Führerschein B - Anhänger ablasten

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo,
ich blicke bei dem Thema Anhänger nicht mehr ganz durch und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Ich habe einen B Führerschein, nicht BE.
Nun möchte ich mir einen Kofferanhänger für den Motorradtransport zulegen:
- 2 Rennmotorräder je 200kg
- Ausbau, Werkzeug, Sprit etc. ca. 200 - 300 kg

Sind also nur 600kg Zuladung.
Nun habe ich einen Anhänger mit 2000kg Gesamtgewicht im Auge. Den darf ich so ja nicht fahren.

Zum Auto:
BMW E91
Leergewicht 1580 kg
Zul. Gesamtgewicht 2045 kg
Westfalia Anhängerkupplung abnehmbar
Anhängelast : 1800 kg
Stützlast : 75 kg
D-Wert : 10 kN

Das heißt ein Ablasten auf 1400kg Gesamtgewicht sollte das Problem lösen, oder?
2045kg Auto + 1400kg Anhänger < 3500kg

Leergewicht des Anhängers sind max 600kg.
Dann wären es immer noch 800kg Zuladung.

Die Stützlast von 75kg erscheint mir wenig. Muss es dann ein doppelachsiger Anhänger sein?

Bitte helft mir zu dem Thema Klarheit zu gewinnen 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

schreyhalz schrieb:


Ich lasse mich aber gerne belehren, wenn jemand bessere Regeln findet.

Na, z.B. am tatsächlichen Gewicht festmachen.

Ja, ist ggf. etwas nervig für die POL, weil die dann mit mehr Gespannen irgendwelche Waagen anfahren müssten.

Aber gleichzeitig... wird es "x-beliebigen" Fahrzeugführern mit Anhängern ja auch "zugemutet", ihren Anhänger beim Baumarkt o.ä. eben auch nicht zu überladen und im Zweifel die Ladung vorher zu wiegen.

Wieso dann nicht "

generell

"?!

Nochmal: Wenn ich mitm Corsa B 'nen leeren (600kg) Anhänger mit 3000kg zGG ziehe - warum darf ich das nur mit FS BE und nicht B?! Eine Behinderung oder gar Gefährdung von anderen VT ist ja wohl ausgeschlossen, Anhänger ist ja sogar gebremst.
Andererseits... 'nen 1200kg zGG-Anhänger dürfte ich bis 1000kg tatsächliches Gewicht ausladen und selbst mit FS B ziehen. Nimmt man jetzt mal z.B. 2 Stapel Paletten, bietet der ganze Zug, trotz meinetwegen ordentlicher LaSi, viel mehr Gefahrenpotential als der leere 3to-Anhänger. Hoher Schwerpunkt, schlechte Sicht... nur mal als Beispiele.
Ist aber erlaubt. Wo da ist die Sinnhaftigkeit?

Sind wir doch ehrlich: Die ganze Regelung ist insofern warscheinlich "EINFACH" (aber dämlich) gehalten, dass die POL ganz schnell bei einem Blick in die Papiere feststellen kann, ob der Zug legal oder illegal bewegt wird. Sache von 1min - entweder angenehme Weiterfahrt - oder Straftatbestand. :-/
Hätte die POL mehr Belegschaft, könnte sie auch öfter kontrollieren und man könnte die Regel sinnvoller (s.o.) auslegen.

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Ladungssicherung wird das nicht bei den Scheinen der IHK gelehrt? Das trifft aber nur die CE. Bei BE sollte das in die Prüfung rein. Also los, Vorschlag ans BMV.

Bei gewerblicher FS Nutzung ist LaSi immer dabei, nur privat leider nicht!
Man muss ja nur mal gucken wie die am WE zur Deponie fahren, Anhänger bis Anschlag mit Bauschutt voll gehauen, bei Grünschnitt 2 Gehweg Platten als Sicherung statt Netz oben drauf gelegt usw.
Ein Bekannter sitzt bei unserem Recyclinghof an der Waage, der könnte Bücher über die Strategen schreiben...

Letzte Woche haben die Dorf Kommissare sich mal einige Landwirte raus gepickt, da sieht's nicht besser aus.
Von 18 kontrollierten Fahrzeugen gab es 16 Beanstandungen und 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis wegen zu schwerem Anhänger (womit wir wieder beim Thema wären).
Stand in unserem Wochenblatt beiläufig als Randnotiz, sowas gehört schon als Maßnahme zum drüber Nachdenken auf Seite 1 der Tageszeitung.

Gruß
Andre

IMHO gehört LaSi in die Ausbildung für jeden Führerschein. Sind ja nicht nur die Anhänger, wenn man mal bei Ikea auf den Parkplatz guckt 😰

Das ist ja kein Hexenwerk, mittlerweile muss ja schon jeder Kombi und jeder Anhänger Zurrösen haben. Zurrgurte, Netze und ähnliches sind auch nicht wirklich teuer, vor allem in Relation zu dem was da oft transportiert wird.

Mehr zum Thema: Manchmal verstehe ich nicht diese immense Scheu den passenden Führerschein zu machen. BE und man überlegt nie wieder ob man den Anhänger jetzt mit seinem Auto ziehen darf oder nicht. Vor allem auch in Relation zu den Kosten. Ablasten zur Prüforganisation, zum Straßenverkehrsamt, mit weniger Nutzlast leben müssen und beim Verkauf des Anhängers wahrscheinlich alles wieder Retour, schwereren Anhänger leihen ist auch nicht, ...

Zitat:

@tchibomann schrieb am 4. Oktober 2022 um 09:11:56 Uhr:


Bei gewerblicher FS Nutzung ist LaSi immer dabei [...]

Richtig. Mit 28 Zeitstunden obligater Kursinhalt der beschleunigten Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

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Das mit dem passenden FS ist schon richtig. Das sollte man einfach angehen. Und es gehört einfach mehr in die Fahrschulausbildung. Wir haben 1973 noch die Funktion der Bremsanlage gelernt und später 1975 beim Bund gelernt, wie eine Druckluftbremsanlage funktioniert und das war damals auch Prüfungsbestandteil, da gab es einen Technikbogen. Nicht immer ist Entschlackung in der Ausbildung richtig.

Wer gewerblich Auto fährt sollte immer den BE haben müssen und wenn es der PKW als Geschäftswagen ist. Dann darf man nur noch Privatwagen mit dem B fahren.

@wolfgangpauss

Wozu sollte ein Staubsaugervertreter nur mit BE in seinem Passat durch Deutschland fahren dürfen? Der Sinn erschließt sich mir nicht!

Damit er die Staubsauger im Kofferraum ordnungsgemäß sichert und die bei einer Vollbremsung nicht vorne durch die Scheibe gehen 😁

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 5. Oktober 2022 um 15:20:48 Uhr:


Damit er die Staubsauger im Kofferraum ordnungsgemäß sichert und die bei einer Vollbremsung nicht vorne durch die Scheibe gehen 😁

...dafür benötigt jeder Fahrer eines Firmenwagens eine entsprechende & jährliche Unterweisung durch seinen Arbeitgeber, wo relevante Themenbereiche z.B. auch LaSi enthalten sein sollten.

Mir geht es mir darum um wie schon erwähnt Steuern zu sparen, da der Hänger hauptsächlich im Ausland bewegt wird und da es da keinen interessiert was im Fahrzeugschein eingetragen ist, da lädt man was das Material hergibt. Deswegen möchte ich so wenig wie möglich Steuern bezahlen für einen großen Anhänger.

dann lass' ihn doch direkt in dem Land zu, wo er "hauptsächlich" bewegt wird! 🙄
Oder auch garnicht zulassen... wenn dort schon egal ist, was im Schein steht, wird doch auch egal sein, ob der überhaupt zugelassen ist?! 🙄

Zitat:

@Dragan219 schrieb am 10. Februar 2023 um 21:08:03 Uhr:


Mir geht es mir darum um wie schon erwähnt Steuern zu sparen, da der Hänger hauptsächlich im Ausland bewegt wird und da es da keinen interessiert was im Fahrzeugschein eingetragen ist, da lädt man was das Material hergibt. Deswegen möchte ich so wenig wie möglich Steuern bezahlen für einen großen Anhänger.

Steuern kostet ein Anhänger in Deutschlang ca:7,50€ pro 200 kg zulässigem Gesamtgewicht.
Wieviel Geld willst du denn sparen? Allein das Umlasten mit eintragen in den Papieren kostet soviel das du Jahre fahren musst um alleine diese kosten rauszubekommen!

Steuertabelle Anhänger

@Dragan219

Was bringt dir dieses Ablasten? Mini Steuerersparnis aber wenn mal erwischt dann sind die Strafen meist so hoch das es sich nicht rechnet.

Klar die Chancen erwischt zu werden sind gering aber was bleibt von der Ersparnis wenn die Weiterfahrt verwehrt wird und du ein anderes Fahrzeug bzw anderen Trailer holen musst zwecks umladen? Diese Kosten sind so schnell 3stellig und damit ist eine Ersparnis von 5 oder mehr Jahren weg ohne die zu erwartende Strafe

Zitat:

@Dragan219 schrieb am 10. Februar 2023 um 21:08:03 Uhr:


Mir geht es mir darum um wie schon erwähnt Steuern zu sparen, da der Hänger hauptsächlich im Ausland bewegt wird und da es da keinen interessiert was im Fahrzeugschein eingetragen ist, da lädt man was das Material hergibt. Deswegen möchte ich so wenig wie möglich Steuern bezahlen für einen großen Anhänger.

Es kommt schon drauf an welches Ausland Du meinst. Bei Reisenden aus vermeintlich reichen Staaten werden hier und da schon mal etwas strenger geguckt als bei Einheimischen. Und gegen die Bußgelder im den meisten anderen Staaten, sind die deutschen Bußgelder harmlos.

Ich glaube Dein Projekt ist nicht wirklich durchdacht.

Und ausserdem gilt nur das Gesamtgewicht ddas der Anhänger die zum Zeitpunkt der Prüfung gewogen hat.Es ist völlig irrellevant ob dein Anhänger 700 Kg oder 3000 Kg transportieren darf . Es wird das zum Zeitpunkt der Wiegung tatsächliche Gewicht herangezogen.

@stand21

Nur wenn ich das Gesamtgewicht Abgelastet habe auf sagen wir mal 1000kg und hat ein Gesamtgewicht von 2000kg dann wird er eine Fette Strafe bekommen auch wenn der Anhänger theoretisch für 2700kg gebaut worden ist

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