fragwürdiges Verhalten des Freundlichen!?

BMW 5er E60

Hallo,

habe seit ca. 4 Wochen einen BMW 550i Touring. Gekauft habe ich ihn bei einer BMW-Niederlassung. Schon kurz nach dem Kauf streikte wiederholt das ACC. Der örtliche (BMW) Händler klärte sich nach Absprache mit der Niederlassung (und deren Kostenübernahme) bereit, die Reparatur durchzuführen. Da das AH das passende Werkzeug zum Einstellen des Sensors nicht hat, meinte der Werkstattmeister, er müsse das in einer anderen Werkstatt einstellen lassen. So weit so gut. Bei Abholung des BMW merkte ich, dass während des Werkstattaufenthaltes ca. 160 km mit dem BMW gefahren wurden. Erst auf Nachfrage hin bestätigte mir der Meister dies. Auf die Frage wer denn die entstandenen Kosten tragen würde, meinte er, dazu gäbe es keine Regelung und entschuldigte sich mehrmals für die gefahrenen km (Transfer zur Werkstatt mit dem entsprechenden Werkzeug). Vor Reparatur wurde jedoch kein Hinweis gegeben, dass sie so weit fahren müssen. So richtiig befriedigend finde ich das nicht zumal mir erst auf Nachfrage die gefahrenen km erklärt wurden.

Habt ihr schon mal so was erlebt? Muss die Werkstatt für diese Kosten aufkommen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von domingo1001



Zitat:

Original geschrieben von avantisimo


Das kann doch aber nicht angehen, dass bei einer "Premium" Werkstatt die Angestellten mal eben ne Runde drehen. Nicht mal nachgetankt haben Sie. Und haben außerdem scheinbar vergessen, dass ich ein elektronisches Fahrtenbuch habe und somit noch nachvollziehen kann wo sie waren.
Hallo,

sofern der Besuch in einer anderen Werkstatt war, wäre für mich der Fall erledigt.

Es gibt wirklich wichtigeres im Leben, als sich über eine Werkstattfahrt zu ärgern.

Hast Du den Tank nach der Probvefahrt wieder voll gemacht? Lass die Jungs doch einfach leben und geniesse, was Du hast...

Gruss,
Frank

Hallo ich glaub ich Kotz, also so wie du Schreibst könnte man fast meinen du gehörst zu denen die gerne mal mit Fremden Autos ne Runde drehen.

Das gehört sich net und Fertig !!!! Das hat nix mit Spaß zu tun !!! Mit fremden Eigentum rum zu Eiern.

Ich würde mich auch im München beschweren.

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Das Auslesen des Fahrtenbuches ergab Folgendes:

Reichlich 140 km betrafen tatsächlich die Überführung zu einer anderen Werkstatt. Der Rest neben einem Abstecher zum Mittagessen (?) sind aus meiner Sicht nicht im Zusammenhang mit der Reparatur angefallen. Das find ich echt nicht in Ordnung. Abgesehen davon, dass rund 30 € Sprit verblasen wurden, gehört sich so etwas nicht. Zumal ich die Werkstatt erst gewechselt habe. Mir geht es nicht um die 30€ sondern um das Prinzip. Mit dem Meister muss ich wohl noch mal reden...

@ lausitzerMB 320 Richtig getippt, aber so viel Alternativen gibt es ja nicht. Ich habe gehofft da endlich ordentlich bedient zu werden, nach dem in dem BMW AH davor mir erst nach in Augenscheinnahme geglaubt wurde, dass der E61 hinten ne Luftfederung hat (es ging damals um eine Tieferlegung).

.....ein eh. Arbeitskollege von mir war in besagten AH und wollte einen 3er anschauen und bei gefallen auch kaufen!!!
Das Ah reagierte auf die Fragen des Koll. mit dem Spruch : So wie Sie aussehen, können Sie sich so ein Auto eh nicht leisten!!!
Hallo was ist das für ein AH???...ich kannte die ja schon von früher und meine damalige Meinung wurde wieder unterstützt!!!
@ avantisimo : Wir haben beide beim größten Arbeitgeber BZ gearbeitet!!!Du weiß sicher wem ich meine und sicher auch, was da bezahlt wird...ist nicht all zu wenig!!!
Inzwischen bin ich selbstständig als Lackierer , aber da werde ich wohl nichts machen!!!!schon aus Prinzip nicht!!!
Auch die NL in LÖB ist glaub nicht besser.....ZI ist auch nicht das wahre ...aber wenigstens freundlich und hilfsbereit ...zu mir zumindest...Bleibt nur GR da war ich noch nicht !!! oder KM ..da hab ich naja sagen wir mal halbschlechte Erfahrungen gemacht....Ein ausgestelltes auto in KM wurde nach Spremberg überführt und dort gleich mal um 2 Tausend € teuer gemacht...und Unfaller war es auch /Anzeige :Unfallfrei ne ne auch komische Leute

Den Meister würde ich vom Teppichrand aus Fallschirm springen lassen!!!Ein Anruf wird ja nicht zu Teuer sein, um seine erlaubnis zu geben , mit dem auto in eine andere Werkstatt fahren zu dürfen.
Ein lustiges Beispiel aus der Lacke ....gut 10 Jahre her...BMW 5er E39 Limo von R...ert (damals nur in BZ)
Der Wagen gehörte einem türkischen Bodydöner aus BZ....Fast Totalschaden gehabt viele ,viele Teile neu Karosserie/Lackierkosten ~45000DM ich musste ihn machen ....nach einer Woche Arbeit sah er aus wie neu....Wagen stand nach dem finish noch zum Waschen in der Werkstatt (aber im Weg) und unser anderer Lacker war im Stress ...also rein in die gute stube und den Wählhebel ohne zu schauen betätigt ...und Vollgas ....leider war es der Rückwärtsgang und so schnell wie der Motor hochdrehte und den gesamten Wagen volle Kanne gegen die Mauer steuerte war schon sehenswert!!!
.....komplettes Heck war verzogen , geknickt und alles was man sich vorstellen kann.......also war der Wagen nach einer erneuten Richtung nochmal zwei Wochen bei uns!!!Das hat das AH beim Döner in ein schlechtes Licht gerückt.

So denn Grüsse aus dem Oberland

Zitat:

Original geschrieben von lausitzerMB320


.....ein eh. Arbeitskollege von mir war in besagten AH und wollte einen 3er anschauen und bei gefallen auch kaufen!!!
Das Ah reagierte auf die Fragen des Koll. mit dem Spruch : So wie Sie aussehen, können Sie sich so ein Auto eh nicht leisten!!!
Hallo was ist das für ein AH???...ich kannte die ja schon von früher und meine damalige Meinung wurde wieder unterstützt!!!
@ avantisimo : Wir haben beide beim größten Arbeitgeber BZ gearbeitet!!!Du weiß sicher wem ich meine und sicher auch, was da bezahlt wird...ist nicht all zu wenig!!!
Inzwischen bin ich selbstständig als Lackierer , aber da werde ich wohl nichts machen!!!!schon aus Prinzip nicht!!!
Auch die NL in LÖB ist glaub nicht besser.....ZI ist auch nicht das wahre ...aber wenigstens freundlich und hilfsbereit ...zu mir zumindest...Bleibt nur GR da war ich noch nicht !!! oder KM ..da hab ich naja sagen wir mal halbschlechte Erfahrungen gemacht....Ein ausgestelltes auto in KM wurde nach Spremberg überführt und dort gleich mal um 2 Tausend € teuer gemacht...und Unfaller war es auch /Anzeige :Unfallfrei ne ne auch komische Leute

Den Meister würde ich vom Teppichrand aus Fallschirm springen lassen!!!Ein Anruf wird ja nicht zu Teuer sein, um seine erlaubnis zu geben , mit dem auto in eine andere Werkstatt fahren zu dürfen.
Ein lustiges Beispiel aus der Lacke ....gut 10 Jahre her...BMW 5er E39 Limo von R...ert (damals nur in BZ)
Der Wagen gehörte einem türkischen Bodydöner aus BZ....Fast Totalschaden gehabt viele ,viele Teile neu Karosserie/Lackierkosten ~45000DM ich musste ihn machen ....nach einer Woche Arbeit sah er aus wie neu....Wagen stand nach dem finish noch zum Waschen in der Werkstatt (aber im Weg) und unser anderer Lacker war im Stress ...also rein in die gute stube und den Wählhebel ohne zu schauen betätigt ...und Vollgas ....leider war es der Rückwärtsgang und so schnell wie der Motor hochdrehte und den gesamten Wagen volle Kanne gegen die Mauer steuerte war schon sehenswert!!!
.....komplettes Heck war verzogen , geknickt und alles was man sich vorstellen kann.......also war der Wagen nach einer erneuten Richtung nochmal zwei Wochen bei uns!!!Das hat das AH beim Döner in ein schlechtes Licht gerückt.

So denn Grüsse aus dem Oberland

Echt cool....hat der BMW einem Döner gehört. So etwas möchte ich auch mal sehen, wie ein Spieß am Steuer sitzt.

Echt was sich manche denken bevor sie einen Text verfassen 🙄

....über die Grammatik wollen wir gar nicht reden....

Als wir nen 535d hatten, wurden damit auch öfter vom Händler diverse Maximalverbrauchstests gemacht, die nix mit dem Kundenauftrag zu tun hatten. Die wußten aber, dass das nen Firmenwagen mit Volleasing inkl. Sprit war.
Bei unserem privaten 530i ist das bis jetzt noch nicht passiert. Die können in unserem AH da offenbar differenzieren.

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Moin Ihr,

Für diesen Fall haben wir eine eindeutige Gesetzgebung in Deutschland.
§242StGB (Diebstahl) kommt nicht in Frage da die rechtswidrige Zueignungsabsicht nicht gegeben ist.

Daher kann ich jedem Geschädigtem empfehlen, mal dem Händler/der Werkstatt folgenden Text zu zeigen:

§ 248b StGB (Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs)

Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs.
(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.

Werkstattfahrten im weiteren Sinne sind davon natürlich nicht betroffen.
Übermäßig lange Fahrten, Einkaufsfahrten, nicht nachvollziehbare Fahrtstrecken (alle Werkstätten haben ihre feste Runde für Probefahrten nach dem werkstattaufenthalt !!!), nachgewiesene Vollgasfahrten etc.etc.etc., alles wurde hier beschrieben, fallen allerdings schon darunter.

Jemand anderer Meinung ???

Zitat:

Original geschrieben von JoernM


Moin Ihr,

Für diesen Fall haben wir eine eindeutige Gesetzgebung in Deutschland.
§242StGB (Diebstahl) kommt nicht in Frage da die rechtswidrige Zueignungsabsicht nicht gegeben ist.

Daher kann ich jedem Geschädigtem empfehlen, mal dem Händler/der Werkstatt folgenden Text zu zeigen:

§ 248b StGB (Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs)

Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs.
(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.

Werkstattfahrten im weiteren Sinne sind davon natürlich nicht betroffen.
Übermäßig lange Fahrten, Einkaufsfahrten, nicht nachvollziehbare Fahrtstrecken (alle Werkstätten haben ihre feste Runde für Probefahrten nach dem werkstattaufenthalt !!!), nachgewiesene Vollgasfahrten etc.etc.etc., alles wurde hier beschrieben, fallen allerdings schon darunter.

Jemand anderer Meinung ???

Schließe mich Dir voll und ganz an !!!!

Zitat:

Original geschrieben von snakexp



Zitat:

Original geschrieben von JoernM


Moin Ihr,

Für diesen Fall haben wir eine eindeutige Gesetzgebung in Deutschland.
§242StGB (Diebstahl) kommt nicht in Frage da die rechtswidrige Zueignungsabsicht nicht gegeben ist.

Daher kann ich jedem Geschädigtem empfehlen, mal dem Händler/der Werkstatt folgenden Text zu zeigen:

§ 248b StGB (Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs)
 
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs.
(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.

Werkstattfahrten im weiteren Sinne sind davon natürlich nicht betroffen.
Übermäßig lange Fahrten, Einkaufsfahrten, nicht nachvollziehbare Fahrtstrecken (alle Werkstätten haben ihre feste Runde für Probefahrten nach dem werkstattaufenthalt !!!), nachgewiesene Vollgasfahrten etc.etc.etc., alles wurde hier beschrieben, fallen allerdings schon darunter.

Jemand anderer Meinung ???

Schließe mich Dir voll und ganz an !!!!

ich befürchte, dass dies nicht anzuwenden ist,  wenn Du einem dritten (AH) den schlüssel willentlich überlassen hast...

@joernM

alles so weit gut , aber wer soll es überprüfen?
Wenn nicht zufällig ein el. Fahrtenschreiber eingebaut ist oder ein Unfall mit so einem Wagen passiert , ist es doch kaum nachvollziehbar!
Bin trotzdem dafür , das niemand ohne Einwilligung des Eigentümers ein Auto bewegt.

@snake

tja laut deinem Geburtsjahr kannst du auch noch nicht so viel Erfahrungswerte haben wie andere .....
...wollte nur mal anschaulich machen , wie es in Werkstätten zugeht,egal ob es ein Fiat500 ist oder eine S-Klasse...
hab auch schon live erlebt(1993)((da warst du ganze 6 Jahre)), wie ein Passat Kombi mit der Flex komlpett zerlegt werden musste ...er ist in unserer LKW-Werkstatt leider beim reinfahren in die Grube gefallen und hat sich so sehr verkeilt, das er nicht mehr rauszubekommen war....und das nur für einen Ölwechsel für lau!!!!
...viel Spaß bereiteten auch die Leichenwagen....aber egal
Mein Beitrag ist im deutlichen Deutsch geschrieben...ich bin deutsch und es ist so geschrieben , das die , die der deutschen Sprachen nicht so mächtig sind , es auch verstehen.
Schau mal bei manchen Anfragen ...wie groß da der Verständnisgrad ist!!!!

...nur mal ein Beispiel: ist weniger schlimm , aber......
Hallo an Alle,
bei mein mercedes habe ich rictig kickdown gemacht set dem schaltet die getriebe nicht hoch ich war bei meiner werkstatt dkie meinen das schaltschieberkasten kaputt ist kostenpunkt 1200 eur.meine frage hat jemand damit erfahrung gemacht oder krige ich irgendwo ein gebrauchter getriebe günstiger

...ohne Worte

So denn Grüsse an alle

Zitat:

Original geschrieben von testorino


ich befürchte, dass dies nicht anzuwenden ist,  wenn Du einem dritten (AH) den schlüssel willentlich überlassen hast...

Moin testorino,

mmmhhhh, da bin ich mir nicht so sicher.
Es käme in jedem enzelnen Fall auf eine seperate Prüfung des Sachverhaltes an.
Wenn ich dem dritten (AH) willentlich meinen Schlüssel überlasse,
dann ja nicht zu dem Zweck, dass Hans und Franz mit meinem Auto
Probe-, HighSpeed-, Einkaufs- oder sonstige Fahrten unternimmt.

Einen ähnlichen Fall habe ich beruflich:
Ein Mitarbeiter fährt einen Firmenwagen und es ist ihm ausdrücklich untersagt, Privatfahrten zu unternehmen, nur Dienst- und Heimfahrten.
Die Schlüssel habe ich ihm (als Verantwortlicher und in Vertetung der Geschäftsführung/des Vorstandes) willentlich ausgehändigt.

Bei einer nachgewiesenen Privatfahrt wurde er erwischt und es hat eine Strafanzeige gegeben u.a. wg §248b StGB.

@ Lausitzer MB320:
tja, wie gesagt: kommt auf den Einzelfall und auf die Nachweisbarkeit an. Dass es schwer wird, so etwas zu beweisen, sehe ich auch so.

Bei "meinen" Vorstandsfahrzeugen habe ich auch schon oft das Gegenteil erlebt:
Die Probefahrt nach einem Inspektionstermin wurde angekreuzt und vom KD-Meister unterschrieben. Der Km-Stand sagt mir aber, dass das Auto keinen Meter bewegt wurde (war allerdings nicht bei BMW).

Hab' in einer süddeutschen Niederlassung schon häufiger erlebt, dass Werkstattmitarbeiter ziemlich wild mit Kundenfahrzeugen über den Hof gebrannt sind. Nach dem Motto: "1. Gang, gib' ihm, ist ja nicht mein Auto". Oft auch auf dem "hinteren" Parkplatz, für Kunden nicht zugänglich - aber hören tut man's ja trotzdem.
Hatte das bei meinem E46 ähnlich erlebt. 24km mehr auf'm Tacho und ein stark gestiegener Durchschnittsverbrauch nach einem stinknormalen Service-Termin mit Ölwechsel und Co. So groß ist deren Hof auf wieder nicht ... auf Nachfrage wußte man von nichts.

Ich bemerke auch regelmässig, das mein Verbrauch von 8,? auf 9,? hochschnellt nachdem das Auto in der WS war...

...aber damit muss man wohl leben, solange das Auto vom Azubi und nicht vom Meister geholt und gebracht wird...

Ich finde es ist einfach eine bodenlose Frechheit, was sich manche Werkstätten mit den Fahrzeugen ihrer Kunden erlauben.
Ich fahre zwar (noch) nicht einen 5er BMW, aber mir ist es mal passiert, dass nach einem Werkstattaufenthalt (wg. Bremsen) plötzlich eine Zigarette einer fremden Marke im Aschenbecher zu finden war. Ich bin und war zweifelfrei sicher, dass es nicht auf einen Mitfahrer und/oder mich zurückzuführen war, da ich den pkw gänzlich allein nutze.
Es war reiner Zufall, dass ich den in Rede stehenden Fremdzigarettenmarkenstummel (im Übrigen Goloires) entdeckte.
Klar das die Werkstatt im Nachhinein von nichts wusste, und die zusätzlichen 25km (in Berliner Innenstadt!!!) auf dem Tacho eine Verwechslung meinerseids gewesen sein müssen.
Ich war damals nicht so blickig, es einer übergeordneten Instanz zu melden - aber genau das muss zwingend die Moral der Stunde in solchen Situationen sein.
Das zitieren von irgendwelchen Paragraphen aus dem BGB halte ich für müßig. Theorie schön hin und her - in der Praxis scheitert es an der Beweislast, die der Geschädigte zu tragen hat.

Morgen,

du fährst mit dem Auto zur Inspektion.
An der Tanke davor machst Du den Scheibenwaschbehälter voll.
Bei der Insp. wird es dir trotzdem in Rechnung gestellt.
Der KD-Meister unterschreibt sogar für diese Tätigkeit und die angeblich verkaufte Ware.
§263 StGB BETRUG !!!

Zitat:

@snake

tja laut deinem Geburtsjahr kannst du auch noch nicht so viel Erfahrungswerte haben wie andere .....
...wollte nur mal anschaulich machen , wie es in Werkstätten zugeht,egal ob es ein Fiat500 ist oder eine S-Klasse...
hab auch schon live erlebt(1993)((da warst du ganze 6 Jahre)), wie ein Passat Kombi mit der Flex komlpett zerlegt werden musste ...er ist in unserer LKW-Werkstatt leider beim reinfahren in die Grube gefallen und hat sich so sehr verkeilt, das er nicht mehr rauszubekommen war....und das nur für einen Ölwechsel für lau!!!!
...viel Spaß bereiteten auch die Leichenwagen....aber egal
Mein Beitrag ist im deutlichen Deutsch geschrieben...ich bin deutsch und es ist so geschrieben , das die , die der deutschen Sprachen nicht so mächtig sind , es auch verstehen.
Schau mal bei manchen Anfragen ...wie groß da der Verständnisgrad ist!!!!

...nur mal ein Beispiel: ist weniger schlimm , aber......
Hallo an Alle,
bei mein mercedes habe ich rictig kickdown gemacht set dem schaltet die getriebe nicht hoch ich war bei meiner werkstatt dkie meinen das schaltschieberkasten kaputt ist kostenpunkt 1200 eur.meine frage hat jemand damit erfahrung gemacht oder krige ich irgendwo ein gebrauchter getriebe günstiger

...ohne Worte

So denn Grüsse an alle

Hallo ich bin 35 und 1993 war ich ein bischen älter als 6 Jahre 🙂 Und glaub mir ich weiß wie es in den Werstätten zu geht.

1. Hat mein Bruder in einer Gearbeitet 2. habe ich selber auch schon in einer Gearbeitet !!!!

Und was ich nicht verstehe was meinst mit deutlichem deutsch ???

Habe ich mich irgendwie nicht klar ausgedrückt oder meinst meine rechtschreibung ???

Und was hat der Unfall in der Werkstatt was überall Passieren kann, mit den " Sonderfahrten " hier zu tun ???

Habe auch schon viele Leute aus ihrem PKW geschnitten, wo man auch den Leichenwagen gebraucht hatte, aber das gehört nicht hier her, also was willst mir jetzt damit sagen ??

Gruß

snake

Snake - rattleshake snake! Ob deiner wirren Formulierungen, bringst du mich um meinen nachmittaglichen Kaffee-Genuss (Krönung). Bitte unterlasse dieses in Zukunft!

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