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Fragen zum ACC

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Moin Leute,

Ich habe mal eine Frage zum ACC. Ist es bei euch auch der Fall, dass der Tiger auf der BAB Autos auf der rechten Spur überholt? Die Situation tritt bei mir in allen Geschwindigkeitssituationen auf. Ich hatte vorher den 2015 Passat B8 auch mit dem ACC bis 160 und der hat ab ca. 80-100 km/h die Verkehrsregel beachtet, Fahrzeuge auf der linken Nachbarspur nicht zu überholen. Mir wurde da auch das links fahrende Fahrzeug auf der linken Spur in der ACC Ansicht auf dem Kombiinstrument angezeigt. Das ist bei mir ebenfalls nicht der Fall. Kann mir eigentlich nur vorstellen, dass das bei mir ein Fehler sein muss, weils ja einerseits ein technischer Rückschritt wäre und andererseits das System nicht die Regeln der StVO beachtet. Des Weiteren sind die Radarköpfe wahrscheinlich auch die gleichen.

Wäre cool, wenn mich jemand von euch aufklären könnte.

Viele Grüße und danke!

Beste Antwort im Thema

Könnten wir bitte wieder zum eigentlichen Sinn dieses Thema's kommen, statt hier Verkehrserziehung zuvollziehen...

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Zitat:

@Kitzblitz schrieb am 6. November 2019 um 19:04:06 Uhr:

Für mich ist die Programmierung in diesem Punkt absolut in Ordnung.

Ist sie (für mich) nicht, da es ausreichend Situationen gibt (welche übrigens auch allesamt in diesem Thread bereits mehrfach erläutert wurden), in welchen es ein gesetzeskonformes Rechtsüberholen gibt, das Auto aber leider dennoch abbremst.

Mal überspitzt gesagt rechts Überholen ist immer verboten, es gibt dann nur noch rechts vorbeifahren...

Meiner überholt rechts bei geringen Geschwindigkeiten usw problemlos, nur bei höheren Geschwindigkeiten nicht.

Bei hohen Geschwindigkeiten hingegen sage ich ihm einfach mit einem kurzen Tippen auf's Gas, dass er diesmal darf.

So ist das von der Programmierung ok und das "überhole doch trotz Verbot" durch kurzes Gasgeben ist mein Problem.

Andere ausreichende Situationen, bei denen man es dauerhaft bei hohen Geschwindigkeiten automatisch darf, kenne ich nicht!

Bis wohin geht denn bei Dir "niedrige Geschwindikeit", bei der Du rechts automatisch überholen willst?

50 km/h, 80 km/h, 130 km/h oder noch höher?

Zitat:

@Beichtvater schrieb am 8. November 2019 um 13:28:43 Uhr:

Andere ausreichende Situationen, bei denen man es dauerhaft bei hohen Geschwindigkeiten automatisch darf, kenne ich nicht!

Täglicher Fall: Abzweigende Autobahnstreifen, getrennt durch eine dicke gestrichelte Linie, allerdings verlaufen beide Spuren bis zu 2,5km parallel zueinander. Hier darf man rechts schneller fahren.

Nö, zwar ist die „Verzögerungsspur“ eine eigenständige Fahrbahn aber Überholen rechts ist verboten:

https://verkehrslexikon.de/TexteA/Rechtsueberholen03.php

Zitat:

Zweigen ein oder mehrere Fahrstreifen nach rechts in eine andere Richtung ab, so ist es Abbiegern nach der neuen Vorschrift des § 42 VI Nr. 1 f nunmehr ausdrücklich erlaubt, dort ab Beginn einer breiten Leitlinie "schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn" zu fahren, also rechts zu überholen, s. dazu § 7 Rz. 15. Das gilt jedoch nach S 2 der Bestimmung nicht für Verzögerungsstreifen (Ausfahrstreifen). Danach dürfte auf ihnen, wenn die Voraussetzungen des § 7 IIa vorliegen, Bouska DAR 8, 163, anders als auf Einfahrstreifen, der durchgehende Verkehr grundsätzlich (Ausnahmen: § 7 II, IIa) nicht überholt werden

Zitat:

@Beichtvater schrieb am 8. November 2019 um 14:27:45 Uhr:

Nö, erst bei durchgehender Linie gilt die „Ausfahrt“ als getrennte eigenständige Straße. Vorher ist Sie unter dem Namen „Verzögerungsspur“ ein Teil der BAB und Überholen rechts ist verboten

Ähm...nö.

Ich rede nicht von einer Abfahrt, sondern von 2 parallel zueinander laufenden Autobahnen. Diese sind immer durch dicke Striche voneinander markiert. Durchgezogen wäre ja Unsinn, da man sonst nicht von einer AB auf die andere wechseln könnte.

Und selbst wenn sie mit durchgezogener Linie voneinander getrennt wären, würde mir mein Auto an der Stelle verbieten, rechts vorbeizufahren.

Pardon, hatte was falsches im Kopf, oben aber schon zeitgleich mit Deiner Antwort korrigiert. Ja, ist eigenständig aber Überholen in der Abfahrt nicht gestattet, siehe den Link und das Zitat

Siehe auch hier:

Zitat:

Die u. a. für das Ausfädeln anzuwendende Norm § 7a StVO schreibt jetzt vor:

(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.

(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.

(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.

Wenn Du da meinst, rechts überholen zu müssen, ist das immer noch der berühmte Einzelfall, den Du dem ACC per Fuß erlaubst. Standard ist’s immer noch nicht und somit für 99% der Fälle völlig ok mit der defensiven Programmierung.

Bei welcher Autobahn sind denn 2 Fahrspuren so lange (mit freier Geschwindigkeit) parallel?

Bei den mir bekannten Autobahnen sind das alles „nur“ Ein- Ausfädelspuren. Die „andere“ Autobahn beginnt erst danach, wie z. B. A3 => A67 bei FFM Richtung A5/Karlsruhe. Und da ist i. d. R. immer eine Geschwindigkeitsbeschränkung

Oh da kann ich dir allein im Rhein-Main-Gebiet mehrere nennen...A45/A66 zwischen Hanauer Kreuz und Langenselbolder Dreieck. Insgesamt 5 Fahrspuren, die beiden rechten gehören zur A66, die drei anderen zur A45, auf allen Spuren gibt es kein Tempolimit. Dann die A66 rund ums Main-Taunus-Zentrum aus Richtung FFM kommend und diverse andere mehr.

Aber der Hinweis mit dem Gaspedal antippen war mir neu, von daher hat es ja schon was gebracht und damit kann ich ja dann dem "Problem" entgegenwirken. :)

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