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Freiprofil; Dach ragt in Straße

Themenstarteram 16. Mai 2020 um 12:19

Hallo Sachverständige,

Wir wohnen in einem kleinen Dorf in einem uralten Haus, gebaut 1802. Es steht natürlich unter Denkmalschutz. Das Haus steht dicht an der Straße und ragt mit einer Ecke des Daches ca 10 cm in die Straße hinein. Der Abstand Teerdecke und Unterkante Dachrinne ist 3, 8 m.

Vor ein paar Jahren blieb einmal ein LKW hängen, und beschädigte die Dachrinne und ein paar Ziegel.

Damals wurde alles von der Versicherung des LKW´s poblemlos übernommen.

Die Tage machte mich ein LKW-Fahrer darauf aufmerksam, dass das Dach mindestens 4 m hoch sein müßte.

Wenn nicht, müßte ich den Schaden am LKW und meinen eigenen Schaden selber übernehmen.

Stimmt das? Es handelt sich um eine Orstdurchfahrt, die auf 1,5 t beschränkt ist, aber Anlieferer und Anlieger sind ausgenommen.

Wer kann dazu etwas sagen?

 

Beste Antwort im Thema
am 17. Mai 2020 um 9:08

...solche Engstellen gibt es in irgendwelchen "Hinterweltsdörfern" oder auch im Alpenraum, wo die Dörfer insgesamt eingezwängt zwischen Bergen und Felsmassiven sind zu Hauf.

Als die Häuser dort gebaut wurden war man halt wenn überhaupt noch mit Pferdefuhrwerken unterwegs... heute findet man dort so manch, teils recht kreative Absicherung durch die Verkehrsbehörden.

Bild (klick), Bild (klick), Bild (klick),...

Einfach mal bei der zuständigen Verkehrsbehörde vorsprechen, vielleicht gleich mal ein paar Photos mitnehmen... die haben bestimmt noch ein wenig "rot-weißes Blech" rumliegen und ein dazu passendes Schild... z.B. VZ 264, VZ 265, VZ 120,... etc.

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Zitat:

@ktown schrieb am 20. Mai 2020 um 14:00:14 Uhr:

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 20. Mai 2020 um 13:49:37 Uhr:

Aber bei DER Dorfstraße dürfte es die Gemeinde oder der Landkreis sein der Rest obliegt in jedem Fall der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises.

Sie kennen sich dort aus?

Keiner, vielleicht außer dem TE, kennt sich dort aus, weil keiner, wieder außer dem TE, weiß, um welchen Ort und welche Straße es sich handelt. Welche Straßenverkehrsbehörde zuständig ist, bestimmt sich gem. § 44 Abs. 1 StVO nach Landesrecht. Diese Zuständigkeit ist auch nicht zwingend an die Straßenbaulast gebunden. Erster Ansprechpartenr für den TE ist seine Kommunalverwaltung. Die weiß dann sicherlich weiter. Wir können hier nur weiter im Nebel unbekannter Zuständigkeiten stochern.

Grüße vom Ostelch

Ich bezog mich auf die Beschreibung des TE. Ansonsten habe ich dazu alles gesagt.

So ist eine der Stellen hier bei mir om Nachbardorf abgesichert. Ohne weitere "ankündigende" Beschilderung.

20200523_113252.jpg

Mmh, die Häuser stehen aber sicher nicht unter Denkmalschutz oder ?

Ich meine, sonderlich schön ist das nicht.Zweckmässig eher.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Mai 2020 um 14:02:10 Uhr:

So ist eine der Stellen hier bei mir om Nachbardorf abgesichert. Ohne weitere "ankündigende" Beschilderung.

Mehr bedarf es ja auch nicht. Man sollte als aufmerksamer Fahrer auf sowas reagieren können.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 23. Mai 2020 um 14:33:10 Uhr:

Mmh, die Häuser stehen aber sicher nicht unter Denkmalschutz oder ?

Ich meine, sonderlich schön ist das nicht.Zweckmässig eher.

Nee, da gibt es schönere Häuser. Da bin ich aber heute nicht vorbeigefahren...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Mai 2020 um 14:02:10 Uhr:

So ist eine der Stellen hier bei mir om Nachbardorf abgesichert. Ohne weitere "ankündigende" Beschilderung.

Die Dächer ragen aber auf dem Bild nicht in die Straße hinein. Für mich sind die immer noch über dem Gehweg.

Wenn man da mit nem LKW hängen bleiben will, muss man schon über den Gehweg fahren.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 23. Mai 2020 um 17:55:07 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Mai 2020 um 14:02:10 Uhr:

So ist eine der Stellen hier bei mir om Nachbardorf abgesichert. Ohne weitere "ankündigende" Beschilderung.

Die Dächer ragen aber auf dem Bild nicht in die Straße hinein. Für mich sind die immer noch über dem Gehweg.

Wenn man da mit nem LKW hängen bleiben will, muss man schon über den Gehweg fahren.

Genau das dürfte versucht werden, wenn sich beim hinteren Haus 2 LKW (hier in der Gegend gerne mit Langholz) begegnen.

Damit liegt das Risiko aber zu 100% bei den LKW-Fahrern.

Das Schild ist ja auch keine Schutzplanke, sondern nur ein Warnhinweis.

Man kann es totdiskutieren, der erste Ansprechpartner wäre die Stadt/Gemeinde.

Auch aus Schutz davor dass nicht mal ein LKW mit massivem Aufbau mir mal das Dach samt halber Hauswand wegreißt würde ich im Zweifel selbst aktiv werden, unabhängig vom den LKW-Fahrern entgegengebrachten Vertrauen bzgl ihres Augenmaßes.

am 23. Mai 2020 um 16:59

Zitat:

@A_Benz schrieb am 23. Mai 2020 um 18:32:06 Uhr:

[...] unabhängig vom den LKW-Fahrern entgegengebrachten Vertrauen bzgl ihres Augenmaßes.

Signalisationen im Strassenverkehr haben nichts damit zu tun.

Sonst könnte man auf jegliche Beschilderungen verzichten, wenn man alles dem „Augenmass“ der Verkehrsteilnehmer zuschieben will.

Themenstarteram 27. Mai 2020 um 19:56

Ich danke euch für die rege Beteiligung. Ich habe inzwischen die Gemeinde angeschrieben und sie sind per Luftbildaufnahme der Meinung, dass das Dach nicht in den Straßenbereich hineinragt. Aber sie werden es bei der nächsten Begehung mit dem Landkreis begutachten. Ich hoffe, dass sie dann auch das Schild nicht nur bestimmen, sondern auch bezahlen.

Übrigens ist unsere Situation genau wie auf dem Bild von Hannes. Nur das unser Dach tatsächlich in die Straße hineinreicht und die Häiuser ansprechender sind..gg. +

Ich schaue deshalb nicht regelmäßig hier rein, weil meine Benachrichtigung bei Antworten bzw. neuen Beiträgen nicht mehr funktioniert, obwohl alles richtig eingestellt ist (meiner Meinung nach).

Allen einen schönen Abend.

Bei uns bauen sie an solchen Stellen "Nasen" aus vorstehenden Randsteinen mit Begrünung drin ein. Gerne auch noch ein kleiner Felsbrocken dazu. Beruhigt auch den Verkehr und bietet Bienennahrung.

Themenstarteram 12. Januar 2021 um 11:08

Ich will doch mal eine abschließende Rückmeldung geben. Inzwischen wurde das Problem auf Anregung der Gemeinde vom Landkreis besichtigt. Man hat in Absprache mit uns ein an den Dachvorsprung eine rot-weiße Warntafel angebracht.

Gekostet hat uns das nichts.

Euch eine gute Zeit und bleibt gesund.

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