FrontFahrKamera

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hey,

also wie der Titel schon sagt suche ich nach einer FrontFahrKamera.
Das ganze ist natürlich auch etwas allgemeiner, aber vll gibt es ja so etwas speziell für den G6.
Oder jemand hat sich so etwas in der Art schon gebastelt und Halterungsmöglichkeiten im G6 parat.
Das ganze stelle ich mir fast so vor wie bei der Polizei.
Die haben eine kleine Kamera über dem Spiegel befestigt.
Im genauen weiß ich nicht wie das dort funktioniert, muss natürlich nicht so aufwendig sein.

Es sollte einfach nur die Straße filmen und im Abstand von 10min Schleifen filmen, die automatisch sich wieder überschreiben.
Das ganze sollte auch nicht unbedingt mehr als 200€ kosten.

Das Ganze stelle ich mir einfach nur als ''Fahrtzeugen'' vor, im Falle eines VU's.

Ich denke dann ist doch so etwas Rechtens und als Beweis gültig?!

Würde mich auf jeden Fall interessieren ob der ein oder andere Infos, Erfahrungen, Antworten oder auch welche Meinung ihr dazu habt.

Mfg MP6

Beste Antwort im Thema

@MaxPayne6:
So etwas kann man recht einfach und bezahlbar nachrüsten:

http://www.elv.de/output/controller.aspx?cid=74&detail=10&detail2=24401&flv=1

Wie es allgemein mit der Rechtslage hier aussieht weiß ich nicht insbesondere die Zulässigkeit als "Videobeweis". Da die aktuelle Geschwindigkeit nicht aufgezeichnet wird müsste man sie im Falle eines Falles wohl aus den Bildern berechnen.

Ich habe selbst schon überlegt mir so ein Model zu kaufen. Nicht wegen möglicher Unfälle sondern einfach zur persönlichen Unterhaltung.... Hätte ich die Kamera die letzten 10 Jahre im Auto gehabt, gäbe es sicher ein abendfüllendes Programm. Ich bin kein perfekter Autofahrer, aber das was sich manchmal vor meinen Augen abspielt zeigt mir, dass ich bei weitem nicht der Schlechteste bin. Vorfahrtsmissachtungen, halsbrecherische Überholmanöver auf vereisten Straßenoder von vogelfreien Motorradfahrern, Ampelüberquerungen bei dunkelrot, Ignoranz von Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn.....

43 weitere Antworten
43 Antworten

Ich würde mir manchmal so eine Kamera and der Windschutzscheibe wünschen. Hatte da einmal Sonntags Morgens  auf der A1 einen Schwachmaten vor mir. Die Autobahn war 3 spurig, kein Verkehr, keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Der Typ fuhr mit 100 auf der ganz linken Spur, ich kam mit 200 an. Habe dann mal höflich die Lichthupe betätigt. Daraufhin hat er erstmal eine Vollbremsung hingelegt. Ich bin dann auf die mittlere Spur, da ist er dann Schlangenlinien über alle Fahrspuren gefahren. Nach ein paar Kilometern ist er dann abgefahren. Wollte eine Anzeige machen, aber ich war allein und er zu zweit. Mit so einer Kamera hätte ich ihn vielleicht drankriegen können.

Zitat:

Original geschrieben von RX4


Ich würde mir manchmal so eine Kamera and der Windschutzscheibe wünschen. Hatte da einmal Sonntags Morgens  auf der A1 einen Schwachmaten vor mir. Die Autobahn war 3 spurig, kein Verkehr, keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Der Typ fuhr mit 100 auf der ganz linken Spur, ich kam mit 200 an. Habe dann mal höflich die Lichthupe betätigt. Daraufhin hat er erstmal eine Vollbremsung hingelegt. Ich bin dann auf die mittlere Spur, da ist er dann Schlangenlinien über alle Fahrspuren gefahren. Nach ein paar Kilometern ist er dann abgefahren. Wollte eine Anzeige machen, aber ich war allein und er zu zweit. Mit so einer Kamera hätte ich ihn vielleicht drankriegen können.

Du bist also mit doppelter Geschwindigkeit verkehrsgerecht angerauscht, auf der linken Spur (links obwohl kein Verkehr war)? Danach hast du vorschriftsmäßig (selbsverständlich nach StVo 😉) mit der Lichthupe gedrängelt? Der Vordermann hat sich, nicht nachvollziehbar, geärgert gefühlt?

-> Mann, ich sehe das genauso, du brauchst dringend so eine Kamera!

Zitat:

Original geschrieben von woogy



Zitat:

Original geschrieben von RX4


Ich würde mir manchmal so eine Kamera and der Windschutzscheibe wünschen. Hatte da einmal Sonntags Morgens  auf der A1 einen Schwachmaten vor mir. Die Autobahn war 3 spurig, kein Verkehr, keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Der Typ fuhr mit 100 auf der ganz linken Spur, ich kam mit 200 an. Habe dann mal höflich die Lichthupe betätigt. Daraufhin hat er erstmal eine Vollbremsung hingelegt. Ich bin dann auf die mittlere Spur, da ist er dann Schlangenlinien über alle Fahrspuren gefahren. Nach ein paar Kilometern ist er dann abgefahren. Wollte eine Anzeige machen, aber ich war allein und er zu zweit. Mit so einer Kamera hätte ich ihn vielleicht drankriegen können.
Du bist also mit doppelter Geschwindigkeit verkehrsgerecht angerauscht, auf der linken Spur (links obwohl kein Verkehr war)? Danach hast du vorschriftsmäßig (selbsverständlich nach StVo) mit der Lichthupe gedrängelt? Der Vordermann hat sich, nicht nachvollziehbar, geärgert gefühlt?
-> Mann, ich sehe das genauso, du brauchst dringend so eine Kamera!

Man beachte:

Das Verhalten des anderen kann auch als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und Nötigung ausgelegt werden. Die Lichthupe zu nehmen, um auf eine potentiell gefährliche Situation hinzuweisen, ist ausdrücklich erlaubt. Hat nichts mit Drängeln zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von hub-o



Zitat:

Original geschrieben von woogy


Du bist also mit doppelter Geschwindigkeit verkehrsgerecht angerauscht, auf der linken Spur (links obwohl kein Verkehr war)? Danach hast du vorschriftsmäßig (selbsverständlich nach StVo) mit der Lichthupe gedrängelt? Der Vordermann hat sich, nicht nachvollziehbar, geärgert gefühlt?
-> Mann, ich sehe das genauso, du brauchst dringend so eine Kamera!

Man beachte:

Das Verhalten des anderen kann auch als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und Nötigung ausgelegt werden. Die Lichthupe zu nehmen, um auf eine potentiell gefährliche Situation hinzuweisen, ist ausdrücklich erlaubt. Hat nichts mit Drängeln zu tun.

Wenn man an jemanden von hinten, in akzebtabler Geschwindigkeit, heranfährt und der Vordermann dann nach einer gewissen Zeit kein Platz macht OK, aber nicht wenn jemand mit doppelter Geschwindigkeit angeschossen kommt und dann mit der Kamera dem anderen ein Vergehen nachweisen will, nachdem man ihm mehrere(!) Kilometer im Zickzack, über 3 Spuren hinterher fuhr.

Zitat:

Original geschrieben von woogy



Zitat:

Original geschrieben von hub-o


Man beachte:

Das Verhalten des anderen kann auch als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und Nötigung ausgelegt werden. Die Lichthupe zu nehmen, um auf eine potentiell gefährliche Situation hinzuweisen, ist ausdrücklich erlaubt. Hat nichts mit Drängeln zu tun.

Wenn man an jemanden von hinten, in akzebtabler Geschwindigkeit, heranfährt und der Vordermann dann nach einer gewissen Zeit kein Platz macht OK, aber nicht wenn jemand mit doppelter Geschwindigkeit angeschossen kommt und dann mit der Kamera dem anderen ein Vergehen nachweisen will, nachdem man ihm mehrere(!) Kilometer im Zickzack, über 3 Spuren hinterher fuhr.

Lieber woogy,

1. war die Autobahn leer. Ich bin auch zeitig vom Gas gegangen. Zuerst dachte ich, der schläft noch am Sonntagmorgen. Er hatte rechts zu fahren, es waren ja noch zwei Spuren frei. Die Lichthupe habe ich nur benutzt, weil er links geblieben ist.
2. Er ist zick-zack gefahren, nicht ich. Ich habe dann Abstand gehalten, weil ich keine Lust hatte das er mich abdrängt.

Was er gemacht hat, nennt man glaube ich "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr."

Zitat:

Original geschrieben von woogy



Zitat:

Original geschrieben von MaxPayne6


hey
ok, beweiskraft wär ich mir aber nicht so sicher denke das hat es schon.
das ganze soll auch keinen überwachen oder einen auf bond machen,
sondern es gibt auch genug 2fast2furious helden, oder einfach unfälle ohne zeugen und dann stehste da und dann?

Mal ganz ohne Wertung:
Wenn es dir nur um Unfälle geht, um Beweismaterial zu haben, mit einer Frontkamera -> Wie oft kommt es vor, dass du derart was vor die Linse bekommen würdest? Tendenz (zum Glück) gegen Null?

Vll. bei dir!

Ich hatte leider schon unangenehme Erfahrungen, deshalb komme ich ja darauf.

Zum einem mit meinem alten auto: Ich wollte Links (Ampel Linksabbieger)

Als ich grün bekam und anfuhr kam einer geradeaus und krachte ihn mich rein.

Keine Zeugen.Aussage gegen Aussage.
Fazit meine Versicherung stieg.Davon hätt ich mir schon ne Frontfahrkamera kaufen können und meine Unschuld untermauern können das ich grün hatte das sieht man auf jeder Ömelskamera.

Massband und haste nicht gesehen nimmt die Pol auch nicht immer die machen Fotos und gut ist.
Genau wirds erst dann wenn Personenschäden sind.
Was zum Glück nicht war.

Und letztens ist mir mein neues Auto zerlegt worden, wo zum glück auch keiner verletzt wurde und zum glück ich auch nicht schuld bin und die beweislage eindeutig war.

Zitat:

Original geschrieben von RX4



Zitat:

Original geschrieben von woogy


Wenn man an jemanden von hinten, in akzebtabler Geschwindigkeit, heranfährt und der Vordermann dann nach einer gewissen Zeit kein Platz macht OK, aber nicht wenn jemand mit doppelter Geschwindigkeit angeschossen kommt und dann mit der Kamera dem anderen ein Vergehen nachweisen will, nachdem man ihm mehrere(!) Kilometer im Zickzack, über 3 Spuren hinterher fuhr.

Lieber woogy,

1. war die Autobahn leer. Ich bin auch zeitig vom Gas gegangen. Zuerst dachte ich, der schläft noch am Sonntagmorgen. Er hatte rechts zu fahren, es waren ja noch zwei Spuren frei. Die Lichthupe habe ich nur benutzt, weil er links geblieben ist.
2. Er ist zick-zack gefahren, nicht ich. Ich habe dann Abstand gehalten, weil ich keine Lust hatte das er mich abdrängt.

Was er gemacht hat, nennt man glaube ich "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr."

Eben ich glaube auch nicht das die Pol das dann ignorrieren würde.

Zumal ich verstehe das keiner gefilmt werden möchte aber wenn keiner etwas zu verbergen hat wenn störts schon?!
Das Video schaut sich doch keiner an, nur wenns zum Unfall kommt.
du wirst auf der AB dauernd gefilmt.Verkehrsüberwachung.Feste Cams.
Wenn du durch Shopping Malls etc gehst.
ändern kann man dagegen nichts, es sei denn du bleibst zuhause.
Gibt immer pros und contras.
Da wird auch keiner gefragt, wenn jemand damit Unrechtmässiges tut ala Youtube ist das wieder was anderes,
da kann man dann dagegen vorgehen.
mich störts nicht, es trägt doch nur zu unserer Sicherheit bei.
Wenn dir jemand reinfährt und dahinter ein Auto mit so einer Kamera ist der das gefilmt hat würdest du dir vll.wünschen das band zu bekommen.
Ich meine wie oft fährst du jemanden vor die Linse?!

Das einzige wo ich die Überwachung nicht gutheißen kann wäre in den eigenen vier wänden,
wenn dein nachbar seine cams um sein grundstück zu schützen auf mein grundstück in den garten und auf die haustüre/fenster etc. gerichtet hätte.
das wäre ein unangenehmes gefühl.

Rechts überholen ist billiger als Nötigung+verbotene Kamera. Noch billiger ist (ebenfalls verboten) Blaulicht.

Zitat:

Original geschrieben von Oecher1963


Rechts überholen ist billiger als Nötigung+verbotene Kamera. Noch billiger ist (ebenfalls verboten) Blaulicht.

Tolle Antwort.......

Zitat:

Original geschrieben von RX4


1. war die Autobahn leer.

Warum fuhrst du dann auf der linken Spur?

Zitat:

Original geschrieben von RX4


Die Lichthupe habe ich nur benutzt, weil er links geblieben ist.

Wann eine Lichthupe zu betätigen ist, ist ganz klar geregelt.

Der geschilderte Umstand bedingt keinen Lichthupenseinsatz.

Zitat:

Original geschrieben von RX4


Was er gemacht hat, nennt man glaube ich "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr."

Ebenso, wenn einer von hinten mit 200 auf der linken Spur lichthupend angerauscht kommt.

Wenn wirklich mal ein älterer Fahrer gedankenversunken die Überholspur besetzt, tut`s in 99% aller Fälle auch ein kurzes Betätigen des Blinkers 100 m davor.

Zitat:

Original geschrieben von luccas



Zitat:

Original geschrieben von RX4


1. war die Autobahn leer.
Warum fuhrst du dann auf der linken Spur?

Zitat:

Original geschrieben von luccas



Zitat:

Original geschrieben von RX4


Die Lichthupe habe ich nur benutzt, weil er links geblieben ist.
Wann eine Lichthupe zu betätigen ist, ist ganz klar geregelt.
Der geschilderte Umstand bedingt keinen Lichthupenseinsatz.

Zitat:

Original geschrieben von luccas



Zitat:

Original geschrieben von RX4


Was er gemacht hat, nennt man glaube ich "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr."
Ebenso, wenn einer von hinten mit 200 auf der linken Spur lichthupend angerauscht kommt.
Wenn wirklich mal ein älterer Fahrer gedankenversunken die Überholspur besetzt, tut`s in 99% aller Fälle auch ein kurzes Betätigen des Blinkers 100 m davor.

1. Man fährt bei solchen Geschwindigkeiten (> 200km/h) ganz links, um allen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen. Trotzdem sollte man immer den Rückspiegel im Auge haben, denn es gibt immer einen, der schneller ist. Wenn es dann ganz frei wird, kann man/sollte man wieder rechts fahren.

2. Wann ist denn die Lichthupe zu betätigen? Z.B. genau in diesem Fall, ein paar hunder Meter vorher, um auf sich aufmerksam zu machen. Das hat rein gar nichts mit Drängeln zu tun und wird übrigens auch von der Rechtsprechung so vorgesehen. Den Blinker zu setzen hingegen NICHT.

3. Dass man 200 auf der linken Spurt fährt, ist absolut erlaubt. Das hat mit, hier unterschwellig postuliert, Aggression gar nichts zu tun. Links zu fahren, zu blockieren und dann Schlangenlinien über die Autobahn zu fahren, ist a) aggressiv und b) nicht erlaubt. Nur weil man sich erschreckt, sind solche Manöver immer nocht nicht OK.

4. Es kommt entscheidend auf die Verhältnismäßigkeit der ganzen Aktionen (beider Beteiligten) an. Da scheint mir im vorliegenden Fall doch eine starke Diskrepanz der Reaktionen vorzuliegen.

Zitat:

Original geschrieben von hub-o


Man fährt bei solchen Geschwindigkeiten (> 200km/h) ganz links

Klares Nein.

StVo lesen.

Und die zitierte Rechtsprechung spricht kein anderes Recht, als das, das sich aus der StVo ergibt.

Zitat:

Original geschrieben von hub-o


Wann ist denn die Lichthupe zu betätigen? Z.B. genau in diesem Fall, ein paar hunder Meter vorher, um auf sich aufmerksam zu machen.

Klares Nein.

Auch hier der schon erwähnte Hinweis: StVo lesen.

Dort ist der Gebrauch der Lichthupe klar geregelt.

Zitat:

Original geschrieben von luccas



Zitat:

Original geschrieben von hub-o


Man fährt bei solchen Geschwindigkeiten (> 200km/h) ganz links
Klares Nein.
StVo lesen.
Und die zitierte Rechtsprechung spricht kein anderes Recht, als das, das sich aus der StVo ergibt.

Zitat:

Original geschrieben von luccas



Zitat:

Original geschrieben von hub-o


Wann ist denn die Lichthupe zu betätigen? Z.B. genau in diesem Fall, ein paar hunder Meter vorher, um auf sich aufmerksam zu machen.
Klares Nein.
Auch hier der schon erwähnte Hinweis: StVo lesen.
Dort ist der Gebrauch der Lichthupe klar geregelt.

Mein lieber Luccas,

1. de jure: Nein, de facto: Ja
2. de jure: Ja, de facto: Ja.

Lies nicht die StVO, lese Urteile.

EDIT: Habe mir jetzt sogar die Mühe gemacht in der StVO nachzuschauen: Die Lichthupe darf außerhalb geschlossener Ortschaften benutzt werden. A) zum Ankündigen einer Überholabsicht (die war ja wohl im vorliegenden Falle gegeben. Der Text bezieht sich eher auf Landstraßen, aber Autobahnen werden nicht ausgeschlossen) und B) zum Hinweis auf eine potentiell oder real gefährliche Situation (die ja wohl auch gegeben war).

Ein letzter Kommentar dazu.

Fahrt mal auf einer 3 spurigen Autobahn mit 200+ auf der ganz rechten Spur.... viel Vergnügen dabei. Ich fahre da max. 150.

Ausserdem habe ich das Gefühl dass man, wenn man zugibt das man etwas schneller auf der Autobahn ist direkt als Raser und Drängler tituliert wird.

Dann trifft man auf genau diese Typen auf der linken Spur.

Punkt

sry, falscher knopf. hier steht nichts. 😉

Zitat:

Original geschrieben von hub-o



Zitat:

Original geschrieben von luccas


Warum fuhrst du dann auf der linken Spur?

Zitat:

Original geschrieben von hub-o



Zitat:

Original geschrieben von luccas


Wann eine Lichthupe zu betätigen ist, ist ganz klar geregelt.
Der geschilderte Umstand bedingt keinen Lichthupenseinsatz.

Zitat:

Original geschrieben von hub-o



Zitat:

Original geschrieben von luccas


Ebenso, wenn einer von hinten mit 200 auf der linken Spur lichthupend angerauscht kommt.
Wenn wirklich mal ein älterer Fahrer gedankenversunken die Überholspur besetzt, tut`s in 99% aller Fälle auch ein kurzes Betätigen des Blinkers 100 m davor.

1. Man fährt bei solchen Geschwindigkeiten (> 200km/h) ganz links, um allen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen. Trotzdem sollte man immer den Rückspiegel im Auge haben, denn es gibt immer einen, der schneller ist. Wenn es dann ganz frei wird, kann man/sollte man wieder rechts fahren.

2. Wann ist denn die Lichthupe zu betätigen? Z.B. genau in diesem Fall, ein paar hunder Meter vorher, um auf sich aufmerksam zu machen. Das hat rein gar nichts mit Drängeln zu tun und wird übrigens auch von der Rechtsprechung so vorgesehen. Den Blinker zu setzen hingegen NICHT.
...

Unglaublich soche Aussagen!

Hoffentlich kommt bald 120 km/h auf der Autobahn!

Deine Antwort