Freiwillige Kundendienstmaßnahme - OM651
Hallo zusammen,
Gestern erreichte mich ein Schreiben vom KBA mit angeheftetem Schreiben von MB. Es geht hier um die freiwillige Kundendienstmaßnahme „Softwareupdate für Ihren Dieselmotor“.
Wie bekannt bringt uns dieses Update im Falle eines Fahrverbots nichts. Jedoch geht für mich aus diesem Schreiben nicht klar hervor ob das für mich freiwillig ist oder ob es von Daimler freiwillig gemacht wird, ich aber auf jeden Fall vorstellig werden muss. Mich verwundert in erster Linie, dass es vom KBA kommt. Das sieht dann immer so offiziell aus.
Habt ihr diesen Brief auch bekommen? Wie werdet ihr das handhaben?
Schöne Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@xtrem89 schrieb am 21. Oktober 2019 um 19:41:42 Uhr:
@Klaus Baumeiste ich kann ihnen genau sagen was da passiert. Da ich von dieser branche komme. Also bei einer update was draufgespielt wird ist folgendes. Der software von MSG wird durch ein geändertes software was bearbeitet geworden ist ersetzt. In dem Software gibt eine programierung die für den Abgassystem gedacht ist und genau diese progrsmierung wurde geändert. Das heist die haben den Thermofenster die Temperatur abhängig arbeitet abgeschaltet so das der Motor schnell seine Temperatur erreicht diese ist nur in den ersten 10Minuten der fall danach ist es komplett aus. Durch diese änderung spritzt der Sprit etwa 0.05% länger und diese wert macht in dem Motor nichts kaputt.Man kann vergleichen. Im winter riecht es hinten am auspuff deutchlich mehr nach Abgas weil Motor und aussen Temp Kalt. Und im Sommer riecht es nicht so intensiv wie im Winter. Da Motor Wärmer ist sowie aussentemperatur.
Sorry aber da bekomm ich Kopfschmerzen beim lesen!
1068 Antworten
Ich habe das Update machen lassen. Habe keine Probleme . Habe 100 € beim letzten Service erstattet bekommen.
@Michi89x : meine Äußerung diesbezüglich betraf den X204 , in wiefern die w204 / s204 mittlerweile der verpflichtenden Maßnahme unterworfen sind habe ich nicht verfolgt da ich selber ja keinen OM651 oder 642 im Fahrzeug habe.
Zum x204 und anderen betroffenen Typen hat der ADAC im August eine Liste aufgestellt, siehe
https://www.adac.de/.../
Ich denke mit ein wenig Googelei finden sich auch detailierte Infos zum aktuellen Stand der Maßnahme, bei welchen Modellen es noch freiwillig und bei welchen Rückruf ist. Da ändert sich erfahrungsgemäß im lauf der Zeit immer wieder was.
Zitat:
@azzY schrieb am 14. November 2019 um 19:43:00 Uhr:
Geht doch gar nicht um Schäden, eher um den Nutzen. Hat man einen?Wenn es klar kommuniziert würde, Update heisst 100% kein Fahrverbot! Oder mit dem Update gibt's +10% Leistung, hätten alle gleich hier geschrien 🙂
Statt dessen kommt ein Update, für das man eine komische ABE mitführen muss und dazu keine Infos. Niemand will was versprechen und garantieren schon gar nicht... Statt dessen ist es ein erzwungenes etwas worauf der Hersteller eigentlich kein Bock hatte und die Kosten möglichst niedrig halten wollte.
Also Fakt ist, keiner wollte es, es musste möglichst billig sein, es musste schnell gehen, trotzdem darf ich weiter nicht in Fahrverbotszonen und der Wertverlust durch die Propaganda bleibt bestehen.
Welche Nutzen hat es also genau? Forenbeiträge wie "hab's Update seit xx.xxx Km drauf und alles ist super, der Verbrauch ist gesunken und der Motor ist viel ruhiger" sind wohl kaum valide und nutzen einem gar nichts.
Hat ja nichts mit Euro 6 oder was zu tun. Es ist ja dank VW eine Hexenjagd auf die Diesel los. Also wird jeder Kriterium 100mal kritischer genommen und was nicht exakt deklariert wird kann man auch extrem sehen.
man bekommt bei besuchen in der Werkstatt ja sowieso Updates aufgespielt 🙂 Man weisst ja auch nichts davon. ISt halt auch eine SW wie Windows oder andere Applikation wie auch auf dem Handy. Es wird was gefunden oder gemeldet oder einfach eine neuere bessere SW Version herausgegeben wird die aufgespielt 🙂
Nutzen hat es eigentlich nur für die die ein grünes Gewissen haben(und die Welt) da er sauberer ist. Keine Reinigung der Abgase in egal welche Form macht einen Vorteil für das Auto oder den Menschen.
Ja ne is klar. Nen Update für die Abgasreinigung mit nem Update für Windows oder nem Handy vergleichen. Äpfel und Birnen....
Zudem: Es gibt sicher nicht dauernd neue Updates fürs Auto, welche beim Service aufgespielt werden. Da kommt mal was, klar. Aber ich denke mal eher 1x was, wenn das Auto noch relativ neu ist.
Was mich stutzig macht ist aber: Der Serviceberater meinte zu mir auf Nachfrage, dass wenn es für mein Getriebe nen Update geben sollte, das Update aufspielen etwas kosten würde. Auch in Rahmen einer Inspektion. Hört sich also nicht so an, als ob die bei jeder Inspektion erstmal prüfen obs für alle Steuergeräte irgend nen Update gibt.
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Zitat:
man bekommt bei besuchen in der Werkstatt ja sowieso Updates aufgespielt 🙂 Man weisst ja auch nichts davon.
Nur das die Werkstatt bei dem freiwilligen Softwareupdate für die Abgasreinigung die Zustimmung des Kunden benötigt.
Warum wohl?
Zitat:
@Xiren schrieb am 15. November 2019 um 12:46:05 Uhr:
Was mich stutzig macht ist aber: Der Serviceberater meinte zu mir auf Nachfrage, dass wenn es für mein Getriebe nen Update geben sollte, das Update aufspielen etwas kosten würde. Auch in Rahmen einer Inspektion. Hört sich also nicht so an, als ob die bei jeder Inspektion erstmal prüfen obs für alle Steuergeräte irgend nen Update gibt.
So ist es. Irgendwelche Steuergeräte auf Updates prüfen ist nicht Bestandteil der Inspektion. Die Werkstätten handeln da alle ausnahmslos nach der Devise "Never change a running system!". Updates werden nur gemacht, wenn der Kunde etwas beanstandet oder in Auftrag gibt. Und dann ist das Update immer kostenpflichtig.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 15. November 2019 um 15:48:59 Uhr:
Zitat:
@Xiren schrieb am 15. November 2019 um 12:46:05 Uhr:
Was mich stutzig macht ist aber: Der Serviceberater meinte zu mir auf Nachfrage, dass wenn es für mein Getriebe nen Update geben sollte, das Update aufspielen etwas kosten würde. Auch in Rahmen einer Inspektion. Hört sich also nicht so an, als ob die bei jeder Inspektion erstmal prüfen obs für alle Steuergeräte irgend nen Update gibt.So ist es. Irgendwelche Steuergeräte auf Updates prüfen ist nicht Bestandteil der Inspektion. Die Werkstätten handeln da alle ausnahmslos nach der Devise "Never change a running system!". Updates werden nur gemacht, wenn der Kunde etwas beanstandet oder in Auftrag gibt. Und dann ist das Update immer kostenpflichtig.
Man muss normalerweise als Kunde älterer Fahrzeuge regelrecht um Updates betteln und sie dann noch bezahlen. Aus meiner Sicht ist dieses Update auch nicht mit den anderen vergleichbar, denn der Hersteller hat es nicht aus freien Stücken entwickelt sondern wurde dazu genötigt. Mag vielleicht auch richtig sein, jedoch kann keiner wissen ob das nicht aus Kostengründen nach dem billigsten Weg passiert ist. Was wiederum die Qualität anzweifeln lassen würde.
Zitat:
@sluggygmx schrieb am 18. November 2019 um 16:10:21 Uhr:
Hat jemand Erfahrung, wer kann das Update wieder rückgängig machen?
Geht nicht.
Zumindest ist es nicht vorgesehen. Ich denke, ein Tuner der das Orginal-File hat und direkt an den Speicher der ECU kommt könnte da was machen, über OBD-II ist da auf jeden Fall ein Riegel vorgeschoben.
Rechtlich gesehen ist das ganze aber fragwürdig, denn die Änderung der Motorsteuerung per SW-Update wurde ja vom KBA aufgrund illegaler Thermofenster / Abschalteinrichtungen so vorgegeben - deshalb gibt es dabei auch eine neue ABE. D.h. im Umkehrschluß, das in dem moment die ursprüngliche ABE ohnehin keine Gültigkeit mehr hat. Man würde also ein Fahrzeug ohne irgendeine Art von Betriebserlaubnis fahren. Das ganze wurde aber auch bereits in dieser Form diskutiert als es um den Start der "freiwilligen Maßnahme" ging, mittlerweile ist es bei einigen Modellen verpflichtend und somit ein "Downgrade" rechtlich garnicht abgesichert.
Ich würde mir in dem Fall eher überlegen, ob ich nicht einen renomierten Tuner bezüglich einer Optimierung anspreche. Kostet zwar Geld, aber was die machen hat in der Regel Hand und Fuß, und wenn man die Mehrleistung nicht braucht und nicht ausschöpft hat man zumindest den Effekt der Kraftstoffeinsparung als Benefit.
Naja, ich würde behauptet nach dem Update hat das Fahrzeug zwei ABE. Die alte ABE wurde nicht zurück genommen!
Daher wäre das kein Grund gegen ein Rücksetzen.
Geht tatsächlich nur darum das "Papier" zu bekommen, Stuttgart ist dann noch weitere 2 Jahre befahrbar. Wer kennt einen "guten" Optimierer?
Nein, dem ist (leider) nicht so, die alte wird durch die neue aufgehoben. Sonst bräuchte es die ganze Maßnahme und neue BE nicht. Die BE / ABE wird ja unter der Maßgabe erteilt, das das Fahrzeug den geltenden Richtlinien entspricht. In dem moment wo das nachweislich nicht der Fall ist, z.b. eben durch die heiß diskutierten Abschalteinrichtungen, ist die BE ungültig. Zur Erlangung einer gültigen BE ist dann die SW-Nachbesserung erforderlich. Und das ist eben der Punkt, wo es irgendwann ungemütlich wird : wenn das KBA nämlich denen, die die Nachbesserung nicht durchgeführt haben, das Fahrzeug stillegen läßt. Für ein Fahrzeug gilt immer nur eine Betriebserlaubnis.
Anderes Beispiel anhand einer EBE ( Einzelbetriebserlaubnis ). Eine solche bekommst du, wenn dein Fahrzeug technisch verändert ist und nicht dem Serienstand entspricht. Z.b. durch eine Leistungssteigerung. Wenn nun belegt ist, das die restlichen Komponenten wie Fahrwerk, Bremsen usw. für die Leistung ausreichend dimensioniert sind und sich das Abgasverhalten des Fahrzeuges dadurch nicht verschlechtert hat, bekommst du das ganze in den Papieren eingetragen - und hast eine EBE dafür. Macht man das ganze nun mit den allseits bekannten Tuning-Modulen die zwischen die ECU und die Sensorik gesteckt werden, erlischt die Betriebserlaubnis, wenn du dieses Modul wieder entfernst - es sei denn du läßt den Umbau auch wieder austragen. Dann erhält das Fahrzeug wieder seine ABE.
Eine Allgemeine Betriebserlaubnis bezieht sich immer auf eine Fertigungsserie, eine Einzelbetriebserlaubnis auf ein einzelnen Fahrzeug. Und unabhängig davon ist eine Änderung die das Abgasverhalten des Fahrzeuges beeinträchtigen könnte immer an eine neue Betriebserlaubnis gebunden, d.h. an den Nachweis das das Fahrzeug den geltenden gesetzlichen Bestimmungen genügt. Von daher : no chance auf Doppel-ABE. Eine doppelte Staatsbürgerschaft bekommt man dafür umso einfacher, aber auch das hilft in dem Fall nicht weiter.
Wo wäre denn ein 204er ohne das Software von einer Rücknahme der ABE betroffen?
Nein, natürlich lebt die alte ABE wieder auf,wenn der Urzustand wieder hergestellt ist. Es gibt keinerlei staatliche Eingriffe in die ABE eines 204ers! Das ist was andere als die Behandlung der Flotte mit freiwilligen Maßnahmen.
Wie ich schon öfters erwähnt muß man derzeit unterscheiden bei welchen Modellen es noch eine freiwillige Maßnahme und wo eine verpflichtende ist ( Rückruf ).
Bei einer verpflichtenden Maßnahme bleibt kein Spielraum, da überwacht das KBA, und wird vmtl. auf kurz oder lang den "Verweigerern" Frist setzen mit Androhung der Stillegung. Solange ein Modell nur von einer freiwilligen Maßnahme betroffen ist, kannst du als Halter selber entscheiden, ob du es durchführen läßt. Allerdings ist trotzdem mit dem Update die bisherige ABE hinfällig, eben weil die Motorsteuerung verändert ist.
Und wie bereits erwähnt ist kein Weg vorgesehen über den üblichen Weg der OBD-II-Schnittstelle ein Downgrade zu machen, der Zugriff ist dahingehend gesperrt. Das geht dann nur über Eingriff direkt im Motorsteuergerät mit speziellen Programmiergeräten mit denen nicht über die Standardschnittstelle zugegriffen wird. Solches Hardlocking ist nicht ungewöhnlich, bei den meisten Smartphones besteht heute auch nicht mehr die Möglichkeit auf eine frühere Betriebssystemversion zurückzurüsten, da muß man dann den Umweg über Root-Zugriff machen, und das ist eben eine tieferliegende Programmierebene. Ähnlich muß man sich das in diesem Fall bei der Motorsteuerung auch vorstellen.