Freiprofil; Dach ragt in Straße
Hallo Sachverständige,
Wir wohnen in einem kleinen Dorf in einem uralten Haus, gebaut 1802. Es steht natürlich unter Denkmalschutz. Das Haus steht dicht an der Straße und ragt mit einer Ecke des Daches ca 10 cm in die Straße hinein. Der Abstand Teerdecke und Unterkante Dachrinne ist 3, 8 m.
Vor ein paar Jahren blieb einmal ein LKW hängen, und beschädigte die Dachrinne und ein paar Ziegel.
Damals wurde alles von der Versicherung des LKW´s poblemlos übernommen.
Die Tage machte mich ein LKW-Fahrer darauf aufmerksam, dass das Dach mindestens 4 m hoch sein müßte.
Wenn nicht, müßte ich den Schaden am LKW und meinen eigenen Schaden selber übernehmen.
Stimmt das? Es handelt sich um eine Orstdurchfahrt, die auf 1,5 t beschränkt ist, aber Anlieferer und Anlieger sind ausgenommen.
Wer kann dazu etwas sagen?
Beste Antwort im Thema
...solche Engstellen gibt es in irgendwelchen "Hinterweltsdörfern" oder auch im Alpenraum, wo die Dörfer insgesamt eingezwängt zwischen Bergen und Felsmassiven sind zu Hauf.
Als die Häuser dort gebaut wurden war man halt wenn überhaupt noch mit Pferdefuhrwerken unterwegs... heute findet man dort so manch, teils recht kreative Absicherung durch die Verkehrsbehörden.
Bild (klick), Bild (klick), Bild (klick),...
Einfach mal bei der zuständigen Verkehrsbehörde vorsprechen, vielleicht gleich mal ein paar Photos mitnehmen... die haben bestimmt noch ein wenig "rot-weißes Blech" rumliegen und ein dazu passendes Schild... z.B. VZ 264, VZ 265, VZ 120,... etc.
77 Antworten
Das denke ich auch. Entweder für PKW frei oder nicht.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 17. Mai 2020 um 19:25:15 Uhr:
Das denke ich auch. Entweder für PKW frei oder nicht.
Seh ich auch so. Ich hab ja schon weiter vorne geschrieben, dass es so ein Schild nur auf Wald- und Wiesenwegen gibt, wenn überhaupt. Auf der normalen Strasse hab ich das nie gesehen.
Wer das Schild mal in freier Wildbahn sehen will: bitteschön!
Das ebenfalls abgebildete Auto dürfte die Straße sogar vollbesetzt befahren 😉
Zitat:
@hk_do schrieb am 17. Mai 2020 um 21:30:10 Uhr:
Wer das Schild mal in freier Wildbahn sehen will: bitteschön!
"Anlieger frei" bedeutet in dem Fall aber, dass auch ein vollbeladener 40-tonner durch darf, wenn er dahin muss.
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Und was in aller Welt ist ein Freiprofil ?
Davon würde ich auch gerne mal ein Bild sehen.
Zitat:
@ME1200 schrieb am 17. Mai 2020 um 22:39:27 Uhr:
Und was in aller Welt ist ein Freiprofil ?
Davon würde ich auch gerne mal ein Bild sehen.
...da ist wohl das Lichtraumprofil gemeint. 😉
Zitat:
@gast356 schrieb am 17. Mai 2020 um 22:45:26 Uhr:
Zitat:
@ME1200 schrieb am 17. Mai 2020 um 22:39:27 Uhr:
Und was in aller Welt ist ein Freiprofil ?
Davon würde ich auch gerne mal ein Bild sehen....da ist wohl das Lichtraumprofil gemeint. 😉
So wäre der Warnpflicht wohl ausreichend nachgekommen.
Ich muss mal darauf achten. Aber ich meine, in unseren Winzerdörfchen gibt es nur die rot-weißen Markierungen an den Kanten der Dächer.
Das Schild "eingeschränkte Durchfahrthöhe" passt aber auch nicht. Man kommt ja durch, wenn man sich einen halben Meter vom Straßenrand fernhält.
Es sollte der Grundsatz gelten: Eigentum verpflichtet. Selbst wenn die Straße aus irgendeinem Grund auf 1,5 t beschränkt ist, hat das, zumal Anlieger ausgenommen sind, erstmal nichts mit der lichten Höhe zu tun. Ich würde die Gemeinde anschreiben, auf die geringe Höhe hinweisen und um eine ensprechende Beschilderung bitten. Sieht die Gemeinde das eben so, wird sie sich an die Straßenverkehrsbehörde wenden und um eine entsprechende Verkehrsbehördliche Anordnung ersuchen. Damit hat der TE sich schon mal gegen Ansprüche Dritter abgesichert. Das Schild stellt dann der Baulastträger auf. Wenn er auf Nummer Sicher gehen will, kann er ja bei der Unteren Denkmalbehörde nachfragen, ob er eine Schraffur anbringen kann.
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 18. Mai 2020 um 12:52:00 Uhr:
Es sollte der Grundsatz gelten: Eigentum verpflichtet. Selbst wenn die Straße aus irgendeinem Grund auf 1,5 t beschränkt ist, hat das, zumal Anlieger ausgenommen sind, erstmal nichts mit der lichten Höhe zu tun.
Das hat auch nie jemand behauptet, dass die Straße auf 1,5t beschränkt ist. Das hast du dir jetzt selbst zusammengereimt.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 18. Mai 2020 um 13:20:48 Uhr:
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 18. Mai 2020 um 12:52:00 Uhr:
Es sollte der Grundsatz gelten: Eigentum verpflichtet. Selbst wenn die Straße aus irgendeinem Grund auf 1,5 t beschränkt ist, hat das, zumal Anlieger ausgenommen sind, erstmal nichts mit der lichten Höhe zu tun.Das hat auch nie jemand behauptet, dass die Straße auf 1,5t beschränkt ist. Das hast du dir jetzt selbst zusammengereimt.
"Nie" ist nicht ganz richtig. 😉 Der TE schrieb im Startbeitrag:
Zitat:
@aspergius schrieb am 16. Mai 2020 um 14:19:38 Uhr:
Es handelt sich um eine Orstdurchfahrt, die auf 1,5 t beschränkt ist, aber Anlieferer und Anlieger sind ausgenommen.
Grüße vom Ostelch
Tatsächlich. Ich dachte die 1,5t kamen erst später als anderes Beispiel.
Wie ist die Lage, wenn er ein rot-weißes Warnschild auf eigene Kosten an der Dachtraufe anbringt?
Da würde ich deutlich ruhiger Schlafen. Im Zweifelsfall ist die Dachecke kaputt und der Verursacher weg ... da hat man nur Ärger damit. Das da der Denkmalschutz verrückt spielt, glaube ich nicht. Auch in denkmalgeschützten Altbauten gibt es heutzutage Strom und fließend Wasser ...
Zitat:
@Knergy schrieb am 18. Mai 2020 um 17:29:49 Uhr:
Wie ist die Lage, wenn er ein rot-weißes Warnschild auf eigene Kosten an der Dachtraufe anbringt?Da würde ich deutlich ruhiger Schlafen. Im Zweifelsfall ist die Dachecke kaputt und der Verursacher weg ... da hat man nur Ärger damit. Das da der Denkmalschutz verrückt spielt, glaube ich nicht. Auch in denkmalgeschützten Altbauten gibt es heutzutage Strom und fließend Wasser ...
Deswegen u.a. dieser Post
Zitat:
Abgesehen von Huhn oder Ei und ob es 1802 schon Höhenbeschränkungen für Fahrzeuge gab, würde ich mal checken, ob in der (hoffentlich) vorhandenen Gebäudeversicherung Fahrzeuganprall mitversichert ist.
Sollte da mal ein richtiger LKW gegen donnern, könnte es evtl. zu spaßigen Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung vonwegen Schadenersatz für eine alte Hütte kommen.
von
Zitat:
.........................ein User aus dem Internet, der mit Fachwissen prahlt, was er vielleicht gar nicht hat.
Ich fahre auch LKW und finde Kennzeichnungen à la rot/weisse Tafeln immer genial.
Achtung Hindernis, aber wie hoch es ist weiss man dennoch nicht. Was soll das bringen? Ich sehe das Hindernis zwar, weiss aber dennoch nicht ob‘s reicht.
Das muss korrekt gekennzeichnet sein, alles andere bringt nicht viel.
Was hier "was bringt" hängt von den Örtlichkeiten ab. Ein rot-weisses Warnschild ist wohl besser als kein Warnschild. Vor allem, wenn es darum geht, dem überhängenden Dach im Zweifel auszuweichen. Ein wenig Mitdenken seitens des Fahrers liegt wohl auch in seinem Interesse. Wenn man das Eine tut, muss man das Andere nicht lassen. Ein Verkehrszeichen darf der TE ja nicht einfach aufstellen, die Warntafel anbringen schon. Korrekt nur so die Aufstellung eines Verkehszeichens mit Höhenangabe zu beantragen ist auch nicht wirklich der Bringer wenn in der Zwischenzeit ein Lkw das Dach mitnimmt.
Grüße vom Ostelch