Fragen zu Arbeiten an einer Klimaanlage
Hallo!
Da die Klimaanlage bei einem Fahrzeug schon länger nicht mehr funktionierte, wurde in einer Werkstatt eine Klimaanlagen-Wartung durchgeführt.
Die Werkstatt musste das Kältemittel aber sofort wieder absaugen, da wohl ein Füllventil defekt ist.
Zu Hause habe ich mit einer UV-Lampe dann auch noch festgestellt, dass vorne am Kondensator ein wenig (wirklich nicht viel) Kontrastmittel zu sehen ist.
Daher will ich nun das Füllventil und den Kondensator erneuern.
Es ist für mich das erste Mal, dass ich an einer Klimaanlage arbeite. Sie ist wie geschrieben entleert. Das Füllventil habe ich schon herausgebaut und das Käppchen auf den Verschluss der Leitung gemacht.
Muss ich etwas Besonderes beachten? Ist es notwendig, Dichtungen vorher mit Klimaanlagen-Öl einzuschmieren? Geht evtl. auch was anderes? Ich habe mal irgendwo gelesen, dass nichts die Anlage kontaminieren sollte. Sollte ich evtl. auch noch prophylaktisch irgendwelche Dichtungen erneuern, die gerne kaputt gehen?
Und, die wichtigste Frage: Wenn ich den Klimakondensator eingebaut habe, wie lange sollte man sich maximal Zeit lassen, bis die Anlage befüllt wird? Ich denke daran, dass der Trockner ja Feuchtigkeit zieht.
Sind 2,3 Tage Abstand zu viel?
Danke im Voraus für eure Antworten.
65 Antworten
Zitat:
@9891 schrieb am 27. August 2022 um 15:02:12 Uhr:
ChemKlimaschutzV
ChemKlimaschutzV"(1) Eine in Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a bis c der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 aufgeführte Tätigkeit sowie die Rückgewinnung aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, die nicht in Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 aufgeführt sind, oder die Rückgewinnung aus anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen darf nur von Personen durchgeführt werden, die
1.eine die betreffende Tätigkeit abdeckende Sachkundebescheinigung nach Absatz 2 Satz 1 oder 4 oder ein entsprechendes in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes Zertifikat nach Artikel 10 Absatz 1 oder Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vorweisen können"In Verbindung mit der EU Verordnung 517/2014
"Die Mitgliedstaaten stellen auf der Grundlage der Mindestanforderungen gemäß Absatz 5 Zertifizierungsprogramme, einschließlich Bewertungsverfahren, auf oder passen diese an. Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Ausbildungsmaßnahmen für natürliche Personen zur Verfügung stehen, die folgende Tätigkeiten ausführen:
Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung der in Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben a bis f aufgeführten Einrichtungen"Also ich sehe nicht, dass zwischen vollen und leeren Anlagen unterschieden wird.
Also oben geht es um die Rückgewinnung, haben wir hier nicht.
Und unten geht es um die Wartung, Reparatur, Instandhaltung, etc. was wir dann auch haben, wenn kein Kältemittel mehr drin ist.
Aber in den aufgeführten Anlagen:
a) ortsfeste Kälteanlagen;
b) ortsfeste Klimaanlagen;
c) ortsfeste Wärmepumpen;
d) ortsfeste Brandschutzeinrichtungen;
e) Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und -anhängern;
f) elektrische Schaltanlagen
Steht keine PKW Klimaanlage dabei. Also sehe ich dass so, dass der Laie die Anlage, solange er mit dem Kältemittel nix zu tun hat, durchaus reparieren darf.
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 27. Aug. 2022 um 17:52:25 Uhr:
Steht keine PKW Klimaanlage dabei. Also sehe ich dass so, dass der Laie die Anlage, solange er mit dem Kältemittel nix zu tun hat, durchaus reparieren darf.
Und woher nimmst du dann, dass der Laie nichts machen darf so lange Kühlmittel drin ist? Denn genau diese Unterscheidung gibt es hier nicht. Darf er also an leere Anlagen, dann darf er auch an volle.
Zitat:
@9891 schrieb am 27. August 2022 um 17:54:31 Uhr:
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 27. Aug. 2022 um 17:52:25 Uhr:
Steht keine PKW Klimaanlage dabei. Also sehe ich dass so, dass der Laie die Anlage, solange er mit dem Kältemittel nix zu tun hat, durchaus reparieren darf.Und woher nimmst du dann, dass der Laie nichts machen darf so lange Kühlmittel drin ist? Denn genau diese Unterscheidung gibt es hier nicht. Darf er also an leere Anlagen, dann darf er auch an volle.
Weil im Absatz vorher steht dass die Rückgewinnung von Kältemittel verboten ist. Wenn die Anlage leer ist, ist kein Kältemittel mehr drin?
Ich habe auf meiner Schulung gelernt dass der Umgang mit Kältemittel verboten ist, sprich, wenn der Laie die Anlage evakuieren und befüllen lässt, dann darf er dazwischen daran so viel Schrauben wie er will.
Hilft nicht wirklich hier weiter denk ich. Aber ich habe vor ca. 6 Monaten in einer DIY Werkstatt den Klimakompressor an meinem Fahrzeug selbst getauscht (war Fratze).
Der Meister hat mich gefragt, was ich vorhabe, mir das Klimagerät zum evakuieren angeschlossen (war komplett leer meine Anlage) und mich daraufhin meines Amtes walten lassen.
Am Ende dann Druckprüfung mit Formiergas von Meister. War okay. Alles befüllt und fertig.
Er hat mir zumindest vor Ort gesagt, dass er mich nur an einer komplett entleerten Anlage arbeiten lassen darf. Daher nochmal Sicherheitshalber die versuchte Evakuierung. Jede Freisetzung des Kältemittels in die Umwelt ist veboten und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Das ich daran rumhantiere hat ihm keine Schmerzen bereitet...
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... da waren wir schonmal.
bleibt nur nochmal @garrettv8 ... und ganz viele Gesetze greifen vollumfänglich auch im privaten Bereich und wurden überwiegend auch genau deshalb erlassen um Vollpfosten im privaten Bereich auszubremsen. Spätestens wenn man sich in die Luftgejagt hat oder im Schaltschrank gegrillt wurde hat sich das Thema mit der Verfolgbarkeit im privaten bereich erledigt. Und es mag für die ein oder anderen Sache auch aufmerksame Nachbarn geben.
Es ist völlig egal wo was greift oder nicht, was jemand in seiner Garage tut oder lässt ist seine Sache. Wenn er sich dabei in die Luft jagt oder oder so dumm ist vor versammelter Nachbarschaft sein Ältöl in den Gully zu kippen dann ist das halt so. Dafür muss derjenige die Folgen tragen & nicht ihr.
Daran wird auch keiner von euch Paragraphenreitern was ändern und das war auch nicht die Frage des TE....die ist längst geklärt 🙄
Zitat:
@garrettv8 schrieb am 28. August 2022 um 18:22:53 Uhr:
Es ist völlig egal wo was greift oder nicht, was jemand in seiner Garage tut oder lässt ist seine Sache.
Träum weiter.
Zitat:
@garrettv8 schrieb am 28. August 2022 um 18:22:53 Uhr:
Es ist völlig egal wo was greift oder nicht, was jemand in seiner Garage tut oder lässt ist seine Sache.
Das sehen Behörden gerade bei (Privat-)Garagen völlig anders ... um bei einem MT-Thema zu bleiben ... zum recht! Bsp.: Wenn ich sehen würde das mein Nachbar *unter* meinem Arsch 100e Liter Benzin (oder anderes leichtentzündliches) in Kanistern da reinschleppt dann kannst Du für an das das max. nur wenige Tage dauern wird bis das da raus. ... da bin ich dann völlig scherz- und schmerzfrei. Und wenn der meint in seinem eigenem Teich noch Carbidfischen zu machen hört auch gleich der Spaß nochmal auf.
Irgendie kommt mir gerade Maschendrahtzaun in den Kopf.
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 28. August 2022 um 20:25:03 Uhr:
Träum weiter.
anscheinend bist Du der welcher träumt denn ich mache in meiner Garage was ich möchte...& meine Nachbarn tun es mir gleich , eine Hand wäscht die andere gilt bei uns & stell dir vor wenn ich Lust habe wasche sogar den lieben langen Tag mein KFZ auf dem Hof....nach guter alter Sitte mit Felgenreiniger allen drum & dran 🙄 und meine Nachbarn tun das ebenfalls so wie sie es für richtig halten.
Wir reparieren unsere Fahrzeuge , schrauben an Motorrädern & wenn ich Bock habe werfe ich Sonntag ne Motorsäge an & mache Holz oder die Duke & dreh ne Runde...stört hier niemanden
jetzt zufrieden oder schon Schnappatmung😮
Tun und dürfen sind zwei paar Schuhe. Es geht um die Aussage das es "im privaten rechtlich anders wäre" das ist defintiv falsch!
Zitat:
Tun und dürfen sind zwei paar Schuhe.
Lass das blos nicht die hundertausende Laien hören die täglich Bremsen wechseln, Fahrwerke einbauen oder sonstige Tätigkeiten ausüben für die ihnen der Abschluss beim KFZ fehlt...😮
Es ist aber gesetzlich so geregelt, Ende der Debatte. Ich weise auch noch mal freundlich auf die NUB hin.
[wenn man sonst nichts zum Thema beitragen kann sollte man eher die Finger von der Tastatur lassen.
Beitrag von MT entfernt, da Müll]
@garrettv8 ... hat irgendjemand geschrieben das man Bremsen und Fahrwerke als Privatmann nicht reparieren darf? ... das darf man, man muss nur die Altflüssigkeiten auf den richtigen Entsorgungsweg bringen (... ist wie beim Ölwechsel) ... das auffangen der Flüssigkeiten ist in dem Fall auch kein besonderer technischer Hokuspokus.