Fremdes Fahrzeug Umparken erlaubt?
Hallo in die Runde,
in letzter Zeit fällt mir immer öfter auf, dass Leute ihr Auto direkt vor die Tür vom Supermarkt stellen, sodass man Schwierigkeiten hat, diesen mit einem Einkaufswagen zu betreten. Und auch immer öfter haben diese Fahrzeuge einen laufendem Motor (Start-Stop ist hier auf dem Lande entweder deaktiviert oder aufgrund des Alters nicht vorhanden).
Ist es dann erlaubt, sich in ein solches (leeres, komplett unbesetztes) Fahrzeug zu setzen und es ordnungsgemäß einzuparken und den Motor abzustellen? Den Schlüssel würde ich stecken lassen.
Ich würde das Auto nicht beschädigen, nicht in den Graben fahren, den Schlüssel auch nicht in den Gully werfen, sondern einfach nur dort hin stellen, wo sie hingehören. Wäre das noch legal oder schon Diebstahl?
Ich bin gespannt, wie ihr das seht und ob ihr das auch schon öfter beobachtet habt.
148 Antworten
Ich werde das nächste Mal ein Foto vom Fahrzeug machen und seinem Chef schicken und fragen, ob das deren Stil sei und schreiben, dass ich künftig mit dieser Firma nicht mehr zusammenarbeiten werde (ich bin selbständig in der gleichen Branche).
Da denke ich erst gar nicht lange darüber nach: Schlüssel abziehen, verschließen und im Laden abgeben...
Spontan ging mir noch eine Alternative durch den Kopf: Zettel an die Windschutzscheibe "zu Verschenken" 😉
Wird bei Keyless Go aber nicht funktionieren, das nur nebenbei.
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Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 20. Juni 2022 um 14:03:46 Uhr:
Wird bei Keyless Go aber nicht funktionieren, das nur nebenbei.
😁 klausurbedingt steckte der Schlüssel ...
Wenn das Auto abgeschlossen ist, blockiert es ja weiterhin den Zugang zum Supermarkt.
Der Betreiber hat ja schon angefangen, sich dagegen zu wehren, da früher die Leute sich tatsächlich mit der Front ihres Fahrzeugs direkt vor die Glasschiebetür gestellt haben. Und mir direkt meine ich auch direkt und nicht in der Nähe. Einem älteren Herrn habe ich sogar angeboten, die Lichtschranke zu betätigen, damit er mit seinem Auto in den Supermarkt hinein fahren kann. Da ist der dann aber mal so richtig ausgetickt. 😁
Um eben die Autos abzuwehren, hat der Besitzer längs aufgeschnittene Baumstämme im Abstand von 5 m im Halbreis um seine Tür gelegt, sodass nur noch ca. 1,5 m breite Lücken entstehen. Werden diese Lücken zugeparkt (es sind nur zwei), kommt man mit einem Einkaufswagen nicht mehr rein - auch nicht mit einem Rollstuhl.
Das Problem mit dem umstellen des Fz...
...birgt ein gewisses Risiko in sich.
Der Besitzer könnte 1,90 sein, viele Muskeln und wenig Inhalt im Kopp haben. Er könnte dadurch böse werden, mich aus dem Cockpit seiner Karre ziehen, und mir die Leviten lesen, die nicht aus Worten bestehen.
Ich bin nicht ängstlich, aber nicht mehr der jüngste, also würde mich diese gedachte Szenario doch davon abhalten, hinter seinem Steuer Platz zu nehmen.
Das abziehen des Schlüssels jedoch, könnte ich mir als Maßnahme vorstellen. Ob ihn nun den Cops oder dem Filialleiter zu übergeben, würde ich mir vor Ort überlegen...
😁
Gruß Jörg.
Lustig wäre, den Schlüssel abzuziehen (aber das Auto nicht abzuschließen, damit man es wegschieben kann) und dann einen Zettel anzubringen, dass man den Schlüssel zu den Öffnungszeiten in meinem Büro abholen kann. Da wäre er erst mal zwei Tage Fußgänger. Gut möglich, dass dann die Polizei eher bei mir klingelt.
Bei den ganzen Eventualitäten und Paragrafen verrostet die Kasse schneller als ihr hier fertig seid 😁
Also man kann sich auch thematisch total "verausgaben" und immer wieder unnütze Gedanken zum Thema machen und hier ausladen. Aber wohin führt das ? Wenn man denn solch ein Interesse für den etwaigen Fall hat, wenn Gleich-
artiges einem selbst widerfahren ist oder widerfährt, dann sollte man eine gewöhnliche Polizeiwache anfahren, um sich
zu vergewissern, was man in dem betreffenden Fall tun oder nicht tun darf.
Ist für mich ganz einfach,ich dokumentiere das,ziehe den Schlüssel ab,verschließe das Fahrzeug und gebe den Schlüssel im Laden ab.
Das halte für absolut legitim,ich unterbinde weitere Umwelt und Personenbelastung durch Abgase und sorge dafür das man das Fahrzeug nicht widerrechtlich nutzen kann.
Der Fahrer darf dann gerne Alarm machen,eine Anzeige ist schnell erledigt.
Aber ich denke das der Fahrer sehr ruhig wird wenn ihn 80€ fürs Motor laufen lassen und 15€ fürs unabgeschlossene Fahrzeug erwarten.
Fertig ist die Laube.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 20. Juni 2022 um 19:51:30 Uhr:
Aber ich denke das der Fahrer sehr ruhig wird wenn ihn 80€ fürs Motor laufen lassen und 15€ fürs unabgeschlossene Fahrzeug erwarten.
Fertig ist die Laube.
*Klugsch***modus an* Wahrscheinlich gilt dann dieser ominöse Halbsatz "in Tateinheit mit" und nur das teurere Vergehen würde bestraft... *KS-Moduswiederaus*
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 20. Juni 2022 um 21:58:11 Uhr:
Die Frage in Gänze ist für die Tonne.
Kannst du sie trotzdem beantworten?
Wer sich fremdes Eigentum aneignet, muss dann mit den Konsequenzen leben!
Wenn der Eigentümer in dem Moment zurückkehrt, könnte das Fire in the hole heißen 🙂.
Wer Ärger haben will, bekommt den meistens auch.