Führerschein Klasse A

Hi Leute,

ich habe schon ein wenig nach diesem Thema gesucht, aber leider nicht wirklich was gefunden.
Ich habe folgende Frage:

Ich habe letztes Jahr meinen Führerschein Klasse A beschränkt gemacht, weil ich erst 21 war. Bestanden habe ich im August 2012.
Bei dieser Klasse darf man nach 2 Jahren ja offen fahren.
Jetzt gibt es seit 2013 aber die Klasse A2, mit der man nach 2 Jahren nochmal eine Prüfung ablegen muss, um offen fahren zu dürfen.
Darf ich mit meinem, noch 2012 bestandenem, Schein also nach den 2 Jahren offen fahren, oder muss ich auch nochmal eine Prüfung ablegen?

Vielen Dank schonmal.
Gruß

51 Antworten

Gleiche Geschichte von mir:
Als ich 1973 meinen 4er gemacht habe, es war ja nur ein Fragebogen beim TÜV auszufüllen, konnte mir der Prüfer den grauen Lappen nicht aushändigen, weil mein Name auf der Vorderseite fehlerhaft war. Der Sachbearbeiter hatte sich einfach verschrieben und ein a vergessen. War auch mir natürlich nicht aufgefallen, als ich die Pappe unterschrieben hatte (Innenseite). Dem TÜV-Prüfer fiel das dann auf. Der schickte den Lappen zurück an die Führerscheinstelle, wo ich ihn drei Tage später abholen sollte.
Natürlich bin ich gefahren mit meiner Zündapp und auch prompt in eine Kontrolle gekommen.
Als ich dem Polizisten die Geschichte erzählt hatte, lächelte der und sagte sinngemäß, dass sich das keiner ausdenken kann. Ich soll den Schein dann zur Wache bringen und vorlegen.
Seitdem trug mein Führerschein den Stempel "Name amtlich geändert" und wurde handschriftlich ergänzt. Bei jeder Kontrolle eine Lachnummer.

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Gleiche Geschichte von mir:
Als ich 1973 meinen 4er gemacht habe,

Man seit ihr alle ALT 😛

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower


Man seit ihr alle ALT 😛

Ja, mein Kind. Gib gut acht, dann kannst du noch was lernen;-)

@sampleman

Was wäre gewesen, wenn du die A Prüfung nicht bestanden hättest? Die Karte war ja schon fertig? Da steht doch das Datum drin oder? Ich hab nach der Prüfung meine Karte abgenommen bekommen und dafür einen Papierwisch und konnte die neu gemachte Karte dann nach einigen Wochen in der Führerscheinstelle abholen.

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Zitat:

Original geschrieben von fate_md


Was wäre gewesen, wenn du die A Prüfung nicht bestanden hättest? Die Karte war ja schon fertig?

Die Karte schon, das Datum nicht.

Zitat:

Original geschrieben von fate_md


Da steht doch das Datum drin oder?

Wenn der Prüfling schon alt genug ist den Führerschein direkt ausgehändigt zu bekommen, kommt das Papier oben links auf der Rückseite zum Einsatz. Dort wird dann vom Prüfer handschriftlich das Datum eingetragen. Prüfungsdatum ist in dem Fall auch das Ausgabedatum.

In der Zeile für die Klasse ist nur ein Stern drin. Der bezieht sich dann auf das Feld oben links (Papier).

Zitat:

Original geschrieben von fate_md


Ich hab nach der Prüfung meine Karte abgenommen bekommen und dafür einen Papierwisch und konnte die neu gemachte Karte dann nach einigen Wochen in der Führerscheinstelle abholen.

Mir hat der Prüfer den alten Führerschein weggenommen und den neuen mit dem handschriftlich ergänzten Datum gegeben.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von Echolette


Ich werde demnächst den entsprechenden Antrag stellen, dann werde ich ja sehen was dann passiert.

Dein Antrag auf Erweiterung wird angenommen werden, und dann darfst du dich zu den 16-jährigen in die Fahrschule setzen wie ich.

Einen Aufstieg allein mit praktischer Prüfung gibts nur von A1 auf A2. Mit A1-Vorbesitz fallen für dich 6 der 12 Sonderfahrten weg, das ist alles.

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Der Sachbearbeiter hatte sich einfach verschrieben und ein a vergessen.

Welches 'a' hat denn gefehlt?

Das nach dem 'k' oder das nach dem 'd'?

😉

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297



Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Der Sachbearbeiter hatte sich einfach verschrieben und ein a vergessen.
Welches 'a' hat denn gefehlt?
Das nach dem 'k' oder das nach dem 'd'?
😉

Das nach dem "n" 😉

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer


und dann darfst du dich zu den 16-jährigen in die Fahrschule setzen wie ich.
Einen Aufstieg allein mit praktischer Prüfung gibts nur von A1 auf A2. Mit A1-Vorbesitz fallen für dich 6 der 12 Sonderfahrten weg, das ist alles.

Theorie auch nur die Hälfte.

aber nicht so schlimm, von den 3 anderen die Motorrad gemacht haben, war ich mit 27 damals der jüngste...

Und der Rest saß mit 16-25 Jahren fürs Auto da...

Er bekommt ja den A ... aber mit den Kennziffern 79.03 und 79.04

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2



Zitat:

Original geschrieben von Ramses297



Welches 'a' hat denn gefehlt?
Das nach dem 'k' oder das nach dem 'd'?
😉
Das nach dem "n" 😉

Das klingt aber lustisch. 😁

Hihi... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von fate_md


@sampleman

Was wäre gewesen, wenn du die A Prüfung nicht bestanden hättest? Die Karte war ja schon fertig? Da steht doch das Datum drin oder? Ich hab nach der Prüfung meine Karte abgenommen bekommen und dafür einen Papierwisch und konnte die neu gemachte Karte dann nach einigen Wochen in der Führerscheinstelle abholen.

Das ist interessant: Die Karte war nämlich noch nicht ganz fertig. Ich habe meinen FS gerade noch einmal hervorgeholt und nachgesehen: Hinten drauf ist ein beschreibbares Feld (oben links in der Ecke). Auf diesem Feld hat der Fahrprüfer unmittelbar nach der bestandenen Fahrprüfung handschriftlich (mit Kugelschreiber) vermerkt, wann ich den FS gemacht habe, dann hat er mir das Ding in die Hand gedrückt und meinen alten FS einbehalten. Wenn ich durchgefallen wäre, hätten sie den neuen FS vermutlich aufgehoben und nach einem Jahr vernichtet. Man muss es auch einmal anders sehen: Ich habe vor der Prüfung die kompletten Gebühren gezahlt, die auch das Herstellen eines Führerscheins beinhalten, also habe ich auch einen Anspruch drauf, dass einer hergestellt wird. Oder anders: Dem Staat entgeht nichts, wenn sie einen FS herstellen, der dann nicht ausgegeben wird, denn ich habe dafür bezahlt.

Es ist denkbar, dass bei Stufenführerscheinen anders verfahren wird, denn bei einem offenen A ist es im Grunde irrelevant, wann der ausgestellt wurde, während bei einem Stufenführerschein jemand auf den Gedanken kommen könnte, das Ausstellungsdatum zu fälschen, um früher offen fahren zu können.

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower


Theorie auch nur die Hälfte.

Klar, aber das hängt nicht an A1. Das hast du auch mit Vorbesitz von B.

Diese ganze Sache mit dem Datum ist mir gar nicht geläufig; der rosa Lappen wurde sowieso handschriftlich datiert, und die Karte hat bei mir das Datum fest reingedruckt. Allerdings wurde der auch nachproduziert, beim ersten fehlten die Klassen des alten 3ers.
Ich meine aber, dass der auch ein gedrucktes Datum hatte. Und der Prüfer hatte ihn nicht dabei, er lag beim LBV direkt am nächsten Tag bereit.

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer


Diese ganze Sache mit dem Datum ist mir gar nicht geläufig; der rosa Lappen wurde sowieso handschriftlich datiert, und die Karte hat bei mir das Datum fest reingedruckt.

Nur dann, wenn beim Erstellen schon alle Informationen vorhanden waren. Siehe mein Kommentar weiter oben.

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer


Allerdings wurde der auch nachproduziert, beim ersten fehlten die Klassen des alten 3ers.

Dann hatten sie alle Informationen.

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer


Ich meine aber, dass der auch ein gedrucktes Datum hatte. Und der Prüfer hatte ihn nicht dabei, er lag beim LBV direkt am nächsten Tag bereit.

Technisch nicht möglich. Bis das Ding produziert wird, vergehen einige Tage. Danach wird's ans Amt verschickt -> daher war auch da sicherlich nur die Variante mit der handschriftlichen Datierung dabei.

Grüße, Martin

Zitat:

@X_FISH schrieb am 14. Januar 2014 um 12:31:55 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von Echolette


Und ich bin der Kaiser von China, diese Auskunft wurde mir von meiner zuständigen Führerscheinstelle so erteilt.
Ich werde demnächst den entsprechenden Antrag stellen, dann werde ich ja sehen was dann passiert.
Mögen eure Hoheit uns dann Anhand amtlicher Beglaubigungen Anteil nehmen lassen am weiteren Verlauf Ihrer Suche nach der Wahrheit.

Voller Demut, Ihr getreuer Martin

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