Frontscheibenschaden, Ursache vom Innenraum her ausgelöst, was nun?

Mein Nachbar hat bei einem Holzfachhandel Paneele geordert und diese zwecks Geiz selbst abgeholt und nicht per Spedition bringen lassen.
Durch Überlänge von über 3m auf Armaturenbrett gelagert und nach hinten etwas hinaus ragend.
Beim Einladen wahrscheinlich mit etwas zu viel Druck gegen die Frontscheibe gekommen.
Ergebnis: toller 8-facher Riss im Sternenmuster ausschweifend.
Wie wäre hier versicherungstechnisch am sinnvollsten zu handeln?
VK vorhanden..

68 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. April 2021 um 17:41:46 Uhr:


Schicke die Frage mit Deinen Tatsachen doch mal an Deine Versicherung.

Warum denn so sarkastisch?

Du wurdest hier mal als Versicherungsexperte empfohlen und man könnte so meinen du wüsstest versicherungstechnisch auf alles eine Antwort. Aber naja, Versicherungen waren schon immer ein Buch mit sieben Siegeln, zumindest für mich.

Zitat:

@versauterurlaub schrieb am 21. April 2021 um 09:27:59 Uhr:


Aus Schaden wird man klug.

Deinem Thread vom 4.4.21 aus dem

Kfz-Versicherung Forum

zufolge, müssen bei Dir aber erst mehrere Schäden entstehen, bevor das (vielleicht) eintritt ... 😁

Zitat:

@versauterurlaub schrieb am 23. April 2021 um 17:16:05 Uhr:


Ja stimmt, kommt noch extra als Spargimmick dazu.
Mich wundert es nur immer noch, dass man bei Glasschäden nicht genauer unterscheidet, ob nun vermeidbar gewesen oder unvermeidbar unabwendbar.
Irgendwie wird grundsätzlich von Steinschlag ausgegangen.
Hat man es da vielleicht generell aufgegeben aufwändige Beweisorgien anzuleiern, welche dann eh nicht voll belastbar wären?
Könnte mir jetzt eigentlich sowas von egal sein, jedoch bin ich immer neugierig und wüsste gern die Hintergründe.

Nein, es wird weder irgendwie noch grundsätzlich von "Steinschlag" ausgegangen. Es wird ganz allgemein von "Glasbruch" ausgegangen. Ob der durch Steinschlag von außen oder Kanthölzer von innen verursacht wird, spielt keine Rolle. Du gehst von falschen Voraussetzungen aus und kommst deshalb zu falschen Schlüssen. 😉

Grüße vom Ostelch

Ist so ähnlich wie mit der Glasversicherung für den Haushalt. Bei Glasbruch zahlt die Versicherung, auch wenn man es selber verursacht hat. Vorsatz ist natürlich ausgeschlossen.

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So ist es, das wurde von den "Versicherungsexperten" hier aber schon öfter ganz anders dargestellt.

Nicht zulässig ist lediglich eine blinde zerkratzte Scheibe mutwillig mit einem Stein ins Jenseits zu befördern weil man eine Neue will. Aber man kann ja Kanthölzer aus dem Baumarkt holen...

Du hast meine Fragestellungen zum Vorsatz hier gut nachvollzogen und gut erkannt worauf ich mit meinem Nachhaken hinaus wollte. Es kann keiner so genau erklären was genau Vorsatz ist. Bei deinem Beispiel der Mutwilligkeit, also wohl ganz klarem Vorsatz könnte allerdings auch keiner vollkommen sicher beweisen, dass es keinen "echten" Steinschlag gegeben hätte. Mit einer schon blinden zerkratzten Scheibe darf es wohl keinen Steinschlag geben.. Und solange der TÜV das mit der trüben Scheibe durchgehen ließ und lässt, kann doch wohl auch keine Versicherung oder Autoglasdienst da einen Vorsatz unterstellen..
Darum war ich in meinem Fall auch so unsicher, ob nicht doch wer das genauer untersucht ob nicht ein Glasabplatzer von außen vorhanden wäre.

Zitat:

@versauterurlaub schrieb am 25. Apr. 2021 um 20:35:21 Uhr:


Es kann keiner so genau erklären was genau Vorsatz

Doch. Das kann dir jeder Jurist ab dem 1. Semester erklären. Man kann es auch googeln. So schwer ist das nicht. Es spielt beim Glasbruch keine Rolle. Und zwar nicht, weil das mit dem Vorsatz so schwierig sei, sondern weil die Vertragsbestimmungen es nicht vorsehen. Bei Kasko- und Haftpflichtversicherung ist Vorsatz nicht versichert, ganz gleich wie gering der Schaden ist.

Grüße vom Ostelch

Dem TE ist halt leider nicht zu vermitteln, was unter Vorsatz zu verstehen ist.
Beispiel:
Wenn ich die Scheibe mit dem Hammer zerstören will und das auch realisiere..

Der Wortsinn von Vorsatz ist mir schon klar, Absicht, Mutwilligkeit, "Wutausbruch".
Nur unklar ist mir weiterhin wie dieser 100% festgestellt und glasklar bewiesen werden kann.
Das Beispiel der hier ins Spiel gekommenen trüben und vielleicht von einem defekten Scheibenwischer zerkratzten Scheibe ist nicht schlecht. Wie unterscheidet man einen berechtigten Anspruch auf TK-Ersatz dieser Scheibe in folgenden 2 Fällen?
1. Die Scheibe wird mit Vorsatz beschädigt, mit einem Stein oder Pickelhammer ein Steinschlag vorgetäuscht, weil der Besitzer es satt hat mit dem zerkratzten Ding weiter herum zu fahren.
2. Die Scheibe hat ohne Vorsatz während der Fahrt einen Steinschlag durch voraus fahrende Fahrzeuge, genauso wie es mit einer noch neuwertigen Scheibe auch passieren kann.
Wird erst bei einer blinden, zerkratzten Scheibe genauer hingeschaut ob eventuell Vorsatz, also auch der mögliche Betrugsversuch vorliegen kann? Bei einer neuwertigen Scheibe gäbe es ja wohl kaum einen Grund einen Steinschlag nachträglich zu provozieren, vorzutäuschen. Da muss ein Steinschlag zwangsläufig glaubhaft sein und niemand käme auf die Idee das anzuzweifeln oder wie?
Wurde überhaupt schon mal wegen Vorsatz die Kostenübernahme für eine Scheibe von einer Versicherung abgelehnt?
Und wenn ja, wie hat sie das begründet und nachgewiesen?
Bestellt die Versicherung dazu einen Gutachter für Glasschäden? Bekommt dieser seine Verdachtsmitteilung vom Autoglasdienst und wird somit zum Denunzianten? Wohl kaum..
Sorry, wenn ich das nochmal so ausbreite.

Da wird überhaupt nicht hingeschaut. Du meldest den Schaden der Versicherung, die teilen dir mit du kannst reparieren lassen. Bei Werkstattbindung wird dir die Werkstatt vorgeschrieben. Ohne Werkstattbindung versuchen sie dich auch zu einer Partnerwerkstatt zu überreden. Das machen sie dir dann mit Hol- und Bringservice schmackhaft. So war es zumindest bei mir bisher.
Die Scheibe wollte noch nie jemand sehen. Sie wollten immer nur wissen ob es nur ein kleiner Steinschlag ist oder ob die Scheibe Risse hat. Wenn es nur ein kleiner Steinschlag ist, der nicht im Sichtbereich des Fahrers ist, schlagen sie dir in der Regel eine Reparatur vor und verzichten auf die Selbstbeteiligung.

Zitat:

@versauterurlaub schrieb am 26. April 2021 um 05:50:30 Uhr:


Der Wortsinn von Vorsatz ist mir schon klar, Absicht, Mutwilligkeit, "Wutausbruch".
Nur unklar ist mir weiterhin wie dieser 100% festgestellt und glasklar bewiesen werden kann.

Das kann im Einzelfall schwierig sein und gelingt auch nicht immer.

Zitat:

Das Beispiel der hier ins Spiel gekommenen trüben und vielleicht von einem defekten Scheibenwischer zerkratzten Scheibe ist nicht schlecht. Wie unterscheidet man einen berechtigten Anspruch auf TK-Ersatz dieser Scheibe in folgenden 2 Fällen?

Das Pferd ist tot! Steig bitte ab! 😉 Nimm doch bitte endlich zur Kenntnis, dass es beim Schaden wegen Glasbruch ausnahmsweise darauf nicht ankommt.
Wie man generell jemandem Vorsatz nachweisen kann, ist nicht Thema dieses Threads. Eine Antwort darauf füllt Bücher.

Grüße vom Ostelch

Bin mal gespannt, wie lange die Diskussion hier noch weiter geht 😕. Die ursprüngliche Frage des TE wurde auf Seite 1 mindestens zweimal beantwortet 🙄

Im Gegensatz zu anderen Threads wäre es meiner Meinung nach durchaus gerechtfertigt, wenn hier zugeschlossen würde. Das würde die Mehrheit im Forum
wohl auch ohne Aufschrei akzeptieren. 😁 😉

Zumal der TE am 4. April gepostet hat, dass er gar nicht versichert ist in einem anderen Thread

Zitat:

@germania47 schrieb am 26. April 2021 um 11:53:26 Uhr:


Zumal der TE am 4. April gepostet hat, dass er gar nicht versichert ist in einem anderen Thread

Jetzt verwirre hier bitte niemanden. Als er den Glasbruchschaden hatte war er wieder versichert.

Grüße vom Ostelch

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