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Freiprofil; Dach ragt in Straße

Themenstarteram 16. Mai 2020 um 12:19

Hallo Sachverständige,

Wir wohnen in einem kleinen Dorf in einem uralten Haus, gebaut 1802. Es steht natürlich unter Denkmalschutz. Das Haus steht dicht an der Straße und ragt mit einer Ecke des Daches ca 10 cm in die Straße hinein. Der Abstand Teerdecke und Unterkante Dachrinne ist 3, 8 m.

Vor ein paar Jahren blieb einmal ein LKW hängen, und beschädigte die Dachrinne und ein paar Ziegel.

Damals wurde alles von der Versicherung des LKW´s poblemlos übernommen.

Die Tage machte mich ein LKW-Fahrer darauf aufmerksam, dass das Dach mindestens 4 m hoch sein müßte.

Wenn nicht, müßte ich den Schaden am LKW und meinen eigenen Schaden selber übernehmen.

Stimmt das? Es handelt sich um eine Orstdurchfahrt, die auf 1,5 t beschränkt ist, aber Anlieferer und Anlieger sind ausgenommen.

Wer kann dazu etwas sagen?

 

Beste Antwort im Thema
am 17. Mai 2020 um 9:08

...solche Engstellen gibt es in irgendwelchen "Hinterweltsdörfern" oder auch im Alpenraum, wo die Dörfer insgesamt eingezwängt zwischen Bergen und Felsmassiven sind zu Hauf.

Als die Häuser dort gebaut wurden war man halt wenn überhaupt noch mit Pferdefuhrwerken unterwegs... heute findet man dort so manch, teils recht kreative Absicherung durch die Verkehrsbehörden.

Bild (klick), Bild (klick), Bild (klick),...

Einfach mal bei der zuständigen Verkehrsbehörde vorsprechen, vielleicht gleich mal ein paar Photos mitnehmen... die haben bestimmt noch ein wenig "rot-weißes Blech" rumliegen und ein dazu passendes Schild... z.B. VZ 264, VZ 265, VZ 120,... etc.

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Zitat:

@aspergius schrieb am 16. Mai 2020 um 14:19:38 Uhr:

 

Die Tage machte mich ein LKW-Fahrer darauf aufmerksam, dass das Dach mindestens 4 m hoch sein müßte.

Wenn nicht, müßte ich den Schaden am LKW und meinen eigenen Schaden selber übernehmen.

Stimmt das?

Nein. Allerdings sollte die Kante am Dachüberstand markiert werden, z B mit rot-weißer reflektierender Folie.

 

Fahr bei uns mal in die alten Winzerdörfer, da findest Du genau das häufig.

Ich bin da anderer Meinung, alles unter 4m muss gekennzeichnet sein, also ein Schild daran mit 3,8m

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 16. Mai 2020 um 14:44:45 Uhr:

Ich bin da anderer Meinung, alles unter 4m muss gekennzeichnet sein, also ein Schild daran mit 3,8m

Dann aber was antikes, wegen dem Denkmalschutz. ;)

Zitat:

@aspergius schrieb am 16. Mai 2020 um 14:19:38 Uhr:

Hallo Sachverständige,

Die Tage machte mich ein LKW-Fahrer darauf aufmerksam, dass das Dach mindestens 4 m hoch sein müßte.

Mir ist keine derartige Vorschrift aus baurechtlicher Sicht bekannt. Das Haus wurde 1802 gebaut und ist baurechtlich genehmigt und hat somit auch baurechtlichen Bestandschutz.

Der LKW-Fahrer war bestimmt ein "Fachmann" im Baurecht.

Und wenn das Dach eine 45 ° Neigung hat liegt die Traufhöhe bei 3,50 m.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 16. Mai 2020 um 14:44:45 Uhr:

Ich bin da anderer Meinung, alles unter 4m muss gekennzeichnet sein, also ein Schild daran mit 3,8m

Das ist dann aber nicht Sache des Immobilienbesitzers, sondern der Gemeinde.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 16. Mai 2020 um 14:44:45 Uhr:

Ich bin da anderer Meinung, alles unter 4m muss gekennzeichnet sein, also ein Schild daran mit 3,8m

Wo steht das?

"Auf Straßen außerhalb von Autobahnen und Bundesstraßen können niedrigere Durchfahrtshöhen vorkommen, diese werden durch das Straßenverkehrszeichen 265 angezeigt, worin das Maß der maximal zulässigen Fahrzeughöhe angegeben ist. Gleiches gilt für nicht öffentliche Bauwerke (z. B. Parkhäuser), die Fahrzeugdurchfahrten mit weniger als 4,50 Metern Höhe haben. Die Verantwortung für die Anzeige der Durchfahrhöhe liegt dabei bei dem Eigentümer des Bauwerkes."

 

https://www.kostenlose-urteile.de/...h-ein-Muellfahrzeug.news24172.htm

Eine Kennzeichnung wäre angesichts der Vorgeschichte sicherlich nicht verkehrt.

Aber:

Ob und in welchem Umfang diese notwendig ist, hängt m.E. auch von der Örtlichkeit ab. Es gibt durchaus Verkehrsteilnehmer, die ihrem Navi blind folgen und irgendwann im Wald oder auf einer Kuhweide stecken bleiben und sich am Ende noch wundern, wieso.

Was ich damit sagen will: Wenn es sich um ein Dorf handelt, dessen Straße ohnehin schon auf 1,5t beschränkt ist, kann der Gesamteindruck durchaus genügen, um erhöhte Vorsicht walten zu lassen. Genauso wie z.B. Reisebusse in einer historischen Altstadt usw. Dort wird auch nicht jeder Überhang extra gekennzeichnet.

Zur Bewertung wäre ein Foto nicht schlecht.

am 16. Mai 2020 um 15:36

Man kann nicht auf eine Kennzeichnung verzichten, nur weil dort auf 1,5t beschränkt ist. Da der Lieferverkehr ausgenommen ist, können auch 4m hohe Fahrzeuge dort legal verkehren, also ist die Höhe korrekt anzuzeigen.

Und zwar die maximal mögliche Fahrzeughöhe, nicht Asphalt - Dach.

Darum ja mein Drumherum-Geschreibe zur Örtlichkeit bzw. dem Gesamteindruck.

Was war denn zuerst, dass Huhn oder das Ei?

 

Grüße vom Armani-Biker...

Abgesehen von Huhn oder Ei und ob es 1802 schon Höhenbeschränkungen für Fahrzeuge gab, würde ich mal checken, ob in der (hoffentlich) vorhandenen Gebäudeversicherung Fahrzeuganprall mitversichert ist.

Sollte da mal ein richtiger LKW gegen donnern, könnte es evtl. zu spaßigen Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung vonwegen Schadenersatz für eine alte Hütte kommen.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 16. Mai 2020 um 16:28:52 Uhr:

 

Wo steht das?

Ich weiß nicht wo das steht, aber ich bin LKW-Fahrer und bei Brückendurchfahrten die nicht gekennzeichnet sind, kann ich darauf vertrauen, dass sie mind. 4 Meter sind und ich gefahrlos durchfahren kann. Erst unter 4 Meter muss die Durchfahrt gekennzeichnet werden, da LKW dann nicht mehr durchkommen. Ich fahre einen Sattelzug mit 4 Metern, das ist die maximal erlaubte Höhe. Darüber braucht man Sondergenehmigung und die Strecke wird vorgegeben.

Ich bin auch schonmal in einem Dorf an einer Dachrinne hängengeblieben. Die Frau des Hauses war zuhause und ich war nicht der erste der daran hängenblieb. Bin mir mit ihr dann mit einem kleinen Betrag einig geworden, den ich selbst bezahlt habe, damit wars erledigt.

Aber alles unter 4 Meter sollte auch bei privat gekennzeichnet sein. Man macht es den Fahrern leichter.

Zitat:

@Armani-Biker71 schrieb am 16. Mai 2020 um 19:18:46 Uhr:

Was war denn zuerst, dass Huhn oder das Ei?

Grüße vom Armani-Biker...

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Es gibt etliche Stadttore etc. dessen Durchfahrtshöhe gekennzeichnet ist, die werden alle Älter sein als der LKW Verkehr.

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