Fragen zu Arbeiten an einer Klimaanlage
Hallo!
Da die Klimaanlage bei einem Fahrzeug schon länger nicht mehr funktionierte, wurde in einer Werkstatt eine Klimaanlagen-Wartung durchgeführt.
Die Werkstatt musste das Kältemittel aber sofort wieder absaugen, da wohl ein Füllventil defekt ist.
Zu Hause habe ich mit einer UV-Lampe dann auch noch festgestellt, dass vorne am Kondensator ein wenig (wirklich nicht viel) Kontrastmittel zu sehen ist.
Daher will ich nun das Füllventil und den Kondensator erneuern.
Es ist für mich das erste Mal, dass ich an einer Klimaanlage arbeite. Sie ist wie geschrieben entleert. Das Füllventil habe ich schon herausgebaut und das Käppchen auf den Verschluss der Leitung gemacht.
Muss ich etwas Besonderes beachten? Ist es notwendig, Dichtungen vorher mit Klimaanlagen-Öl einzuschmieren? Geht evtl. auch was anderes? Ich habe mal irgendwo gelesen, dass nichts die Anlage kontaminieren sollte. Sollte ich evtl. auch noch prophylaktisch irgendwelche Dichtungen erneuern, die gerne kaputt gehen?
Und, die wichtigste Frage: Wenn ich den Klimakondensator eingebaut habe, wie lange sollte man sich maximal Zeit lassen, bis die Anlage befüllt wird? Ich denke daran, dass der Trockner ja Feuchtigkeit zieht.
Sind 2,3 Tage Abstand zu viel?
Danke im Voraus für eure Antworten.
65 Antworten
Zitat:
@Moers75 schrieb am 26. August 2022 um 13:10:15 Uhr:
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 26. August 2022 um 12:00:14 Uhr:
Die EU Verordnung ist kein Gesetz.Äh, eine EU-Verordnung ist keine EU-Richtlinie sondern hat Gesetzescharakter. Richtlinien müssen in nationalem Recht umgesetzt werden, ist aber schön wenn nationales Recht gleichlautend vorhanden ist.
Hätte ich doch mal lieber Jura studiert.
Gibt es jetzt eigentlich einen Gruppenkonsenz ob man die rein mechanische Vorarbeit als "Laie" selbst machen darf?
😕
Zitat:
@Astradruide schrieb am 27. August 2022 um 12:22:05 Uhr:
Gibt es jetzt eigentlich einen Gruppenkonsenz ob man die rein mechanische Vorarbeit als "Laie" selbst machen darf?😕
Ist relativ einfach. Ohne sachkundenachweis oder Ausbildung darfste dort nichts dran machen.
Ähnliche Themen
Genau Vanguardboy, nimm einfach deine Meinung und setz ihr deinen Stempel als "Gruppenkonsenz" auf.
Der Gruppenkonsenz war nämlich eigentlich genau das Gegenteil.
ChemKlimaschutzV
ChemKlimaschutzV
"(1) Eine in Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a bis c der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 aufgeführte Tätigkeit sowie die Rückgewinnung aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, die nicht in Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 aufgeführt sind, oder die Rückgewinnung aus anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen darf nur von Personen durchgeführt werden, die
1.eine die betreffende Tätigkeit abdeckende Sachkundebescheinigung nach Absatz 2 Satz 1 oder 4 oder ein entsprechendes in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes Zertifikat nach Artikel 10 Absatz 1 oder Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vorweisen können"
In Verbindung mit der EU Verordnung 517/2014
"Die Mitgliedstaaten stellen auf der Grundlage der Mindestanforderungen gemäß Absatz 5 Zertifizierungsprogramme, einschließlich Bewertungsverfahren, auf oder passen diese an. Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Ausbildungsmaßnahmen für natürliche Personen zur Verfügung stehen, die folgende Tätigkeiten ausführen:
Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung der in Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben a bis f aufgeführten Einrichtungen"
Also ich sehe nicht, dass zwischen vollen und leeren Anlagen unterschieden wird.
Es ist ja schön das Gebetsmühlenartig die Gesetzliche Lage immer wieder vorgetragen wird😮
Allerdings geht es hier um den PRIVATEN Bereich. Niemand interesiert sich dafür was Person XYZ an seinem Fahrzeug macht in seiner Garage! Wer sollte denn bitte hier irgendetwas verbieten wollen ?!
Jeder kann daheim alles mögliche warten , reparieren ect. in dem Umfang den seine eigene Fähigkeiten zulassen. Und selbstverständlich kann ich auch ne Klima reparieren! Warum denn nur auch nicht ?!
Das befüllen überlässt man dann der Werkstatt/dem befreundeten Mechaniker mit Klimagerät & fertig.
Was für gesetzliche Regeln im Gewerblichen Bereich gelten interessiert privat einen feuchten Kehricht.
Das kann niemand kontrollieren & demzufolge niemand beeinflussen. 🙄
Also ist die ganze Diskussion darum völlig überflüssig.
@ TE repariere deine Klima , geh zum befüllen & gut.
Zitat:
@garrettv8 schrieb am 27. Aug. 2022 um 15:32:43 Uhr:
Allerdings geht es hier um den PRIVATEN Bereich. Niemand interesiert sich dafür was Person XYZ an seinem Fahrzeug macht in seiner Garage
Die Verordnung beschränkt sich nicht auf den gewerblichen Bereich.
Genauso wird auch etwa die private Wagenwäsche eingeschränkt.
Die Verordnung bezieht sich aber auf den Umweltschutz. Die Umwelt wird durch das enthaltene Kühlmittel geschädigt. Das ist ja aber nicht mehr da.
Eigentlich drehen wir uns jetzt nur noch im Kreis, wer 1 und 1 zusammenzählen kann, sieht einen Unterschied in einer befüllten und einer entleerten Anlage.
Die anderen reiten auf Paragraphen.