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Freiwillige Kundendienstmaßnahme

Mercedes B-Klasse W246

Hab heute nen Schreiben vom KBA aus Flensburg erhalten wegen freiwilliger Kundendienstmaßnahne für Softwareupdate bei Euro5 Diesel. Haben das noch mehr hier erhalten? Werde das Update nicht machen.

Beste Antwort im Thema

Und was du da verzapfst, ist das kein Mist?
Du solltest mal zum Psychi gehen.....

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Also nur wenn es erwiesen ist das bei dem Motor in deinem Modell eine Abschalteinrichtung, oder Programmierung vorhanden ist, wäre eine Klage Sinnvoll.
Das hat der Anwalt vom ADAC gesagt.
Du kannst aber versuchen den Wiederrufsjoker zu ziehen.
Also zur persönlichen Erstberatung vom ADAC mit deinem Kaufvertrag.
Der kann dann prüfen ob es Formulierungsfehler in der Wiederrufsbelehrung gibt.
Gilt nur für Leasing oder Finanzierung.
Weil diese Verträge zusammenhängend gesehen werden, kann vom Kauf zurück getreten werden.
Für die Nutzung wird dann noch etwas abgezogen.
Die meinten in meinem Fall ( 60000 km) müsste ich etwa mit 20 % des Kaufpreises rechnen.

Hast du deine Rechtschutzversicherung über den ADAC?
Dann ist es völlig logisch das die das so sagen, denn jede Klage kostet die erstmal Geld.

Nur wenn es erwiesen ist macht es Sinn?
Halte ich für völligen Quatsch.
Klar macht es für den Anwalt dann mehr Sinn, denn dann ist das Ding schon gewonnen, bevor der Anwalt loslegt.
Schau doch mal bei Google und such dir eine Kanzlei die auf das Thema Abgasskandal spezialisiert ist.
(Dort sollte die Erstberatung auch kostenlos sein)
Dann werden die dir etwas anderes erzählen, denn es gibt ja schon Urteile gegen Mercedes.

Bei VW war es am Anfang auch nicht bewiesen und die streiten es bis heute ab.
Sind dann da Klagen auch sinnlos?

Was ich aber für wirklich sinnvoll finde, ist eine Rechtschutz.. denn so eine Klage ist sonst erstmal nicht günstig.

Wie genau das berechnet wird kann ich gerade nicht sagen.
Ich werde das auf jeden Fall in Betracht ziehen wenn mein Update nicht zufriedenstellend verläuft.
Also,
ich werde das Update wohl machen.
Bevor die meine B Klasse noch stilllegen beim TÜV.
Was ich nicht weiß ist, ob man so eine Stilllegung auch Rückgängig machen kann im Fall eines Nachträglich verabreichten Updates.

Achso nur mal so nebenbei.
Es gibt sogar Versicherungen, die lehnen die Kostenübernahme einer Klage ab, würden aber die Kosten für die Musterfeststellungsklage (VW) übernehmen.
Was auch völliger Schwachsinn ist, denn die ist eh erstmal kostenlos.
Nur mal so als Beispiel wie Versicherungen versuchen sich zu drücken.

Denen ist es halt lieber, wenn du nur zahlst aber keine Kosten verursachst...

Zitat:

@sbender schrieb am 30. Juni 2019 um 10:48:07 Uhr:


Wie genau das berechnet wird kann ich gerade nicht sagen.
Ich werde das auf jeden Fall in Betracht ziehen wenn mein Update nicht zufriedenstellend verläuft.
Also,
ich werde das Update wohl machen.
Bevor die meine B Klasse noch stilllegen beim TÜV.
Was ich nicht weiß ist, ob man so eine Stilllegung auch Rückgängig machen kann im Fall eines Nachträglich verabreichten Updates.

Ist das Update bei dir freiwillig oder Pflicht?

Also auf die Frage hin.
Nein ich bin nicht beim ADAC Rechtsschutzversichert.
Außerdem muss diese Versicherung schon beim Kauf vorhanden gewesen sein.
Und meinst du wirklich, wenn viel höhere Instanzen als wir es nicht schaffen eine Klage zu Formulieren, wäre es für uns kein Problem.
Verstehe nicht was du meinst.
Ich denke es wird nicht viel bringen, aber wenn du meinst kannst du ja einer von denen sein die die Preise einer solchen Versicherung durch aussichtslose Klagen in die Höhe treiben.
Warst du schon bei einer Erstberatung, oder sind das nur Behauptungen?

Ich habe bereits Klage eingereicht und nein ich halte es weder für aussichtslos noch werden deswegen die Kosten in die Höhe getrieben.
Denn ich gehe davon aus das Ding zu gewinnen und dann bekommt die Versicherung alles wieder?

Warum sollte es aussichtslos sein?
Mercedes hat genauso betrogen wie VW und da gibt es tausende Urteile und sogar der EGH hat Stellung bezogen.

Warum soll ich das ausbaden, was ich nicht verbockt habe.
Ein Mercedes ist eh schon sehr teuer und ich sehe es auch nicht ein den Wertverlust zu tragen.
Davon abgesehen will ich auch die Risiken vom Update nicht tragen.
Ich habe bei Mercedes auf Qualität gesetzt und eben diese nicht bekommen, also können die ihr Auto wieder haben.

Allerdings verstehe ich jetzt auch nicht, was du mit den höheren Instanzen meinst?
Wer kann da was nicht?

Also ich habe zumindest bei einem Anwalt zur Erstberatung angerufen.
Beim Kraftfahrtbundesamt habe ich mich auch erkundigt und da hieß es das ich das Update lieber machen solle.
Sonst könnte es beim TÜV mit der Zulassung Probleme geben.
Was ist also Freiwillig an diesem ( meinem) freiwillig auferlegten Update.
Ruf doch an und Informier dich.
Was sonst so im Netz steht ist Werbung von Anwälten, die wahrscheinlich nur mittelmäßig sind.
Sonst hätten sie keine Zeit.

Ist die Staatsanwaltschaft keine höhere Instanz?
Ich verstehe nicht wie man glauben kann man hätte als Private Person mehr Chancen einen großen Konzern zu verklagen.
Mach doch wie du meinst.

Das so eine Aussage von KBA kommt war klar.
Wenn die von dem ausgehen welches Pflicht ist, dann ist die Aussage auch richtig.
Zu dem freiwilligen können die aber nicht zwingen sondern dich erstmal nur verleiten.
Allerdings sage ich gerne nochmal, das ich davon ausgehe, das es nicht freiwillig bleibt.

Ich habe mich zu diesem Thema sehr gut informiert, denn ich habe das schon bei VW erlebt und mitmachen müssen.
Bin genau aus dem Grund zu Mercedes gewechselt und jetzt hab ich da den gleichen Mist.

Ja es gibt Anwälte die damit das große Geld wittern, aber es gibt auch gute die schon tausende Urteile dazu haben ( bei VW)

Und es geht für den betrogenen Käufer schnell um etliche tausend Euro.

Das muss jeder selbst wissen. Wenn du Zeit und einen guten Anwalt hast der so eine Klage gewinnen kann wünsche ich viel Glück dabei.
Was hat er denn zur Dauer der Klage gesagt?

Wahrscheinlich geht es da um Jahre.
Also ich habe noch 22 Monate Finanzierung und dann geb ich meinen sowieso ab.
Die Bank Garantiert einen Restwert.
Wenn ich den nicht bekomme werde ich versuchen das an zu klagen.
Danach kann mich Mercedes kreuzweise.
Das ist für mich sinnvoller als meine Zeit mit einer solchen Klage zu vergeuden.....

Laut KBA Freiwillig kein muß

Wie war das denn mit deinem VW?
Hast du die Klage gewinnen können?
Wie lange hat das gedauert?
Gab es Schadensersatz?

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