Führerscheinumtausch Termine

https://www.n-tv.de/.../...n-Das-sind-die-Fristen-article22298712.html

Bitte Termine beachten

Es ist zwar noch ein Jahr lang Zeit - dann aber droht vielen aus der Generation "Ü60" die Ungültigkeit ihres Führerscheins. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss den Führerschein - oft ist das noch der berühmte "Lappen" - bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Genaue Zahlen gibt es zwar nicht, gelten dürfte das aber für Hunderttausende oder gar Millionen von Menschen - und das in Zeiten der Corona-Krise. Eine Verschiebung der Frist ist aktuell nicht geplant, wie das Bundesverkehrsministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

114 Antworten

Zitat:

@migoela schrieb am 8. November 2023 um 12:35:39 Uhr:


Dann das Bild mit 18...😁
Sind Sie das???
Ja - selbstverständlich bin ich das...!!! 😎

Naja - irgendjemand hinter'm Schreibtisch in Brüssel wird sich was dabei gedacht haben.
Oder auch nicht.........🙄🙄🙄

... und damit sicher eines der tragfähigen Argumente für das "Refreshment" ... und jetzt nochmal den SchuPo im Ausland in den Fokus ziehen. Besser alle 15 Jahre ein neues Stück Plastik als mal stundenlang für Personalienfeststellung und Führerscheinklärung abhängen. Der ein oder andere FS-Fälscher wird damit auch ausgbremst.

Es gibt keinen " gesetzlichen Zwang", also kein Gesetz der einen zwingt,
den "grauen/rosanen Lappen" zu tauschen.

EU-Richtlinie 2006/126/EG

Tom

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 8. November 2023 um 13:40:33 Uhr:


Es gibt keinen " gesetzlichen Zwang", also kein Gesetzt der einen zwingt,
den "grauen/rosanen Lappen" zu tauschen.

Die Aussage ist genauso fehlerhaft wie Deine Rechtschreibung...

Auch wenn es "nur" 10 Euro kostet, ist es dennoch gesetzlich geregelt.

Für den ungläubigen: Bundesregierung, §24a FeV

Edith: @speedrs4 hast Du den Spruch in Deiner Signatur geschrieben, damit Du auch immer und überall Fakenews verbreiten kannst? 😕

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. November 2023 um 13:59:32 Uhr:


Auch wenn es "nur" 10 Euro kostet, ist es dennoch gesetzlich geregelt.

Iwo, das ist doch nur eine Anordnung, wenn man die nicht befolgt ist das eben eine Anordnungswidrigkeit 😉

Bemerkung am Rande: Neue Plastik-Pappe bei Erhalt genau prüfen, besonders wenn man vom Standardfall 'alter 3er West' abweicht ...
Ich hatte bei der Gelegenheit meinen alten rosa 2-er wieder aufleben lassen (mit Gutachten und Gedöns), der schon gute 6 Jahre wegen Alters abgelaufen war.
Mit der neuen Karte (ca. 4 Wochen nach postalischer Beantragung) habe ich dann eine C/CE Fahrerlaubnis bescheinigt bekommen, die bereits wieder seit einem Jahr abgelaufen war, weil sie irrigerweise die Gültigkeit von Ablauf 2017 +5J gerechnet hatten statt vom Wiedererteilungsdatum 2023 (also bis 2028).
Habe ich verweigert anzunehmen und nach 2 Tagen (!) hat die Bundesdruckerei einen neuen geliefert mit den korrekten Daten.

@lenutomkraft:
Lass mich raten: 2er Fahrerlaubnis während Deiner Zeit beim Barras bestanden und seither nicht mehr am Steuer eines schweren LKW gesessen, - irre ich?

Nein. Selber bezahlt (ca. 3000DM) und in den 90ern damit noch gewerblich gefahren, als es diesen BKRFQG (oder wie das heisst)-Kram noch nicht gab. Ich war 1987 nur W15er, da gab's keine LkW-Pappe für lau - und SaZ2 wollte ich nicht ...

Zitat:

@lenutomkraft schrieb am 9. November 2023 um 17:41:01 Uhr:


Ich war 1987 nur W15er, da gab's keine LkW-Pappe für lau - und SaZ2 wollte ich nicht ...

1990 als W12er gab es die wieder.

1./PzBtl. 14, Transportgruppe.

Hat mich nur einen niedrigen zweistelligen Betrag zum Umschreiben gekostet.

Zitat:

@Glg11 schrieb am 6. November 2023 um 21:09:14 Uhr:


Wie lange dauert es derzeit bei der Umstellung von Papier- auf Kartenführerschein, bis der neue Führerschein kommt?

Ein aktueller Fall (wenn auch Verlängerung von C/CE und nicht nur Umtausch, aber auf die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei dürfte das ja keinen Einfluss haben):

Am 10. Tag nach der Antragstellung lag die neue Karte im Briefkasten.

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