Führerscheinumtausch Termine

https://www.n-tv.de/.../...n-Das-sind-die-Fristen-article22298712.html

Bitte Termine beachten

Es ist zwar noch ein Jahr lang Zeit - dann aber droht vielen aus der Generation "Ü60" die Ungültigkeit ihres Führerscheins. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss den Führerschein - oft ist das noch der berühmte "Lappen" - bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Genaue Zahlen gibt es zwar nicht, gelten dürfte das aber für Hunderttausende oder gar Millionen von Menschen - und das in Zeiten der Corona-Krise. Eine Verschiebung der Frist ist aktuell nicht geplant, wie das Bundesverkehrsministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

114 Antworten

Dann leg halt ein Augenfachärztliches Gutachten vor oder nur erfolgreich einen Sehtest ohne Brille ab und laß Dir die Brillenauflage aus dem neuen FS herausnehmen.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 19. Januar 2021 um 18:44:33 Uhr:


Dann leg halt ein Augenfachärztliches Gutachten vor oder nur erfolgreich einen Sehtest ohne Brille ab und laß Dir die Brillenauflage aus dem neuen FS herausnehmen.

Ich behalte einfach meinen Führerschein, wo keine Auflagen enthalten sind. Ist viel einfacher.
Deshalb schrieb ich sinngemäss ja: "Wenn ich meinen Sehtest für die CE Verlängerung ohne Brille bestehe, mache ich es. Sonst nicht"

Wird dies bei Mietwagen im Ausland ein Problemchen?
Werden die Vermieter dies verstehen?

Falls ja wäre das für mich der einzige Grund das Kärtchen zu ersetzen......denn ein Ablaufdatum steht nicht drauf und nur weil's in Deutschland gefordert wird mach ich ja nicht mit.
Feinstaubplakette habe ich ja auch noch nie am Auto gehabt.
Interessierte bisher niemanden.

Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 19. Januar 2021 um 18:53:35 Uhr:


Wird dies bei Mietwagen im Ausland ein Problemchen?
Werden die Vermieter dies verstehen?

Ja, durchaus. Die sind schließlich ständig ziemlich nah am Thema dran und stets darauf bedacht, ihre Haftung in jeder Hinsicht zu begrenzen.

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Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 19. Januar 2021 um 19:29:23 Uhr:



Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 19. Januar 2021 um 18:53:35 Uhr:


Wird dies bei Mietwagen im Ausland ein Problemchen?
Werden die Vermieter dies verstehen?

Ja, durchaus. Die sind schließlich ständig ziemlich nah am Thema dran und stets darauf bedacht, ihre Haftung in jeder Hinsicht zu begrenzen.

Wir werden sehen....bin ja zum Glück im Urlaub mit einem 2ten Führerschein ausgerüstet.
(den der Miteisenden).....werden dies nach Corona testen...falls meiner dann abgelaufen wäre

Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 19. Jan. 2021 um 23:7:49 Uhr:


Wir werden sehen....bin ja zum Glück im Urlaub mit einem 2ten Führerschein ausgerüstet.

??? Wie das?

Zitat:

@nogel schrieb am 20. Januar 2021 um 07:07:15 Uhr:



Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 19. Jan. 2021 um 23:7:49 Uhr:


Wir werden sehen....bin ja zum Glück im Urlaub mit einem 2ten Führerschein ausgerüstet.

??? Wie das?

Lesen?

(habe oben geschrieben, "den der Mitreisenden"😉

Mein Führerschein wird ablaufen und wenn dieser an der Mietwagenstation in den VAE oder sonstwo nicht akzeptiert wird, dann wird der Wagen auf die Dame angemietet.

Habe bei Mietwagenfirmen schon alles erlebt.....das geht nicht, das fehlt ,das wäre defekt, das müssen sie bezahlen usw. usw.
Nie gabs auch nur einen € nachträglich (ausser Strafzettel in Südafrika) oder richtigen Ärger, die Jungs versuchen halt meist an dein bestes zu kommen.

Dreistester Versuch war ein Abzockversuch weil angeblich bei Rückgabe zuwenig Öl im Wagen war (bzw. in dessen Motor, war in Mallorca ein Smart von Sixt)
Da gabs vor Ort eine Nachforderung von 45€, dies wurde natürlich nicht bezahlt und dem netten Herrn der Schlüssel ins Auto gelegt, die Kiste rundum fotografiert und auch den Füllstand (am unteren Ende des Stabes war ein Tropfen Öl).
Es kam dann tatsächlich Wochen Später noch eine Rechung zu uns, diese wurde mit einem Vermerk, dass Sie sich bitte an unsere Rechtsabteilung (die wir natürlich nicht haben) wenden sollen, incl. der Bilder an Sixt zurück......nie mehr etwas gehört!

so, nun aber genug des OT.

Will in Urlaub und einen Mietwagen 😁

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 19. Januar 2021 um 09:08:01 Uhr:


Wochen später abholen fertig (ohne Termin)

Das funzt nur bei jenen Leuten, die nicht im Liefer-, Zustell- oder Außendienst unterwegs sind, weil sie in diesen Branchen dieses Dokument aus beruflichen Gründen täglich benötigen.

Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 20. Januar 2021 um 08:39:08 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 20. Januar 2021 um 07:07:15 Uhr:


??? Wie das?

Lesen?

(habe oben geschrieben, "den der Mitreisenden"😉

Mein Führerschein wird ablaufen und wenn dieser an der Mietwagenstation in den VAE oder sonstwo nicht akzeptiert wird, dann wird der Wagen auf die Dame angemietet.
l

Kein Problem machen die gerne. Es ist dann halt nur eine neue Anmietung. Kostet vor Ort gerne das 3 bis 4 fache oder mehr als den Tarif den du 6 monate vorher im internet gezahlt hast. ;-)

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 20. Januar 2021 um 11:31:56 Uhr:



Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 19. Januar 2021 um 09:08:01 Uhr:


Wochen später abholen fertig (ohne Termin)
Das funzt nur bei jenen Leuten, die nicht im Liefer-, Zustell- oder Außendienst unterwegs sind, weil sie in diesen Branchen dieses Dokument aus beruflichen Gründen täglich benötigen.

?
Wenn du einen neuen beantragst, kannst du natürlich mit deinem alten FS fahren, bis Dein neuer da liegt. (Insofern der nicht schon abgelaufen ist, und du einen vorläufigen beantragen musst) Dann wird Dein alter FE unbrauchbar/entsiegelt.

Wer schon einen Kartenführerschein hat kann auch bei der Beantragung des neuen Dokuments den alten nachträglich befristen lassen (dann wird da ein Aufkleber mit der Frist angebracht).

Dann kann der neue Führerschein auch per Post zugestellt werden, der alte braucht nicht mehr abgegeben zu werden sondern wird automatisch ungültig.

Nachteil der Methode: der nachträglich befristete Führerschein ist nur noch im Inland gültig.

(Quelle: §24a(4) FeV)

Zitat:

@hk_do schrieb am 20. Januar 2021 um 17:46:14 Uhr:


Nachteil der Methode: der nachträglich befristete Führerschein ist nur noch im Inland gültig.
(Quelle: §24a(4) FeV)

Mir war das bisher unbekannt.

Auch Schlüsselzahlen über 100 gelten nur für deutsches Staatsgebiet, während Schlüsselzahlen bis 100 internationale Gültigkeit besitzen: "

Legende der Schlüsselzahlen

" (PDF)

Zitat:

@hk_do schrieb am 20. Januar 2021 um 17:46:14 Uhr:


Wer schon einen Kartenführerschein hat kann auch bei der Beantragung des neuen Dokuments den alten nachträglich befristen lassen (dann wird da ein Aufkleber mit der Frist angebracht).

Dann kann der neue Führerschein auch per Post zugestellt werden, der alte braucht nicht mehr abgegeben zu werden sondern wird automatisch ungültig.

Nachteil der Methode: der nachträglich befristete Führerschein ist nur noch im Inland gültig.

(Quelle: §24a(4) FeV)

...ich kann mir nicht vorstellen, dass sich da jede Führerscheinstelle drauf einläßt - wenn ich da so an unsere Sachbearbeiter dort denke.

Ich hab mir bisher alle Führerscheine ungültig machen und aushändigen lassen... da sind welche bei... da hat der Sachbearbeiter wohl irgendeinen "Sadomaso-Spleen" mit ihrer Sternlochzange dran ausgelebt... wenn ich da mit ner Schrotflinte auf das Kärtchen geschossen hätte wäre wohl mehr davon übrig geblieben... die sind so ungültig gemacht, das hätte wohl auch für 5 oder 10 Führerscheine ausgereicht 😁😁😁

Zitat:

@gast356 schrieb am 20. Januar 2021 um 18:34:40 Uhr:



...ich kann mir nicht vorstellen, dass sich da jede Führerscheinstelle drauf einläßt - wenn ich da so an unsere Sachbearbeiter dort denke.

Das scheint wohl tatsächlich eine kann-Vorschrift zu sein, die dann wieder je nach Behörde gemacht wird oder eben halt nicht.

Allerdings sollte man vielleicht noch dazu sagen, dass der Führerschein vor dem Anbringen des Aufklebers auch noch gelocht wird...

Hallo @all,

mich ärgert ja diese ganze Aktion unsäglich u. ich finde auch beim besten Willen auf meinem rosaroten FS kein Ablaufdatum. Wer oder was will mir also diesen dämlichen Umtausch aufschwätzen, mit welcher Begründung und auf welcher Grundlage. Es gibt einfach überhaupt keinen Grund diesen vorhandenen FS für ungültig zu erklären. Als ich diesen erworben habe, also mit Prüfung etc., war zu keinem Zeitpunkt von einer Zeitlichen Befristung die Rede.

Das mag für bereits mit einem Ablaufdatum versehenen Scheine gelten, jedoch nicht für alle Inhaber von Scheinen ohne entsprechendes Ablaufdatum. Den zum Zeitpunkt des Erwerbens dieses FS gab es kein solches Datum!!!

Nur weil der Herr Ami glaubt, uns alle unter seiner Beobachtung stellen zu müssen, heißt das noch lange nicht, das wir dies auch tun müssen.
Die inzwischen fast global verwendete VoIP Telefonie dient auch nur dem Zweck, den entsprechenden Diensten die Arbeit zu erleichtern u. ohne entsprechende richterliche Anordnung hier mithören zu können. Wer nun glaubt ich erzähle hier Aluhutgeschichten, der soll sich bitte einmal mit der Materie auseinandersetzen u. tiefer auf seriösen Quellen suchen. Dies ist eine Tatsache, keine Vermutung.

Mit der Einführung der biometrischen Daten u. Bilder auf den Ausweisen u. FS geht der Weg in die selbe Richtung.
Ich verwehre mich gegen diese obligatorische Überwachung u. unter Verdacht Stellung.

Es hat seid der Gründung der BRD keine zeitlich befristeten FS benötigt, da gab es noch nicht mal Computer und es ging auch und nun muss wirklich jeder Dorfpolizist bei jeder Kontrolle von einem ein Röntgenbild auf seinem Bildschirm haben, darunter geht nichts mehr.

Wo sind hier unsere sogenannten Datenschutzbeauftragten. Hier hört man nichts davon, aber wenn ich in ein Geschäft gehe u. die Verkäuferin begrüßt mich mit meinem Namen, verstößt sie gegen den Datenschutz. Wir sind einfach nur noch krank!!!

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