Fragen zum S206 PHEV

Mercedes C-Klasse W206

Hallo zusammen,

Ich frage mich,

=== Kofferraum - warum so viel kleiner? ===
warum im T Modell PHEV der Kofferraum statt 490 nur 390 Liter hat. Liegt das wirklich nur höheren Boden? Sprich bleibt die Tiefe des Kofferraums wohl bei über 1m?

=== Tank ===
Weiss jemand, wie gross der Tank sein wird?

384 Antworten

Moin,
wenn so ein BMW vernünftig gradeaus fahren würde, wär er schon einen Alternative.
aber da sind die weit weg von, so das ich mich fragen, ob das die playstation leute echt nicht merken?
Bremse können die in München.
gruß Franke

Wenn man immer konkret krass dickste Felgen drauf hat, braucht man sich über einen beschissenen Geradeauslauf nicht beschweren.
Ich hatte für mehr als einen Monat einen G21 als Leihwagen. Mit Standard 17 Zoll Rädern.
Geradeauslauf absolut Bestens!

Ja, geradeaus ist beim BMW relativ. Zum einen sind die Sitze nicht parallel zur Fahrtrichtung sondern jeweils nach außen verschoben montiert damit die erste Reihe mit den Knien nicht an den Getriebetunnel stößt. Das ist schon mal gewöhnungsbedürftig. Und dann hat so ein BMW meistens eine hochnervöse Lenkung, die für den Rundkurs sicher toll ist, aber auf der Autobahn mit der Zeit einfach nur anstrengend wird wenn man geradeaus fahren will.
Gibt sicher irgendwas aufpreismäßiges geschwindigkeitsabhängiges, das das behebt, aber beim F30 war das alles eine Katastrophe. Und dazu war der innen noch laut bei Tempo > 160 wie man es normalerweise nur aus der Golfklasse kennt. Telefonieren unmöglich, ab 200 sogar Sprechen mit dem Beifahrer unmöglich.

Egal, ist off topic, sorry. Solange BMW bei der E-Reichweite nicht nachbessert, kommt für mich der 330e nicht in Frage.

Es gibt jetzt auch Bild des C300e Kofferraums im Konfigurator.
Man sieht, dass da ordentliche Stuffe drin ist (10cm würde ich sagen) und natürlich entfällt die Verstaumöglichkeit im Unterboden.

C300e
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auch seitlich links scheint einiges an Laderaum abzugehen

Ich meine gesellen zu haben, dass knapp 100 liter Ladevolumen gegenüber dem verbrennen verloren gehen. Deshalb hab ich meinem Verkäufer zu Bedingung gemacht, dass er mir ne Dachbox zu vermachen hat damit ich bestelle…

Zitat:

@Bazingo schrieb am 8. Dezember 2021 um 18:12:57 Uhr:



Zitat:

@mlowrey schrieb am 8. Dezember 2021 um 14:34:02 Uhr:


Ich habe das Thema gerade selber durchgekaut. Hier wird wie in der Vergangenheit Bestandschutz gelten. D.h. die zum Zeitpunkt der Fahrzeugüberlassung geltende Regelung gilt auch für die gesamte Dauer der Überlassung.

Es wäre nicht das erste mal dass ein sogenannter Bestandsschutz gekippt wird.

Es geht nicht um Bestandsschutz.
Die Sonderregelungen sind immer vom Tage der Erstzulassung abhängig.
Die Regelung mit der Innovationsprämie und der 50% Dienstwagenversteuerung sind gerade für Erstzulassung bis zum 31.12.2022 verlängert worden. Danach wird es eine Neuregelung geben, die besonders darauf achtet dass min 50% elektrisch gefahren wird.

Man kann auch die Regelung für schon zugelassene Fahrzeuge ändern.
Nichts ist in Stein gemeißelt. Die Abgeltungssteuer ist ein leuchtendes Beispiel.

Zitat:

@lulesi schrieb am 19. Dezember 2021 um 18:00:06 Uhr:



Zitat:

@Bazingo schrieb am 8. Dezember 2021 um 18:12:57 Uhr:


Es wäre nicht das erste mal dass ein sogenannter Bestandsschutz gekippt wird.

Es geht nicht um Bestandsschutz.
Die Sonderregelungen sind immer vom Tage der Erstzulassung abhängig.
Die Regelung mit der Innovationsprämie und der 50% Dienstwagenversteuerung sind gerade für Erstzulassung bis zum 31.12.2022 verlängert worden. Danach wird es eine Neuregelung geben, die besonders darauf achtet dass min 50% elektrisch gefahren wird.

Gibts da ne Quelle?

Zitat:

@mlowrey schrieb am 19. Dezember 2021 um 18:23:21 Uhr:



Zitat:

@lulesi schrieb am 19. Dezember 2021 um 18:00:06 Uhr:


Es geht nicht um Bestandsschutz.
Die Sonderregelungen sind immer vom Tage der Erstzulassung abhängig.
Die Regelung mit der Innovationsprämie und der 50% Dienstwagenversteuerung sind gerade für Erstzulassung bis zum 31.12.2022 verlängert worden. Danach wird es eine Neuregelung geben, die besonders darauf achtet dass min 50% elektrisch gefahren wird.

Gibts da ne Quelle?

Ja hunderte, Google ist dein freund. Das kann man nun wirklich nicht übersehen, wenn es einen interessiert
Aber bitte:
https://www.auto-motor-und-sport.de/.../
https://www.heise.de/.../....8e3e6c30-a3a3-4137-9dcc-5ca723ea74b4.html
https://ecomento.de/.../

Zitat:

@Bazingo schrieb am 19. Dezember 2021 um 18:06:18 Uhr:


Man kann auch die Regelung für schon zugelassene Fahrzeuge ändern.
Nichts ist in Stein gemeißelt. Die Abgeltungssteuer ist ein leuchtendes Beispiel.

Oh mann. Hier geht es um eine Regelung die für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis 31.12.2022 gilt und keine unbefristete. Es geht um ein Jahr. Die Sonderregelung der Steuerreduzierung gilt nur solange das fahrzeug noch nicht in privater Hand ist. Das bedeutet es läuft üblicherweise nach 3 Jahren aus.
Für bestehenede Fahrzeuge bleiben bestehende Regelungen gültig, deswegen kann man auch noch alte Fahrzeuge ohne Kat oder ohne Gurte fahren. Was sich ändern kann sind Steuersätze oder es können neue Steuern oder Abgaben eingeführt oder abgeschafft werden..

Entweder reden wir aneinander vorbei, oder du verstehst mich nicht.
Ist aber auch egal da zur Zeit Fiction.

Zitat:

@mlowrey schrieb am 19. Dezember 2021 um 18:23:21 Uhr:



Zitat:

@lulesi schrieb am 19. Dezember 2021 um 18:00:06 Uhr:


Es geht nicht um Bestandsschutz.
Die Sonderregelungen sind immer vom Tage der Erstzulassung abhängig.
Die Regelung mit der Innovationsprämie und der 50% Dienstwagenversteuerung sind gerade für Erstzulassung bis zum 31.12.2022 verlängert worden. Danach wird es eine Neuregelung geben, die besonders darauf achtet dass min 50% elektrisch gefahren wird.

Gibts da ne Quelle?

Erste Anlaufstelle sollte der Koalitionsvertrag sein. Dort sind die Pläne aufgeführt.

Zur Verlängerung der Innovationsprämie im bisherigen Umfang bis 31.12.2022 gibt es Pressemeldung (mit Links zum Gesetz) beim entsprechenden Ministerium.

Das mit der Prämie ist bisher nur angekündigt, leider noch nicht Gesetz- wird es aber wohl. Das andere Thema ist die Versteuerung von Dienstwagen, sprich 1% oder 0,5%. Dazu gibt es bislang nichts konkretes ab 2023. Bei einer solchen Regelung gilt aber der Tag der Überlassung des Fahrzeugs. Heißt, wird ein Dienstwagen am 31.12.2022 einem Mitarbeiter überlassen gilt für die gesamte Dauer der Überlassung auch die Regelung, die am 31.12.2022 gültig ist.

Zitat:

@mlowrey schrieb am 20. Dezember 2021 um 08:25:34 Uhr:


Das mit der Prämie ist bisher nur angekündigt, leider noch nicht Gesetz- wird es aber wohl.

Die Verlängerung der Innovationsprämie ist beschlossen und umgesetzt. In den nächsten Tagen erfolgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

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