Freigaben / Zulässige Felgen und Reifen
Hallo,
gestern einen A6 2.0 TDI Avant MT bestellt. Wo ich mir schwer getan habe, war die Bestellung anderer Reifen/Felgen. Daher die 16-er Standard bestellt, diese machen sich im Winterbetrieb nützlich. Für Sommer möchte ich mir 18 oder 19-er aus der Bucht oder Anzeigen holen. Nun siehe ich auch viele schöne Felgen- / Reifen aus der A4, A5, A7 und A8 Abteilung. Auch einige Felgen vom vorigen A6 4F kämen in Betracht.
Wie weit darf man diese an den A6 4G anbringen?
Wo finde ich entsprechende Hinweise oder Freigaben. Worauf bei den Felgen- / Reifen-Angeben ist zu achten?
PS Ich habe bereits die Suche bemüht, als seltener Besucher des Forum nicht viel dazu gefunden. Ggf. würde ich mich auf bereits vorhandene Forum Hinweise freuen
Gruß Chris
Beste Antwort im Thema
Habe ich bei meinen aktuellen (GMP Gunner) Felgen trotz ABE auch gemacht - wie Polmaster schrieb - erwartungsgemäß hat das Amt die Eintragung nicht vorgenommen, wollen ein Dokument vom TÜV/DEKRA. Ab zur Dekra gefahren, Fahrzeug/Felgen/ABE vorgestellt, 32,- Euro bezahlt (für 10min drüber gucken) und mit dem Dekra-Wisch zur Zulassungsstelle - ohne Probleme eingetragen. Bevor ich mich zum Affen mache, gibt der "Klügere" nach....und hat seine Ruhe.
2050 Antworten
Zitat:
@Technikeer schrieb am 15. April 2020 um 23:13:57 Uhr:
ja.......... nochmal genauer schauen beim verschränken ..........ja genau die suchen wir eigentlich immer 😉.....................😁 ick sach mal schnell "Jute Nacht Marie " ... is schon spät .
@brausebruno @Technikeer
Diese hier. Eintragung kein Problem.
https://www.motor-talk.de/.../...elgen-reifen-thread-t4274482.html?...
Hallo, ich muss mal „doof“ fragen.
Audi hat mir geschrieben (Siehe Anhang) das meine Felgen ( 4H0 601 025 AG ) bis 265/40 R20 geprüft worden für den A6 4G.
Ich fahre sie nun mit 255/35 R20. Heißt jetzt bis ... geprüft, das meine Reifengröße inbegriffen ist und ich keine Eintragung brauche oder muss ich mir diese trotzdem extra eintragen lassen?
Danke im Voraus
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Daß die Felge für einen A6 4G geprüft wurde, halte ich für ein Gerücht, denn weder Felgen noch Reifengröße sind für den A6 vorgesehen.
Ich wage zu behaupten, daß du die nicht mal in einer verpflichtend durchzuführenden Einzelabnahme eingetragen bekommst. Aber das wird dir die Prüforganisation mitteilen können.
Zitat:
@golfer0510 schrieb am 22. April 2020 um 22:27:13 Uhr:
Daß die Felge für einen A6 4G geprüft wurde, halte ich für ein Gerücht, denn weder Felgen noch Reifengröße sind für den A6 vorgesehen.Ich wage zu behaupten, daß du die nicht mal in einer verpflichtend durchzuführenden Einzelabnahme eingetragen bekommst. Aber das wird dir die Prüforganisation mitteilen können.
Na das die Felgen für den A6 4G geprüft worden ist ja kein Gerücht, sondern steht in dem Schreiben welches ich auf Anfrage von Audi bekommen habe drin. Habe ich auch oben angehangen. Daher ja meine obige Frage.
Ich glaube auch, dass die sich vertippt haben, denn erstens ist es ne 4H also A8 Felge und zweitens, wie mein Vorredner schon schrieb, gibt es diese Reifengröße beim 4G nicht.
Ist aber alles wurscht, die Traglast steht ja für die Felge drin und die ist erstmal entscheidend. Wenn also Deine Reifen vom Abrollumfang und der Tragfähigkeit zu Deinem 4G passen, dann ist mit dem Wisch eine Eintragung problemlos möglich.
Und ja, Du mußt es beim TÜV abnehmen lassen!
@marioschulz1980
Sagen wir es mal so: Deine Felgen mit Reifen müssen gemäß § 19 (2) i. V. m. 21 StVZO abgenommen und die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Diese Felge ist nicht in deiner COC sowie weiterführenden Papieren enthalten, weil sie nicht für den 4G hergestellt bzw. offiziell freigegeben wurde. Daher ist auch die Reifengröße zu berücksichtigen.
@golfer0510
https://www.motor-talk.de/forum/felge-4h0-601-025-ag-t6795279.html
😉
@Polmaster
Ok dann lasse ich die bei Gelegenheit eintragen. Vielen Dank.
Der Wendler würde sagen: Egal! 😉
Ich glaube nicht, dass sie sich vertippt haben. Meine 4G8-Felgen haben eine Traglastbescheinigung von Audi mit Prüfung sowohl für A6 4G, als auch A8 4H.
Zitat:
@GeneralTrautmann schrieb am 23. April 2020 um 08:40:49 Uhr:
Ich glaube auch, dass die sich vertippt haben, denn erstens ist es ne 4H also A8 Felge und zweitens, wie mein Vorredner schon schrieb, gibt es diese Reifengröße beim 4G nicht.Ist aber alles wurscht, die Traglast steht ja für die Felge drin und die ist erstmal entscheidend. Wenn also Deine Reifen vom Abrollumfang und der Tragfähigkeit zu Deinem 4G passen, dann ist mit dem Wisch eine Eintragung problemlos möglich.
Und ja, Du mußt es beim TÜV abnehmen lassen!
Polmaster, schön, das du mich zitierst.😁 Aber wenn der "Kollege" an den richtigen Prüfet trifft, ist die Einzelabnahme mit dem nicht vorhandenen Impact-Test hinfällig.
Und marioschulz, "bei Gelegenheit", das würde ich mir angesichts der erloschenen BE im Falle des Anbaus genauestens überlegen.
Bisschen übertrieben....
Und du widersprichst dir in beiden Beiträgen. Einmal schreibst du Einzelabnahme und danach von der Unmöglichkeit.
Vielleicht kann uns @MZ-ES-Freak diesbezüglich aufklären....
Meine bei mir eingetragenen Felgen vom S7 haben auch eine 4H-Nummer. In dem Schreiben von Audi stand die 265/30 20 als Reifengröße drin. Da ein 255/35 20 problemlos auf dieser Felge montierbar und eine bei mir bereits ab Werk eingetragene Reifengröße ist, wurde die Felge auch problemlos eingetragen.
Wenn ini dem Schreiben steht, dass die Felge auf einem A6 4G getestet wurde, hat der TÜV im Grunde keinen Grund das anzuzweifeln. Er könnte aber tatsächlich auf einen Impakttest mit 265/40er Reifen rumreiten und das 255/35er einem Impakt u.U. weniger entgegenzusetzen haben. Aber da müsste der Prüfer schon zu den Erbsenzählern gehören, noch in der Ausbildung sein oder letzte Nacht Ärger mit seiner Frau gehabt haben. 😉
Die Reifengröße 265/40 könnte eine zulässige Allroad 4G Größe sein, so, wie 265/30 eine A7 4G Größe ist.
Ich sehe einer Abnahme dieser Felge mit 255er Reifen keine Schwierigkeiten. Eingetragen werden muss sie aber allemal.
Schauen wir mal, und polmaster, wenn ich auf die Einzelabnahme hingewiesen habe, bedutet das nicht, daß sie von Erfolg gekrönt sein wird. Fakt aber ist, daß die Felge keinen Impact-Test mit einem 255/35R20 nachweisen kann, was sehr wohl zu einem Stolperstein werden kann. Und es ist auch nicht übertrieben, wenn man sagt, daß mit einer nicht eingetragenen Kombi die BE erlischt.