ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Amtl. Kennzeichen nachschwärzen erlaubt?

Amtl. Kennzeichen nachschwärzen erlaubt?

Themenstarteram 26. Juni 2011 um 18:12

Guten Abend,

ich war mit meinen 21 Jahre alten Fahrzeug letzte Woche beim TÜV und es wurde bemängelt, dass das amtliche Kennzeichen ausgeblasst ist (schlecht leserlich). Hinten ist die schwarze Farbe auf dem Kennzeichen nur noch ansatzweise vorhanden, das vordere Kennzeichen sieht noch etwas besser aus, hat aber seine besten Tage auch schon hinter sich.

Ich sollte dazu sagen, es sind noch die ersten Kennzeichen und diese sind seit über 21 Jahren am Fahrzeug montiert, sie haben deshalb auch noch keinen blauen EU-Rand (den möchte ich auch nicht).

Wenn ich mir jetzt neue Schilder machen lasse, habe ich (unverhältnismäßig hohe) Kosten durch die Zulassungsstelle und den Schildermacher.

Weiß jemand zuverlässig, ob es erlaubt ist, wenn ich die Kennzeichen selber mit einen Schwarzen Edding oder Lackstift nachziehe? Die Suche und Google liefert unterschiedliche Ergebnisse, von "Selbstverständlich erlaubt - du veränderst das Kennzeichen ja nicht" bis "Lass die Finger davon - gibt Anzeige wegen Urkundenfälschung" ist alles dabei. Die Kommune empfiehlt mir natürlich neue Schilder, die wollen ja auch was verdienen. Das Kennzeichengeschäft ebenso.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Aber wo ist denn jetzt der Unterschied ob es der TE mit einem Eding selbst nachschwärzt oder der "Schildermann" an der Ecke?

46 weitere Antworten
Ähnliche Themen
46 Antworten

Ich bin zwar kein Fachmann, aber so aus dem Bauch heraus schreibe ich mal, dass sich dadurch der "Inhalt" des Kennzeichens, also die Buchstaben und Zahlen, nicht ändert und es aus diesem Grund erlaubt sein dürfte.

 

Ich an Deiner Stelle würde es einfach mit einem Edding fein säuberlich "nachmalen" und fertig ;)

Wahrscheinlich fällt es hinterher gar nicht auf.

Also ich kann es nun auch nicht hundert prozentig sagen aber ich würde sagen Nein!

Denn es würde eine veränderung des Kennzeichens darstellen und eben das ist verboten!

Man sollte einem Kennzeichen welches 21Jahre treu seine Dienste geleistet hat auch mal ein Ende gönnen.

Edit: Frag doch mal in einer Schilderbude nach ob die das nicht Nachschwärzen können, das müsste eigentlich möglich sein.

Nachmalen hat ja in dem Sinn nix mit "falsch" wie in "Fälschung" zu tun...aber wie schon gesagt, weis der Geier was in irgendwelchen Gesetzestexten steht.

Persönlich hab ich das aber auch schon gemacht - hat keinen gestört. Beim TÜV auch nicht.

Es stand noch eine Dose RAL 9005 Teifschwarz rum, wenn ich mich recht erinnere - passte ganz gut

Evtl. vielleicht aber auch mal beim nächsten Schildermacher vorbeischauen und fragen ob er dir das alte Schild schnell durch seine "Schwarz-mach-Maschine" zieht.

Ja, ich denke auch, daß ein Schildermacher diese Schilder problemlos nachschwärzen kann.

Aber wo ist denn jetzt der Unterschied ob es der TE mit einem Eding selbst nachschwärzt oder der "Schildermann" an der Ecke?

am 26. Juni 2011 um 18:24

also wir haben auf arbeit so einen speziellen schwarzen stift mit dem man die nachschwärzen kann, ich sage das ist erlaubt

Da die Schildermacher auch schwarz in grün umfärben können, gehe ich jetzt erstmal davon aus, dass es technisch kein Problem darstellen sollte. Ich weiß natürlich nicht mit Sicherheit, ob die Farbe noch hält dann auf den alten Kennzeichen, aber grds. würde ich erst mal den Besuch beim Schildermacher empfehlen. Und wenn dir der erste neue verkaufen will, dann probier halt noch nen zweiten oder dritten...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ja, ich denke auch, daß ein Schildermacher diese Schilder problemlos nachschwärzen kann.

Genau dieses würde ich auch sagen. Etwas in die Trinkgeldkasse und schon ist der Fall gegessen.

MfG aus Bremen

 

am 26. Juni 2011 um 18:40

Kennzeichenmissbrauch scheidet aus.

§22 StVG

Die Vorschrift soll verhindern, dass Kennzeichen

- gefälscht,

- verfälscht,

- vertauscht oder

- sonst unkenntlich gemacht werden,

so dass eine Fahrer- oder Halterfeststellung

- unmöglich gemacht oder doch zumindest

- erheblich erschwert wird

 

Der Täter handelt, um den Anschein zu erwecken, das ein nicht zugelassenes Kfz ordnungsgemäß zugelassen ist, um dadurch Kontrollpersonen zur Untätigkeit zu verführen, sowie die Feststellung des Verantwortlichen zu verhindert oder zu erschweren.

 

Ob du allerdings gegen §10(2),(12) iVm §48 Nr.1b FZV verstößt kann ich dir zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau sagen. Ob du allerdings eine vorgeschriebene Eigenschaft des Kennzeichens rechtswidrig veränderst, kann ich aus meiner Sicht jetzt nicht bejahen.

Werd mich mal die Tage etwas schlauer machen :)

Zitat:

Original geschrieben von ZP93

...

"Lass die Finger davon - gibt Anzeige wegen Urkundenfälschung"

...

Die Kennzeichen bzw. deren Aussagekraft wird durch das Nachschwärzen nicht verändert.

Du hast ja nicht vor aus einer "6" eine "8" zu machen.

Aus diesem Grund dürfte eine Urkundefälschung ausscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von RedFlyingAngel

Also ich kann es nun auch nicht hundert prozentig sagen aber ich würde sagen Nein!

Denn es würde eine veränderung des Kennzeichens darstellen und eben das ist verboten!

Man sollte einem Kennzeichen welches 21Jahre treu seine Dienste geleistet hat auch mal ein Ende gönnen.

Hi,

wie so soll das nicht erlaubt sein? - Das Schild wird dabei ja nicht veraendert, sondern damit wieder in seinen ordnungsgemaessen Zustand (Lesbarkeit) zurueck versetzt.

Ich wuerde auch kein Geld in die Hand nehmen, wenn die Schilder - bis - auf den bemaengelten Farbauftrag noch i.O. sind!

Zitat:

Edit: Frag doch mal in einer Schilderbude nach ob die das nicht Nachschwärzen können, das müsste eigentlich möglich sein.

Das Du Dir damit eigentlich selbst widersprichst, ist Dir aber schon klar? ;)

Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer

Aber wo ist denn jetzt der Unterschied ob es der TE mit einem Eding selbst nachschwärzt oder der "Schildermann" an der Ecke?

Ganz einfach: Edding hält nicht lange und nach ner Woche geht er zum Schildermacher :D

Die meisten machen sowas umsonst, grade mal 1 oder 2 Kennzeichen durchziehen kostet nicht viel. Wenn man ihm nen 5er in die Kaffeekasse gibt, hat er sogar noch nen guten Gewinn gemacht ;)

Ein angejahrtes Gefährt und nigelnagelneue Kennzeichen: Iggitt. Das alte Nummerschild verleiht dem Auto noch ein wenig zusätzlichen Glanz.

Beim TÜV hat man bei mir mal die verblassten erhabenen Stellen moniert und geraten, die selbst nachzuschwärzen.

Ich würde behaupten, dass es für das schwarz der Kennzeichen auch noch ne DIN-Norm gibt, um die Schrift beispielsweise besser auf Blitzerfotos lesen zu können. Nen Edding erfüllt die Norm mit Sicherheit nicht...

Ich weiß net obs das gibt aber in Deutschland könnt ich mir das SEHR gut vorstellen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Amtl. Kennzeichen nachschwärzen erlaubt?