Führerschein Klasse A

Hi Leute,

ich habe schon ein wenig nach diesem Thema gesucht, aber leider nicht wirklich was gefunden.
Ich habe folgende Frage:

Ich habe letztes Jahr meinen Führerschein Klasse A beschränkt gemacht, weil ich erst 21 war. Bestanden habe ich im August 2012.
Bei dieser Klasse darf man nach 2 Jahren ja offen fahren.
Jetzt gibt es seit 2013 aber die Klasse A2, mit der man nach 2 Jahren nochmal eine Prüfung ablegen muss, um offen fahren zu dürfen.
Darf ich mit meinem, noch 2012 bestandenem, Schein also nach den 2 Jahren offen fahren, oder muss ich auch nochmal eine Prüfung ablegen?

Vielen Dank schonmal.
Gruß

51 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von CalleGSXF


Achso, noch eine Frage... In meinem Führerschein steht, dass ich ab dem 29.5.14 offen rumgurken darf.
Meine prakt. Prüfung hatte ich aber am 21.5.12!
Darf ich jetzt am 21.5.14 oder am 29.5.14 entdrosseln offen fahren?

@Fisch mit buntem Motorrad: Ich habe den Link angeklickt, dort steht aber nicht, dass Leute, welche vor 2013 ihre Prüfung gemacht haben mit 35 KW fahren dürfen. Deswegen meine Nachfrage.
Trotzdem danke.

@Kandidat mit Startnummer 2 (ich hab die 1 😁): Naja, informieren tut man sich schon. Ich habe auch schon mal gehört, dass ich mit 35 KW fahren darf, aber ich wollte schon immer mal nachfragen, um sicher gehen zu können. Der Thread eignet sich gut dafür.

Wenn wir uns das nächste Mal sehen, nehme ich Dir Deine Plastikkarte weg. Dann kannst Du keine blöden Fragen mehr stellen. 😛

Das ist eine wichtige Frage, weil ich noch vor meiner Abschlussprüfung eine Tour fahren will.
Offen natürlich.

Zitat:

Original geschrieben von CalleGSXF


Achso, noch eine Frage... In meinem Führerschein steht, dass ich ab dem 29.5.14 offen rumgurken darf.
Meine prakt. Prüfung hatte ich aber am 21.5.12!
Darf ich jetzt am 21.5.14 oder am 29.5.14 entdrosseln offen fahren?

Ausschlaggebend ist das Datum, welches auf der Rückseite von deinem Führerschein steht.

Zitat:

Original geschrieben von CalleGSXF


@Fisch mit buntem Motorrad: Ich habe den Link angeklickt, dort steht aber nicht, dass Leute, welche vor 2013 ihre Prüfung gemacht haben mit 35 KW fahren dürfen. Deswegen meine Nachfrage.
Trotzdem danke.

Doch. Steht da. Samt Quelle im deutschen Recht. Musst also noch einmal lesen gehen. 🙂

Grüße, Martin

Ich hab nicht weit genug gescrollt. Dachte, dass der Artikel nach der ersten Tabelle zu Ende ist. 😁

So recht mag ich das nicht glauben, dass dieses kleine, pupselige Platikticket mit Avatar wirklich dafür ausschlaggebend ist, wann ich entdrosseln darf.
Mich würde es jedenfalls frusten.
Werde mal gleich beim LABO anrufen.

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Zitat:

Original geschrieben von CalleGSXF


Ich hab nicht weit genug gescrollt. Dachte, dass der Artikel nach der ersten Tabelle zu Ende ist. 😁

It ain't over till it's over. Gilt auch beim Scrollen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von CalleGSXF


So recht mag ich das nicht glauben, dass dieses kleine, pupselige Platikticket mit Avatar wirklich dafür ausschlaggebend ist, wann ich entdrosseln darf.

Wieso hast du den kleinen Eiskratzer mit lustigem Hologramm auch nicht gleich nach der Prüfung ausgehändigt bekommen?

[_] weil ich erst später 18 Jahre alt wurde
[_] weil der Führerschein als Dokument physisch noch nicht fertig war
[_] weil noch eine weitere Klasse eingetragen werden musste
[_] [insert other reason here]

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Wieso hast du den kleinen Eiskratzer mit lustigem Hologramm auch nicht gleich nach der Prüfung ausgehändigt bekommen?

[X] weil ich erst später 18 Jahre alt wurde

[_] weil der Führerschein als Dokument physisch noch nicht fertig war

[_] weil noch eine weitere Klasse eingetragen werden musste

[_] [insert other reason here]

Grüße zurück 😁

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Falsch. Sie können nach einer praktischen Prüfung A 2 bekommen ... bis 48 PS.
Erst nach weiteren zwei Jahren und einer weiteren Prüfung können sie A bekommen.

Falsch, mit der alten Klasse 3 von vor 1980 gibt es den A bei bestandener Fahrprüfung.

Gruss Echolette.

P.S. Ruf mal beim Stva-Führerscheinstelle an.

Zitat:

Original geschrieben von Echolette


Falsch, mit der alten Klasse 3 von vor 1980 gibt es den A bei bestandener Fahrprüfung.

auch wenn du es jetzt noch 10-mal wiederholst, es wird trotzdem nicht richtiger! 🙄

Zitat:

P.S. Ruf mal beim Stva-Führerscheinstelle an.

entweder hast du nicht richtig zugehört was die dir erzählt haben oder die haben dir stuss erzählt...

Zitat:

FeV - §15 Fahrerlaubnisprüfung

(4) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse A2, die Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer ihr entsprechenden Fahrerlaubnis sind, die bis zum 31. März 1980 erteilt worden ist, wird diese Fahrerlaubnis unter der Voraussetzung erteilt, dass sie ihre Befähigung in einer praktischen Prüfung nachgewiesen haben.

Zitat:

Original geschrieben von Echolette


P.S. Ruf mal beim Stva-Führerscheinstelle an.

... muss ich nicht. Ich bin die Interne Revision der Aufsichtsbehörde.

Zitat:

Original geschrieben von CalleGSXF


[X] weil ich erst später 18 Jahre alt wurde

Dann ist ja klar wer schuld ist: Deine Eltern! 😉

_____

Zitat:

Original geschrieben von Echolette


Falsch, mit der alten Klasse 3 von vor 1980 gibt es den A bei bestandener Fahrprüfung.
Gruss Echolette.

Natürlich. Du hast Recht.

Aber davor nimmst du artig am Theorieunterricht teil, machst die Theorieprüfung, machst die obligatorischen Sonderfahrten und dann bestehst du die praktische Prüfung für den A direkt.

Alles in Butter. 🙂

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2



Zitat:

Original geschrieben von Echolette


P.S. Ruf mal beim Stva-Führerscheinstelle an.
... muss ich nicht. Ich bin die Interne Revision der Aufsichtsbehörde.

Und ich bin der Kaiser von China, diese Auskunft wurde mir von meiner zuständigen Führerscheinstelle so erteilt.

Ich werde demnächst den entsprechenden Antrag stellen, dann werde ich ja sehen was dann passiert.

Zitat:

Original geschrieben von Echolette


Und ich bin der Kaiser von China, diese Auskunft wurde mir von meiner zuständigen Führerscheinstelle so erteilt.
Ich werde demnächst den entsprechenden Antrag stellen, dann werde ich ja sehen was dann passiert.

Mögen eure Hoheit uns dann Anhand amtlicher Beglaubigungen Anteil nehmen lassen am weiteren Verlauf Ihrer Suche nach der Wahrheit.

Voller Demut, Ihr getreuer Martin

Zitat:

Original geschrieben von Echolette


diese Auskunft wurde mir von meiner zuständigen Führerscheinstelle so erteilt.

ich zitiere mich mal selbst:

Zitat:

entweder hast du nicht richtig zugehört was die dir erzählt haben oder die haben dir stuss erzählt...

den entsprechenden gesetzestext, wo haargenau das, was du uns hier erzählen willst wiederlegt wird, habe ich ja auch verlinkt...

Zitat:

Original geschrieben von Echolette



Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


... muss ich nicht. Ich bin die Interne Revision der Aufsichtsbehörde.

Und ich bin der Kaiser von China, diese Auskunft wurde mir von meiner zuständigen Führerscheinstelle so erteilt.
Ich werde demnächst den entsprechenden Antrag stellen, dann werde ich ja sehen was dann passiert.

Wenn dem so sein sollte, könnte es sich um eine strafbare Handlung handeln. Bestechung und Bestechlichkeit ist gem. §§ 332, 334 StGB strafbar.

Nicht, dass Du einen Führerschein erkaufen musst.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf

Dazu ein G'schichterl von kurz nach'm Kriech: Ich habe 1979 meinen Klasse IV gemacht (bis 50 ccm, graue Pappe). Ein Jahr später habe ich meinen Klasse III gemacht. Im Gegensatz zu den anderen Leuten, die zusammen mit mir ihren FS gemacht haben, habe ich meinen 3er Führerschein jedoch nicht ausgehändigt bekommen, sondern nur eine Bescheinigung über die bestandene Fahrprüfung. Grund: Ich hatte ja schon einen Führerschein. Das wurde mir dann vom Tüffie mit den Worten überreicht: "Das ist jetzt noch kein Führerschein, den müssen Sie erst noch auf der Führerscheinstelle eintragen lassen."

Dumm nur, dass die Prüfung an einem Freitagnachmittag war und das angemeldete Auto schon vor der Tür stand. Ich also am WE ins Auto und damit rumgefahren - und prompt einem 'ne Beule gefahren. Es kam zum Streit, er rief die Polizei, die wollte meinen FS sehen. ich gebe Ihnen meine graue Pappe und die Bescheinigung, und sie sagen: "Das ist aber kein Führerschein." Und schon wurde ich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beschuldigt. Noch an dem Wochenende hat ein Staatsanwalt per Eilentscheid entschieden, dass ich nicht angeklagt würde, weil es eine Ungleichbehandlung wäre, dass ich nicht sofort nach der Prüfung fahren darf. So kam ich mit einem Bußgeld von 20 Mark aus der Nummer raus...

Irgendwann Anfang 2002 habe ich mir dann einen EU-Chipkartenführerschein machen lassen. Als ich vier Jahre später meinen A-Schein machte, bekam ich direkt nach der Prüfung vom Fahrprüfer einen neuen Chipkarten-Schein, der alte wurde eingezogen.

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