Fremdes Fahrzeug Umparken erlaubt?

Hallo in die Runde,

in letzter Zeit fällt mir immer öfter auf, dass Leute ihr Auto direkt vor die Tür vom Supermarkt stellen, sodass man Schwierigkeiten hat, diesen mit einem Einkaufswagen zu betreten. Und auch immer öfter haben diese Fahrzeuge einen laufendem Motor (Start-Stop ist hier auf dem Lande entweder deaktiviert oder aufgrund des Alters nicht vorhanden).

Ist es dann erlaubt, sich in ein solches (leeres, komplett unbesetztes) Fahrzeug zu setzen und es ordnungsgemäß einzuparken und den Motor abzustellen? Den Schlüssel würde ich stecken lassen.
Ich würde das Auto nicht beschädigen, nicht in den Graben fahren, den Schlüssel auch nicht in den Gully werfen, sondern einfach nur dort hin stellen, wo sie hingehören. Wäre das noch legal oder schon Diebstahl?

Ich bin gespannt, wie ihr das seht und ob ihr das auch schon öfter beobachtet habt.

148 Antworten

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 19. Juni 2022 um 19:24:17 Uhr:



Was m.M. n. hier viel eher zum Tragen kommt, ist der unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs:

"(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist."

Na das wurde schon viel weiter oben geklärt, daß ein Umparken keinen "Gebrauch" darstellt.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 19. Juni 2022 um 15:35:32 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2022 um 15:31:59 Uhr:


Das ist nicht nur nicht verboten. Es ist sogar rechtens. …

Das ist – mit Verlaub gesagt – Quatsch, was du schreibst. Schau mal ins Strafgesetzbuch unter "Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs", was dort steht.

Das Umsetzen eines Fahrzeugs ist kein Gebrauch.

Möglicher Weise ist ja Dein Ergebnis ja richtig, aber der Rechenweg dorthin ist falsch. In der Schule wäre das eine fette 5.

Ich sehe so etwas auch öfter, dabei verspüre ich auch immer große Lust die Karre einfach umzusetzen. In den nächsten Straßengraben, oder vielleicht ist ja auch ne Schrottpresse in der Nähe, auf alle Fälle so weit weg das der Fahrer erstmal zu tun hat seine Karre wieder zu finden.

Das sind die Ergebnisse unserer Wohlstandsgesellschaft, in der viele auf Grund ihrer Massen an Wohlstandspeck, den sie mit sich rumschleppen müssen, nicht mehr in der Lage sind kürzeste Wege zu Fuß zurück zu legen. Weiterhin scheint der Wohlstandspeck bestimmte Bereiche des Gehirnes lahm zu legen, in denen soziale Entscheidungen getroffen werden sollten.

Zitat:

@Rigero schrieb am 19. Juni 2022 um 19:43:56 Uhr:



Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 19. Juni 2022 um 19:32:20 Uhr:


Wenn der Wagen aber mit laufendem Motor offen vor dem Laden steht, dann ist das ja eine regelrechte Einladung zur Nutzung.
Ich sehe da gar kein Problem, den Wagen umzupacken.

Wie sähe das aus, wenn's hierfür an der erforderlichen Fahrerlaubnis fehlt?

Whataboutism? Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine andere Diskussion irgendwo in diesem Forum. Stelle die Frage bitte dort…

Umparken würde ich das Fahrzeug nicht. Da wäre mir das Risiko viel zu groß, dass der Besitzer plötzlich alle möglichen Kratzer und Dellen am Fahrzeug meinem Umparkmanöver zuschreibt und mich in die Haftung nimmt.
Aber den Motor auszumachen, den Schlüssel abzuziehen, das Fahrzeug abzuschließen und anschließend den Schlüssel bei der nächsten Polizeiwache abzugeben und zusätzlich eine Anzeige gegen den Besitzer zu erstatten, wäre in der Situation schon angebracht.
Ich glaube die Lektion würde er lernen und den gleichen Fehler nie wieder machen. Und man würde sich selber überhaupt nicht angreifbar machen, oder in einer rechtlichen Grauzone befinden.

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@pk79

Ich glaub Ich würds genau so und nicht anders machen.
Karre ausmachen, abschließen und den Schlüssel bei der nächsten Polizeiwache abgeben.
Mit dem Hinweis, daß da schon Kinder im Auto waren.

...vor einigen Jahrzehnten, als alles noch um einiges lockerer war gabs hier bei uns einmal den Fall, dass 2 Sanitäter / Zivildienstleistende mit einem Krankenwagen einen Patienten für ne Untersuchung zu einer Arztpraxis gebracht haben.

Auch mit der Unsitte, wie immer wieder einmal den Sanka mit offenen Türen und steckendem Schlüssel mitten auf der Straße stehen zu lassen, während sie mitm Patienten hoch in die Praxis sind.

Der Arzt kam fußläufig gerade von der Mittagspause zu seiner Praxis, sah den offenen Wagen stehen... und weil er schon immer mal mit Sondersignalen, Blaulicht, usw. fahren wollte hat er einfach mal mit Lalülala ne Runde gedreht... um den beiden Sanis die Lektion zu erteilen, dass wenn man schon nicht absperrt wenigstens den Schlüssel abzieht.

Stellt sich mir noch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, je nachdem, wie weit ich gehe. Wenn ich "nur" den Motor abstelle und das Fahrzeug verriegle, also (abgesehen vom Standort) in einen korrekten Zustand versetze, den § 14 StVO ja auch so vorsieht (Sicherung gegen unbefugte Benutzung), dann gehe ich da gedanklich noch mit. Das wäre ja eine Form der Gefahrenabwehr. (das ginge wohl auch ohne den Besitz einer Fahrerlaubnis)

Zudem wende ich den Verstoß gegen § 30 Abs. 1 StVO bzw. § 38 Abs. 1 Satz 2 BImSchG ab (Vermutlich ist dieses Rechtsgut aber nicht so hoch zu bewerten, dass ich als Privatperson zur Selbstvornahme/Selbsthilfe berechtigt wäre. Wahrscheinlich habe ich nicht den richtigen juristisch zutreffenden Terminus verwendet, aber ich denke, ihr versteht, was ich meine.)

Wenn ich nun jedoch den Autoschlüssel im Anschluss wie eine "Fundsache" in Verwahrung nehme und zur nächsten Polizeidienststelle bringe, in der Zwischenzeit entsteht aber ein Notfall, der das Entfernen des Fahrzeugs vom Eingang erforderlich macht, weil z.B. Rettungskräften mit schwerem Gerät nicht ungehindert ins Gebäude gelangen können, ...

Wäre die Übergabe des Schlüssels an den Filialleiter da nicht der bessere oder verhältnismäßigere Weg?

(geschrieben im Bewusstsein, dass es sich wohl um eine ziemlich theoretische Diskussion handelt. Bin gespannt darauf, wann der erste vor der Ortsbäckerei, dem Discounter oder dem nächsten Briefkasten auf die praktische Ausführung so einer Aktion lauert 🙂 )

N’Abend zusammen,

wie wäre es denn mit einer ordentlichen Dokumentation mit Foto und Video und anschließend direkt Anzeige wegen ungesicherten Fahrzeug machen?

114000 Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
15 €

Ist zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein aber mehrmalig wird auch teuer.

Den Firmenwagennutzer würde ich auch direkt dokumentieren und der Firma melden.
Hier kommt dann meist noch mehr rum als die 15€.

Tom

...wegen 15,- lächerlichen Euros, da lohnt sich doch der Aufwand nicht. Genau diese kleinen Bußgelderchen (unnötiges Hupen, fahren mit Nebelscheinwerfern / NSL, Nebelscheinwerfer innerorts, etc.und eben auch Fälle wie hier...) sind es die in D dringend einmal erhöht werden müßten... selbst jedem vernünftigen, rational denkenden Polizisten ist klar, dass es sich für die paar Kröten nicht einmal lohnt ausm Streifenwagen auszusteigen, geschweige denn da irgendeinen Papierkram anzufangen... da muß man einen Polizisten schon einigermaßen blöd kommen, dass der wegen solcher lächerlicher Peanuts was unternimmt... was auch verständlich ist.

Der Trick ist dem Fahrzeugbesitzer / Fahrer möglicht viel Umstände / Aufwand zu machen, damit der sich fürs nächste Mal merkt, dass man wenigstens den Schlüssel abzieht. Wobei man aufpassen muß nur so weit zu gehen, dass man selbst keine Probleme bekommt.

Also Schlüssel in der nächsten Polizeidienststelle abzugeben, fällt flach, da diese gute 15 km entfernt ist. In der Zeit hat der Fahrer sicherlich selbst die Polizei angerufen und sie ist auf dem Weg zum Tatort des entwendeten Schlüssels. Also diese Diskussion will ich dann nicht führen.

Wozu brauchen wir die Polizei vor Ort?

Dokumentieren und dann digital eine Anzeige erstellen.
Wegen etwas kleinem würde ich auch nicht die Polizei verständigen.

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 19. Juni 2022 um 20:04:56 Uhr:



Gute Frage; man kann immer nur vom mutmaßlichen Willen des Fahrzeugbesitzers ausgehen.
Und der dürfte lauten: Finger weg von meinem Fahrzeug.

Wenn der sein Fahrzeug unverschlossen und mir laufendem Motor abstellt, kann man auch vom Gegenteil ausgehen. Sonst hätte er sein Auto ja abgeschlossen.

Eingangs wurde beschrieben, dass das Fahrzeug direkt vor dem Eingang steht, sodass man kaum dran vorbei kommt.
Ich finde es viel wichtiger hier den Fluchtweg frei zu machen. Das muss in jedem Fall sofort passieren und kann nicht warten, bis die Polizei kommt oder der Fahrer mit seinem Einkauf fertig ist.
Das wäre eine tatsächliche Gefahrenabwehr und würde mMn eine Maßnahme wie Wegfahren rechtfertigen.

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