Frontscheibenschaden, Ursache vom Innenraum her ausgelöst, was nun?
Mein Nachbar hat bei einem Holzfachhandel Paneele geordert und diese zwecks Geiz selbst abgeholt und nicht per Spedition bringen lassen.
Durch Überlänge von über 3m auf Armaturenbrett gelagert und nach hinten etwas hinaus ragend.
Beim Einladen wahrscheinlich mit etwas zu viel Druck gegen die Frontscheibe gekommen.
Ergebnis: toller 8-facher Riss im Sternenmuster ausschweifend.
Wie wäre hier versicherungstechnisch am sinnvollsten zu handeln?
VK vorhanden..
68 Antworten
Auch ich hab das vor einigen Jahren geschafft. Das geht übrigens sehr schnell, hab den Balken gaaaaanz vorsichtig von hinten auf das Armaturenbrett geschoben. Man darf die Hebelwirkuing nicht unterschätzen. Weil es geregnet hat wollte ich hinten nicht offen lassen. So lade ich natürlich auch nicht mehr. Aus Schaden wird man klug.
Versicherungstechnisch gar kein Problem.
Bin ich also nicht der einzige dem so etwas selten dä.......... passieren konnte. Ein kleines Trostpflaster.
Aufs Armaturenbrett kommt mir jedenfalls nichts, gar nichts, nie wieder etwas mehr.
Aus Geiz ist geil wurde Geiz ist teuer. Spedition hätte mich in etwa 50€ gekostet, die SB bei TK jetzt 3 x soviel..
Zudem unnötig vertane Zeit und An-und Abfahrt.
Hab gehört auf die SB wird teilweise sogar verzichtet. Wenn nicht muss man also dann gleich bei Abholung in der Werkstatt löhnen? Dachte das läuft dann wieder über die Versicherung, welche die SB einfordert.
Habe übermorgen Termin zum Scheibenwechsel.
Zitat:
@manvo schrieb am 19. April 2021 um 01:02:50 Uhr:
@versauterurlaub
sei ehrlich, der Nachbar bist du und deine Freundin hatte ihre Beine auf dem Armaturenbrett ?!
Du hast mich durchschaut, habe den Nachbar vorgeschoben weil mir die Sache sowas von peinlich war.
Aber Beine einer Freundin waren nicht im Spiel, ehrlich, großes Indianerehrenwort. Es war eine Ladung Paneele. Hätte auch niemals gedacht dass eine Frontscheibe von innen so jungfräulich zart behandelt werden muss. Aus Schaden wird man klug.
Bei neueren Autos sind die Scheiben empfindlicher, das ist zumindest mein Gefühl. Habe mal gelesen, das hat mit Fußgängerschutz im Falle eines Unfalls zu tun. Die Scheiben bei alten Autos waren da robuster, aber eben auch bei Aufprall eines Fußgängers.
Sieh es mal so, du hast noch relativ Glück gehabt. Hätte die Polizei dich mit der Fuhre angehalten, hättest du auch Ärger gehabt. Stichwort Ladungssicherung, kann während der Fahrt verrutschen, behindert beim Lenken und Schalten, usw.
Und wäre es zu einem Unfall gekommen deswegen, hättest du wirklich richtig Ärger gehabt. Insofern kann man das hier als Lehrgeld abschreiben.
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Zitat:
@versauterurlaub schrieb am 21. Apr. 2021 um 09:12:14 Uhr:
Hab gehört auf die SB wird teilweise sogar verzichtet. Wenn nicht muss man also dann gleich bei Abholung in der Werkstatt löhnen? Dachte das läuft dann wieder über die Versicherung, welche die SB einfordert.
Nur wenn die Scheibe repariert werden kann übernimmt die TK-Versicherung die Kosten vollständig ohne Selbstbeteiligung. Damit dich nicht wieder etwas kalt überrascht: die Selbstbeteiligung zahlst du bei Abholung des Fahrzeugs direkt an die Werkstatt. Die Rechnung nach Abzug der Selbstbeteiligung geht dann an die Versicherung.
Grüße vom Ostelch
Vielen Dank, dann bin ja für morgen schon mal aufgewärmt und finanztechnisch bestens vorbereitet.
Also 150 Euronen sofort löhnen. Teurer Paneele-Transport, aber naja, Schwamm drüber. Geiz ist nicht immer geil..
Grüße von einem Ex-Sachsen aus Plauen/Vogtland in die sächsische Landeshauptstadt
Zitat:
@versauterurlaub schrieb am 21. April 2021 um 09:12:14 Uhr:
Dachte das läuft dann wieder über die Versicherung, welche die SB einfordert.
Habe übermorgen Termin zum Scheibenwechsel.
Hast du dafür jetzt schon eine neue Versicherung, oder läuft das noch über die alte, weitergelaufene Versicherung?
https://www.motor-talk.de/.../...-zeit-unterwegs-zu-sein-t7073988.html
Wieso neue Versicherung? Nö, ich bin jetzt innerhalb weniger Wochen zum zweiten Mal ein Minusgeschäftkandidat der weitergelaufenen wieder aufgelebten Versicherung. Dafür ist bei denen seit 2017 mit mir nichts aufgelaufen..
update:
Frontscheibe ist jetzt neu , hat bei C..G.... alles wunderbar geschnackelt.
Und das obwohl ich vollkommen selbst schuld an dem Schaden war.
Hat jedoch absolut keinen Schwanz interessiert ob nun Steinschlag oder selbst zuzuordnende "Dummheit"..
Bei Teilkasko war ich immer der Meinung, dass nur höhere Gewalt, also sowas wie Steinschlag in Frage kommt.
Für Selbstverschulden und eigene Schäden wäre dann die VK zuständig.
Umso besser, bei VK wäre doppelt soviel SB fällig gewesen..
Und Rückstufung. Gibt es bei TK nicht.
Ja stimmt, kommt noch extra als Spargimmick dazu.
Mich wundert es nur immer noch, dass man bei Glasschäden nicht genauer unterscheidet, ob nun vermeidbar gewesen oder unvermeidbar unabwendbar.
Irgendwie wird grundsätzlich von Steinschlag ausgegangen.
Hat man es da vielleicht generell aufgegeben aufwändige Beweisorgien anzuleiern, welche dann eh nicht voll belastbar wären?
Könnte mir jetzt eigentlich sowas von egal sein, jedoch bin ich immer neugierig und wüsste gern die Hintergründe.
Zitat:
@versauterurlaub schrieb am 23. April 2021 um 17:16:05 Uhr:
Ja stimmt, kommt noch extra als Spargimmick dazu.
Mich wundert es nur immer noch, dass man bei Glasschäden nicht genauer unterscheidet, ob nun vermeidbar gewesen oder unvermeidbar unabwendbar.
Irgendwie wird grundsätzlich von Steinschlag ausgegangen.
Hat man es da vielleicht generell aufgegeben aufwändige Beweisorgien anzuleiern, welche dann eh nicht voll belastbar wären?
Könnte mir jetzt eigentlich sowas von egal sein, jedoch bin ich immer neugierig und wüsste gern die Hintergründe.
Da generell Glasbruch versichert ist, so einfach ist das. Ausnahme: Vorsatz
Aus welchem Grunde so kompliziert denken? 😕
Schicke die Frage mit Deinen Tatsachen doch mal an Deine Versicherung.
Vielleicht stufen sie es ja dann für Dich in die VK und Du darfst die SB entrichten und ein paar SF streichen lassen, bzw den Schaden zurück kaufen.
Zitat:
@germania47 schrieb am 23. April 2021 um 17:40:30 Uhr:
Zitat:
Ausnahme: Vorsatz
Die Antwort kam hier schon mal, es wurde aber auch auf Nachfrage nicht näher darauf eingegangen.
Was ist Vorsatz in Bezug zur Dummheit bei falscher Beladung und in Folge Glasbruch von innen her?
Die Abgrenzungen eines Vorsatzes scheinen da zu verschwimmen.. Wenn ich zu dumm zum richtigen Beladen oder zu geizig für eine Spedition bin, so wäre das doch schon sehr nah an vorsätzlichem Handeln.
Nein, das ist nur Dummheit. Dummheit ist kein Vorsatz. Vorsatz ist Absicht.