Führerscheinumtausch Termine
https://www.n-tv.de/.../...n-Das-sind-die-Fristen-article22298712.html
Bitte Termine beachten
Es ist zwar noch ein Jahr lang Zeit - dann aber droht vielen aus der Generation "Ü60" die Ungültigkeit ihres Führerscheins. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss den Führerschein - oft ist das noch der berühmte "Lappen" - bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Genaue Zahlen gibt es zwar nicht, gelten dürfte das aber für Hunderttausende oder gar Millionen von Menschen - und das in Zeiten der Corona-Krise. Eine Verschiebung der Frist ist aktuell nicht geplant, wie das Bundesverkehrsministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
114 Antworten
Und?
Als ich angefangen hab Auto zu fahren, war Handy am Ohr in Ordnung.
Dann wurde die StVO geändert und nun ist es ein Bußgeldtatbestand.
Selbiges könnten bestimmt einige hier über die GurtPflicht oder Helmpflicht äußern.
Du möchtest halt nur etwas Quer denken oder?
Zitat:
@gast356 schrieb am 20. Januar 2021 um 20:11:41 Uhr:
...irgendwie muß ich schmunzeln, wie sich der Normalbürger aufregt, weil er mal nen Fuffi oder vielleicht auch Huni und ein paar Stunden Zeit für nen Führerscheinumtausch investieren soll.Während die Berufskraftfahrer seit jetzt zig Jahren durch den Wolf gedreht werden und Summen von (5x 105,-€ (Weiterqualifizierung, Module) + ca. 125,-€ (ärztliche + augenärztliche Untersuchung) + 100,-€ (Gebühr Führerschein bei Eintrag der "95"😉 + 45,-€ (Fahrerkarte) =) 795,-€ alle 5 Jahre abgeknöpft bekommen nur um ihren Beruf weiter ausüben zu können.
Die hätten eigentlich allen Grund um auf die Barrikaden zu gehen... statt nur langsam auch bedingt durch die schlechten Arbeitbedingungen mit den Füßen abzustimmen.
Die sollten eigentlich alle Zirkus machen, alle 5 Jahre den Schein auslaufen, nicht verlängern lassen, sich vom Job rausschmeißen lassen, ein paar Monate zum Arbeitsamt... vermutlich wegen Sperren usw. dann Hartz4, usw. sich dort von Vater Staat die neue Pappe bezahlen lassen und danach erst wieder einen Job suchen.
Na ja, aber ich denke jetzt mal, diese Vorschriften galten auch zum Zeitpunkt deiner Führerscheinerteilung. Das ist der springende Punkt.
Aber egal, hier will es wohl keiner Verstehen u. es muss auch keiner Verstehen. Ich werde meinen FS definitiv nicht umtauschen.
Es wundert mich oftmals schon, mit welcher stoischen Gleichgültigkeit manche Dinge hingenommen werden.
Das es immer mehr EU-Verdrossenheit wie auch eine Politikverdrossenheit gibt u. auch gerade extreme Parteien immer mehr Zulauf haben, kann unter solchen Vorzeichen nicht verwundern. Anstatt man sich gemeinsam gegen solche Auswüchse der EU wehrt, wird man nur als Querulant abgestempelt. Das sind ja nur die Anfänge von vielen Dingen, die uns am Ende kaputt machen und nur der Gängelung des einfachen Bürgers dienen.
Das Beste Beispiel: Aktuell haben wir eine Ausgangsbeschränkung am Abend u. eine Einschränkung der Kontakte für unser Umfeld.
Der bayrische Innenminister Hermann speist nach einer Besprechung mit dem Rosenheimer Bürgermeister, der Polizeileitung Rosenheim u. weiteren Personen zu Mittag. In Summe 10 Personen. Wenn wir so etwas täten würden wir sofort eine entsprechende Anzeige bekommen. Bei den betreffenden reicht es, wenn Sie ihr Bedauern ausdrücken. 🙁
jetzt kann sich jeder selbst mal überlegen, warum es nicht reicht zu allem Ja u. Amen zu sagen sondern sich auch einmal auf die Hinterfüße zu stellen, auch wenn es unbequem ist oder nur ein paar Euro kostet u. 1-2 Stunden Zeit bedeutet.
Ich für meinen Teil beende meine Teilnahme an dieser Diskussion an dieser Stelle. Schönen Abend.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 20. Januar 2021 um 20:34:29 Uhr:
Und?Als ich angefangen hab Auto zu fahren, war Handy am Ohr in Ordnung.
Dann wurde die StVO geändert und nun ist es ein Bußgeldtatbestand.Selbiges könnten bestimmt einige hier über die GurtPflicht oder Helmpflicht äußern.
Du möchtest halt nur etwas Quer denken oder?
Wenn du meinst, dann bin ich jetzt QUERDENKER.
Genau dies ist es, was ich meine. Nicht die Meinung des Kollektivs - also Nazi, Aluhutträger, Querdenker, AFD.
Super. Hast mich durchschaut. Respekt
Zitat:
@VivaroCargo schrieb am 20. Januar 2021 um 20:39:07 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 20. Januar 2021 um 20:34:29 Uhr:
Und?Als ich angefangen hab Auto zu fahren, war Handy am Ohr in Ordnung.
Dann wurde die StVO geändert und nun ist es ein Bußgeldtatbestand.Selbiges könnten bestimmt einige hier über die GurtPflicht oder Helmpflicht äußern.
Du möchtest halt nur etwas Quer denken oder?
Wenn du meinst, dann bin ich jetzt QUERDENKER.
Genau dies ist es, was ich meine. Nicht die Meinung des Kollektivs - also Nazi, Aluhutträger, Querdenker, AFD.
Super. Hast mich durchschaut. Respekt
Die Fähigkeit Musst ich mir in meinem Beruf aneignen. Hab ich fast täglich mit zu tun.
Manch einer Ist halt grundsätzlich dagegen. Auch ohne triftigen Grund.
Und auch Du wirst Deinen Schein irgendwann umtauschen. Glaub mir.
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Ich verstehe unseren Vivaro so, daß es ihm um die sog.Besitzstandswahrung geht.
Bei FE Klasse 3, vor 1.4.80 erworben, greift die ja auch. Da sagt man nicht, ihr müsst nun nachträglich den A1 FS erwerben, um LKR fahren zu dürfen.
Dinge können sich ändern, aber dann sollten sie eben auch ab Zeitpunkt der Änderung in Kraft treten und nicht rückwirkend gelten.
Da verstehe ich den Unmut schon, ist wirklich eine unnötige und mit Kosten verbundene Sache, das.
Zitat:
@VivaroCargo schrieb am 20. Januar 2021 um 20:36:57 Uhr:
...
Na ja, aber ich denke jetzt mal, diese Vorschriften galten auch zum Zeitpunkt deiner Führerscheinerteilung. Das ist der springende Punkt.
...
...nein, für jeden der z.B. noch die alte Klasse 2 hatte galten diese Vorschriften -das sog. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz- eben nicht schon bei der Erteilung des Führerscheins, der Führerschein war weder auf bestimmte Fahrten (gem. §1 Absatz 2 + 3 BKrFQG) noch vom Zeitraum (Ablauf mit dem 50. Lebensjahr) eingeschränkt.
Und meine 1998 erworbene Klasse 3 war bei Erteilung auch insgesamt und komplett unbeschränkt bis zu einem Gesamtzuggewicht von 18,75Tonnen... DE79 also der Teil von 12 bis 18,75Tonnen wird mir nach aktueller Gesetzgebung mit dem 50. Geburtstag auch einfach geklaut.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 20. Januar 2021 um 20:52:35 Uhr:
Zitat:
@VivaroCargo schrieb am 20. Januar 2021 um 20:39:07 Uhr:
Wenn du meinst, dann bin ich jetzt QUERDENKER.
Genau dies ist es, was ich meine. Nicht die Meinung des Kollektivs - also Nazi, Aluhutträger, Querdenker, AFD.
Super. Hast mich durchschaut. Respekt
Die Fähigkeit Musst ich mir in meinem Beruf aneignen. Hab ich fast täglich mit zu tun.
Manch einer Ist halt grundsätzlich dagegen. Auch ohne triftigen Grund.Und auch Du wirst Deinen Schein irgendwann umtauschen. Glaub mir.
Fraglich ob es sich hier um eine Fähigkeit handelt, wohl eher um eine Bequemlichkeit. So muss man sich nicht mit dem gegenüber auseinandersetzen. ... und man macht sich in der Masse leichter Unsichtbar.
Meinen Schein tausche ich nicht um. Warum auch, der hat kein Verfallsdatum drauf gedruckt.
Leider müssen wir alle den mal umtauschen..
Ich werde mit dem Umtausch erstmal abwarten bis zur 1. Beanstandung. 🙂
Bis dahin fahre ich weiter in grau. (Wahnsinn: das letzte Mal dass jemand den Lappen sehen wollte, war 2005)
Mein Stichtag ist übrigens in 2 Jahren.
Pauliese sieht es wohl schon richtig. Es geht VivaroCargo um die Besitzstandswahrung.
Er hat eine unbefristete Fahrerlaubnis gemacht Da kann man doch eigentlich nicht Jahre später plötzlich kommen: "Ach übrigens, ab deinem 50. musst du alle 5 Jahre deine Erlaubnis verlängern."
Man kauft ja auch kein Haus, bei dem man dann 10 Jahre später doch plötzlich wieder Miete zahlen muss. Ohne dass es zuvor irgendeinen Anhaltspunkt gab, dass es so kommt.
Da hilft es auch nicht, wenn im Gesetz plötzlich der Passus auftaucht, dass auch Führerscheine von vor Datum X verlängert werden müssen. Damit wird mir als Bürger Besitz gestohlen. Nämlich die unbefristete Fahrerlaubnis.
Bei der Gurtpflicht mussten Autos ja auch nicht im Nachhinein nachgerüstet werden.
Auch die Qualifizierungspflicht für Berufskrtaftfahrer ist so eine Geschichte. Aber da wurde der Besitzstand wenigstens teilweise gewahrt indem Leute, die bereits Klasse 2 zum Stichtag hatten keine Grundqualifikation mehr nachweisen müssen.
Wirklich korrekt wäre es gewesen, wenn die regelmässige Qualifizierung nur von denen gefordert würde, die nach dem Stichtag ihren Schein gemacht haben.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 21. Januar 2021 um 10:53:31 Uhr:
Pauliese sieht es wohl schon richtig. Es geht VivaroCargo um die Besitzstandswahrung.
Er hat eine unbefristete Fahrerlaubnis gemacht Da kann man doch eigentlich nicht Jahre später plötzlich kommen: "Ach übrigens, ab deinem 50. musst du alle 5 Jahre deine Erlaubnis verlängern."
Man kauft ja auch kein Haus, bei dem man dann 10 Jahre später doch plötzlich wieder Miete zahlen muss. Ohne dass es zuvor irgendeinen Anhaltspunkt gab, dass es so kommt.Da hilft es auch nicht, wenn im Gesetz plötzlich der Passus auftaucht, dass auch Führerscheine von vor Datum X verlängert werden müssen. Damit wird mir als Bürger Besitz gestohlen. Nämlich die unbefristete Fahrerlaubnis.
Bei der Gurtpflicht mussten Autos ja auch nicht im Nachhinein nachgerüstet werden.
Auch die Qualifizierungspflicht für Berufskrtaftfahrer ist so eine Geschichte. Aber da wurde der Besitzstand wenigstens teilweise gewahrt indem Leute, die bereits Klasse 2 zum Stichtag hatten keine Grundqualifikation mehr nachweisen müssen.
Wirklich korrekt wäre es gewesen, wenn die regelmässige Qualifizierung nur von denen gefordert würde, die nach dem Stichtag ihren Schein gemacht haben.
Meine absolute Zustimmung. Sehr gut Formuliert.
Warum überhaupt einen Führerschein?
Ohne fährst genauso gut
Hihi
...und was man nicht hat können se einem auch nicht wegnehmen.
Aus persönlicher Neugier: ich habe eine Frage an alle Inhaber der (Alt-)Klasse "3", die bei FS-Umtausch auf Eintragung von "CE79" bestehen und zudem bereit sind, nach Vollendung des 50. Lebensjahres die "CE79" Fahrerlaubnis mittels (augen-)ärztlicher Bescheinigungen alle 5 Jahre verlängern zu lassen.
Ist der "CE79" Erhalt wirklich von beruflichem oder doch rein privatem Interesse für Euch?