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Freiprofil; Dach ragt in Straße

Themenstarteram 16. Mai 2020 um 12:19

Hallo Sachverständige,

Wir wohnen in einem kleinen Dorf in einem uralten Haus, gebaut 1802. Es steht natürlich unter Denkmalschutz. Das Haus steht dicht an der Straße und ragt mit einer Ecke des Daches ca 10 cm in die Straße hinein. Der Abstand Teerdecke und Unterkante Dachrinne ist 3, 8 m.

Vor ein paar Jahren blieb einmal ein LKW hängen, und beschädigte die Dachrinne und ein paar Ziegel.

Damals wurde alles von der Versicherung des LKW´s poblemlos übernommen.

Die Tage machte mich ein LKW-Fahrer darauf aufmerksam, dass das Dach mindestens 4 m hoch sein müßte.

Wenn nicht, müßte ich den Schaden am LKW und meinen eigenen Schaden selber übernehmen.

Stimmt das? Es handelt sich um eine Orstdurchfahrt, die auf 1,5 t beschränkt ist, aber Anlieferer und Anlieger sind ausgenommen.

Wer kann dazu etwas sagen?

 

Beste Antwort im Thema
am 17. Mai 2020 um 9:08

...solche Engstellen gibt es in irgendwelchen "Hinterweltsdörfern" oder auch im Alpenraum, wo die Dörfer insgesamt eingezwängt zwischen Bergen und Felsmassiven sind zu Hauf.

Als die Häuser dort gebaut wurden war man halt wenn überhaupt noch mit Pferdefuhrwerken unterwegs... heute findet man dort so manch, teils recht kreative Absicherung durch die Verkehrsbehörden.

Bild (klick), Bild (klick), Bild (klick),...

Einfach mal bei der zuständigen Verkehrsbehörde vorsprechen, vielleicht gleich mal ein paar Photos mitnehmen... die haben bestimmt noch ein wenig "rot-weißes Blech" rumliegen und ein dazu passendes Schild... z.B. VZ 264, VZ 265, VZ 120,... etc.

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am 18. Mai 2020 um 17:55

...ich würde, wenn möglich das "rot-Weiße-Warnschild" aber nicht an der Gebäudeecke selbst anbringen, sondern ein paar Meter vor dem Hindernis an einem Pfahl / Pfosten / etc. ... wie so eine Art "Klingelbalken", damit der LKW nicht schon am Hindernis / an der Hausecke hängt, wenns scheppert.

Zitat:

@Knergy schrieb am 18. Mai 2020 um 17:29:49 Uhr:

Das da der Denkmalschutz verrückt spielt, glaube ich nicht. Auch in denkmalgeschützten Altbauten gibt es heutzutage Strom und fließend Wasser ...

Es geht ja auch nicht um die Innenausstattung. Der Denkmalschutz erstreckt sich vor allem auf das äussere Erscheinungsbild. So darf beispielsweise kein Balkon nachgerüstet werden, Wärmedämmung an der Fassade ist sehr problematisch. Ab und an lässt sich drüber reden, wenn es um Straßenabgewandte Seiten geht.

Ob diese Vorgehensweise sinnvoll ist möchte ich hier nicht kommentieren.

Zitat:

@gast356 schrieb am 18. Mai 2020 um 19:55:51 Uhr:

...ich würde, wenn möglich das "rot-Weiße-Warnschild" aber nicht an der Gebäudeecke selbst anbringen, sondern ein paar Meter vor dem Hindernis an einem Pfahl / Pfosten / etc. ... wie so eine Art "Klingelbalken", damit der LKW nicht schon am Hindernis / an der Hausecke hängt, wenns scheppert.

Er kann aber nicht einfach ohne Genehmigung auf öffentlichem Straßenland, in dessen Lichtraumprofil ragt das Dach ja rein, sonst gäbe es das Problem nicht, ein Schild aufstellen.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@mobiles schrieb am 18. Mai 2020 um 18:56:23 Uhr:

Ich fahre auch LKW und finde Kennzeichnungen à la rot/weisse Tafeln immer genial.

Achtung Hindernis, aber wie hoch es ist weiss man dennoch nicht. Was soll das bringen? Ich sehe das Hindernis zwar, weiss aber dennoch nicht ob‘s reicht.

Das muss korrekt gekennzeichnet sein, alles andere bringt nicht viel.

Dann bleib einfach weit genug weg davon. Hier in der gegend gibt es eine Alte Dorfdurchfahrt, da ragt das Dacheck einer Scheune in die Straße, auch da ist am Eck auch eine Rot Weiße Markierung. Ich will gar nicht wissen ob der LKW da drunter durch passt. Ich fahr da auf der Mitte der Straße, und kommt etwas entgegen dann muss man halt warten. Es ist keine Brücke die die komplette Fahrbahn überquert, es ist nur ein Hauseck. Man muss nicht den letzten Milimeter ausmessen und ausnützen.

Wir haben hier auf dem Dorf eine kleine, sehr schmale Straße mit altem Gebäudebestand daneben. Leider leiten Navis dort oft auch LKW durch, weil die Strecke parallel zur Hauptstraße läuft, nur auf der anderen Seite vom Bach. Die Gemeinde hat die Straße mit Beschilderung für LKW gesperrt, inkl. Angabe der maximalen Durchfahrtshöhe. Am Haus, dessen Dachkante es bereits öfter erwischt hat, hängt ein rot-weißer-Balken.

Durch die Beschilderung ist die Gemeinde nun aus dem Schneider und der Verursacher kann belangt werden.

Bayernatlas-au

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 16. Mai 2020 um 14:44:45 Uhr:

Ich bin da anderer Meinung, alles unter 4m muss gekennzeichnet sein, also ein Schild daran mit 3,8m

Stimmt so. Aufstellen muss das jedoch die zuständige Behörde und da fangen dann die Probleme an. Da es vielfach in Ortschaften auch Kreis- und Landes- und auch Bundesstraßen gibt, artet das in Zuständigkeitsstreitigkeiten aus. Aufstellen und veranlassen darf aber nur die Behörde.

Themenstarteram 19. Mai 2020 um 16:46

Also um es kurz zu machen, ich werde ans Haus ein Schild so befestigen, dass es jeder Verkehrsteinehmer sehen "muss". Auf dem Schild mache ich eine Höhenbeschränkung von 3,75 m. Voher werde ich sicherheitshalber mal auf der Gemeinde vorsprechen.

Leider haben ich nur allemeine Verkehrszeichen gefunden, die eine Höhenbeschränkung ausweisen. In meinem Fall steht ja nur die Dachrinne 10 cm über. Gibt es Schilder, die sich auf Dachriunnen beziehen? Ich meine sowas schon mal gesehen zu haben, finde aber nichts iim Netz.

Danke für eure rege Beteiligung.

Nachtrag: Es handelt sich tatsächlich um eine kleine, schmale Dorfstraße, die über Serpentinen zum nächten Ort führt. Ich vermute, sie wurde aus diesem Grund für Fahrzeuge über 1,5 Tonnen gesperrt. Alle Anlieger und Anlieferer sind davon ausgenommen. Es fahren hier auch keine Busse, jedoch Landwirtschaftliche Fahrzeuge, die mir riesen groß erscheinen. Meist fahren sie auf Grund ihrer Größe von alleine in der Straßenmitte, so dass durch die Landwirtschaft es noch nie einen Schaden gab.

Ein nichtamtliches Schild selbst anzubringen wäre natürlich eine einfache und rechtlich elegante Lösung.

Ich bin mir auch sicher, schonmal solche Schilder gesehen zu haben die einen LKW und die Ecke eines Gebäudes mit Dachüberstand zeigen und ggf. sogar eine Höhe angeben.

Bei der Höhe ist aber dann die Frage, ob man die gemessene lichte Höhe angeben will oder sich eher an den "Richtlinien für die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter Durchfahrtshöhe über Straßen" orientieren will.

Diese sieht folgende Sicherheitsabstände vor (bei einer lichten Höhe von mehr als 4,50 ist keine Kennzeichnung vorgesehen):

Durchfahrt

Für Gebäude würde ich diese Tabelle nicht heranziehen, ich denke, für den Baulastträger kommt eher Bild 101-54, Unzureichendes Lichtraumprofil, in Frage. Auch wenn dort ein Baum dargestellt ist, bezieht es sich allgemein auf das Lichtraumprofil.

Ich würde schon die 20 cm Sicherheitsabstand berücksichtigen, also bei gemessenen 3,75 eben 3,5 auf das Schild schreiben...

Und ich würde keinen Baum nehmen, wenn ich ein Haus meine. Gerade weil es dann kein amtliches Verkehrszeichen ist kann man es ja auch als Privatperson aufhängen.

Zitat:

@aspergius schrieb am 19. Mai 2020 um 18:46:02 Uhr:

Also um es kurz zu machen, ich werde ans Haus ein Schild so befestigen, dass es jeder Verkehrsteinehmer sehen "muss". Auf dem Schild mache ich eine Höhenbeschränkung von 3,75 m. Voher werde ich sicherheitshalber mal auf der Gemeinde vorsprechen.

Aber in anderer Reihenfolge und bevor man was bestellt hat. Das eigenmächtige Aufstellen von Verkehrsschildern verstößt gegen §33 Abs. 2 StVO.

Deswegen schrieb ich ja Baulastträger, das ist bei der Dorfstraße die Gemeinde. Aber auch die muss bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises dafür eine Verkehrsbehördliche Anordnung beantragen. Der TE selbst kann nur etwas machen, was weder gegen StVO, noch gegen Denkmalschutz verstößt.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 20. Mai 2020 um 09:18:34 Uhr:

Deswegen schrieb ich ja Baulastträger, das ist bei der Dorfstraße die Gemeinde. Aber auch die muss bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises dafür eine Verkehrsbehördliche Anordnung beantragen.

Das stimmt so pauschal nicht. Es kommt darauf an, welche Straßenkategorie vorliegt und ob die Baulast der Gemeinde übertragen worden ist, oder nicht.

Aber bei DER Dorfstraße dürfte es die Gemeinde oder der Landkreis sein der Rest obliegt in jedem Fall der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 20. Mai 2020 um 13:49:37 Uhr:

Aber bei DER Dorfstraße dürfte es die Gemeinde oder der Landkreis sein der Rest obliegt in jedem Fall der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises.

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