hab meinen heute auch kopiert und beim alten Wohnort diesen abverlangten Karteikartenauszug abgefordert. (Schaun wir mal, ob wir den Umtausch wieder mit wochenlangem Warten auf verfügbaren Termin erledigen müssen ...) Um ehrlich zu sein, will ich erst Anfang Januar zur Behörde. Dann hoffentlich wirklich 15 Jahre Ruhe.

Auskünfte bez. der Schlüsselzahlen für den neuen Führerschein

unter unten angegebenen Link.

https://www.adac.de/.../

Umtausch erfolgt ohne Prüfung

So funktioniert es: Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.

Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen!

Im Ausland können Sie Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf

der Umtauschfrist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind.

Wie viel kostet der Umtausch?

Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro.

Dazu kommen natürlich die Kosten für das biometrische Passfoto.

Kann man den alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?

Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch entwertet.

Das heißt, er wird gestanzt. Daran kann man erkennen, dass er

nicht mehr verwendet werden darf.

Themenstarteram 12. Oktober 2022 um 15:20

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 12. Oktober 2022 um 15:18:19 Uhr:

Du müsstest auch die Klasse CE mit eingetragen bekommen, immerhin reicht es diese mit einem ärztlichen Gutachten wieder zu reaktivieren.

... ich bin aber schon 8 Jahre über die magische Grenze von 50 Jahren drüber, ohne das ärztliche Attest ...

Vielen Dank und viele Grüße

der Michael Mark

Zitat:

@Michael Mark schrieb am 12. Oktober 2022 um 17:20:32 Uhr:

... ich bin aber schon 8 Jahre über die magische Grenze von 50 Jahren drüber, ohne das ärztliche Attest ...

Daher sehe in der Wiedererteilung der "großen" LKW-Fahrerlaubnis auch eine Ermessenfrage seitens der Führerscheinstelle. Die Erteilung von "CE" nach allgemeinärztl. sowie augenärztl. Untersuchung ist in Deinem Fall keineswegs obligat.

Was ja kein Drama ist, da Du "CE" offenkundig nicht benötigst.

Zitat:

@Rigero schrieb am 12. Oktober 2022 um 17:41:35 Uhr:

Zitat:

@Michael Mark schrieb am 12. Oktober 2022 um 17:20:32 Uhr:

... ich bin aber schon 8 Jahre über die magische Grenze von 50 Jahren drüber, ohne das ärztliche Attest ...

Daher sehe in der Wiedererteilung der "großen" LKW-Fahrerlaubnis auch eine Ermessenfrage seitens der Führerscheinstelle.

Die Grenze liegt da aber bei 10 Jahren.

Und selbst wenn er die überschritten hätte, würde ich darauf bestehen das der Führerschein eingetragen wird.

Wenn er die Klasse seit Jahren gar nichtmehr brauchte ... tät ich nur kämpfen, wenn es wirklich Sinn macht. Nicht nur weil "aber hatte es doch vor vielen Jahren mal".

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 13. Oktober 2022 um 02:01:01 Uhr:

Und selbst wenn er die überschritten hätte, würde ich darauf bestehen das der Führerschein eingetragen wird.

Der TE besitzt die Klassen C und CE nicht mehr.

Wenn er ausdrücklich darauf besteht, dass die trotzdem in den neuen Führerschein eingetragen werden kann das nur eine Folge haben: Die kostenpflichtige Ablehnung des Antrags.

Zitat:

@hk_do schrieb am 13. Oktober 2022 um 07:21:35 Uhr:

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 13. Oktober 2022 um 02:01:01 Uhr:

Und selbst wenn er die überschritten hätte, würde ich darauf bestehen das der Führerschein eingetragen wird.

Der TE besitzt die Klassen C und CE nicht mehr.

Wenn er ausdrücklich darauf besteht, dass die trotzdem in den neuen Führerschein eingetragen werden kann das nur eine Folge haben: Die kostenpflichtige Ablehnung des Antrags.

Natürlich besitzt er die, die Hürden um den Führerschein nochmal wieder zu reaktivieren sind auch viel kleiner, als wenn er den Führerschein neu machen müsste. Bis zu 10 Jahre nach Ablauf, reicht im allgemeinen sogar nur die vorgeschriebene Untersuchung aus.

Themenstarteram 13. Oktober 2022 um 13:40

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 13. Oktober 2022 um 11:50:34 Uhr:

...Bis zu 10 Jahre nach Ablauf, reicht im allgemeinen sogar nur die vorgeschriebene Untersuchung aus.

Hallo @DB NG-80

Vielen Dank für deinen Beitrag (und natürlich auch an alle Anderen!).

Ist da eine spezielle Untersuchung? Oder kann diese Untersuchung von jedem Hausarzt durchgeführt werden? Wie teuer ist diese Untersuchung im Allgemeinen?

Vielen Dank für Deine und auch alle anderen Mühen,

der Michael Mark

Ja die Untersuchung kann jeder Hausarzt vornehmen, dazu musst du aber noch zum Augenarzt, insgesamt sind das ca. 150-200 Euro.

Für den Privaten Gebrauch reicht das denn, um gewerblich fahren zu dürfen benötigt man aber zusätzlich noch BKF Module, da sind die Preise von-bis. Aber diese Module sind nicht nötig um den Führerschein zu verlängern.

Ich würde bei der Führerscheinstelle vorher nachfragen ob die Untersuchungen tatsächlich ausreichend sind und dann je nach Situation entscheiden.

Für mich ist das ganze Geldschneiderei, bei jemanden der brav alle 5 Jahre seine 300 Euro bezahlt, fragt keiner nach ob er nach der Fahrschule überhaupt noch mal im LKW gesessen hat. Lässt man es aber aus, dann wird hinterfragt ob man überhaupt noch in der Lage ist LKW zu fahren, zumal man ja mit dem PKW die ganze Zeit am Verkehr teilnimmt, also die Entwicklung dort mitbekommt. Ist ja nicht so das man nun 8 Jahre überhaupt kein Kfz gefahren ist.

Die Untersuchung an sich ist ja in Ordnung, nur den Verfall der Fahrerlaubnis finde ich bescheuert.

Am besten gleich zu einem Arbeitsmediziner, der macht beides, Untersuchung und Augen. Ich war erst vorgestern bei einem, muss meinen CE verlängern. Arztkosten waren genau 90 Euro.

Wer in Freiburg wohnt: https://www.mbsgmbh.eu/

90,- Euro liest sich attraktiv. Für die Verlängerung einer D1/D1E oder D/DE Fahrerlaubnis käme zu obigem noch die leistungspsychol. Testung sowie Beibringung eines erweiterten, polizeil. Führungszeugnisses hinzu.

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